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Entheo-Science Kongress

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Kongress zu bewusstseinsverändernde Pflanzen und Substanzen im Kontext von Forschung Heilung und Ritual

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Der Kongress Entheo-Sience befasst sich mit Themen rund um bewusstseinsändernde Pflanzen und Substanzen. Dazu gehören Betrachtungen zu Botanik, Pharmakologie, Psychologie, Spiritualität, Therapie, Bewusstseinsforschung, Ethnologie, Ethnobotanik, Politik und Kunst. Der Kongress Entheo-Sience findet im großen Hörsaal und den Seminarräumen des Botanischen Museums (Königin Luise Straße 6-8) im Botanischen Garten der Freien Universität Berlin in Berlin-Dahlem am 15. und 16. September 2012 statt. Der Eintritt für beide Tage beträgt 60,00 Euro. Karten gibt es im Hanf Museum am Mühlendamm 5 in Berlin-Mitte (Di.-Fr. von 10:00 bis 20:00 Uhr, Sa. und So. von 12:00 bis 20:00 Uhr) oder online gemäß Angaben auf der Website

www.entheo-science.de

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Eine kleine Auswahl der Themen: Cannabis, Gehirn und Musikwahrnehmung – Cannabis und der Raum zwischen den Tönen – LSD und Holotropes Atmen – Die Drogenlüge: Warum Drogenverbote den Terrorismus fördern und Ihrer Gesundheit schaden – Partykultur und Psychonautik: Ein Weltkulturerbe – Psychedelische Erfahrungen, spirituelle Landkarten und die natürliche Droge Kundalini.

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Die Referenten: Prof.Dr. Gundula Barsch, Arno Adelaars, Hans Christian Dany, Claudia Möckel Graber, Edgar Hofer, Hans-Georg Schaaf, Klaus John, Mathias Bröckers,  Tibor Harrach, Dr. Jörg Fachner, Wulf Mirko Weinreich, Ulrich Holbein, argrit Jütte, Hans Cousto, Arend Streit, Jochen Gartz, Dr. Jan Weinhold, Tina Loosli, Roger Liggenstorfer.

Das Adjektiv entheogen setzt sich aus den altgriechischen Ausdrücken (en = in),  (theos = Gott) und (genesthai = bewirken) zusammen. Damit wird eine spirituelle Erfahrung bezeichnet, die als All-Einheit empfunden wird und die häufig bei Gebrauch bestimmter Drogen vom Konsumenten beschrieben wird.

Der Begriff wurde 1970 bei einem informellen Komitee von R. Gordon Wasson, Jonathan Ott u. a. eingeführt. Er ersetzt abschätzige Bezeichnungen für spirituell nutzbare Substanzen mit halluzinogenen Wirkeigenschaften. Als Beispiel seien Psilocybin, Dimethyltryptamin (DMT) oder Salvia divinorum genannt. Gemäß dieser Definition sind Entheogene weitgehend identisch mit den Psychedelika.

In einem allgemeineren Sinne werden als Entheogene Stoffe und Zubereitungen bezeichnet, welche traditionell zu spirituellen und religiösen Zwecken benutzt werden. Ihr Gebrauch in diesem Kontext kann dazu führen, dass die unter Einfluss stehende Person das Gefühl hat, mit Gott oder anderen Wesenheiten verbunden zu sein oder das ganze Universum zu erfassen und zu schauen. Der Zustand ist vergleichbar mit dem eines Schamanen, der sich etwa durch die Wirkung eines Elixiers in die Lage versetzt, mit den Geistern zu kommunizieren. Klassische Entheogene sind z. B. Ayahuasca, psychoaktive Pilze oder der Azteken-Salbei (Salvia divinorum).

Quelle: Wikipedia

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Eine kulturvergleichende Studie von Erika Bourguignon (1973) zeigt, dass von 488 Gesellschaften in verschiedenen Erdteilen 437 (ca. 90%) über mindestens einen institutionalisierten, kulturell geformten Weg zur Erfahrung veränderter Bewusstseinszustände verfügen.

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Der Kongress Entheo-Science befasst sich mit Themen rund um bewusstseinsverändernde Pflanzen und Substanzen. Er richtet sich an alle Personen, die sich privat oder beruflich mit dem Thema befassen, seien es nun interessierte Laien, experimentierfreudige Psychonautiker, Wissenschaftler, Sozialarbeiter oder auch Menschen, die sich in der Drogenpolitik engagieren. Der Kongress richtet sich darüber hinaus ausdrücklich auch an Ärzte, Psychologen, Therapeuten sowie an medizinisches Personal im Allgemeinen.

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Neben den klassischen Vorträgen bieten andere Formate wie Podiumsdiskussionen, Workshops und eine psychedelische Social-Bar sowie Infostände Raum für kreativen Abwechslungsreichtum.

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Entheo-Science Kongress
15. / 16. September 2012
www.entheo-science.de

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Gesundheitsausschuss gegen Drug-Checking

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Drogen aller Art sind weltweit äußerst begehrte Güter, wobei die Nachfrage vom rechtlichen Status  der einzelnen Substanzen kaum beeinflusst wird. Auf die Qualität der Drogen hingegen hat dieser Status  einen großen Einfluss, da bei sogenannten legalen Drogen durch amtliche Kontrollen eine gleichbleibende Güte bezüglich Reinheit und Dosierung weitgehend gewährleistet werden kann, bei  illegalisierten  Substanzen dies jedoch nicht der Fall ist. So entsprechen Reinheit und Dosierung bei den  illegalisierten  Substanzen häufig nicht den Angaben der Lieferanten oder sie enthalten andere als die deklarierten  Wirkstoffe. Daraus folgt, dass der Konsum solcher Produkte mit einem zusätzlichen Gefahrenpotenzial  für die gesundheitliche Unversehrtheit der jeweiligen Konsumenten verbunden sein kann.

Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis  von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potenziellen Gebrauchern derselben  das objektiv bestehende Gefahrenpotenzial vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die  subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den  Lernprozess zu einem verträglichen Risikomanagement.

Beim Drug-Checking werden Partydrogen im Labor qualitativ und quantitativ auf Wirkstoffgehalte  und auf die Gesundheit gefährdende Verunreinigungen hin getestet, um im Falle des Auftauchens  extrem gefährlicher Schwarzmarktprodukte die Konsumenten mit einer  entsprechenden Warnung zu informieren. Drug-Checking ist ein Instrumentarium zum Schutz von  Gesundheit und Leben.

Gemäß Pressedienst des Deutschen Bundestages votierte der Gesundheitsausschuss am 12. Dezember 2012 gegen die Einführung von Drug-Checking. Der Gesundheitsausschuss lehnte die Einführung von Modellprojekten zur Drogenprüfung, ab. In einem entsprechenden Antrag (17/2050) hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung aufgefordert, ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zum Drug-Checking aufzulegen. Durch Maßnahmen der Schadensminderung (harm reduction) wie die Substanzanalyse in Konsumräumen (Fixerstuben) oder in der Partyszene könnten die Gesundheitsrisiken für die Konsumenten illegaler Drogen verringert werden, schrieben die Grünen.

Die Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU stimmten gegen Drug-Checking. „Drug-Checking vermittelt den Konsumenten ein Gefühl der Pseudosicherheit im Umgang mit Drogen“, sagten die Unionsabgeordneten. Substanzanalysen nährten die Illusion, dass geprüfte Drogen gesundheitlich unbedenklich seien. Auch die Abgeordneten der Fraktion der FDP bezweifelten den Sinn einer Substanzanalyse von illegalen Drogen. „Selbst vermeintlich saubere Drogen sind gesundheitsschädlich“, betonten die Abgeordneten. Ähnlich wie die Regierungsfraktionen waren die Abgeordneten der Fraktion der SPD davon überzeugt, dass Drug-Checking als Maßnahme zur Schadensminderung ungeeignet sei. „Drug-Checking signalisiert den Konsumenten eine Unbedenklichkeit des Drogenkonsums, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist“, sagten die Abgeordneten. Für verstärkte Prävention anstelle von Drug-Checking sprach sich auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), aus. „Wir müssen vermehrt in die Diskotheken gehen, um mit den oft unbedarften Erstkonsumenten von synthetischen Substanzen in Kontakt zu kommen“, mahnte die Drogenbeauftragte. Sie entwickle derzeit gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium hierzu ein Modell, erwähnte jedoch nicht, dass Szeneorganisationen dies seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts praktizieren.

Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen hingegen auf die Gesundheitsgefahren, die von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Drogen ausgingen. In vielen Fällen sei diese Gefahr nicht auf die Droge selbst, sondern auf Beimengungen anderer Stoffe zurückzuführen. „Wenn man diese Beimengungen feststellt und die Konsumenten von Drogen darauf hinweist, kann dies zu einer Schadensminderung beim Gebrauch illegaler Drogen führen“, erklärten die Abgeordneten. In den Nachbarländern Österreich und der Schweiz habe man mit Drug-Checking-Programmen gute Erfahrungen gemacht. Auch die Abgeordneten der Fraktion Die Linke halten Drug-Checking für eine sinnvolle Maßnahmen, die dem aktiven Gesundheitsschutz diene. Sie könne die Konsumenten von illegalen Drogen davor bewahren, Stoffe mit giftigen Beimengungen zu konsumieren. „Internationale Erfahrungen zeigen, dass Drug-Checking zur Verminderung solcher Risiken beiträgt“, unterstrichen die Linken. Auch die Piraten  – derzeit noch nicht im Bundestag vertreten  – setzen sich für die Einführung von Drug-Checking ein.

Die Aussichten, in der Bundesrepublik Deutschland ein Drug-Checking-Programm zu initialisieren,  müssen derzeit aufgrund der fundamentalistisch geprägten Drogenpolitik der sogenannten Volksparteien CDU, CSU und SPD sowie der FDP als eher schlecht bis sehr schlecht eingeschätzt. Wie krass sich dieser fundamentalistische politische Ansatz im Informationswesen auswirkt, zeigt zum Beispiel ein Vergleich der Internetplattform www.drugchecking.de der Drug-Checking Initiative Berlin Brandenburg mit den Internetportalen www.saferparty.ch aus Zürich und www.checkyourdrugs.at aus Wien. Als Ratgeber für Drogengebraucher zur Entwicklung eines vernünftigen Risikomanagements und somit auch zur Schadensminderung sind die Angebote im Internet aus Österreich und der Schweiz als nützlich und empfehlenswert zu Bezeichnen.

 
Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass gewisse Angebote im Internet zur Drogenaufklärung das Thema „Drug-Checking“ respektive „pill testing“ mit keinem Wort erwähnen. Ein typisches Beispiel hierfür ist das restriktive Informationsangebot auf den Seiten von www.drugcom.de. Hierbei handelt es sich um ein Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Im redaktionellen Teil von www.drugcom.de kommen die Begriffe „Drug-Checking“ und „pill testing“ nicht vor. Man sucht auch auf diesen Seiten vergeblich nach Pillenwarnungen. Anscheinend sollen die Leute nicht erfahren, dass man Substanzen chemisch analysieren kann und dass man beim Auftauchen von Präparaten, die unerwartete Inhaltsstoffe enthalten oder übermäßig dosiert sind, die Öffentlichkeit warnen kann. Zudem findet man auf diesen Seiten bei den meisten Substanzen keine Angaben zu den Dosierungen und ihren Wirkungen. Somit fehlen auf diesen Seiten mit die wichtigsten Hinweise zu „safer use“. Als Ratgeber für Drogengebraucher zur Schadensminderung ist dieses Angebot deshalb als völlig ungenügend zu Bezeichnen.

Vergl. hierzu auch: 20 Jahre Pill-Testing / Drug-Checking in Zürich: Referate von Alexander Bücheli (Drug-Checking in Zürich) und Hans Cousto (20 Jahre Pill-Testing) gehalten am Sonics Netzwerk Jahrestreffen vom 25. bis 27. April 2008 in Leipzig. (PDF)

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Bundestag: Abstimmung zu Drug-Checking

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Auf der Tagesordnung der 217. Sitzung des Deutschen Bundestags stehen die Anträge „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“ – Drs 17/7196, 17/11556 – sowie „Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern –  Drugchecking ermöglichen“ – Drs 17/2050 -. Die Sitzung findet am Donnerstag, den 17.01.2013 statt, die Anträge haben die Nummer 20 und werden vermutlich gegen 19:00 Uhr beraten. Das Parlamentsfernsehen überträgt alle Plenardebatten live und stellt sie danach in der Mediathek bereit.

Gemäß Pressedienst des Deutschen Bundestages votierte der Gesundheitsausschuss am 12. Dezember 2012 gegen die Einführung von Drug-Checking. Der Gesundheitsausschuss lehnte die Einführung von Modellprojekten zur Drogenprüfung, ab. In einem entsprechenden Antrag (17/2050) hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung aufgefordert, ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zum Drug-Checking aufzulegen. Über die Argumente wurde in diesem Blog am 16. Dezember 2012 ausführlich berichtet.

In der Pressemitteilung des Bundestages vom 12 Dezember 2012 hieß es: „Bei der Anhörung zum Thema Drugchecking im September 2001 hätten nur einige wenige Vertreter von Selbsthilfegruppen berichtet, dass Berater durch Drugchecking einen leichteren Zugang zu den Drogenkonsumenten erhalten würden. Die Mehrzahl der Experten habe hingegen vor diesem Instrument gewarnt: „Drugchecking vermittelt den Konsumenten ein Gefühl der Pseudosicherheit im Umgang mit Drogen“, sagten die Unionsabgeordneten.“ Diese Angabe ist irreführend, da die Mehrzahl der Experten sich vor Jahresfrist am 28. September 2011 für Drug-Checking ausgesprochen hat.

Irreführung hat beim Pressedienst des Bundestages hat Tradition. Bei der öffentlichen Anhörung zum Thema Drug-Checking des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 28. September 2011, waren von 17 Stellungnahmen alle bis auf drei – die der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Bundesärztekammer und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – durchweg pro Drug-Checking. Positiv zu Drug-Checking äußerten sich der Deutsche Städtetag, die Deutsche AIDS-Hilfe, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Fachverband Drogen- und Rauschmittel (FDR), die Caritas Suchthilfe, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) sowie diverse Projekte aus dem Bereich Drogenhilfe und Drogenberatung.

Trotzdem titelte die Pressestelle des Bundestages „Ärzte und Apotheker sprechen sich gegen Drogen-Check aus“ und widmete der Position dieser Minderheit von 18% in ihrer Meldung weit mehr Platz als der großen Mehrheit der Sprecher der Anhörung (82%). Die Befürworter, darunter der Deutsche Städtetag oder die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS), wurden unisono als „Drogenprojekte“ bezeichnet. Wahrlich eine arglistige Täuschung der Öffentlichkeit. Und die Ärzte der DGS wurden in der Meldung des Bundestages erst gar nicht erwähnt. Ja logisch, sonst hätten die Leser der Meldung gleich gemerkt, dass der Titel der Meldung eine Irreführung ist, da die Fachärzte für Suchtmedizin sich ja für Drug-Checking ausgesprochen hatten. Offenbar hatten die Lobbyisten der Minderheit das Sagen beim Verfassen dieser Meldung.
Irreführung auch bei der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Im September 2001 fand keine Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Thema Drug-Checking statt, wie von der Pressestelle des Bundestages behauptet, hingegen veranstaltete die BZgA eine Fachtagung zur Suchtprävention vom 24.9. bis 26.9. 2001 in Köln. In der Dokumentation der Fachtagung (Fachpublikation Band 19: Drogenkonsum in der Partyszene) sind im 6. Kapitel dieses Buches zum Thema Drug-Checking Prämissen,  Thesen und Ergebnisse (zusammengefasst von Artur Schroers) abgedruckt. In den Ausführungen von  Schroers sind wahrlich abenteuerliche Bemerkungen zu finden. So schreibt er, dass die rechtliche Situation von Drug-Checking ungeklärt sei, obwohl zwei Gerichtsbeschlüsse vorliegen, die keine Straftat im  Rahmen des  Drug-Checking-Programms von  Eve &  Rave e.V. Berlin  feststellen konnten: Am  2. Juni 1998 hielt das Amtsgericht  Charlottenburg in Berlin  die Ausführungen der Verteidigung für  überzeugend und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab. Die Kosten  des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten wurden der  Landeskasse Berlin  auferlegt. Die Kostenentscheidung beruhte auf § 467 Abs. 2 StPO (Gesch.-Nr. 267  Ds 170/98).  Am  1. März 1999 verwarf das Landgericht Berlin, 6. Strafkammer, die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft I beim Landgericht Berlin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 2. Juni 1998 als unbegründet auf Kosten der Landeskasse Berlin (Gesch.-Nr. 506  Ds 2/99 zu  Gesch.- Nr. 267 Ds 170/98).

Es ist wirklich absonderlich, dass in den Ausführungen von Schroers weder das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave noch die Gerichtsbeschlüsse erwähnt werden. Hier scheint im politischen  Sinne opportunistisches Totschweigen Leitmotiv des Handelns gewesen zu sein. Mehr dazu siehe in der Rezension zum Buch vom Autor dieser Zeilen.

Auch die Bundesregierung belog schon das Parlament in Sachen Drug-Checking. In der Antwort vom 4. Januar 2000  von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Christa Nickels, auf die kleine Anfrage zu Ecstasy  (eingebracht am 3. Dezember 1999 ) von Hubert  Hüppe, MdB, Beauftragter für Drogenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Wolfgang  Lohmann, MdB,  gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Fraktion der CDU/CSU, heißt es zur Frage „Liegt das von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, anläßlich ihres Gesprächs mit  der Technoinitiative „eve and rave“, BKA, BZgA und anderen Experten in einer Pressemitteilung vom 28.7.1999 angekündigte „umfassende Präventionskonzept gegen die Risiken dieser Substanzen (Ecstasy)“ vor, und wer ist an seiner  Erarbeitung und Umsetzung beteiligt?“ u.a.: „Das Konzept liegt noch nicht vor.

Befremden löste diese Antwort von Christa Nickels vom 4. Januar 2000 auf diese kleine  Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei den Szeneorganisationen aus. In der Antwort heißt es, das von  den Szeneorganisationen angefertigte Konzept läge noch nicht vor. Da seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) jedoch bereits 1999 mehrere Stellungnahmen zu diesem Konzept erfolgten, kann diese Antwort nicht als  wahr bezeichnet werden. Vielmehr hätte das BMG schreiben müssen, dass seitens des BMG Beanstandungen  bestünden und eine redaktionelle Überarbeitung notwendig sei oder dass die Form nicht der üblichen „Norm“  entspräche und korrigiert werden müsste.

Informationsunterdrückung seitens der BZgA. Projekt der BZgA, www.drugcom.de, ist die offizielle Website zur Drogenaufklärung der Bundesregierung und wird von dieser finanziert. Im redaktionellen Teil von www.drugcom.de kommen die Begriffe „Drug-Checking“ und „pill testing“ nicht vor. Man sucht auch auf diesen Seiten vergeblich nach Pillenwarnungen. Anscheinend sollen die Leute nicht erfahren, dass man Substanzen chemisch analysieren kann und dass man beim Auftauchen von Präparaten, die unerwartete Inhaltsstoffe enthalten oder übermäßig dosiert sind, die Öffentlichkeit warnen kann.

Eine Abstimmung wird zur Farce, wenn über zehn Jahre lang die Bundesregierungen respektive die Drogenbeauftragten, die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung und der Pressedienst des Deutschen Bundestages die Öffentlichkeit sowie die Parlamentarier zu einem bestimmten Thema fortgesetzt und systematisch falsch informieren respektive arglistig in die Irre führen. Wahrlich, eine „lupenreine Demokratie“ sieht anders aus.

Zahlreiche Dokumente zum Drug-Checking findet man auf den Seiten von Eve & Rave und der Drugchecking-Initiative Berlin-Brandenburg.

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Drogen, Politik und Schizophrenie

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Die Bundestagsabgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) präsentiert auf ihrer Facebookseite einen kleinen Film (1:48 Minuten) mit dem Titel: „Keine Bevormundung bis an den kleinsten Tresen! – Wir setzen auf den mündigen Bürger.“ Der Film hat folgenden Inhalt:

Zwei Männer sitzen am Tresen und trinken Bier. Im Moment, wo  sie sich eine Zigarette anzünden, erscheint der folgende Spruch im bekannten weißen Rechteck mit schwarzem Rahmen: „Rauchen kann tödlich sein.“ Im Moment, wo sie sich ein weiteres Bier bestellen, erscheint der Spruch im gleichen Design: „Das zweite Bier kann schon schädlich sein.“ Im Moment, wo der eine Mann ein Kartenspiel in die Hände nimmt, erscheint der Spruch: „Glücksspiel kann süchtig machen.“ Die Tageskarte wird auf den Tresen gelegt. Der eine Mann tippt auf die Nordsee-Scholle mit Bratkartoffeln. Es erscheint der Spruch: „Achtung – Seefisch kann Schwermetalle enthalten.“ Der andere Mann tippt auf den Brathering mit Zwiebelringen, Remoulade und Bratkartoffeln. Es erscheint der Spruch: „Weiß Du eigentlich, wie viel Fett in Remoulade enthalten ist?“ Im Moment, wo die Männer aufstehen, erscheint der Spruch: „Vorsicht beim Verlassen des Lokals: Es ist windig und regnerisch.

Nach diesen filmischen Episoden erscheint die Bundestagsabgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus aus Schleswig-Holstein und erklärt: „Ein Tresen ist keine Erziehungsanstalt, kein Besserungsheim und schon gar keine Spielwiese für selbsternannte Volkspädagogen, und deshalb brauchen wir auch keine Regulierung bis an den kleinsten Tresen des Landes. Ob nun Warnhinweise, Konsumverbote oder Werbeeinschränkungen, nur soweit unbedingt nötig. Erwachsene Bürger sind selbst in der Lage zu entscheiden. Ich werbe für Toleranz, die Kraft der eigenen Entscheidung und vor allem für eins: gesunden Menschenverstand.“ Christine Aschenberg-Dugnus nimmt ihr Berglas, sagt „zum Wohl“, trinkt das Glas aus und sagt in Richtung Bedienung: „Noch mal eine Runde!

Bei ihrer Rede an der 217. Sitzung des Deutschen Bundestags zu den Anträgen „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“ – Drs 17/7196, 17/11556 – sowie „Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern – Drugchecking ermöglichen“ – Drs 17/2050, 17/11911– zeigte sich die Dame von einer ganz anderen Seite. Sie trat als erste Rednerin als Mitglied des Gesundheitsausschusses und Abgeordnete der FDP auf und begann mit den beschwörenden Sätzen: „Cannabis ist und bleibt eine gefährliche Droge, die gravierende Schäden verursachen kann. Studien zeigen, dass Cannabiskonsum und -missbrauch zu erheblichen geistigen Störungen führt.“ Heftiger Applaus bei den Unions- und FDP-Abgeordneten, Zwischenruf von Halina Wawzyniak (Die Linke): „Wie Alkohol!

Darauf folgten die üblichen Sprüche, wie man sie schon häufig von ihrer Parteikollegin, der Drogenbeauftragten des Bundes Mechthild Dyckmans, gelesen und/oder gehört hat. Cannabiskonsum schädige unwiderruflich das zentrale Nervensystem und senke den IQ, deshalb sei Cannabiskonsum schädlich für das Gehirn und könne unter anderem zu Schizophrenie führen. In der Folge betonte sie, dass der IQ umso stärker abnehme, je früher mit dem Cannabiskonsum begonnen werde und betonte die Wichtigkeit des Jugendschutzes. Sie erwähnte jedoch nicht, dass Cannabis-Social-Clubs nur für Erwachsene zur Diskussion stehen und sie erwähnte auch nicht, dass der Konsum von Alkohol gemäß den Studien von Prof. Dr. David Nutt sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft um ein Vielfaches gefähricher sei als der Konsum von Cannabis. Den ersten Teil ihrer Rede schloss sie mit den Worten „Den Realitätscheck hat ihr Antrag auf Rauschsozialismus beim ersten Lesen leider nicht bestanden.

Zum Thema Drug-Checking schien es fast so zu sein, als hätte die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans die Rede geschrieben „…, dass schon die reine Pille an sich schon sehr sehr schädlich ist.“ Sie verlor jedoch kein Wort über die Forschungsergebnisse von Nutt, gemäß denen der Konsum von Ecstasy etwa achtmal weniger riskant zu sein scheint als der Konsum von Alkohol. In der Schlussphase ihrer Rede bemerkte Christine Aschenberg-Dugnus wörtlich „Ich halte die Drogenpolitik, wie sie in ihrem Antrag formuliert ist,  für schizophren.

Die Haltung von Christine Aschenberg-Dugnus könnte man jedoch weit eher als schizophren bezeichnen, wenn man ihr Statement auf Facebook „… macht sich Gedanken über Verbote im Alltag. Herzliche Grüße an den mündigen Bürger!“ respektive „Keine Bevormundung bis an den kleinsten Tresen! – Wir setzen auf den mündigen Bürger.“ anhört und mit ihren Aussagen vor dem Bundestag vergleicht. An Widersprüchlichkeit ist das Verhalten einer Politikerin kaum zu übertreffen.

Das Pendant zu Sucht und exzessivem Konsum ist nicht Abstinenz, sondern Drogenmündigkeit. Der Wechsel weg von der Abstinenzorientierung hin zur Entwicklung von Drogenmündigkeit erfordert deshalb gezielt einen Prozess der Entwicklung von Methoden zur Vermittlung von Drogenkunde, Genussfähigkeit, Risikomanagement und Kritikfähigkeit in Bezug auf den Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen anzustoßen und zu fördern. Im Ergebnis von Drogenmündigkeit respektive Drogenautonomie entsteht ein integrierter, autonom kontrollierter und genussorientierter Drogenkonsum, der allen Konsumenten von psychoaktiven Substanzen die selbstbestimmte und selbstverständliche Teilnahme am allgemeinen gesellschaftlichen Leben ermöglicht.

Beim Bier tendiert Christine Aschenberg-Dugnus eher zur Narkomanie, bei Cannabis hingegen eher zur Narkophobie. Offensichtlich hat die Frau eine schizoide Einstellung zu Drogen, mal eine manische, mal eine phobische. Eine solche gespaltene Persönlichkeitseinstellung zu Drogen nennt man Schizonarkophobie. Narkomanie scheint auch die totalitäre Phantasie zu beflügeln, denn die allermeisten Schizonarkophobiker projizieren ihre narkophoben Phantasien auf andere Personen und nicht auf sich selbst, sie ziehen also andere Menschen mit ihrer Narkophobie in Mitleidenschaft. Gegen Narkomanie, Narkophobie und Schizonarkophobie gibt es ein Heilmittel, und das heißt Drogenmündigkeit. Deshalb sollte sich Christine Aschenberg-Dugnus mehr mit Drogenmündigkeit und weniger mit dem Verbot des Umgangs mit Cannabis befassen.

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Doppeltes Glück für die Drug Scouts in Leipzig

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Leipzig ist mit 534.922 Einwohnern (Stand 30. Juni 2012) die größte Stadt in Sachsen. Die Landeshauptstadt Dresden mit 531.112 Einwohnern belegt den Rang zwei. Leipzig ist ein bedeutender Eisenbahnknotenpunkt. Der Hauptbahnhof ist mit einer Grundfläche von 83.640 Quadratmetern der flächenmäßig größte Kopfbahnhof Europas. Leipzig ist, wie auch Berlin und Hamburg, eine Messestadt. Leipzig hat auch, wie Berlin und Hamburg, eine Großbaustelle, die weit mehr Geld verschlingt als geplant. So wie bei Berlin der Flughafen, in Hamburg die Elbphilharmonie, so in Leipzig der City-Tunnel. Doch Leipzig hat etwas, das Berlin und Hamburg nicht haben: Eine in den Szenen integrierte Drogenberatungsstelle mit einem international hohem Renommee: Die „Drug Scouts“.

Am Donnerstag, den 30. August 2012, war die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), mit zwei Mitarbeiter ihres Büros im Drug Store zu Besuch, um das Projekt „Drug Scouts“ näher kennenzulernen. Offenbar erkannte sie nicht die besondere Qualität dieser Drogenberatungsstelle, in der neben hauptberuflichen Kräften auch zahlreiche Freiwillge (Voluntscouts) ehrenamtlich arbeiten, da es nach ihrem Besuch ihrerseits keine öffentliche Würdigung der Leistungs der „Drug Scouts“ in den Medien gegeben hat. Sonst sieht sich die Drogenbeauftragte Dyckmans gerne in der Lokalpresse unter einem Titel wie „Suchtberatung Update – Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans lobt die Angebote“ mit ihrem Konterfei abgebildet.

Mehr Glück hatten die „Drug Scouts“ am 25. Januar 2013. An diesem Tag wurde auf der Mitgliederversammlung von akzept e.V. Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik der Josh‐von‐Soer Preis für das Jahr 2012 an die „Drug Scouts“ verliehen. Seit 2011 ist die Initiative „Drug Scouts“ durch den Leipziger Polizeipräsidenten Horst Wawrzynski und die Medien massiv unter Beschuss geraten, vor allem in der Leipziger Volkszeitung. Der Preis ist ein Ausdruck der Solidarität und Anerkennung für die Kompetenz, das Durchhaltevermögen und das ehrenamtliche Engagement der Initiative.

In der Laudatio, gehalten von Urs Köthner (stellvertretender Vorstandsvorsitzender von akzept e.V.), wurde die Ehrung wie folgt begründet:

Für das Jahr 2012 haben wir eine Initiative ausgewählt, die schon mehrmals vorgeschlagen wurde, und die, wie die vormaligen PreisträgerInnen, beispielhaft sind für ihren unermüdlichen und mutigen Einsatz im Sinne akzeptierender Drogenarbeit und dies, obwohl sie dafür extremst medial und fachlich angegriffen wurden. Das erinnert schon sehr an die heftigen Konfrontationen, welche akzeptierende Drogenarbeit in ihrem Anfängen ausgelöst hat. Längst überholte Thesen und Verhaltensweisen werden hier postuliert, dass man lachen könnte, wenn es nicht so traurig aktuell wäre. Seit 2011 ist die Initiative „Drug Scouts“ durch den Leipziger Polizeipräsidenten und die Medien massiv unter Beschuss geraten und verdient umso mehr unsere Solidarität und Anerkennung. Auslöser war ein Flyer für DrogenkonsumentInnen über Verhalten bei Polizeikontrollen (Nichts mehr als die Aufklärung über die allgemeinen Rechte). Daraus machten der Polizeipräsident und die Bildzeitung eine massive Kampagne gegen akzeptierende Drogenarbeit und Hilfeangebote, welche angeblich ein „Wohlfühlklima für DrogenkonsumentInnen“ schaffen und Drogenabhängige anderer Regionen und Länder anziehen würde, und so zu einem „Import von Beschaffungskriminalität“ führe. [...]

Die Drug Scouts wurden 1996 von jungen Menschen aus der elektronischen Musik‐ und Partyszene gegründet. Ihr Anliegen ist es, sachlich und umfassend über legale und illegalisierte psychoaktive Substanzen und deren Konsum zu informieren und aufzuklären. Akzeptanz gegenüber den individuellen Entscheidungen der KonsumentInnen ist dabei ein Grundsatz ihrer Arbeit. Oft werden junge DrogenkonsumentInnen vom „klassischen Drogenhilfesystem“ nicht erreicht bzw. fühlen sie sich mit ihren Bedürfnissen und Realitäten dort nicht akzeptiert. Hier setzen Drug Scouts mit ihrer Aufklärungsarbeit an. Der differenzierte Umgang mit positiven und negativen Aspekten des Drogenkonsums sowie die Vermittlung von Safer‐Use‐Regeln soll KonsumentInnen dabei unterstützen, selbstbestimmt, weniger riskant und genussorientiert mit Drogen umzugehen – d.h., eine Drogenmündigkeit zu entwickeln. Abstinenz kann ein Weg sein, mit psychoaktiven Substanzen umzugehen. Aber nicht alle Menschen wollen oder können abstinent leben. Sie beraten und unterstützen Menschen unabhängig von einem Abstinenzwunsch. Drug Scouts versuchen ihr Ansinnen auch auf politischer Ebene voranzubringen, z.B. durch ihren Einsatz für Drug Checking oder die Etablierung von Safer Clubbing. Das Angebot richtet sich vor allem an junge KonsumentInnen und deren Angehörige, aber auch an PädagogInnen und andere Interessierte. [...]

Es gibt nur ganz wenige Initiativen und Drogenhilfen die sich dieser schwierigen Aufgabe widmen und die sie mit soviel Kompetenz, Durchhaltevermögen und ehrenamtlichen Engagement durchführen wie die „drug scouts“. Die Stadt Leipzig sollte stolz sein auf diese bundesweit hochgeachtete und beispielhafte Initiative und sie weiter fördern.

Am 27. Januar 2013 hatten die „Drug Scouts“ nochmals Glück. In Leipzig fand der erste Wahlgang zur Wahl des Leipziger Oberbürgermeisters statt. Der amtierende Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) erhielt 40,2% der Stimmen, Horst Wawrzynski (CDU, Bürgerbündnis Oberbürgermeister für Leipzig e.V.) 25,9%, Dr. Barbara Höll (Die Linke) 15,3%, Felix Ekardt (Grüne) 9,8%,  Dirk Feiertag (parteilos) 7,1% und René Hobusch (FDP) 1,8%. Es gibt wenig Anzeichen dafür, dass Wawrzynski im zweiten Wahldurchgang am 17. Februar 2013 das Rennen für sich entscheiden kann.

Obwohl die Leipziger Volkszeitung sich stets Horst Wawrzynski als Propagandaplattform andiente, erhielt er lediglich einen Stimmenanteil, der 14,3% kleiner war als jener für den Amtsinhaber Jung von der SPD. Der CDU-Kandidat Horst Wawrzynski gewann nur in zehn von 63 Ortsteilen mehr Stimmen als der SPD-Kandidat – außer Mölkau liegen diese Ortsteile alle am Stadtrand.

Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass  Wawrzynski vor allem in Ortsteilen mit rückläufiger Bevölkerungszahl wie Burghausen-Rückmarsdorf, Heiterblick, Liebertwolkwitz, Lützschena-Stahmeln, Meusdorf, Mölkau, Plaußig-Portitz und Thekla über 30% der Stimmen für sich verbuchen konnte. Deutlich unter 20% der Wähler votierten für Wawrzynski vornehmlich in Ortsteilen mit stark wachsender Bevölkerung (+3% und mehr pro Jahr) wie Altlindenau, Lindenau, Neustadt-Neuschönefeld, Plagwitz, Reudnitz-Thonberg und Zentrum-Süd sowie in Ortsteilen mit durchschnittlich wachsender Bevölkerung (+1,5% bis +3%) wie Connewitz, Schleußig, Südvorstadt und Zentrum-Nordwest.

Einziger Wermutstropfen im Ortsteil Connewitz: In dem bekannten Szeneviertel erreichte Wawrzynski im Ranking mit 1.147 Stimmen Rang drei vor Dr. Barbara Höll von der Linken mit 1.145 Stimmen, die dort mit zwei Stimmen Abstand so nur Rang vier erzielte.

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Rauschkunde in Bild und Ton – Teil 4: Schildower Kreis

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Der Schildower Kreis ist ein Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis. Der Schildower Kreis will auf die schädlichen Folgen der Drogenprohibition aufmerksam machen und legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik aufzeigen. Der Schildower Kreis fordert von den Verantwortlichen eine alternative Drogenpolitik und eine ideologiefreie und wissenschaftliche Überprüfung von Schaden und Nutzen der aktuellen Drogenpolitik. Die Forderungen wurden in einem Manifest niedergeschrieben.

Sprecher des Schildower Kreises ist der Bremer Professor für Strafrecht und Kriminologie Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger. Unter seiner Federführung wurde eine Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verafsst, die von annähernd hundert Strafrechtsprofessoren unterschrieben wurde. Die Unterzeichnenden wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen.

In dem Video „über das Scheitern der Prohibition“ (4.654 Views) erklärt Lorenz Böllinger, warum er für eine Wende in der Drogenpolitik eintritt und die repressive Drogenpolitik und die Prohibition gescheitert sind. Böllinger ist Professor für Strafrecht und Kriminologie und seit 1982 als Hochschullehrer an der Universität Bremen tätig. Zuvor arbeitete er als Rechtsanwalt und Professor an den Fachhochschulen für Sozialarbeit in Dortmund und Frankfurt am Main. In Zweitqualifikation ist er auch Diplom-Psychologe und Psychoanalytiker. Seine Forschungsschwerpunkte befinden sich im Bereich der Sexual-, Gewalt- und Drogendelinquenz sowie der Rechtspsychologie und der Behandlung von Straftätern.

Prof. Dr. Sebastian Scheerer ist seit 1988 Professor für Kriminologie am Institut für Kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg und seit 1995 Vorsitzender der Gemeinsamen Kommision für das Aufbau- und Kontakstudium Kriminologie. Sebastian Scheerer ist der Ansicht, dass das Cannabisverbot gegen Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes verstößt. Dies erklärt er in anschaulicher Weise in dem Video „über die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbotes“ (7.823 Views). Auch Dr. Nicole Krumdiek hält das Cannabisverbot für verfassungswidrig, was sie in dem Video „zur Frage ob man wegen Cannabis vor dem Bundesverfassungsgericht klagen sollte“ (1.200 Views) und dem Video „beim Fachgespräch der LINKEN zur Drogenpolitik 2012“ (1.774 Views) kurz erläutert. Frau Dr. Krumdiek kam dabei zum Fazit, dass die bisherige Rechtspraxis vor allem beim Umgang mit Cannabis verfassungswidrig sei. So stünden dem angestrebten Hauptziel der Cannabisprohibition – dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung – die vom Gesetzgeber gewählten Mittel entgegen. Hierbei komme es zu massiven Grundrechteeingriffen, unter anderem durch Haftstrafen. Andere europäische Länder wie beispielsweise Portugal haben indes bewiesen, dass die Abkehr von der repressiven Drogenpolitik den Gesundheitsschutz der Bevölkerung wesentlich verbessert habe und der befürchtete Anstieg des Drogenkonsums ausgeblieben ist. Sehr aufschlussreich ist auch das Video „Wie gefährlich ist Cannabis?“ (6.418 Views) von ihr, in dem sie klar auf die unlogischen Argumente der Verbotsbefürworter hinwies; u.a. sagte sie: „Der nicht kontrollierte THC Gehalt ist eine Folge des Verbots und kann deswegen nicht als Begründung für das Selbige genommen werden.“ Dr. Nicole Krumdiek wurde für ihre mit „Summa Cum Laude“ bewertete Doktorarbeit „Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland“ (ISBN 3-8258-9543-2) mit dem Studienpreis der Universität Bremen ausgezeichnet.

Prof. Dr. jur. Stephan Quensel tritt ebenfalls für eine Wende in der Drogenpolitik ein, was er in dem Video „Gründe für eine Wende in der Drogenpolitik“ (3.550 Views) einleuchtend erläutert. Prof. Dr. jur. Stephan Quensel war Leiter des Bremer Instituts für Drogenforschung (BISDRO) und Inhaber des Lehrstuhls für Resozialisation und Rehabilitation im Studiengang Soziologie der Universität Bremen. Seine Arbeitsschwerpunkte waren soziale Kontrolle und abweichendes Verhalten in Theorie und Geschichte; insbesondere bezüglich Drogen und Strafanstalten.

Dr. Rainer Ullmann ist Hausarzt in Hamburg und behandelt seit 1990 Heroinabhängige mit Substitutionsmedikamenten. Er beschäftigt sich besonders mit der strafrechtlichen Verfolgung substituierender Ärzte. In dem Video „Warum das Drogenverbot ungesund ist!“ (5.173 Views) erklärt er, warum er die Drogenprohibition für gescheitert hält.

Dr. Bernd Werse ist verantwortlicher Mitarbeiter am Centre for Drug Research, einem sozialwissenschaftlichen Drittmittelforschungsbüro an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er beschäftigt sich u.a. mit den Konsummotivationen legaler und illegaler Drogen, den Strukturen des Klein- und Kleinsthandels mit illegalen Substanzen und den sogenannten „neuen synthetischen Drogen“. In dem Interview „über Legal Highs und die Paradoxie des Drogenverbots“ (3.128 Views) spricht er über seine Forschung im Bereich Legal Highs und den sogenannten neuen synthetischen Drogen sowie dem damit verbundenen Paradoxon, dass der Staat mit dem Drogenverbot Menschen dazu treibt, von gut erforschten klassischen Drogen auf neue unerforschte Substanzen umzusteigen. Dieses lässt sich nur durch eine Legalisierung von Drogen vernünftigt lösen.

Auch Georg Wurth, Spiritus Rector des Deutschen Hanfverbandes (DHV), ist Mitglied des Schildower Kreises. Sein Beitrag „Vor- und Nachteile des Drogenverbotes“ (5.739 Views) ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Georg Wurth leitet seit 2002 den DHV, die Interessenvertretung der Befürworter einer Cannabis-Legalisierung. Seit seiner Selbstanzeige 1996 wegen einer geringen Menge Cannabis befasst er sich intensiv mit Drogenpolitik. Vor seiner Zeit beim DHV war er vor allem innerhalb diverser Arbeitsgruppen der Grünen und der Grünen Jugend aktiv. Wurth ist gelernter Finanzbeamter und hat Steuerrecht studiert. Außerdem hat er als Fraktionsvorsitzender der Grünen im Remscheider Stadtrat umfangreiche kommunalpolitische Erfahrungen gesammelt.

Der Videokanal Schildower Kreis ist eine der besten Adressen für jene, die sich ernsthaft mit Drogenpolitik auseinandersetzen wollen. Ergänzend findet man auf dem Kanal Mitglieder des Schildower Kreises weitere Beiträge von Mitgliedern des Schildower Kreises. Wenn das Anschauen dieser Videos zum Pflichtprogramm aller Drogenbeauftragten auf kommunaler Ebene wie auch auf Landes- sowie Bundesebene gehören würde, hätten wir vermutlich eine weniger fundamentalistische Drogenpolitik in Deutschland, sondern eine Drogenpolitik, die mehr auf Vernunft basiert.

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Bayern Spitze beim Komasaufen

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Nirgendwo in Deutschland werden mehr Kinder und Jugendliche nach Alkoholexzessen ins Krankenhaus eingeliefert als in bayerischen Städten. Das geht aus einem Bericht in der aktuellen Ausgabe des Spiegel (Nr. 17/2013, S. 16) hervor. 75% der 16 Städte, in denen mehr als 60 Kinder und Jugendliche je 10.000 Personen aus der betroffenen Altersgruppe im Jahr 2011 wegen akuter Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert werden mussten, liegen im Freistaat Bayern (BY). Rang zwei belegt in dieser Statistik Rheinland-Pfalz (RP) und Rang drei Baden-Würtemberg (BW). In der folgenden Liste sind die Städte respektive Landkreise aufgelistet, in denen am häufigsten Kinder und Jugendliche nach Alkoholexzessen ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.
(BY) Memmingen: 99
(RP) Pirmasens: 89
(BY) Schweinfurth:83
(BY) Fürth: 82
(BY) Kempten: 79
(BY) Regensburg: 77
(BY) Nürnberg: 76
(BY) Straubing: 76
(BY) Ansbach: 69
(BY) Landshut: 65
(BW) Badn-Baden: 65
(BY) Kaufbeuren: 64
(RP) Worms: 64
(BY) Amberg: 63
(BY) Erlangen: 62
(RP) Kreis Birkenfeld: 62

Zum Vergleich:

Berlin: 14
Hamburg: 13

Die Wahrscheinlichkeit, dass in Memmingen Kinder oder Jugendliche nach Alkoholexzessen ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen, ist um den Faktor sieben gößer als in Berlin oder Hamburg. In Nürnberg und Fürth beispielsweise liegt der Faktor immer noch weit über fünf im Vergleich zu den norddeutschen Millionenstädte. Eine vernünftige Präventionspolitik ist offenbar in Bayern Fehlanzeige.

Auch die Statistik zu den sogenannten „Drogentoten“ zeigt deutlich, dass Bayern eine ungesunde Drogenpolitik umsetzt. Das Deutsche Ärzteblatt vermeldete am 27. Dezember 2012, dass die Zahl der Drogentoten in Deutschland in diesem Jahr den niedrigsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreichen könnte. Aus fast allen Ländern, in denen schon Zahlen vorlagen, wurde bei einer dapd-Umfrage ein deutlich rückläufiger Trend gemeldet. Dies gilt jedoch nicht für den Freistaat Bayern, dort sind die Todesfälle gemäß Kriminalstatistik wieder deutlich gestiegen von 177 im Jahr 2011 auf 213 im Jahr 2012, was einer Zunahme von 20,3 % entspricht. Vergleiche hierzu auch „Die Tragödie von Nürnberg“ – in Nürnberg sind im Jahr 2010 insgesamt 29 sogenannte „Drogentote“ registriert worden, das entspricht einer Opferzahl von 5,8 pro 100.000 Einwohner – mehr als in jeder anderen Großstadt in Deutschland.

In Sachen Überwachung und Datensammeln liegt Bayern ganz vorne. In der Sendung „Funkstreifzug“ im Programm von B5 aktuell hatte der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri geschätzt, dass es in der Kriminalaktennachweis-Datei (KAN) Einträge von etwa einer Million Bürgern aus Bayern gibt. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Landtag ergab jedoch, dass weit mehr Bürger gespeichert sind, nämlich exakt 1.733.745. Ein gutes Drittel aller knapp fünf Millionen Kriminalakten in Deutschland betrifft damit bayerische Bürger. Die Wahrscheinlichkeit in Bayern, in dieser Datei erfasst zuwerden, ist somit weit mehr als doppelt so groß, als im Bundesdurchschnitt. Präventiv wirkt sich diese Datensammelwut nicht aus, eher im Gegenteil – Kinder und Jugendliche versuchen in Bayern offenbar mehr als an anderen  Orten sich durch übermässigen Suff sich für ein paar Stunden der Realität von Kontrolle und Überwachung zu entsziehen.

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Impressionen vom Global Marijuana March

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Im Jahr 1999 wurde in den USA die Idee des Global Marijuana March (GMM) entwickelt. Viele Demonstrationen an vielen verschiedenen Orten überall auf der Welt, immer am ersten Samstag im Mai. Denn die Forderung nach der Legalisierung von Cannabis ist international. In Deutschland beteiligten sich dieses Jahr Organisationen in elf Städten am 4. Mai 2013, um ihren Widerspruch zur bestehenden Repression gegen Hanfkonsumenten auszudrücken: Berlin, Dortmund, Erlangen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Potsdam, Stuttgart und Ulm.

Letztes Jahr gab es in Deutschland nur drei Demonstrationen respektive Veranstaltungen zum GMM. Das war in den Städten Berlin, Frankfurt am Main und Potsdam. Dass die Zahl der teilnehmenden Städte dieses Jahr um mehrere hundert Prozent zugenommen hat, ist vor allem dem Engagement von Steffen Geyer zu verdanken. Steffen Geyer hatte letztes Jahr zwischen dem GMM anfang Mai und der Hanfparade im August während seiner Cannabiskultour 82 Hanfevents in ebensovielen Orten in ganz Deutschland organisiert, durchgeführt und dokumentiert. Dabei hat er viele Menschen im Lande motivieren können, selbst Aktionen für die Re-Legalisierung von Hanf in eigener Regie durch zu führen.

Plakat zum Hanftag 2013

Plakat zum Hanftag 2013

In Berlin heißt der Global Marijuana March Hanftag. Zur Berliner Hanftag-Demonstration versammelten sich unter dem Motto „Meine Freizeit – Meine Freihight“ um 14 Uhr mehrere Hundert Hanffreunde auf dem Pariser Platz beim Brandenburger Tor, um für die Re-Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel zu demonstrieren. Schöne Eindrücke von der Demo vermittelt das kurze Video von Steffen sowie die Slide-Show von Muddi, auf der man sehr gut die Plakate mit den diversen politischen Forderungen sehen kann. Auch ein paar Reden sind dokumentiert worden und können als Video betrachtet werden. So die Eröffnungsrede von Steffen Geyer, die darauf folgende Rede von Hans Cousto sowie die Rede von Emanuel Kotzian von der Piratenpartei und Herausgebers des Hanf Journals. Er versprach, so er denn ins Bayerische Parlament einziehen werde, eine Hanfplanze dorthin mitzunehmen, keine Koalition mit Parteien, die nicht den Krieg gegen Drogen beenden wollen, eingehen werde und sollte er mal Ministerpräsident von Bayern werden, werde er alle Drogis im Knast im Rahmen einer Amnestie begnadigen. Am Schluss seines Vortrages stellte er sein erstes Wahlplakat vor: „Lieber mal breit als immer korrupt“.

Emanuel Kotzian Wahlplakat

Emanuel Kotzian Wahlplakat

In der Folge sprach Steffen Geyer von der Russischen Botschaft, wie man in dem Video ab Minute 11:30 sehen kann. Danach zeigt das Video die Rede von Steffen vor der Kanadischen Botschaft. Dort erzählte er von einem Smoke-In vor dieser Botschaft und der fast theatralischen Polizeiaktion während und nach diesem Smoke-In. Pünktlich um 16:20 Uhr rauchte er dann mit anderen vor Ort einen Joint und kündigte für den 20.04.2014 um 16:20 Uhr ein Kiff-In vor dieser Botschaft an.

An der Abschlusskundgebung vor der US-Botschaft direkt neben dem Brandenburger Tor sprach Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (Video ab Minute 24:50) über das Versagen der Drogenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen und rief dazu auf, den Protestmailer: Auch die Grünen jagen Hanffreunde – wie lange noch? zu unterschreiben.

Auch in München gab es dieses Jahr einen Hanftag mit etwa 500 Teilnehmern, der um 14 Uhr am Karlsplatz (Stachus) begann. Günther Weiglein, der nach einem schweren Motoradunfall heute Inhaber einer Ausnahmegenehmigung für „legale“ Cannabisblüten aus der Apotheke zur Schmerztherapie ist, setzte sich in seiner Rede mit deutlichen Worten für Cannabis als Medizin ein. Die Motivation der Münchner Aktivisten für die Hanflegalisierung zeigt eindrucksvoll ein Video mit Interviews mit Sebastian ‚Sebids‘ Weiland (Schatzmeister im Vorstand der Grünen Jugend), Florian Deissenrieder (Landtagskandidat für die Piraten) und Patrick (Hanftag München).

Zum GMM in Potsdam fand am Abend des 4.5. im Buchladen „Sputnik“ ein Referat von Jens Sander über Cannabinoidkonzentrate, ihre medizinische Bedeutung, Anwendung, Herstellung und die rechtliche Situation in Deutschland, Europa und dem Rest der Welt statt.
Der Global Marijuana March in Frankfurt am Main wird von der Hanfinitiative Frankfurt organisiert. Petrus hatte es entgegen aller Vorhersagen nicht gut gemeint. Bei dem anfänglichen strömenden Dauerregen gegen 13 Uhr ergriffen leider viele Leute die Flucht vom Opernplatz in Frankfurt. Gegen 15:30 Uhr kam dann aber die Sonne raus, die Stimmung wurde mit einem Schlag gut, und die Frankfurter Hanffreunde konnten doch noch einen super aktiven Demonstrationszug starten. Viele Menschen schlossen sich auch unterwegs spontan an, so dass nach dem Regen etwa 200 Teilnehmer gezählt wurden. Sicherlich wären wir bei strahlendem Sonnenschein noch mehr gewesen. Die Highlights der Demonstration sind auf dem Video gut dokumentiert. Dazu zählte sicher der schöne Plakatwettbewerb, bei dem es eine Bong zu gewinnen gab. Die Edel-Bong von DK-Glasdesign wurde am Ende auf dem Römerplatz erfolgreich verlost, und die Gewinnerin war sehr glücklich damit. Leider hatten einige Plakate und Schilder wohl unter dem Regen Schaden genommen, so dass nicht alle, die etwas gebastelt hatten, sich noch an der Auslosung beteiligen konnten.

Der Global Marijuana March in Hannover startete um 14 Uhr auf dem Opernplatz mit gut 300 Teilnehmern unter dem Motto „Move your feet and dance the weed!“ und wurde von der Initiative Ottmob organisiert. Ungeschnittene Eindrücke gibt es hier zu sehen. Die Rede von Jost Leßmann (Grüne Hilfe) ist hier dokumentiert. Die örtliche Presse machte aus mehreren hundert Teilnehmern ganz frech “einige dutzend Demonstranten“, die nichts als ihr “legales Tütchen” wollen.

Der Global Marijuana March in Stuttgart startete bei kräftigem Regen mit etwa 200 Teilnehmern am Rotebühlplatz. Ein kurzer Eindruck vermittelt das Video mit Maurizio Toscana.

Plakat des Global Marijuana March 2013 in Köln

Plakat des Global Marijuana March 2013 in Köln

Der Global Marijuana March in Köln startete unter dem Motto „Für Patienten, Umwelt und Genießer!“ um 14 Uhr am Rudolfplatz in Köln und wurde von der Initiative Cannabis Colonia organisiert. Hier auf dem Video kann man ein paar Eindrücke von der Demonstration bekommen. Es sei hier zudem angemerkt, das die nächste Dampfparade, organisiert vom Cannabis Colonia e.V, am 7. September 2013 um 13 Uhr auf dem Rudolfplatz starten wird.

Der Global Marijuana March in Ulm startete um 14 Uhr an der Ecke Hirschstraße / Glöcklerstraße am Brunnen. Für Ulm war es dieses Jahr eine Premiere: Zu ersten Mal eine Hanfdemo und dann auch gleich mit mindestens 200 Teilnehmern. Von den Organisatoren in Ulm hätte vorher niemand mit soviel Andrang gerechnet. Auch den „Zuschauern“ in den Cafés und den Passanten in der Fußgängerzone hat es wohl gefallen. Es kamen auf Nachfrage nur positive Rückmeldungen. Ein Video vermittelt Eindrücke von der Demonstration.

Am Samstag, 3. Mai 2014, findet der nächste Global Marijuana March statt. Zuvor startet jedoch am 10. August 2013 in Berlin die Hanfparade, die größte und traditionsreichste Demonstration für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland.

Via Hanfparade

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Polizei intensiviert Kifferjagd

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Seit Jahrzehnten beschwören Politiker aller Couleurs gebetsmühlenartig, dass es bei der Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Anwendung repressiver Maßnahmen in erster Linie darum gehe, die Händler von illegallisierten Betäubungsmitteln (Dealer) zu verfolgen, festzunehmen und vor Gericht zu stellen. Die Realität zeigt jedoch, dass die Konsumenten zunehmend weit mehr als die Dealer von der Polizei aufgegriffen werden.

Jahrzehnte lang lag der Anteil der Delikte, die von der Polizei registriert wurden und rein auf den Konsum bezogen waren (allgemeine Verstöße) in Bezug auf die Gesamtheit der registrierten Delikte deutlich unter 70%, zumeist im Bereich zwischen 61% und 66%. Nur im Jahr 1972 – also direkt nach der Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes – lag dieser Anteil mit 71,5% über 70%. Erst im Jahr 2004, als Deutschland von einer Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen regiert wurde, stieg dieser Anteil wieder auf über 70% (70,6%). Im letzten Jahr (2012) erreichte dieser Anteil ein Allzeithoch mit 73,1%.

 

Allgemeine Verstöße in Prozent von allen Verstößen gegen das BtMG

Allgemeine Verstöße in Prozent von allen Verstößen gegen das BtMG

Grafik 1: Den Konsum betreffende Delikte (allgemeine Verstöße) in Prozent aller registrierten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Zeitreihe 1975-2012. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen bis 1990 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich West-Berlin, die Zahlen der Jahre 1991 und 1992 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin, in den Zahlen ab 1993 sind die Delikte aller Bundesländer enthalten. Diese Angaben gelten für alle Grafiken in diesem Artikel.

Bei Cannabis ist dieser Trend noch stärker ausgeprägt. Mitte der 80er Jahre lag der Anteil der allgemeinen Verstöße mit Cannabis in Bezug auf die Gesamtheit der registrierten Cannabis-Delikte stets bei 64% bis 66% mit einem Tiefststand im Jahr 1986 mit 64,1%. Bis Ende der 90er Jahre stiegt dieser Wert auf 70,4% an. Seit der Jahrtausendwende ist dieser Wert weiter massiv angestiegen und erreichte im Jahr 2012 ein Allzeithoch mit 76,2%. Das heißt, mehr als 3/4 aller Cannabisdelikte betreffen ausschließlich allgemeine Verstöße, also auf den Konsum bezogene Delikte. Hinzu kommen die Delikte bezüglich des Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf. Von den im Jahr 2012 regestrierten 4.595 Delikte bezüglich des Anbaus von Cannabis (3,3% aller Cannabis-Delikte) betreffen weniger als 20% Plantagen mit 20 Pflanzen oder mehr Pflanzen. Die meisten Fälle betreffen also eine oder wenige Pflanzen, die im Garten, auf dem Balkon oder in der Wohnung für den Eigenbedarf angepflanzt wurden. Unter Einbeziehung dieser Fälle liegt der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte in Bezug auf die Gesamtheit der registrierten Cannabis-Delikte insgesamt über 78%.

Anteile der diversen Cannabis-Delikte in Prozent aller Cannabis-Delikte

Anteile der diversen Cannabis-Delikte in Prozent aller Cannabis-Delikte

Grafik 2: Die Zahl der Cannabisdelikte setzt sich zusammen aus der Zahl der allgemeinen Verstöße gemäß § 29 BtMG, illegaler Handel mit und Schmuggel von Cannabisprodukten gemäß § 29 BtMG, illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge) und illegaler Anbau von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. In der Grafik sind die Anteile dieser Delikte in Bezug auf die Gesamtheit der registrierten Cannabis-Delikte dargestellt. Die obere rote Linie zeigt den Anteil der allgemeinen Verstöße, die daruter liegende gelbe Linie zeigt den Anteil der Delikte bezüglich Handel und Schmuggel. In den letzten 25 Jahren sank dieser Anteil von 33,6% auf 19,9%. Der Anteil bezüglich illegale Einfuhr nicht geringer Mengen (grüne Linie) sank im gleichen Zeitraum von 2,0% auf 0,6%.

Seit im wieder vereinigten Deutschland statistische Daten für das gesamte Land erfasst wurden (1993) stieg die Zahl aller registrierten Verstöße gegen das BtMG von 122.240 auf 283.708 im Jahr 2004, was einer Zunahme um 132,1% entspricht.  Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der registrierten Cannabis-Delikte von 50.277 auf 177.203, was einer Zunahme um 252,5% entspricht. Die Repression gegen Cannabiskonsumenten und ihrer Zulieferer hat somit deutlich stärker zugenommen in Relation zur gesamten Repression gegen Drogenkonsumenten und ihrer Zulieferer. Bis zum Jahr 2010 hat dann die Repression sukzessive abgenommen, bei allen Drogendelikten um 18,6%, bei den Cannabis-Delikten sogar um 25,3%. Seitdem stiegen die die Zahlen der erfassten Delikte wieder, von 2010 bis 2012 bei allen Delikten um 2,7%, bei den Cannabis-Delikten sogar etwa doppelt so stark (+5,3%).

BtMG-Delikte insgesamt und Cannabisdelikte

BtMG-Delikte insgesamt und Cannabisdelikte

Grafik 3: BtMG-Delikte insgesamt und Delikte betreffend Cannabis, Zeitreihe 1982-2012, Anzahl absolut in Deutschland. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen bis 1990 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich West-Berlin, die Zahlen der Jahre 1991 und 1992 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin, in den Zahlen ab 1993 sind die Delikte aller Bundesländer enthalten.

Mitte der 80er Jahre lag der Anteil aller Cannabis-Delikte in Bezug auf die Gesamtheit der registrierten Drogendelikte zum Teil deutlich über 60%. Dann sank dieser Anteil bis 1992 auf 39,3%, um danach mehr oder weniger wieder stetig zu steigen. Gegen Ende der Rot-Grünen Koalition in den Jahren 2004 und 2005 stieg dieser Anteil dann nach Jahrzehnten wieder auf Werte von mehr als 60%. Danach sank dieser Wert leicht bis zum Jahr 2008 um danach bis 2012 wieder leicht zu steigen: 2012: 58,8%.

Cannabis-Delikte in Prozent aller BtMG-Delikte

Cannabis-Delikte in Prozent aller BtMG-Delikte

Grafik 4: Delikte betreffend Cannabis in Prozent aller registrierten BtMG-Delikte, Zeitreihe 1982-2012, Prozentwerte für Deutschland.
Besonders anschaulich kann die Entwicklung der Repression gegen Cannabiskonsumenten in der Zeitreihe der Häufigkeitszahlen (Fälle pro 100.000 Einwohner) dargestellt werden. Wurden 1993 etwa 40 Kiffer pro 100.000 Einwohner von der Polizei behelligt, waren es 2004 etwa 160. Danach sank diese Zahl bis zum Jahr 2010 auf 121,8 um dann bis zum Jahr 2012 wieder auf 129,5 zu steigen. Da Kiffer – wenn überhaupt – nur sich selbst schaden, jedoch keinen Drittpersonen einen Schaden zufügen, nennt man diese Häufigkeitszahlen auch Repressionskoeffizienten.

Repressionskoeffizienten / Häufigkeitszahlen der diversen Cannabis-Delikte

Repressionskoeffizienten / Häufigkeitszahlen der diversen Cannabis-Delikte

Grafik 5: Die Zahl der Cannabisdelikte setzt sich zusammen aus der Zahl der allgemeinen Verstöße gemäß § 29 BtMG, illegaler Handel mit und Schmuggel von Cannabisprodukten gemäß § 29 BtMG, illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge) und illegaler Anbau von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.
In der Grafik sind die Häufigkeitszahlen (Repressionskoeffizienten, RK) dieser Delikte dargestellt. Die obere rote Linie zeigt den RK der allgemeinen Verstöße, die daruter liegende gelbe Linie zeigt den RK der Delikte bezüglich Handel und Schmuggel. Der RK bezüglich illegale Einfuhr nicht geringer Mengen wird durch die grüne Linie dargestellt.

Der Schwerpunkt der Repression liegt somit in Deutschland nach wie vor eindeutig bei der Verfolgung der Cannabiskonsumenten. Repression ist eine Verhinderungspolitik. Sie sollte eigentlich die Verfügbarkeit und den Konsum von Drogen durch Verbot eindämmen. Rückblickend kann jedoch festgestellt werden, das die illegalisierten Drogen trotz stetig steigender Repression nahezu flächendeckend erhältlich sind und von Millionen von Menschen konsumiert werden. Die Repressionspolitik führte jedoch zur gesellschaftlichen Ausgrenzung der Drogenabhängigen mit der Folge einer sozialen Verelendung, zur Steigerung der Kriminalität und zur Spaltung der Gesellschaft. Repression ist somit keine vernünftige Interventionsstrategie (Intervention = Einmischung oder Maßnahme zur Verhinderung von etwas; Strategie = genauer Plan des Vorgehens, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen; Interventionsstrategie = gezielte Maßnahme zu Verhinderung von etwas).

Die Verbotspolitik und die mit ihr einhergehenden Repressionsmaßnahmen sind offensichtlich kein geeignetes Instrumentarium, um dem Drogenkonsum Einhalt zu gebieten respektive die damit einhergehenden Probleme zu entschärfen. Aufklärung, Beratung und Hilfe sind da weit wirkungsvoller. Das Betäubungsmittelgesetz in seiner derzeitigen Form muss als untauglich für das angestrebte Ziel, den Drogenkonsum sowie die Verfügbarkeit von Drogen zu verhindern, eingestuft werden. Die Repressionspolitik richtet nicht selten mehr Schaden an als sie Nutzen bringt – dies gilt insbesondere für die Repression gegen Cannabiskonsumenten.
Was bringt zu Ehren?
Sich wehren!

Johann Wolfgang von Goethe
West-östlicher Divan, 4. Kapitel:
Tefkir Nameh – Buch der Betrachtungen
Stuttgard, Cottaische Buchhandlung, 1819

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Justizskandal in Bremen

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Ende Dezember 2004 wurde Laye-Alama Condé aus Sierra Leone, der seit Jahren in Bremen lebte, am Sielwalleck von zwei Zivilpolizisten verhaftet und unter Verdacht des Drogenbesitzes in das Polizeirevier Vahr verbracht. An Armen und Beinen gefesselt, wurde ihm von dem Arzt Igor Volz gewaltsam Brechmittel (Ipecacuanha heisst das Medikament) verabreicht und in einer stundenlangen Prozedur über eine Nasensonde so viele Liter Wasser in den Magen gepumpt, dass seine Lungen überfluteten und er erstickte. Laut der Feststellungen der Justiz waren dabei auch die beiden anwesenden Polizisten aktiv tätig. Laye-Alama Condé ist in den Räumen der Bremer Polizei grausam gequält und ertränkt worden. Er wurde 35 Jahre alt.

Im Sommer 2006 hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg diese zwangsweise Verabreichung des Medikaments als Folter klassifiziert und verboten. Gleichzeitig verurteilte er die Bundesrepublik Deutschland, weil sie das polizeiliche Eintrichtern von Ipecacuanha bislang erlaubte. Andrej Busch, der Anwalt von Abu bakar Jallo, der den Prozess vor dem EGMR angestrengt hat,  erklärte nach dem Urteil aus Straßburg: „Das ist ein Urteil, das Signalwirkung über die Grenzen von Deutschland hinaus hat. Man darf allerdings nicht vergessen, dass zwei Menschen in Bremen und in Hamburg ihr Leben lassen mussten und selbst das Bundesverfassungsgericht dieser Praxis keinen Riegel vorschieben wollte. Wir hoffen daher umso mehr, dass jetzt die Bundesregierung und vor allen Dingen die Bundesländer und Polizeibehörden alles Erforderliche tun, um dieses Urteil schnellstmöglich umzusetzen.

Landgericht Bremen

Landgericht Bremen

Auch nach mehr als acht Jahren und bisher zwei Gerichtsprozessen bleibt festzustellen: Es gibt eine Tat, es gibt einen Toten, aber keine verurteilten Täter. Die beteiligten Polizisten, die den Einsatz eigenmächtig angeordnet hatten und während der Tortur den Kopf und einen Arm von Laye-Alama Condé festgehalten hatten sowie der (damalige) Leiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes Prof. Michael Birkholz, der nach kurzer Unterbrechung gleich nach der Tötung Condés wieder Leiter des Ärtztlichen Beweissicherungsdienstes wurde, werden wohl nicht mehr rechtlich belangt werden können. Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) dies in seiner ersten Revisionsentscheidung 2009 noch ausdrücklich angeregt hatte, war die Bremer Staatsanwalt dazu erst dann aktiv geworden, als die Verjährungsfristen der aus ihrer Sicht in Frage kommenden Straftaten bereits abgelaufen waren. Angeklagt war lediglich der beteiligte Arzt. Beide Male wurde er vom Bremer Landgericht freigesprochen, beide Male wurde der Freispruch vom Bundesgerichtshof mit Hinweis auf große Verfahrensfehler und auf die augenfällige Schuld des Arztes kassiert. Zuletzt im Juni 2012: Der BGH bezeichnete das 2. Bremer Urteil unmissverständlich als „fast grotesk falsch“.

Die ersten beiden Urteile des Bremer Landgerichts gegen einen der damals Verantwortlichen wurde beide vom Bundesgerichtshof kassiert und eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als zwingend angesehen. Der Vorsitzende Bundesrichter Basdorf fand im Juni 2012 deutliche Worte in Richtung Bremen: „Die Feststellungen des Schwurgerichts ergeben für sich eindeutig einen Sachverhalt, der einen Schuldspruch der Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigt. In aller Eindeutigkeit.“ Aber offenbar plant nun auch die dritte Bremer Kammer, sich ein weiteres Mal über den Bundesgerichtshof hinwegzusetzen. In ihrer mündlichen Stellungnahme am Freitag, 24. Mai 2013, bezeichnete die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel das Handeln des Angeklagten als „unglücklich“. Durch eine Einstellung könnte er von dem Druck befreit werden, der seit über acht Jahren auf ihm laste. Eine Einstellung sei zwar rechtlich nicht unproblematisch, orientiere sich aber „am Menschen“.

Nach § 153a StPO kann das Landgericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten das Verfahren einstellen und „zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“ Aus Sicht der Initiative in Gedenken an Laye Condé handelt es sich aber bei der Tötung durch die gewaltsame Brechmittelvergabe im Polizeigewahrsam nicht um irgendeinen Fall unter vielen. Das Bremer Verfahren wurde nicht nur in der Juristenausbildung immer wieder zur Diskussion gestellt, schon die beiden BGH-Urteile machen deutlich, wie rechtlich umstritten der Sachverhalt offenbar nach wie vor ist. Das Bremer Gericht muss daher den Sachverhalt bis zum Ende ausermitteln und zu einem Urteilsspruch kommen, der auch weitere Rechtsmittel zulässt, und zwar gerade weil das öffentliche Interesse nach wie vor hoch ist und nicht mit einer einmaligen Zahlung des Angeklagten z.B. an die Staatskasse „beseitigt“ werden könnte. Anders formuliert: wenn ein Mensch im Polizeigewahrsam getötet wird, muss dazu ein Gericht mit einem Urteil Stellung nehmen und darf sich der juristischen Bewertung nicht entziehen. Eine Einstellung gegen den erklärten Willen der Hinterbliebenen wäre ein absolut fatales und falsches Signal.

Mit der Einstellung des Verfahrens käme das Prozessergebnis auch im dritten Verfahren einer neuerlichen öffentlichen Verhöhnung des Toten gleich. Aus Sicht der Initiative in Gedenken an Laye Condé stünde damit am Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen über die höchstgerichtlich als Folter bezeichnete Brechmittelvergabe ein weiterer juristischer und politischer Skandal. Als skandalös muss auch die Berichterstattung respektive „Nichtberichterstattung“ in den deutschen Medien bezeichnet werden. Gibt man beispielsweise die Begriffe „Brechmittel“ und „Bremen“ in die Suchmaske bei Google-News ein (abgefragt am 11.06.2013 um 12:50 Uhr), erscheint Radio Bremen siebenmal unter den zehn ersten Treffern und einmal der Weserkurier und zweimal die TAZ (einmal TAZ-Bremen). Bei den nächsten  zehn Treffern erscheint neunmal Radio Bremen und einmal die Nord-West-Zeitung, bei den Treffern 21 bis 30 und 31 bis 40 erscheinen ausschließlich Treffer zu Radio Bremen, erst auf Position 44 erscheint wieder ein Treffer eines Printmediums: Der Tagesspiegel. In der Folge erscheinen keine weitere Treffer zu Printmedien.

Offenbar gibt es einen Filz respektive eine Klüngelei zwischen der Exekutive und der Gerichtsbarkeit in Bremen unter Einbeziehung großer Massenmedien in Deutschland. Deshalb gibt es eine Öffentliche Protesterklärung zum Mitunterzeichnen von der Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé.

Via: Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé
c/o Flüchtlingsinitiative e.V. /MediNetz Bremen
Bernhardstr. 12, 28203 Bremen

Vergl. hierzu in diesem Blog:

12.11.2010: Erste Verjährung im Brechmitteleinsatz

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Mietmaul Thomasius wieder hyperaktiv

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Ein Mietmaul ist ein gesponserter Lobbyist, der für jemand auch die offensichtlichste Unwahrheit vertritt. Mietmaul ist die Kurzfassung des Spruches: „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.“ Gemäß Gesichtsbuch heißt das bekannteste Mietmaul in Deutschland Rainer Thomasius. Wörtlich heißt es im Gesichtsbuch: „Thomasius ist DAS Mietmaul der Drogenkriminalisierer. Auf solche Vodoo-Wissenschaft kann man gerne verzichten. Mein Lieblingszitat von Thomasius zu Cannabis: “Die Einstiegsdrogentheorie ist zwar nicht belegt. Aber widerlegt ist sie auch nicht.” Man tausche “Einstiegsdrogentheorie” durch “Kleine grüne Männchen”, dann sieht man, was für eine Pfeiffe da Geld kriegen soll.

Die Hamburger Morgenpost (MoPo) ist der Steigbügelhalter dieses Mietmauls. Mit Überschriften wie Schwere Gehirnschäden – Prof. Thomasius: „Cannabis macht Menschen dumm“ (1.03.2013) wird der Öfentlichkeit sugggeriert, Cannabis sei ein schreckliches Teufelszeug. Und am 14.06.2013 titelte die MoPo „Kiffen ist viel gefährlicher als Trinken“ und zitierte im Artikel die Aussage von Thomasius, dass wissenschaftlich gesehen Cannabis weitaus gefährlicher sei als Alkohol. Dies ist eine Behauptung, die wissenschaftlich schon oft widerlegt wurde, so z.B. in dem Bericht von Professor Bernard ROQUES für den französischen Staatssekretär für Gesundheit vom Mai 1998 „Probleme durch das Gefahrenpotential von Drogen“ wird klar festgestellt, dass Cannabis als Rauschdroge weniger gefährlich sei als Alkohol. Dennoch hat die französische Regierung ihre Drogenpolitik nicht verändert und nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Der frühere Drogenbeauftragte der britischen Regierung, Professor David Nutt, kritisierte die im Jahr 2008 von der damaligen Innenministerin Jacqui Smith getroffene Entscheidung, Cannabis nach dem Drogenmissbrauchsgesetz von 1971 strenger zu regulieren. David Nutt stellte nämlich fest, dass Cannabis weitaus weniger gefährlich sei als Alkohol oder Tabak. Statt die Drogenpolitik den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen, feuerte die Regierung David Nutt und ersetzte ihn durch eine opportunistische Person.

Thomasius will halt nicht gefeuert werden und deshalb verdingt er sich als Mietmaul. Am 12.06.2013 wird er in der MoPo unter der Überschrift „Alltagsdroge Cannabis? – Hamburg ist die Kiffer-Hochburg“ mit den folgenden Worten zitiert: „Und die Konsumenten werden immer jünger. Der typische Konsument steigt heute mit 13, 14 Jahren ein, kann in der Schule seine Leistungen nicht mehr bringen, vernachlässigt Freunde und Hobbys. Alles dreht sich nur noch ums Kiffen.

Solche Sätze konnte man vor mehr als 40 Jahren auch schon lesen, damals von der Gesundheitsministerin Käte Strobel (SPD). Ja, seit mehr als vier Jahrzehnten werden die Kiffer immer jünger, dennoch sieht man immer noch keine Babys im Kinderwagen mit einem Joint in der Hand. Wir erinnern uns: Am 4. Juni 1970 informierte Gesundheitsministerin Käte Strobel den Bundestag über die Regierungspläne zur Schaffung eines neuen Betäubungsmittelgesetzes, am 13. Juli 1970 präsentierte sie dem Bundeskabinett einen Referentenentwurf, der zwischen den Ministerien abgestimmt und am 12. November vom Kabinett beschlossen wurde. Ziel des Entwurfs war bei den Regelungen betreff Cannabis eine zum Teil erhebliche Erweiterung der Strafrahmen, „um das Gesetz damit zu einem wirkungsvolleren Instrument bei der Bekämpfung der Rauschgiftsucht zu machen“ (Deutscher Bundestag 1971:1). Zugleich verabschiedete das Kabinett unter Federführung des Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ein „Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelgebrauchs“ mit ergänzenden Maßnahmen, die vor allem eine Verstärkung der Repression von Handel und Schmuggel zum Inhalt hatten. An zweiter Stelle stand eine zentral organisierte Kampagne zur „Aufklärung der Bevölkerung“. Neben der offenen Aufklärung umfasste die Kampagne auch verdeckte Öffentlichkeitsarbeit, bei der die Bundesregierung gezielt nicht als Absender der Information in Erscheinung trat, um den Eindruck einer allgemeinen Trendwende gegen den Cannabiskonsum zu erwecken. So stellte sie etwa Schülerzeitungen und anderen Printmedien kostenlos anonyme Artikel und Rundfunkanstalten Funkspots und Abschreckungsfilme zur Verfügung, die für das Publikum wie redaktionelle Beiträge aussehen sollten. Durch Täuschung sollte somit die Meinung der Bevölkerung manipuliert werden.

Aufgrund eines schriftlichen Appells von Gesundheitministerin Käte Strobel befasste sich der Deutsche Presserat Anfang Juni 1972 mit dem Thema Drogen und forderte die Redaktionen auf, „bei der Behandlung der Drogen- und Rauschmittelgefahren auf eine sensationelle Berichterstattung ebenso zu verzichten wie auf jede Bagatellisierung der Verwendung von Rauschmitteln“. Am 17. Juni 1972 wandte sich zudem der parlamentarische Staatssekretät Heinz Westphal (SPD) in einem Brief an Ernst Klett, den Vorsitzenden des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, mit der Bitte, eine vergleichbare Entschließung für den Buchhandel anzuregen, da Bücher wie der „Haschisch-Report“ des Zeit-Redakteurs Rudolf Walter Leonhardt eine „mit Sicherheit … große Anzahl Jugendlicher“ zum Konsum von Cannabis verführt hätten. Die formal begründete Ablehnung Kletts bezeichnete das Ministerium als „enttäuschend“. Versuche von Zensur scheinen in der Drogenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland eine lange Tradition zu haben.

Die Erkenntnisse aus der Kleiber-Studie von 1997 oder die Erkenntnisse der Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit von 2002 wurden von der Bundesregierung, als die SPD mit den Grünen an der Macht waren, nie umgesetzt. Und die heutige SPD mitsamt Mietmaul Thomasius – wie man diversen Reden im Bundestag entnehmen kann – wollen auch heute noch nicht ihre Aussagen den wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen, sondern favorisieren nach wie vor den Weg der Demagogie.

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Der inszenierte Drogentod

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Der 21. Juli ist der bundesweite Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige. Angehörige, Partner, Freunde und engagierte Mitbürger erinnern an diesem Tag an die „Drogentoten“. In ganz Deutschland sowie mittlerweile auch in einigen Städten im Ausland gibt es an diesem Tag Mahnwachen, Gottesdienste, Infostände und andere Aktionen. Dabei informieren die Veranstalter auch darüber, wie man das Überleben Drogen gebrauchender Menschen sichern kann, und fordern eine bessere Drogenpolitik ein.

Zu den Veranstaltern, die jedes Jahr an diesem Tag Aktionen vorbereiten und durchführen zählen der Bundesverband der Eltern und Angehörigen für humane und akzeptierende Drogenarbeit, die Deutsche AIDS-Hilfe, der JES Bundesverband und Fixpunkt. In diesem Jahr inszenierten zudem auch ein paar Aktivisten aus dem Umfeld des Hanf Museums und der Hanfparade den „Drogentod“ auf mehreren Plätzen mitten in Berlin, so am Neptunbrunnen beim Roten Rathaus, beim Bahnhof Alexanderplatz, am Hackeschen Markt und auf der Museumsinsel.

Bei den Aktionen spielte einer der Aktivisten den „Drogentoten“, der mit einem Kreidestrich umzeichnet wurde, genau wie das die Polizei nach einem Unfall bei einem Verkehrstoten zu tun pflegt. Um den „Drogentoten“ herum wurden Schlider mit Aufschriften wie „Überdosis“, „Streckmittel“ oder „Suzid“ abgelegt.

Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher 2013

Und niemand fragt warum!

 

Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher 2013

Besonders eindringlich wirkte das Banner mit den Angaben zu Todesursachen.

 

Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher 2013

Einige Passanten eilten so schnell wie möglich am Ort des Geschehens vorbei, andere fragten hingegen interessiert über die Gründe der Aktion und ließen sich nicht nur über die aktuelle Drogenpolitik aufklären, sondern ließen sich auch mit Leitmotiv der Aktion „SUPPORT. DON’T PUNISH“ ablichten.

Kein inszenierter Drogentod war hingegen die Leiche des 36-jährigen Drogenkonsumenten, der am Donnerstag, 18.07.2013, im Stadtgraben der Altstadt von Nürnberg gefunden wurde. Es handelte sich dabei um den 18. „Drogentoten“ dieses Jahr in Nürnberg. In Nürnberg gab es somit pro 100.000 Einwohner in den ersten sieben Monaten dieses Jahres schon 3,6 „Drogentote“. In keiner deutschen Großstadt gab es im gesamten Jahr 2012 so viele „Drogentote“ in Relation zur Einwohnerzahl wie in den ersten sieben Monaten dieses Jahr in Nürnberg. Dennoch bleiben die Behörden in Bayern absolut lernresistent, setzen nach wie vor primär auf repressive Maßnahmen und verhindern die Etablierung von Maßnahmen zur Schadensminderung wie beispielsweise Fixerstuben.

Drogentote“ pro 100.000 Einwohner im Jahr 2012

3,5 Essen
3,5 Mannheim
3,2 Berlin
3,0 Frankfurt am Main
2,9 Köln
2,7 Hamburg
2,5 Nürnberg
2,5 München
2,3 Bremen
1,8 Stuttgart
1,5 Düsseldorf
0,7 Dortmund
0,6 Hannover

Vergleiche hierzu den Beitrag in diesem Blog vom 30.12.2010: Die Tragödie von Nürnberg

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Hanfparade am 10. August 2013

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Die Hanfparade wird am Samstag, 10. August 2013,  am Bahnhof Zoo beginnen. Die Veranstalter wollen damit zeigen, dass sich die öffentliche Meinung seit den „Kindern vom Bahnhof Zoo“ gewandelt hat. Sie sehen die größte deutsche Demonstration für Cannabis als Teil des internationalen Trends zu seiner Freigabe. In den Vorjahren war es bei der Hanfparade wiederholt zu Konflikten mit der Berliner Versammlungsbehörde gekommen.

Wenn die Hanfparade in der nächsten Woche unter dem Motto „Meine Wahl? Hanf legal!“ durch die Hauptstadt zieht, werden sich mehrere tausend BürgerInnen aus dem ganzen Bundesgebiet der Forderung nach einer Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel anschließen. Die traditionsreiche Demonstration findet bereits zum 17. Mal in Berlin statt und ist laut Veranstaltern „der Höhepunkt des deutschen Hanfjahres“.

Anlässlich der im September anstehenden Bundestagswahl folgt die Hanfparade 2013 einer neuen Route. Sie beginnt um 13 Uhr am Bahnhof Zoologischer Garten, der laut Martin Steldinger vom Organisationsteam „stellvertretend für die gescheiterte Drogenpolitik der letzten vier Jahrzehnte steht“. Nach einer Auftaktkundgebung, bei der u.a. VertreterInnen der Jugendorganisationen politischer Parteien zu Wort kommen werden, zieht die Hanfparade über die CDU-Zentrale, Bundesrat und Bundestag zum Brandenburger Tor. Dort soll eine fünfstündige Abschlusskundgebung TeilnehmerInnen und BerlinbesucherInnen „die Chance bieten, sich umfassend mit der alten Kulturpflanze Cannabis zu beschäftigen“. Die HanffreundInnen wollen dafür auf der Straße des 17. Juni neben einer Bühne auch ein Forum für Hanfmedizin, ein Nutzhanfareal und einen Hanfmarkt der Möglichkeiten mit vielen Informationsständen entstehen lassen. Diese umfangreichen Aufbauten sorgten in der Vergangenheit immer wieder für Konflikte mit der Versammlungsbehörde. So verbot sie weite Teile der Hanfparade 2011, weil diese „überwiegend kommerziellen Charakter habe“. Die Veranstalter klagten gegen die Verletzung ihrer vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit und bekamen im Dezember vom Verwaltungsgericht Berlin recht. Es verwarf die Entscheidung der Berliner Polizei als „rechtswidrig“. Wörtlich heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin (VG 1 K 354.11): „Der Kläger hat einen Anspruch auf die Feststellung, dass der Bescheid vom 14. Juli 2011 insoweit rechtswidrig war, als darin festgestellt wird, dass die Abschlussveranstaltung der „Hanfparade 2011“ ab dem Eintreffen des Umzuges am Ort der Abschlussveranstaltung keine Versammlung ist.

Hanf Journal Sonderausgabe Hanfparade 2013 Titel

Das Orga-Team der Hanfparade hat auch dieses Jahr wieder die Produktion der Sonderausgabe des Hanf Journals weitgehend übernommen. Auf 24 Seiten findet man vielleicht mehr evidenzbasierte Informationen zu Hanf, als die meisten deutschsprachigen Medien in einem ganzen Jahr publizieren. Die Sonderausgabe ist dieser Tage erschienen und kann im Headshop oder Growshop des Vertrauens abgeholt werden oder online auf der Website des Hanf Journals hier als PDF-Datei aufgerufen werden.

Da das Motto der Hanfparade dieses Jahr „Meine Wahl – Hanf Legal!“ lautet, wird in dieser Sonderausgabe insbesondere über Abstimmungen zum Thema Drogen berichtet. In der Schweiz und in den USA können nämlich die Bürgerinnen und Bürger drogenpolitische Entscheidungen an der Urne treffen. Roger Liggenstorfer und Hans Cousto berichten ausführlich über drogenpolitische Abstimmungen in der Schweiz sowie über die zahlreichen Abstimmungen in diversen Bundesstaaten der USA zu Cannabis als Medizin sowie zum Gebrauch von Marihuana zu Genusszwecken (hedonistischer Gebrauch).

William, Organisator des Hanftag in München, berichtet unter dem Titel „Growing Marihuana March“ über den Global Marihuana March (GMM) in mehreren Städten in Deutschland – die Zahl der GMMs wie auch die Zahl der Teilnehmenden war dieses Jahr in Deutschland größer denn je. Die Zahl der Menschen, denen ein legaler Hanfmarkt ein echtes Anliegen ist und die dafür auf die Straße gehen und demonstrieren, wächst derzeit zusehends. Auch Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (DHV) stellt in dieser Sonderausgabe unter dem Titel „Massiver Aufschwung“ fest, dass die deutsche Legalize-Bewegung noch nie so lebendig war wie heute.

Harald Terpe (MdB Bündnis 90/Die Grünen) fordert in seinem Beitrag ein „breites Bündnis für Reform der Drogenpolitik“ und Frank Tempel (MdB Die Linke) titelte seinen Beitrag „Legalisiert endlich Cannabis“ und schreibt in fundierter Weise über die Vorteile für die Gesellschaft, die eine Legalsierung mit sich bringen würde. Dem Artikel folgt ein zum Nachdenken anregender Beitrag von Arno Nym mit dem provokanten Titel „Cannabis – meine Ausstiegsdroge“.

Am Samstag, 8. Juni 2013 fand im KUBIZ in Berlin die Veranstaltung „Cannabis Social Clubs in Deutschland: Diskussion über die Umsetzung“ statt. Organisiert wurde sie von ENCOD (European NGO Council on Drugs and Development) mit Hilfe von Near Dark und dem Hanf Museum Berlin. Michael Kleim hielt dort eine viel beachtete Rede, die vom „Bewusstseinsbeweger“ am 9. Juni 2013 auf YouTube hoch geladen wurde und in der Sonderausgabe in voller Länge unter dem Titel „Cannabis Social Clubs – Erste Keimzellen in Deutschland?“ abgedruckt ist.

Das Orgateam der Hanfparade freut sich über die inzwischen mehr als 40 persönlichen Aufrufe zur teilnahme an der Hanfparade, die aus allen Teilen der Republik auf YouTube hochgeladen wurden. Jede/r Clipschaffende erklärt in ihnen die ganz eigene Motivation für eine Teilnahme an Deutschlands größter Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel. Auch ExzessivDasMagazin und die Drug Education Agency (DEA) haben spezielle Videos zur Hanfparade veröffentlicht.

Startpunkt der Hanfparade am Samstag, 10. August 2013, 13:00 Uhr ist vor dem Bahnhof Zoo beim Hardenbergplatz. Die Route führt dann zur Bundeszentrale der CDU, dem Konrad Adenauer Haus, dann zum ehemaligen Preußischen Herrenhaus, dem Sitz des Bundesrates und dann am Reichstag (Sitz des Bundestages) und dem Brandenburger Tor vorbei zur Straße des 17. Juni. Dort wird von 17 bis 22 Uhr die große Abschlusskundgebung mit Livemusik und Reden, sowie Informationen und Mitmachangeboten rund um Hanf, lat. Cannabis stattfinden.

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Grünes Licht für die Legalisierung

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Das Motto der nächsten Hanfparade, die ein Tag vor Vollmond am Samstag, den 9. August 2014, in Berlin stattfinden wird, lautet „grünes Licht für die Legalisierung“. Grünes Licht an der Ampel heißt für Fußgänger, Rad- und Autofahrer, dass man losgehen respektive losfahren kann. Im übertragenen Sinn bedeutet grünes Licht für etwas, dass dieses Etwas begonnen werden kann, in Angriff genommen werden kann oder realisiert werden kann. Im juristischen und/oder politischen Sinn braucht es hierfür eine Erlaubnis, eine Bewilligung, eine Genehmigung oder eine Zustimmmung. Auf der Hanfparade wird in diesem Sinn für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel demonstriert.

Das Motto „grünes Licht für die Legalisierung“ hat nur bedingt etwas mit der Partei Bündnis 90 / Die Grünen zu tun und soll nicht als parteipolitische Empfehlung gewertet werden, vielmehr wird sich die Hanfparade kritisch mit der Drogen- und Suchtpolitik der Grünen auseinandersetzen. Deshalb wird nach der Auftaktkundgebung auf dem Washingtonplatz südlich des Hauptbahnhofes die erste Zwischenkundgebung auf dem Platz vor dem Neuen Tor 1 vor der Bundesgeschäftsstelle der Partei Bündnis 90 / Die Grünen stattfinden.

Wir versprechen grüne Landschaften

Abbildung 1: Wahlplakat der Grünen aus dem Jahr 1998.

Vor der Bundestagswahl im Herbst 1998 buhlten die Grünen um die Gunst der Kiffer und versprachen eine Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten. Nachdem am 27. Oktober 1998 die Rot-Grüne Bundesregierung ihre Arbeit aufnahm, machte sie jedoch nicht etwa das Hanfsamenverbot rückgängig, sondern intensivierte die Kifferjagd mit viel propagandistischer Begleitmusik. So stiegt die Anzahl der polizeilich registrierten Delikte in Bezug auf Cannabis von 112.923 im Jahr 1998 auf 177.203 im Jahr 2004. Dies entspricht einer Zunahme um 57 Prozent. Am 18. Oktober 2005 war die offizielle Regierungszeit von Rot-Grün beendet, bis zum 22. November 2005 war diese Regierung jedoch noch mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt.

Grün gewählt und bekommen

Abbildung 2: Grün gewählt und bekommen.

Während der Regierungszeit von Rot-Grün fühlten sich viele Kiffer vor allem von den Grünen verraten und so entstand das symbolisch sehr ausdrucksstarke Plakat, das oben abgebildet ist. Eine wahre Parodie auf das Wahlversprechen der Grünen.

In den letzten Jahren bemühten sich die Grünen sehr stark, ihr Ansehen bei den geschätzten vier Millionen Kiffer in Deutschland wieder zu verbessern. Im Bundesnetzwerk Drogenpolitik (BND) wie auch in der Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik in Berlin wurden gute Texte für die Partei- und Wahlprogramme verfasst. In diesen Gremien sitzen sehr fähige Leute wie Maximilian Plenert, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Hanfverband (DHV) tätig ist, Joachim Eul, Molekularbiologie und Biochemiker sowie Geschäftsführer des Instituts für Empirische und Interdisziplinäre Drogen-Forschung (INEIDFO) oder auch der Pharmazeut Tibor Harrach von der Drugchecking Initiative Berlin Brandenburg. Mit Harald Terpe, Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen für Drogen- und Suchtpolitik, haben die Grünen zudem einen der elaboriertesten Drogenpolitiker im Deutschen Bundestag. Nur Frank Tempel, Drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, kann ihm im Bundestag diesbezüglich das Wasser reichen.

Es gibt jedoch grüne Spitzenpolitiker, die von den fortschrittlichen Ansätzen in den Wahlprogrammen nichts wissen wollen und durch ihr obstruktives Verhalten die Arbeit der Fachgremien in grausamer Weise sabotieren. So Renate Künast, Spitzenkandidatin der Grünen bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin im Jahr 2011. In einem Interview mit der SUPERillu sagte sie zum Thema „Recht auf Rausch“:

In welchem Jahrhundert machen Sie eigentlich dieses Interview mit mir? Diese Zeiten sind längst vorbei. Mein Ziel ist es, dass die Menschen ein möglichst drogenfreies Leben führen, weil ein drogenfreies Leben gesund und schön ist und viele Probleme – nehmen wir nur die Beschaffungskriminalität – gar nicht erst entstehen. Ich gebe allerdings zu, dass zum Beispiel Koffein oder Nikotin auch Drogen sind – und ich durchaus Verständnis dafür habe, wenn hier jemand schwach wird.

Damit hatte Renate Künast ihrer Partei einen Bärendienst erwiesen. Viele traditionelle Grünwähler überlegten sich in der Folge, ob sie deshalb die Linken oder die Piraten wählen sollten – die einzigen Parteien, die außer den Grünen was Vernünftiges zur Drogen- respektive Suchtpolitik in ihrem Wahlprogramm zu stehen haben. Jedenfalls sank in der Folge innerhalb einer Woche nach dem Interview, das im der deutschen Medienlandschaft für großes Aufsehen sorgte, bei den Umfragen der Meinungsforschungsinstituten der Zuspruch für die Grünen um mehrere Prozentpunkte.

Hanfblatt der Hanfparade auf der Freiheit statt Angst Demo am 7.09.2013

Abbildung 3: Hanfblatt hinter Gitter mit Überwachungskameras. Davor Thomas (links) und Hans (Autor dieses Artikels) vom OrgaTeam der Hanfparade auf der Startkundgebung der Demonstration Freiheit statt Angst am Samstag, 7. September 2013, am Alexanderplatz in Berlin.

Die Hanfparade ist seit Jahren immer auf der Demonstration Freiheit statt Angst präsent, da sich viele Überwachungsmaßnahmen in der Praxis gegen Hanfkonsumenten und deren Lieferanten richten. Vor der Einführung solcher Maßnahmen wird von vielen Politikern immer wieder beteuert, dass die Maßnahmen notwendig seien, um gegen Kinderpornographie und gegen Terrorismus vorgehen zu können. In der Praxis sind jedoch über 50 Prozent der Anlässe für eine Telekommunikationsüberwachung der Drogenhandel, etwa 1 Prozent betreffen Terrorismus und weit weniger als 1 Prozent betrifft Kinderpornographie, wie man auf der folgenden Grafik des Bundesamtes für Justiz sehen kann.

Anlässe für Telekommunikationsüberwachung 2009

Abbildung 4: Anlässe für Telekommunikationsüberwachung 2009, Quelle Bundesamt für Justiz.

Auf der Demonstration Freiheit statt Angst stand bei der Auftaktkundgebung die Delegation der Hanfparade zwischen den Infoständen der Grünen und der Piratenpartei. Dabei ragte ein Teil des Hanfblattes vor das Großplakat der Grünen.  Vor dem Plakat wollte Renates Künast ein Interview geben, das gefilmt werden sollte. Kurz vor dem Interview forderte Künast dann die Crew der Hanfparade in einem harschen Ton auf, das Hanfblatt weg zu ziehen, so dass es nicht im Bild der geplanten Aufnahme zu sehen sein wird. So rückte das Team der Hanfparade mit dem Hanfblatt weg vom Stand der Grünen näher hin zum Stand der Piraten – ja, das war wohl mehr als ein symbolischer Akt.

Renate Künast am Stand der Grünen bei der Demo Freiheit statt Angst am 7.09.2013

Abbildung 5: Links im Bild Thomas und Hans von der Hanfparade, in der Bildmitte Renate Künast vor dem Plakat der Grünen.

Auch andere Politiker der Grünen kümmern sich nicht gerne um die Belange respektive Interessen der Cannabisfreunde. So zum Beispiel Winfried Kretschmann, seit dem 12. Mai 2011 Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Hier können sich die Grünen nicht damit herausreden, dass sie sich beim Thema Cannabis als kleiner Koalitionspartner nicht durchsetzen konnten. Hier sind sie der größere Koalitionspartner und stellen den Ministerpräsidenten. Trotzdem passiert beim Thema Cannabis dort rein gar nichts; in einem Bundesland, das sowieso schon deutlich repressiver agiert als die meisten anderen. Hier versagen die Grünen grandios – trotz oder gerade wegen ihres sehr guten Wahlprogramms in Sachen Cannabis. Deshalb hat der Deutsche Hanfverband in Stuttgart eine Plakataktion unter dem Motto „Auch die Grünen jagen Hanffreunde. Wie lange noch?“ gestartet.

Um „grünes Licht für die Legalisierung“ zu erhalten, muss man vielleicht doch besser Rot (Die Linke) oder Orange (Piratenpartei) wählen. Eine gut Wahlhilfe sind jedenfalls die Wahlprüfsteine des Deutschen Hanfverbandes für die Bundestagswahl 2013.  Hier kann man sich über die Programme und Aktivitäten der Parteien zur Bundestagwahl am 22. September 2013 informieren und es gibt Wahlempfehlungen. Schwerpunkt der Betrachtungen ist die bisherige und zu erwartende Drogenpolitik, insbesondere bezüglich Cannabis.

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Fragliche Umfragewerte zum Drogenkonsum

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Am 5. November 2013 wurde der Jahresbericht der deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) veröffentlich. Darin werden unter anderem Daten zum Drogenkonsum, so etwa die Ergebnisse der Umfragen des Epidemiological Survey on Addiction (ESA), veröffentlicht. Im DBDD Bericht 2013 (Seite 25 in der gedruckten Version, Seite 57 in der PDF-Version) findet man in der Tabelle 2.1 Angaben zur Prävalenz des Konsums illegalisierter Drogen in Deutschland. Gemäß diesen Angaben hat sich die Zahl der Menschen, die Erfahrungen mit dem Konsum illegalisierter Drogen haben, von 13.729.000 im Jahr 2009 auf 12.351.000 im Jahr 2012 reduziert. Dies entspricht einer Abnahme um 1.378.000 Personen respektive um 10%. Gemeint ist hier die Lebenszeitprävalenz des Konsums illegalisierter Drogen (mindestens einmal im Leben konsumiert). Die Lebenszeitprävalenz ändert sich nicht durch spätere Verhaltensänderungen, das heißt, wenn jemand bei einer solchen Umfrage einmal wahrheitsgemäß mit „Ja“ geantwortet hat, kann es nicht sein, dass diese Person ein paar Jahre später die gleiche Frage wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantwortet.

Tabelle 2.1 „Prävalenz illegaler Drogen in Deutschland“ aus dem DBDD-Jahresbericht 2013

Abbildung 1 zeigt die Tabelle 2.1 „Prävalenz illegaler Drogen in Deutschland“ aus dem DBDD-Jahresbericht 2013. ESA steht hierbei für Epidemiological Survey on Addiction (Suchtsurvey) und DAS für die Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Statistisch gesehen ist eine solche Abnahme der Lebenszeitprävalenz des Konsums illegalisierter Drogen überhaupt nicht möglich. Deshalb haben diese Angaben im DBDD-Jahresbericht bei Experten große Skepsis ausgelöst, so bei Maximilian Plenert, der am 6. November 2013 unter dem Titel „Wieviele Menschen konsumieren in Deutschland illegalisierte Drogen?“ seine Zweifel an der Richtigkeit der vom DBDD veröffentlichten Daten kund tat. In den folgenden Abschnitten wird aufgrund der Daten von 2009 und einer statistischen Fortschreibung aufgezeigt, dass die Lebenszeitprävalenz des Konsums illegalisierter Drogen bis zum Jahr 2012 zugenommen haben muss und nicht abgenommen haben kann. Hierfür ist zuerst ein Blick in die Bevölkerungsstruktur in Deutschland für das Jahr 2009 notwendig.

Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 nach Altersgruppen aufgeschlüsselt.

Abbildung 2 zeigt die Einwohnerzahl Deutschlands im Jahr 2009 nach Altersgruppen aufgeschlüsselt. Die Altersgruppe der 18- bis 64-jährigen umfasste 51.418.000 Personen, davon waren 47.361.000 Personen unter 60 Jahre und 4.057.000 Personen älter als 60 Jahre. Von letzteren (5 Jahrgänge) überschritten in vier Jahren 80% oder etwa 3.246.000 Personen das 65. Lebensjahr und waren somit im Jahr 2012 nicht mehr Teilmenge der 18- bis 64-jährigen Personen. Dafür sind 3.334.000 Personen, die 2009 zur Gruppe der Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren gehörten, im Jahr 2012 durch ihr älter werden, zur Gruppe der 18- bis 64-jährigen Personen hinzu gekommen. Durch ein positives Wanderungssaldo (mehr Zu- als Abwanderung) von 174.000 Personen ist die Gruppe der 18- bis 64-jährigen im Jahr 2012 auf insgesamt 51.680.000 Personen angewachsen. Nicht berücksichtigt wurden hierbei die Sterbefälle, die in der Altersgruppe der 18- bis 64-jährigen pro Jahr mit etwa 125.000 Todesfällen, also in vier Jahren mit insgesamt 500.000 Todesfällen, zu verzeichnen sind. Diese wurden vollständig durch Zuwanderung in dieser Altersgruppe ausgeglichen. Die Bevölkerungsfortschreibung erfolgt hier ohne Berücksichtigung des Zensus 2011.

In der Folge werden jetzt die gegebenen Daten zum Wandel in der Bevölkerung mit den Anteilen der Personen in verschiedenen Altersgruppen bezüglich ihrer Erfahrungen mit illegalisierten Drogen abgeglichen.

Lebenszeitprävalenz des Konsums illegalisierter Drogen in Deutschland im Jahr 2009

Abbildung 3 zeigt die Lebenszeitprävalenz des Konsums illegalisierter Drogen in Deutschland in Prozentwerten für verschiedene Altersgruppen für das Kalenderjahr 2009 gemäß ESA-Befragung. Von den 25- bis 29-jährigen Personen hatten 45,2% solche Erfahrungen gesammelt, von den 60- bis 64-jährigen Personen jedoch nur 7,2%.

Im Zeitraum von 2009 bis 2012 sind 3.246.000 Personen, von denen im Durchschnitt 7,2% Erfahrungen mit illegalisierten Drogen hatten, also etwa 234.000 Personen, aus der Gruppe der 18- bis 64-jährigen Personen mit Drogenerfahrung herausgewachsen. Hinzugekommen sind 3.334.000 Jugendliche, von denen im Jahresdurchschnitt etwa 25% beim 18. Geburtstag Erfahrungen mit illegalisierten Drogen hatten, also 833.500 Personen mit Drogenerfahrung. Durch das positive Wanderungssaldo von 174.000 Personen und unter der Annahme, dass die Zuwanderer ein ähnliches Verhaltensmuster beim Drogenkonsum an den Tag legten wie die Alteingesessenen, kamen nochmals 46.500 Personen mit Drogenerfahrung hinzu (26,7% von 174.000). Insgesamt ist aufgrund der statistischen Fortschreibung anzunehmen, dass von 2009 bis 2012 die Zahl der Personen im Alter von 18 bis 64 Jahre, die Erfahrungen mit illegalisierten Drogen hatten, um 646.000 angestiegen ist.

(833.500 + 46.500 – 234.000 = 646.000).

Gemäß der – rein logisch aufgebauten – statistischen Fortschreibung stieg die Zahl der Personen, die Erfahrungen mit illegalisierten Drogen haben, in der Altersgruppe der 18- bis 64-jährigen Personen in den letzten vier Jahren von 13.729.000 auf 14.375.000 Personen respektive um 4,7%. Gemäß der epidemiologischen ESA-Umfrage aus dem Jahr 2012 soll sich diese Zahl jedoch um 1.378.000 respektive um 10% reduziert haben. Gemäß der statistischen Fortschreibung ist die Zahl derer, die Erfahrungen mit illegalisierten Drogen haben, um mehr als zwei Millionen (genauer um 2.024.000) oder um 16,4% größer, als es die Schätzung gemäß ESA-Umfrage aus dem Jahr 2012  vermuten lässt.

Es sei hier noch angemerkt, dass es sich hier immer um Minimalschätzungen zur Prävalenz des Konsums illegalisierter Drogen in Deutschland handelt. Die Daten sind somit mit Vorsicht zu betrachten. Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen von zwei aufeinanderfolgenden ESA-Umfragen und der statistischen Fortschreibung der ersten dieser beiden Umfragen zeigen, wie groß die Abweichungen im Ergebnis ausfallen können. Eines kann jedoch aufgrund der Datenanalyse mit Sicherheit festgestellt werden: Im Zeitraum von 2009 bis 2012 hat die Zahl der Personen in Deutschland, die Erfahrungen mit illegalisierten Drogen haben, zu- und nicht abgenommen.

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Was Politiker zu Coffeeshops meinen

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Im Verlauf des Wahlkampfes zu der Bundestagswahl am 22. September 2013 hat Andreas Aerts die Kandidaten und die Politiker zu der Cannabisabgabe in Coffeeshops im Zusammenhang mit dem „Brennpunkt“ Görlitzer Park befragt. Die Kernfrage an die Kandidaten lautete in Kurzform, ob sie die Einrichtung von Coffeeshops im Allgemeinen und im speziellen Fall des Görlitzer Parks als sinnvoll erachten. Die erhaltenen Antworten präsentiert Andreas Aerts als Buch mit dem Titel „Coffee-Shop“ im PDF-Format in Form einer kommentierten Zusammenstellung.

CDU-Logo

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) antwortete auf die Anfrage nicht persönlich, sondern Christina Hansen vom Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle schrieb stellvertretend die Antwort. Zuerst wird in dem Schreiben auf Prof. Dr. med. Rainer Thomasius hingewiesen (als einzige Quelle), der sich von 1996-2006 am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf intensiv mit den Folgen von Cannabis beschäftigt habe. Nach den  Zitaten von Thomasius folgt eine persönliche Bemerkung von Christina Hansen, in der sie feststellt, dass sie persönlich in ihrer eigenen Jugend- bzw. Schulzeit genug Leute mittelfristig in der Schule scheitern habe sehen müssen, weil diese Cannabis konsumiert haben. Ihren Text beendete sie mit den Worten „Die CDU Deutschlands ist sich der eindeutig sehr gefährlichen Wirkungen von Cannabis bewusst und ist klar gegen eine Legalisierung von Cannabis. Ein solches Handeln würde jeglicher Verantwortung gegenüber der Gesellschaft entbehren.

Die Formulierung „eindeutig sehr gefährlichen Wirkungen von Cannabis“ offenbart deutlich, dass in der CDU-Zentrale die Studien zur Gefährlichkeit von Drogen noch nicht studiert wurden. Hier scheint akuter Handlungsbedarf zu bestehen.

Prof. Monika Grütters (CDU) bemerkte, dass sie als Bundestagsabgeordnete in ihrem Wahlkreis in Marzahn-Hellersdorf die Situation natürlich nicht so hautnah wie viele Anwohner des Görlitzer Parks erlebe und deshalb wollte sie sich mit einem eigenen Urteil zurückhalten. Sie schrieb wörtlich: „Meine CDU-Kollegen vor Ort halten in der konkreten Situation eher eine Umzäunung und nächtliche Schließung des Parks für sinnvoll, wenn es darum geht, für die AnwohnerInnen vor Ort und Parkbenutzer eine Beruhigung herbeizuführen. Ich halte das für nachvollziehbar, da ein legalisierter “Coffee-Shop”, selbst wenn er einer juristischen Prüfung standhielte, dann wohl zu einer berlinweiten Attraktion würde, die eher nicht zu einer Beruhigung beitragen würde.

Die CDU-Kollegen vor Ort scheinen den Park nicht zu kennen, sonst wüssten sie, dass dieser von einer hohen Mauer umgeben ist – einzäunen ist also völlig überflüssig. Das gilt auch für Oliver Friederici (CDU), Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin. So schrieb er in völliger Unkenntnis der Lage vor Ort: „Meine Kollegen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg schlagen zur Verringerung der Probleme vor, die Zäune um den Görlitzer Park zu erhöhen und nachts abzuschließen sowie tagsüber eine dauerhafte Polizeipräsenz zu etablieren.“ Und an anderer Stelle : „Abgesehen davon ist der Vorschlag der Grünen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ohnehin aufgrund bestehender Bundesgesetze nicht rechtlich durchsetzbar.“ Ja, Gesetze kann man ändern, auch wenn das der CDU im Bereich Drogenpolitik auf Bundesebene nur in Richtung Repression gefällt, so geht das auch in Richtung Schadensminderung. So wurde das Gesetz geändert, um sterile Spritzen abgeben zu können, um Substitutionstherapie durchführen zu können, um Fixerstuben einrichten zu können oder auch um die Heroinabgabe einführen zu können. Die Bundes-CDU wehrte sich vergeblich gegen all diese Neuerungen.

Hermann Gröhe (CDU) wurde am 24. Oktober 2009 vom CDU-Bundesvorstand einstimmig zum kommissarischen CDU-Generalsekretär ernannt, was am 21. März 2010 vom Bundesausschuss bestätigt wurde. Gröhe schrieb: „Die Gesundheitsgefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen, sind seit langer Zeit wissenschaftlich erwiesen. Vor allem der regelmäßige und intensive Gebrauch kann zu körperlichen und zu psychischen Erkrankungen führen, zudem befördert der frühzeitige Cannabiskonsum die Wahrscheinlichkeit späterer Drogenabhängigkeit. Hinsichtlich der Ihrerseits angesprochenen Coffee-Shops darf ich anmerken: Die umfassende Begleitforschung zu den Coffee-Shops in den Niederlanden zeigt, dass Jugendliche in den Niederlanden im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viel Cannabis konsumieren und damit auch früher beginnen als die Jugendlichen in anderen europäischen Staaten. Auch deshalb ist für die Unionsparteien klar: Mit uns wird es keine Freigabe von Cannabis geben. Gleiches gilt für Coffee-Shops, Cannabis-Klubs oder ähnliche Einrichtungen, über die bisweilen diskutiert wird.

Gröhe hat offensichtlich die Prävalenzzahlen der europäischen Staaten nicht studiert, sonst wüsste er, dass in den Niederlanden weniger Jugendliche kiffen als in den meisten Nachbarstaaten. Zudem wüsste er, dass in den Niederlanden auch die Prävalenzzahlen für andere illegalisierten Drogen eher niedriger sind als im europäischen Durchschnitt.

CSU-Logo

Stefan Müller (CSU), Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag, betonte, dass eine Legalisierung von Cannabis für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag nicht in Betracht komme. Er schrieb: „Aus unserer Sicht wäre dies eine verantwortungslose Drogenpolitik. Die Legalisierung würde nicht nur zu einem deutlich höheren Konsum und einer größeren Zahl von Abhängigen führen, sondern in der Folge auch zu einer deutlich breiteren Streuung. Gerade Kinder und Jugendliche kämen so noch einfacher und häufiger mit diesem Rausch- und Suchtmittel in Kontakt. Da viele Drogen jedoch bereits bei geringstem Konsum erhebliche gesundheitliche Schädigungen hervorufen können, hätte eine Legalisierung mit Sicherheit auch erheblich negative Folgen für unser Gesundheitssystem. Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit zu tragen wären und den von Ihnen vermuteten Gewinnen aus dem Verkauf mit Cannabis entgegen zu setzen wären.

Peter Ramsauer (CSU), seit dem 28. Oktober 2009 Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Kabinett Merkel II) verwies auf die Antwort seines Parteikollegen Stefan Müller, die er in seinem Schreiben vollständig zitierte. Ja, verantwortungslos ist nicht der Vorschlag der Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, sondern die Drogenpolitik der CSU in Bayern. Dort steigt nämlich die Zahl der sogenannten Drogentoten, im Gegensatz zum Rest der Republik, wo diese Zahl seit Jahren sinkt.

SPD-Logo

Sigmar Gabriel (SPD), seit dem Jahr 2009 SPD-Parteivorsitzender, befürchtet: „Eine Legalisierung würde diesen Konsum nicht einschränken sondern erhöhen. Damit einhergehend wäre mit einem Anstieg der durch Cannabis verursachten Suchterkrankungen zu rechnen. Das entspricht nicht der Zielsetzung unserer Drogenpolitik.“ Und der bedauert: „Die SPD bedauert, dass die sogenannte Geringe-Mengen-Regelung in den unterschiedlichen Ländern und Gerichtsbezirken sehr uneinheitlich gehandhabt werden.“ Sein Fazit: „An der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis halten wir jedoch fest. Die entsprechenden Regelungen im Betäubungsmittelgesetz stehen für uns mithin nicht zur Disposition.“ Und die Referentin Dörte Dinger des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, bläst in ihrer Antwort in das gleiche Horn: „Die SPD-Bundestagsfraktion möchte für Cannabis eine bundeseinheitliche Geringe-Mengen-Regelung. Die Regelungen in den Bundesländern sind zum Teil unterschiedlich und die Verurteilungen in den jeweiligen Gerichtsbezirken unterscheiden sich zum Teil erheblich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine bundeseinheitliche Regelung ein.

Die Meinung der Parteibonzen in der SPD deckt sich jedoch nicht mit der Meinung von diversen Abgeordneten der Partei. So schreibt die Abgeornete im Bundestag Cansel Kiziltepe aus Freidrichshain-Kreuzberg, dass sie grundsätzlich dem Anliegen, dass das Bezirksamt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einen Antrag auf Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu “wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse stehenden Zwecken” stellt, offen gegenüber stehe. Wörtlich stellt sie fest: „Das Argument der Polizeigewerkschaft, die Arbeit der Polizei auf das Aufdecken von Drogenkartellen zu konzentrieren und deshalb den Besitz von geringen Mengen an Cannabis (“Eigenverbrauch”) nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, ist für mich überzeugend. Die Meinungsbildung innerhalb der SPD zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen, eben weil noch viele Fragen zum Modellvorhaben ungeklärt sind.

Auch Eva Högl (SPD), die sich das Bundestagsmandat mit 28,2 Prozent der Erststimmen in Berlin-Mitte sicherte, sieht die Situation sehr anders als die Parteibonzen. Wörtlich schrieb sie: „Hallo. Ich bin für die Legalisierung von Cannabis. Als ersten Schritt dahin befürworte ich eine weitere Entkriminalisierung. Mit diesen beiden Veränderungen der Drogenpolitik könnten wir vor allem die Beschaffungskriminalität deutlich senken. Herzliche Grüße!

Ähnlich äußerte sich Susanne Kitschun (SPD), seit Dezember 2011stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie schrieb: „Grundsätzlich halte ich die Freigabe von Cannabis für richtig, insbesondere die medizinische Verwendung sollte ermöglicht werden.

FDP-Logo

Kai P. Feigenbutz, früherer Leiter des Abgeordnetenbüros von Guido Westerwelle (FDP), beantwortete die Frage für den noch amtierenden Außenminister. Er schrieb: „Hanfkonsum ist immer wieder Antragsgegenstand auf FDP-Parteitagen. Dabei zeigte sich regelmäßig, dass die Haltung der Freien Demokraten zu diesem Thema ganz klar ist: Cannabis ist die häufigste konsumierte illegale Droge in Deutschland.“ Auweia! Da wird aus einer festgestellten Tatsache eine Haltung einer Partei. Und weiter: „Die dabei oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums entspricht jedoch nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen.“ Offenbar hat man bei der FDP die Diskussion bezüglich Risikomanagement, Drogenkompetenz und Drogenmündigkeit völlig verschlafen, sonst könnte man nicht so einen Unsinn wie „oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums“ schreiben. Ja, diese Formulierung ist eine dümmliche Unterstellung. Und das Fazit im Schreiben ist ebenso dümmlich: „Klar ist für die Freien Demokraten aber auch: Wir wenden uns gegen die völlige Legalisierung des Cannabiskonsums.“ Der Cannabiskonsum ist nämlich in Deutschland völlig legal, nur die Vorbereitungshandlungen wie der Erwerb sind strafbewehrt.

Auch Philipp Rösler (FDP), noch amtierender Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, lehnt das Projekt Coffeeshop mit klaren Worten ab: „Modellversuche für die kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene lehnen wir Liberale ab.

Logo-Gruene

Renate Künast (Grüne) war von der Frage offensichtlich genervt. Ihr Satz ist sprachlich unbeholfen, macht keinen Sinn und drückt keine Meinung aus.

Hans-Christian Ströbele, einziger Abgeordneter der Grünen im Bundestag, der sein Direktmandat gewann, zog klar Position für die Idee mit den Coffeeshops. Er schrieb: „Das Vorhaben der Bezirksbürgermeisterin von Kreuzberg-Friedrichshain, Frau Herrmann, unterstütze ich. Die Grünen in Kreuzberg haben sich eingehend damit befaßt und sind sehr dafür. Es ist einen Versuch wert. Aber die Genehmigung der Bundesbehörde ist für ein solches Pilotprojekt erforderlich. Sollte sie verweigert werden, bin ich dafür, den Rechtsweg zu gehen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.

Anton Hofreiter ist seit Oktober 2013 neben Katrin Göring-Eckardt Vorsitzender der grünen Bundestagsfraktion. Er unterstützt wie Ströbele die Idee von Coffeeshops in Berlin. Er schrieb, auch im Namen von Katrin Göring-Eckardt: „Die repressive Drogenpolitik, die auf die Verfolgung der Konsumentinnen und Konsumenten setzt, ist gescheitert. Sie verhindert wirksame Prävention und erschwert die Therapie von Abhängigen, Die Klassifizierung von Substanzen als „legal“ oder „illegal“ ist willkürlich und beruht nicht auf einer nachvollziehbaren Risikobewertung.

Wir Grünen wollen eine Gleichbehandlung aller Drogen. Ob Alkohol oder Ecstasy, ob Tranquilizer oder Cannabis – ausschlaggebend sollen allein die gesundheitlichen Risiken sein, die ein regelmäßiger Konsum dieser Substanzen mit sich bringt. Unser Ziel ist eine rechtliche Regulierung aller Drogen auf der Grundlage einer rationalen gesundheitlichen Risikobewertung. Als ersten Schritt zu einer rationaleren Drogenpolitik wollen wir eine wirksame Entkriminalisierung des Eigengebrauchs von Cannabis. Der Anbau, der Erwerb und der Besitz von Cannabis sollen, soweit sie zum Eigenverbrauch stattfinden, straffrei bleiben. In diesem Zusammenhang wollen wir auch die Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften („Coffee-Shops“) ermöglichen. Auf diese Weise würde die Abgabe aus einem Schwarzmarkt in einen öffentlich kontrollierten und regulierten Markt überführt werden. So könnten der Jugend- und der Verbraucherschutz gewährleistet werden. Auf einem Schwarzmarkt gibt es weder das eine noch das andere.

Das-Logo-der-Partei-Die-Linke  Petra Pau (Die Linke) gewann wieder das Direktmandat in Marzahn-Hellersdorf für den Deutschen Bundestag. Sie stellte kurz und klar fest: „Die Linke ist für die Legalisierung und Freigabe von Cannabis. Dadurch würde sich auch die milliardenschwere Geschäftemacherei erledigen. Der Experte in unserer Fraktion ist Frank Tempel, ein gelernter Polizist.

Auch Gregor Gysi (Die Linke), der erneut das Direktmandat für den Wahlkreis Treptow-Köpenick in Berlin für den Bundestag gewann und Fraktionsvorsitzender der Linken ist, plädiert für die Legalisierung von Cannabis. Wörtlich schrieb er: „Seit langem treten wir und auch ich dafür ein, den Cannabishandel zu legalisieren. Wir müssen Cannabisprodukte ebenso behandeln wie Alkohol. Viele Probleme lösten sich damit auf. Wir werden auch künftig dafür streiten.

Halina Wawzyniak (Die Linke) ist die netzpolitische Sprecherin ihrer Fraktion und war Obfrau der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages und stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses. Auch sie tritt für eine Legalisierung von Cannabis ein: „Es müssen die Gesetze geändert werden, also Cannabis legalisiert werden. Die Legalisierung und damit die Entkriminalisierung der Konsumierenden würde einen kontrollierten Anbau und Handel ermöglichen und gleichzeitig dem Staat überhaupt erst die Möglichkeit geben z.B. den Markt zu kontrollieren, Jugendliche zu schützen, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren und damit negative Begleiterscheinungen von Handel und Konsum wirksam zu kontrollieren und zu sanktionieren und angemessene Prävention zu leisten. Abschließend kann ich also sagen: ich trete für die Legalisierung von Cannabis ein und denke, dass die Einrichtung von Coffeeshops infolge einer Legalisierung durch eine Gesetzesänderung der sinnvollere Weg wäre. Eine einfache Mehrheit im Bundestag würde dazu übrigens ausreichen.

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Christopher Lauer (Piratenpartei) ist seit dem 6. August 2013 Sprecher für Bürgerschaftliches Engagement der Piratenfraktion sowie Mitglied des Ausschusses für Bürgerschaftliches Engagement im Berliner Abgeordnetenhaus. Er bekundete seine Unterstützung des Projektes Coffeeshop in Freidrichshain-Kreuzberg mit den Worten: „Hierzu kann ich feststellen, dass der legale Verkauf von Cannabis meiner Auffassung nach ein probates Mittel ist, um die Problematik des illegalen Verkaufs zu lösen. Von daher ist es meiner Meinung nach sinnvoll, Cannabis legal zu verkaufen.

Sebastian von Hoff (Piratenpartei) kandidierte zur Bundestagswahl 2013, jedoch ohne Erfolg. Er schrieb: „Ich begrüße den Vorschlag der Bezirksbürgermeisterin. Selbst massive Polizeipräsenz und ein Zaun um den Görlitzer Park würde den Drogenhandel nur an eine andere Stelle verlagern. Dies halte nicht für eine besonders nachhaltige Lösung. Die Prohibition ist offensichtlich gescheitert, die Piratenpartei fordert daher einen völlig neuen Umgang mit Rauschmitteln. Von alters her sind Rausch und Sucht Bestandteil jeder Kultur, daher ist eine drogenfreie Gesellschaft ein unrealistisches Ziel.

Wir wollen daher den Genuss von Rauschmitteln generell legalisieren, was dazu führen würde, das z.b. Cannabis bundesweit legal in speziellen Geschäften gekauft oder selbst angebaut werden kann. Dies würde dann dem Schwarzmarkt zu großen Teilen das Wasser abgraben und ebenso zum Verbraucherschutz von Konsumenten beitragen. Wir Piraten wollen den Drogenkrieg beenden und eine Suchtpolitik gestalten in der Konsumenten nicht kriminalisiert werden und Menschen mit problematischem Konsum die Hilfe bekommen können, die sie brauchen. Dies wäre zumindest unser Vorschlag für eine bundesweite nachhaltige Lösung.

In dem Buch „Coffee-Shop“ von Andreas Aerts, das unter der Creative Commons License 3.0 CC- BY- NC- ND erschienen ist, sind zahlreiche weitere Aussagen von Politikern zu finden. In seinem Resümee schreibt der Autor dann in ironisch treffender Weise: „Eigentlich fehlt nur noch der Vorschlag eines wie auch immer gearteten Bundes-CDU- oder SPD-Matadors, der um das gesamte Berlin deswegen wieder eine Mauer errichten möchte, quasi als “anti-cannabistischer Schutzwall” vor dem “bösen Rest der Welt”. Schön hoch. Ein Traum, der sich in Erwartung einer Koalition der großen unbeweglichen Blockparteien auf Bundesebene, bestehend aus CDU-CSU-SPD eventuell verwirklichen lässt.

Vergleiche hierzu in diesem Blog:
31.10.2013: Dealer im Görli – Was tun?
25.10.2013: Die Mär vom Junkie-Kot im Görli
12.09.2013: Grünes Licht für die Legalisierung

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Nikolaus trifft Wolfgang Neuss

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Am 6. Dezember ist Nikolaustag. Traditionell fragt der Nikolaus die Kinder, „ob sie denn auch brav und fromm gewesen seien“ und überreicht ihnen dann Leckereien und Geschenke. Am 6. Dezember spielt auch das Hanf Museum Nikolaus. Jeder – auch wenn er nicht brav und fromm gewesen ist – erhält an diesem Tag als Geschenk einen Gratiseintritt. Und ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall.

Am 6. Dezember 1994 eröffnete das Hanf Museum im Nikolaiviertel in der Mitte von Berlin. Somit hat das Hanf Museum am Nikolaustag Geburtstag. Der Tag war weise gewählt, ist er doch nach Nikolaus von Myra, der in der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts als Bischof von Myra in der kleinasiatischen Region Lykien wirkte und Wunder vollbrachte, benannt. Das Hanf Museum liegt unweit der Nikolaikirche, eine Kirche mit dem Patrozinium des Nikolaus von Myra. Der Name Nikolaus bedeutet im Griechischen „Sieg(reich)er des Volkes“.

Als nach dem Fall der Alkoholprohibition in den USA eine Hetzkampagne gegen Marihuana (mexkanisch für Hanf) iniziiert wurde, verloren die meisten Menschen das Wissen um die alte Kulturpflanze und der „Mythos des Mörderkrauts“, der Einstiegsdroge, wurde geschaffen. Um diesem Mythos zu begegnen und um das Wissen über den Hanf zu sammeln, zu ordnen und an Interessierte weiterzugeben, wurde das Hanf Museum eröffnet. Möge es für dieses Anliegen erfolgreich respektive siegreich sein!

Tu nix ohne Liebe… Nikolaus ist Museumsgeburtstag

Tu nix ohne Liebe… Nikolaus ist Museumsgeburtstag

Eine Sonderausstellung im Hanf Museum lässt das Leben von Wolfgang Neuss Revue passieren. Der deutsche Schauspieler und Kabarettist wäre am 3. Dezember 90 Jahre alt geworden. Das bewegte Leben des Schauspielers, Musikers und Kabarettisten wird dazu auf drei Ebenen nachvollzogen – biografisch, mit Zitaten aus seinem umfangreichen Werk sowie mittels Erinnerungen neussscher Zeitgenossen. Die Sonderausstellung wird bereits am 3. Dezember 2013 eröffnet. Drei Tage nach Ausstellungseröffnung, am Freitag, 6. Dezember, wird Wolfgangs Neunzigster dann gebührend nachgefeiert. Schließlich hat auch das Museum Grund zur Freude, nimmt es doch an diesem Tag das 20. Jahr seines Bestehens in Angriff. Die beiden Jubiläen verschmiltzt das Museum mit dem Nikolausfest zu einem Freudentag für alle Sinne. Im Museumscafé wird es zu günstigen Preisen hanfige Leckereien, Kaffee, Hanftee und Hanfkuchen geben.

Programm (Filme im Café)

11:00 Uhr Das Neuss Testament

Die Dokumentation von Rüdiger Daniel, die im Jahr 2009 erschien, zeigt Neuss wenige Tage vor seinem Tod und lässt zahlreiche Zeitgenossen zu Wort kommen.

12:30 Uhr Das jüngste Gerücht

Der als „Der Mann mit der Pauke“ bekannt gewordene Wolfgang Neuss zeigt in dieser Fernsehaufnahme seines Kabarettprogramms aus dem Jahr 1964 sein ganzes Können.

13:00 Uhr Genosse Münchhausen

Deutscher Spielfilm von Wolfgang Neuss aus dem Jahr 1962, der sich mit der deutschen Teilung und dem kalten Krieg beschäftigt.

14:30 Uhr Macky Pancake: Die Abenteuer eines Unwahrscheinlichen

Episode der Fernseh-Miniserie aus dem Jahr 1961 rund um den von Wolfgang Neuss gespielten Kriminalkommissar.

16:30 Uhr Wolfgang Neuss über die Kellerkinder

Anläßlich einer Aufführung seines wichtigsten Filmes in der UFA-Fabrik im Mai 1985 äußerte sich Wolfgang Neuss zum Entstehen des Werkes und gibt einen augenzwinkernden Rückblick auf sein Leben.

17:00 Uhr Wir Kellerkinder

Deutscher Spielfilm von Wolfgang Neuss aus dem Jahr 1960, der sich mit der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit in Deutschland beschäftigt. Der Film gilt als Erfindung des filmischen Kabaretts.

Verleihung des Berliner Kunstpreises 1964

In Vertretung des Senators für Wissenschaft und Kunst verlieh am 18. März 1964 der Senator für Schulwesen, Carl Heinz Evers, im Kammersaal des Rathauses Schöneberg den diesjährigen Berliner Kunstpreis. v.l.n.r.: Prof. Hans Chemin-Petit, „Berliner Kunstpreis“ für Musik; Willian Dooley, Bariton, Preis „Junge Generation“ für Darstellende Kunst, Wolfgang Neuss, „Berliner Kunstpreis“ für Film und Fernsehen; Rolf Henniger, Staatsschauspieler, „Berliner Kunstpreis“ für Darstellende Kunst; Peter Lilienthal, Regisseur, Preis „Junge Generation“ für Film und Fernsehen; Lothar Koch, Solo-Oboist, Preis „Junge Generation“ für Musik. Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-P086980 / CC-BY-SA

Man quält mich, ich soll mal einen positiven Witz über die CDU-Regierung machen. Also gut: Sie regieren sozialdemokratisch. Mehr hab ich nicht drauf. Und wer nicht haargenau wie die CDU denkt, fliegt glatt aus der SPD.

Wolfgang Neuss: Das jüngste Gerücht, Hamburg 1965, S. 48

Auf deutschem Boden darf nie mehr ein Joint ausgehen!

Wolfgang Neuss in der Talk-Show Leute am 5. Dezember 1983

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Die CSU und der Drogentod

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Drei Männer im Alter von 30, 34 und 38 Jahren wurden am Wochenende (30.11./01.12.2013) im Stadtgebiet von Nürnberg aufgefunden. Die Polizei geht davon aus, dass sie durch den Konsum von Drogen gestorben sind. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken am 3. Dezember 2013 in einer Pressemitteilung verkündete, spreche in allen drei Fällen die Auffindesituation und das Vorhandensein von Rauschgiftutensilien für den Konsum von Drogen. Auch waren die Männer als Betäubungsmittelkonsumenten bekannt. Die Polizei zählte bislang 27 „Drogentote“ im Stadtgebiet Nürnberg für das Jahr 2013. Somit entfallen dieses Jahr auf 100.000 Einwohner in Nürnberg 5,5 „Drogentote“.

Es kommt immer wieder vor, dass innerhaslb von wenigen Tagen gleich mehrere Personen aufgrund ihres Drogenkonsums versterben. Ursache ist meistens ein hoher Reinheitsgrad des applizierten Stoffes, so dass die Konsumenten eine zu hohe Dosis injizieren. Ja, Heroin auf dem Schwarzmarkt ist fast immer gestreckt und der Reinheitsgrad des auf der Straße angebotenen Heroins beträgt derzeit meistens nur 10 bis 15 Prozent.

Als in Bremen im Januar 1997 an wenigen Tagen fünf Junkies an hochdosiertem Heroin (Reinheitsgrad 60%) starben, ermöglichten Politik und Justiz für die Dauer von zehn Tagen die Untersuchung von Heroin, sprich Drug-Checking für Heroin. Damals forderte die Bremer Gesundheitssenatorin Christine Wischer (SPD) eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, um solche Analysen zu ermöglichen. Stattdessen hat dann die rot-grüne Bundesregierung bei einer Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2000 Substanzanalysen in Drogenkonsumräumen (Fixerstuben) explizit untersagt. Als in Bremen an Pfingsten 2013 innerhalb von wenigen Tagen fünf Heroinkonsumenten ums Leben gekommen sind geschah in dieser Richtung überhaupt nichts. Und bis heute heißt es in den Medien, wie z.B. bei Radio Bremen, dass die Polizei noch immer nicht wisse, was die Ursache dieser Häufung von Todesfällen war. Die Opfer verband, dass sie alle aus der ehemaligen Sowjetunion stammten. Die Todesfälle wurden aus Wohnungen im gesamten Bremer Stadtgebiet gemeldet.

Im Jahr 1997 gab es in Deutschland in Frankfurt am Main, Hamburg und Hannover Fixerstuben. In Bremen gab es damals wie heute keine Fixerstube. Damals war Horst Seehofer (CSU) Gesundheitsminister und Eduard Lintner (CSU) war Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Für den Bundesdrogenbeauftragten Lintner wie auch für den Vorsitzenden der Münchner CSU, Peter Gauweiler, waren „Legalisierungsprogramme“ wie die Einrichtung von Fixerstuben „makabere Menschenversuche“. Sie scheuten sich nicht durch ihre Rhetorik, die Ärzte und Mitarbeiter der Drogenhilfe, die in Fixerstuben die Abhängigen betreuten, wie auch die politisch Verantwortlichen für die Fixerstruben in Frankfurt am Main, mit den schlimmsten Verbrecher des Naziregimes auf eine Stufe zu stellen. (Süddeutsche Zeitung vom 2./3. Oktober 1997).

Die CSU ist sich in Sachen Drogenpolitik treu. Auch heute gibt es in Bayern keine Fixerstuben, obwohl dies Drogenfachleute aus dem Hilfesystem seit Jahrzehnten fordern. Und so ist Bayern heute der Flächenstaat in Deutschland mit der hochsten Zahl an „Drogentoten“ in Relation zur Einwohnerzahl. Und auch sonst ist die repressive Linie in Bayern hoch im Kurs. So berichtete die Allgäuer Zeitung am 26. November 2013 unter dem Titel „Gegen den Rausch: Vergabe von Methadon ist für Ärzte ein rechtliches Risiko“, dass es in Kempten dieses Jahr bereits sechs „Drogentote“ gegeben habe und dass dies die höchste Zahl seit 10 Jahren gewesen sei. Zudem hätten Ärzte und Betroffene bereits seit längerem vor diesem Anstieg gewarnt. Da Kempten nur 64.600 Einwohner hat, entspricht dies einer Quote von 9,3 „Drogentoten“ pro 100.000 Einwohner.

Wörtlich heißt es zur Situation in Kempten in den Allgäuer Nachrichten: „Ein Grund könnte sein, daß die Vergabe des Substitutionsmittels Methadon für Ärzte rechtlich immer schwieriger wird. Im Allgäu wurden in diesem Jahr sogar Ärzte wegen falscher Vergabe des Mittels verurteilt. Viele schrecken daher vor der Behandlung zurück. Die Folgen haben die betroffenen Patienten zu tragen: sie haben es immer schwerer, Hilfe zu finden.

In Nürnberg gab es pro 100.000 Einwohner in diesem Jahr bereits 5,5 „Drogentote“, in Kempten sogar 9,3. In keiner deutschen Großstadt gab es im gesamten Jahr 2012 so viele „Drogentote“ in Relation zur Einwohnerzahl. Dennoch bleiben die Behörden in Bayern absolut lernresistent, setzen nach wie vor primär auf repressive Maßnahmen und verhindern die Etablierung von Maßnahmen zur Schadensminderung wie beispielsweise Fixerstuben.

Drogentote“ pro 100.000 Einwohner im Jahr 2012

3,5 Essen
3,5 Mannheim
3,2 Berlin
3,0 Frankfurt am Main
2,9 Köln
2,7 Hamburg
2,5 Nürnberg
2,5 München
2,3 Bremen
1,8 Stuttgart
1,5 Düsseldorf
0,7 Dortmund
0,6 Hannover

Vergleiche hierzu den Beitrag in diesem Blog vom 30.12.2010: Die Tragödie von Nürnberg und den Beitrag vom 25.07.2013: Der inszenierte Drogentod

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Wieder mehr Drogentote?

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Gemäß Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, vom 25. April 2013, die unter dem Titel „Zahl der Drogentoten 2012 auf dem niedrigsten Stand seit 1988“ erschien, ist die Zahl der Drogentoten im Jahr 2012 um weitere 4 Prozent auf 944 (Vorjahr: 986) gesunken. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung erklärte dazu: „Es ist erfreulich, dass immer weniger Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums sterben. Das zeigt, dass unsere Beratungs- und Hilfsangebote sowie die zur Verfügung stehenden Angebote wirken.

Aufgrund dieser Tatsache versahen die meisten Zeitungen Artikel zum Thema mit Überschriften wie „Weniger Drogentote in Deutschland“ oder „Zahl der Drogentoten weiter gesunken“ oder auch „Zahl der Drogentoten auf tiefsten Stand seit 24 Jahren“. Im Gegensatz dazu titelte die Neue Nordhäuser Zeitung am 11. Dezember 2013 „Wieder mehr Drogentote“ und im Artikel hieß es:

Todesfälle infolge Drogenkonsums wurden im Jahr 2012 in 1.739 Fällen diagnostiziert. Gegenüber dem Jahr 2011 waren das 29 Sterbefälle bzw. 1,7 Prozent mehr. Der Anteil der legalen Droge Tabak an den drogenbedingten Sterbefällen insgesamt lag im Jahr 2012 bei 70,8 Prozent. Die Zahl der Sterbefälle stieg um 65 bzw. 5,6 Prozent auf 1.231 verstorbene Thüringer.

An zweiter Stelle der drogenbedingten Sterbefälle lag die legale Droge Alkohol. Im Jahr 2012 betrug ihr Anteil 28,8 Prozent. Mit 500 Sterbefällen im Jahr 2012 war gegenüber dem Jahr zuvor ein Rückgang um 29 Fälle bzw. 5,5 Prozent zu verzeichnen.

Sterbefälle infolge Konsums illegaler Drogen wurden im Jahr 2012 in acht Fällen diagnostiziert. Die Hälfte von ihnen war im Alter von 20 bis unter 40 Jahren.

Dieser Artikel war Anlass für weitere Recherchen, um die Relationen und Entwicklungen bei Todesfällen im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum herauszuarbeiten. Dabei traten ein paar überraschende Ergebnisse zu Tage.

Die Situation in Thüringen

Die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen die aufgrund des Konsums von Drogen notwendig wurden, stieg in den letzten zehn Jahren kontinuierlich an, wie die folgende Abbildung zeigt.

Drogenbedingte stationäre Krankenhausbehandlungen in Thueringen
Abbbildung 1 zeigt die Zahlen der stationären Krankenhausbehandlungen gemäß der amtlichen Landesstatistik „Aus Krankenhäusern entlassene vollstationäre Patienten nach Geschlecht und Diagnosen“ in Thüringen für den Zeitraum 2003 bis 2012. Insgesamt mussten in den letzten zehn Jahren die meisten Bahndlungen wegen des übermäßigen Konsums von Alkohol durchgeführt werden, 111.717 an der Zahl respektive 55,7% aller Behandlungen, die wegen Drogenkonsum durchgeführt werden mussten. Die Zahl dieser Behandlungen nahm von 2003 bis 2012 um 30,8% zu.

Wegen des Konsums von Tabak mussten im gleichen Zeitraum 69.467 Behandlungen durchgeführt werden. Das waren 34,6% aller Behandlungen wegen Drogen. Die zahl dieser Behandlungen nahm in diesem Zeitraum um 20,4% zu. Wegen des Konsums illegalisierter Drogen mussten 19.363 Behandlungen durchgeführt werden. Das waren 9,7% aller Behandlungen wegen Drogen. Die Zunahme lag in diesem Zeitraum bei 36,0%.

Insgesamt wurden in thüringer Krankenhäuser in den letzten zehn Jahren 5.556.770 Behandlungen durchgeführt, 2,01% betrafen Patienten mit Poblemen wegen Alkohol, 1,25% betrafen Tabak und 0,35% illegalisierte Drogen.

Die Zahl der „Drogentoten“ stieg in Thüringen von 1.693 im Jahr 2003 auf 1.739 im Jahr 2012. Dies entsprich einer Zunahme um 2,7% in zehn Jahren. Dabei zeigt sich, dass die Entwicklung bei den verschiedenen Substanzen sehr unterschiedlich verlief, wie auf der Abbildung 2 zu sehen ist.

Drogentote in Thueringen

Abbildung 2 zeigt die Zahlen von „Drogentoten“ in Thüringen gemäß der amtlichen Landesstatistik „Sterbefälle Thüringer Bürger infolge von Drogenkonsum nach Altersgruppen, Art der Droge und Geschlecht“ für die Jahre 2003 bis 2012. Etwa 2/3 der „Drogentoten“ entfallen auf die Droge Tabak, wobei die Tendenz steigend ist. Die Zahl der „Tabaktoten“ stieg in den letzten zehn Jahren um 16,1%. Knapp 1/3 der „Drogentoten“ entfallen auf die Droge Alkohol, wobei die Tendenz fallend ist. Die Zahl der „Alkoholtoten“ sank in den letzten zehn Jahren um 20,1%. Die Zahl der Opfer aufgrund des Konsums illegalisierter Substanzen schwankte gemäß der amtlichen Landesstatistik zwischen 7 und 20 pro Jahr. Insgesamt starben in den letzten zehn Jahren in Thüringen 115 Personen im Zusammenhang mit dem Konsum illegalisierter Drogen. Das waren 0,04% aller Todesfälle in diesem Zeitraum in Thüringen respektive 0,7% aller „Drogentoten“. Für Tabak lauten die Zahlen 4,35% respektive 67,1% und für Alkohol 2,09% respektive 32,2%.

Alkoholtote in Deutschland

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts kursierte die Zahl von jährlich 40.000 alkoholbedingten Todesfällen. So stand es beispielsweise im „Jahrbuch Sucht 96“ der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (S. 31) oder auch im „Drogen- und Suchtbericht 1999“ des Bundesministeriums für Gesundheit (S. 21). Nach der Jahrtausendwende stand in diversen Publikationen die Zahl 42.000, so beispielsweise im „Jahrbuch Sucht 2001“ (S. 202 ff.). Im „Drogen- und Suchtbericht“ der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom Mai 2013 wird eine weit größere Zahl angegeben. Dort heißt es auf Seite 17 wörtlich: „An den direkten und indirekten Folgen ihres übermäßigen Alkoholkonsums versterben pro Jahr 74.000 Menschen.

Diese Zahlen vermitteln den Eindruck, dass die Zahl der alkoholbedingten Todesfälle seit der Jahrtausendwende bis zum Jahr 2012 um 85% zugenommen hätten. Dies ist jedoch nicht der Fall, ja das Gegenteil ist der Fall. So teilte das Statistische Bundesamt mit, dass im Jahr 2005 in Deutschland 16.302 Personen (12.233 Männer und 4.096 Frauen) im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol starben. Das waren rund 2% aller Sterbefälle. Im Jahr 2005 starben damit mehr Menschen im Zusammenhang mit Alkohol als durch Suizide (10.260) und tödliche Verkehrsunfälle (5.458) zusammen. Im Jahr 2000 starben gemäß Statistischem Bundesamt mehr Menschen im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol: 16.610 Personen. In der Zeit von 2000 bis 2005 ist somit die Zahl der alkoholbedingten Todesfälle leicht gesunken. Für diese Zahlen gilt: Die Todesfälle, bei denen Alkoholkonsum mit zum Tode beigetragen hat, jedoch nicht als Hauptursache (Grundleiden) erkannt wurde, sind in den Zahlen über Alkohol als Todesursache nicht berücksichtigt.

Die häufigste alkoholbedingte Todesursache war die alkoholische Leberzirrhose mit 9.250 Gestorbenen im Jahr 2005 respektive 9.550 im Jahr 2000. In diesem Zeitraum hat diese Todesursache somit um 3,1% abgenommen.

Alkoholbedingte Verkehrstote in Deutschland

Die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr ist in Deutschland in den letzten 20 Jahren deutlich kleiner geworden. Wurden 1992 noch 10.631 Verkehrstote registriert, davon 2.102 (19,8%) aufgrund von Alkoholeinfluss beim Fahrer, so waren es 2012 nur noch 3.600, davon 338 (9,4%) aufgrund von Alkoholeinfluss beim Fahrer. Eine Übersicht der Fallzahlen ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

Verkehrstote in Deutschland

Abbildung 3 zeigt die jährlichen Zahlen der Verkehrstoten in Deutschland, Zeitreihe 1992 bis 2012 für die Verkehrstoten insgesamt und der Verkehrstoten, die durch Alkoholkonsum bedingt waren. Insgesamt sank die Zahl der Verkehrstoten in diesem Zeitraum um 66,1%, die der durch Alkoholkonsum bedingten sogar um 84,0%. Die Zahl der durch Alkoholkonsum bedingten Todesfälle sank deutlich stärker als die Gesamtzahl der Todesfälle.

Im Dezember 2012 wurde eine europaweite TISPOL Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr durchgeführt. Dabei wurde in 29 Ländern 1,2 Millionen Fahrzeuglenker kontrolliert. Dabei wurden 13.236 alkoholisierte Fahrer (1,1%) und 1.830 Fahrer unter Einfluss anderer Drogen (0,15%) überführt. Im Jahr 2010 wurden bei TISPOL-Kontrollen in Deutschland weit über 100.000 Fahrzeuge angehalten und die Fahrzeuglenker überprüft. Dabei wurde offenbar, dass in Deutschland 1,2% der Fahrer einen zu hohen Alkoholgehalt im Blut hatten. Aufgrund der Tatsache, dass im gleichen Jahr 9,5% aller Verkehrstoten durch übermäßigen Alkoholkonsum vor der Fahrt maßgeblich mitverursacht wurden, kann man leicht errechnen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein angetrunkener Fahrer einen Unfall mit tödlichem Ausgang verursacht, etwa 8 mal größer ist, als dies bei einem nüchternen Fahrer der Fall ist.

Tispol (European Traffic Police Network) ist die Vereinigung der europäischen Verkehrspolizeien, vergleichbar mit Interpol im Kriminalbereich. Mehr dazu im Artikel „Verkehrstote, Alkohol und Drogen“ in diesem Blog.

Tabaktote in Deutschland

Im „Jahrbuch Sucht 96“ der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (S. 78) wird die Zahl der tabakbedingten Todesfälle in Deutschland mit 111.000 angegeben. Auch das Institut für Therapieforschung (IFT) in München veröffentlichte diese zahl über viele Jahre hinweg. Im „Drogen- und Suchtbericht“ der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom Mai 2013 wird eine etwas kleinere Zahl angegeben. Dort heißt es auf Seite 24 wörtlich:

Tabakkonsum verkürzt das Leben um durchschnittlich etwa zehn Jahre. Mit etwa 110.000 Todesfällen pro Jahr stellt das Rauchen damit das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland dar. Mehr als die Hälfte aller regelmäßigen Raucher stirbt vorzeitig an Lungenkrebs, an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung oder einer anderen Atemwegserkrankung.

Diese Zahlen suggerieren, dass die durch Tabakkonsum bedingte Sterblichkeit in den letzten 20 Jahren nicht zugenommen, sondern leicht abgenommen habe. Da jedoch die häufigsten durch Rauchen hervorgerufenen Krebsarten (Kehlkopf-, Bronchen- und Lungenkrebs) und den damit verbundenen Todesfällen in den letzten 20 Jahren massiv zugenomen haben, scheint es sehr unwahrscheinlich, dass die Angaben im „Drogen- und Suchtbericht“ der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ihre Richtigkeit haben. 1992 wurden 36.943 Todesfälle aufgrund dieser Krebsarten registriert, 2012 waren es 45.908. Dies entspricht einer Zunahme um 24,3% innerhalb von 20 Jahren. Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung in den letzten zehn Jahren.

Todesfälle aufgrund von Kehlkopf-, Bronchen- und Lungenkrebs in Deutschland für den Zeitraum 2003 bis 2012

Abbildung 4 zeigt die Todesfälle aufgrund von Kehlkopf-, Bronchen- und Lungenkrebs in Deutschland für den Zeitraum 2003 bis 2012. In diesem Zeitraum stieg die Zahl dieser Todesfälle um 12,3%. Zum Vergleich: In Thüringen stieg die Zahl der durch Tabakkonsum bedingten Todesfälle gemäß der amtlichen Landesstatistik  um 16,1%. Auch wenn diese Zahlen nicht vollkommen korrelieren, so zeigen sie deutlich einen Trend des Ansteigens der Fallzahlen.

Die Moral von der Geschicht’, traue der Drogenbeauftragten nicht!

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Strafrechtsprofessoren fordern: Legalize it!

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Am Montag, 16. Dezember 2013, veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine in ihrem Feuilleton einen Artikel von Oliver Tolmein unter dem Titel „Drogenfreigabe – Auch Ernst Jünger würde sich freuen“. Zu Beginn des Artikels heißt es wörtlich: „Drogenkonsum ist bei uns strafbar. Fast vierzig Prozent aller deutschen Strafrechtsprofessoren erklären diese Konzept jetzt als „gescheitert, sozialschädlich, unökonomisch“. Sie fordern: Legalize it!

Nicht wahr ist die Feststellung, dass der Drogenkonsum bei uns (in Deutschland) strafbar ist. Der Erwerb und Besitz diverser Drogen ist in Deutschland strafbewehrt, der Konsum selbst ist in Deutschland – im Gegensatz zur Schweiz – nicht verboten und kann aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht verboten werden. Wahr hingegen ist die Feststellung, dass das Konzept der Verbotspolitik „gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch“ ist. Mit dieser Einsicht sind die Strafrechtsprofessoren in guter Gesellschaft mit der Weltkommission für Drogenpolitik (Global Commission on Drug Policy), die in ihrem Bericht vom Juni 2011 feststellten: „Der weltweite Krieg gegen die Drogen ist gescheitert, mit verheerenden Folgen für die Menschen und Gesellschaften rund um den Globus. 50 Jahre, nachdem die Vereinten Nationen das Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel initiiert haben, und 40 Jahre, nachdem die US-Regierung unter Präsident Nixon den Krieg gegen die Drogen ausgerufen hat, besteht in der nationalen und weltweiten Drogenpolitik dringender Bedarf nach grundlegenden Reformen.

Mitwirkende an diesem Bericht waren u.a.: Kofi Annan, ehemaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen; Louise Arbour, ehemalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte; Javier Solana, ehemaliger Generalsekretär für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und Ruth Dreifuss, ehemalige Bundespräsidentin der Schweiz und Vorsteherin der Eidgenössischen Departements des Innern.

Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

In der von mehr als 100 Strafrechtsprofessorinnen und –professoren unterzeichneten Resolution wird die Einsetzung einer Enquête-Kommission zur Evaluierung der Drogenpolitik gefordert. Von der Notwendigkeit einer Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes sind die Unterzeichnenden überzeugt und wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen. Sowohl aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht als auch aufgrund empirischer Forschungsergebnisse besteht die dringende Notwendigkeit, die Geeignetheit, Erforderlichkeit und normative Angemessenheit des Betäubungsmittelstrafrechts zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zu Gesetzesänderungen aus solcher Evaluation abzuleiten.

Im Fazit der Resolution heißt es, dass der Staat die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen dürfe. Es sei deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen. Wörtlich heit es dann weiter: „Als Kriminalwissenschaftler fühlen wir uns in besonderem Maße verantwortlich für die Einhaltung strafrechtstheoretischer Prinzipien und für die Zurückhaltung des Staates in der Anwendung der ultima ratio gesellschaftlicher Steuerung. Deshalb appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nicht nur dem Fraktionszwang zu folgen, sondern auch ihrer individuellen Verantwortung.

Bei dieser Resolution an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages handelt es sich nicht um eine Petition. So schrieb Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Sprecher der Resolution,  an den Autoren dieses Artikels am 2. Januar 2014 im Wortlaut: „Durch Herrn Wenzel, einen ehemaligen (ca. 2001) wissenschaftlichen Mitarbeiter, wurde die vom Schildower Kreis initiierte Resolution deutscher Strafrechtsprofessoren eigenmächtig und ohne Autorisierung als Petition an den Bundestag eingereicht. Dies beschädigt die eigentliche Zwecksetzung der Resolution. Es geht nämlich um die Überzeugung von Bundestag-Abgeordneten, aus dem Parlament heraus eine Enquête-Kommission zu beantragen. Wenn – bisher – 25% der Abgeordneten dies beantragen (kein Fraktionszwang!), muss eine solche Kommission eingerichtet werden, welche dann gründliche Anhörungen von Experten durchführen muss, und zwar zur gesamten Drogenpolitik. Diese ureigenste Initiative und Aktivität des Parlaments muss von innen kommen, nicht durch eine Petition von außen gleichsam aufgedrängt. Wir agieren da mit verschiedenen Strategien und man sollte die nicht vermischen. Außerdem kriege ich Probleme mit den Resolutionsunterzeichnern, die mir vorwerfen, fahrlässig mit ihren Unterschriften umgegangen zu sein. Es kann passieren, dass die ganze Sache daran scheitert. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies auf Ihrer Homepage vermitteln könnten.

Petition: Deutschlandweite Legalisierung von Cannabis unter staatlicher Kontrolle

Ziel dieser Petition, die von Andreas Unger iniziiert und am Jahreswechsel bereits von mehr als 30.000 Personen gezeichnet wurde, ist eine deutschlandweite Legalisierung von Cannabis und dessen Produkte. Dies gilt sowohl für dessen alltäglichen Konsum als auch für den medizinischen Einsatz. Gefordert wird, dass in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung gefunden wird, die den Erwerb von Cannabis für jede Person ab 18 Jahren erlaubt und den Anbau sowie den Verkauf in staatlich zertifizierten Unternehmen regelt. Es geht dabei nicht um Probeprojekte in einzelnen Städte oder vom Staat bzw. Gemeinden finanzierte Projekte oder Projekte für bestimmte Vereine oder Clubs, wie in der letzten Zeit häufiger gefordert wurde, sondern es geht um die generelle und einheitliche Legalisierung in ganz Deutschland.

Auch wenn die Petition recht holprig formuliert ist und Cannabis Social Clubs keine Erwähnung finden, so weist sie doch in die richtige Richtung. Sicher ist die folgende Forderung in der Petition fragwürdig: „Auch sollte der private Anbau weiter Verboten sein ebenfalls wie der Ex- und Import. Nur so kann eine Qualität gesichert werden.“ Vernünftig ist jedoch die Forderung, dass der Anbau in staatlich zertifizierten Unternehmen erfolgen sollte und auch der Handel in staatlich zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden sollte. Nur so könne der THC und CBD Gehalt genau bestimmt werden und sichergestellt werden, dass keine Verunreinigungen enthalten sind. Cannabis Social Clubs müssten somit gemäß dieser Petition staatlich zertifizierte Unternehmen sein, also einem staatlich vorgegebenen Kriterienkatalog entsprechen und einem Kontrollmechanismus unterliegen.

Auch wenn die Petition gewisse Mängel aufweist und zudem auch mehrere Rechtschreibfehler enthält – ja nicht jeder, der sich politisch engagiert, ist Akademiker –, kann man jedoch mit seiner Unterzeichnung kundtun, dass man prinzipiell für eine Legalisierung von Cannabis ist. Die Petition flankiert jedenfalls die Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages umso besser, je mehr Leute die Petition unterzeichnen.

Zur Petition hier klicken
Zur Fratzenbuchseite der Petition hier klicken

Mehr zum Thema:

Lorenz Böllinger: Die gesellschaftliche Drogenphobie
Lorenz Böllinger: Über die Amoral der Extase
Encod: Manifest für eine sichere und gesunde Drogenpolitik

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