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Eine Million für Hanf!

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georg wurth_million_1_klGeorg Wurth und der Deutsche Hanfverband  (DHV) gewannen am Samstagabend  die “erste demokratische Millionärswahl”. Für den TV-Sender Pro7 war die “Millionärswahl” ein Quoten-Flop, dessen Finale dann sogar aus dem TV ins Internet verbannt wurde. Für den Deutschen Hanfverband (DHV) dagegen war  die erste “demokratische Millionärswahl” ein Segen, den zu Beginn niemand erwartet hatte: eine Million Euro für die Kampagne um die Entkriminalisierung von Cannabis.

Seit zehn Jahren versucht der Hanfverband unter der Parole “Schluss mit Krimi!- Cannabis normal” mit Kampagnen, Petitionen und Informationen, die Legalisierung von Cannabis in Deutschland voranzubringen – mit viel Engagement und gleichzeitig äußerst bescheidenen Mitteln. Dass jetzt auf einen Schlag das Zehnfache des aus Mitglieder,-und Spendeneinkommen akquirierten Jahresbudgets des Verbands hereinkommt – damit hatte Georg Wurth nicht wirklich gerechnet, als er sich im letzten Jahr wie 27.000 andere Menschen mit dem Projekt Hanflegalisierung bei der neuen Casting-Show von Pro7/Sat1 bewarb. Das Wissen aber, dass Kiffen kein Delikt stigmatisierter Gammler und Aussteiger mehr ist und auch in Deutschland (wie in den USA und vielen anderen Ländern) eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die strafrechtliche Verfolgung des Hanfs stimmt, machte die Bewerbung keineswegs aussichtslos. Man mußte diese Mehrheit nur aktivieren – mit guten, einleuchtenden Argumenten. Dies ist Georg Wurth gelungen – er kam in die Vorauswahl, wurde in der noch im TV ausgestrahlten Sendung am 10. Januar ins Finale gewählt und bekam am Samstagabend die meisten Stimmen – vor zwei sozialen Projekten in Afrika, die Schulen oder Brunnen bauen wollen, und drei Musik,- und Tanzgruppen.

Der DHV könnte mit dieser Finanzspritze das  Ende der Hanf-Prohibition in Deutschland  definitiv einzuläuten. Zu aller erst und dringend für Patienten, denen  der Zugang zu  ihrer natürlichen Medizin nicht länger mit dem Verweis auf synthetische Hanfwirkstoffe verweigert oder mit bürokratischen Hemmschwellen erschwert werden darf – und sodann für jeden Erwachsenen, der Cannabis einfach nur zur Entspannung verwenden will. Dass eine Million Euro bei weitem nicht ausreichen, sollte dennoch klar sein. Das Budget der Gegner – der Profiteure von Prohibition, Repression und Verfolgung -  ist nach wie vor deutlich höher (der “War On Drugs” verschlingt global bekanntlich jährlich  Milliarden) – doch die Entkriminalisierung von Hanf ist der erste wichtige Schritt, den irrsinnigen “Krieg gegen Drogen” insgesamt zu beenden. Diese Million für die Legalisierung wird Wellen schlagen und hat schon jetzt mit einem weit verbreiteten Vorurteil aufgeräumt: dass Kiffer den Arsch nie hochkriegen. Wobei: zum SMSen und Anrufen braucht man das ja auch nicht… Wie auch immer. Glückwunsch an  Georg und den DHV – und mit dem taz-Urgestein Christian Ströbele ein dreifach kräftiges : Gebt das Hanf frei!

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Bundesbehörde lässt Leute leiden

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Wie Mathias Broeckers in diesem Blog unter dem Titel „Eine Million für Hanf!“ berichtete, haben Georg Wurth und der Deutsche Hanfverband  (DHV) am Samstagabend  die „erste demokratische Millionärswahl“ gewonnen. Für den TV-Sender Pro7 war die „Millionärswahl“ ein Quoten-Flop, dessen Finale dann sogar aus dem TV ins Internet verbannt wurde. Für den Deutschen Hanfverband (DHV) dagegen war  die erste „demokratische Millionärswahl“ ein Segen. Aufgrund der Tatsache, dass eine massive Berichterstattung in den Medien über den Quoten-Flop der „Millionärswahl“ stattgefunden hat, jedoch nur äußerst marginal über den Gewinn des Hanfaktivisten informiert wurde, kann man sich kaum des Eindrucks erwehren, dass es seitens der Bundesregierung eine Einflussnahme auf die Berichterstattung gegeben habe.

Während des Auftritts von Georg Wurth im Finale betonte dieser, dass das Thema Cannabis als Medizin für ihn besonders wichtig sei und dass man auch bei diesem Thema anfangen müsse. Doch mit einer Million Euro (abzüglich Steuern) kann man keine Genehmigung für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Abteilung Bundesopiumstelle, kaufen. Das BfArM ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit mit Sitz in der Bundesstadt Bonn. Die Bundesopiumstelle (BOPST) gehört zum Geschäftsbereich des BfArM und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Narcotics and Psychotropics) und Grundstoffen (Precursors).

BfArM-Logo

Günther Weiglein gehört zu den wenige Patienten in Deutschland, die aufgrund einer Erlaubnis des BfArM natürliches Cannabis als Medizin nutzen dürfen. Doch der unter chronischen Schmerzen leidende Würzburger kann sich sein Apothekenmarihuana nicht leisten (die Krankenkasse zahlt die 14,40 Euro pro Gramm nämlich nicht) und verklagt die Bundesopiumstelle nun darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird. Nun soll der Schmerzpatient von der Behörde drei lange Monate auf das Gerichtsverfahren hingehalten werden mittels einer „stillscheigenden Fristverlängerung“, die vom BfArM beantragt wurde. Martin Steldinger vom OrgaTeam der Hanfparade hat deshalb eine Petition gegen diese unmenschliche Behandlung gestartet, da diese  Fristverlängerung eine Farce für den Patienten ist. Das BfArM weiß um die Leiden des Patienten und spielt hier auf Zeit. Gegen diese schon fast sadistisch anmutende Praxis wurde die Petition gestartet. Diese wird dem Verwaltungsgericht Köln und dem BfArM bei jeder Teilnahme per eMail zugestellt. Erwartet wird ein grundlegendes Urteil zum Eigenanbau von Cannabis bei medizinischer Notwendigkeit.

Zur Zeit unterstützen schon knapp 500 Personen die Petition, darunter seit neuestem Frank Tempel von der Partei Die Linke. Frank Tempel ist Politiker und seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit Mai 2010 ist er Drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion. Vor seiner Zeit als Abgeordneter wurde Frank Tempel 1999 zum Kriminalbeamten im gehobenen Dienst ernannt. Von 1995 bis 2002 war Tempel in der Gewerkschaft der Polizei aktiv tätig, darunter zwei Jahre Landesvorsitzender der Jungen Gruppe der GdP in Thüringen.

Anträge auf medizinische Verwendung von Cannabis stark angestiegen

Wie man auf der Website von Frank Tempel lesen kann, ist in einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Tempel ersichtlich, dass die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland stark angestiegen ist. So wurden seit April 2013 bis heute 180 Anträge gestellt. Seit 2008 haben insgesamt 442 Patienten einen entsprechenden Antrag beim BfArM eingereicht. Insgesamt wurden für den gesamten Antragszeitraum bisher 241 Ausnahmeerlaubnisse erteilt. Zum Vergleich: In Israel besitzen ca. 6000 Patienten bei knapp 9 Millionen Einwohnern eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. In Kalifornien besitzen weit mehr als eine halbe Million Patienten bei etwas mehr als 38 Millionen Einwohnern eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Petition: An das Verwaltungsgericht Köln
Keine „stillschweigende Verlängerung“ der Frist im Fall AZ VG 7 K 4447/11 Weiglein!

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Cannabis und Führerschein

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Rechtzeitig zum 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag (52. VGT) vom 29. bis 31. Januar 2014 in Goslar veröffentlichte der Nachtschatten Verlag in Solothurn das umfassende Nachschlagewerk „Cannabis und Führerschein“ von Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik. Theo Pütz ist nicht nur einer der bekanntesten Experten in Sachen Verkehrsrecht, sondern gilt auch als bester Kenner der Materie betreffend medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU). Die MPU erstreckt sich auf drei Bereiche – eine ärztliche und eine psychologische Untersuchung und einen Leistungstest.

Seit Mitte der neunziger Jahre müssen immer mehr Cannabiskonsumenten zur Fahreignungsüberprüfung, da die Fahrerlaubnisbehörden davon ausgehen, dass bei einem Cannabiskonsumenten die Gefahr besteht, dass er unter Rauschwirkung am Kraftverkehr teilnimmt. Oft wird der Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, wenn bei einer Verkehrsteilnahme der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum nachgewiesen wird. Aber nicht nur in Bezug auf eine vermeintliche „Drogenfahrt“ laufen Cannabiskonsumenten Gefahr, ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Auch bei Besitzdelikten, selbst wenn es nur geringe Mengen Cannabis waren und das Strafermittlungsverfahren eingestellt wurde, muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass der Betroffene noch Post von seiner Führerscheinstelle erhält. Dies gilt auch, wenn das „Delikt“ in keinem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1994 wurde der Besitz geringer Mengen Cannabis für den Eigenbedarf ein Stück weit entkriminalisiert. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse das Gefahrenpotenzial von Cannabis mit dem von Alkohol vergleichbar ist und in der Regel nicht über die Gefahren hinausgeht, die durch Alkohol zu erwarten sind. Genau diese vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Entkriminalisierung des Cannabiskonsums führte aber auch dazu, dass sich der Verfolgungsdruck auf die Cannabiskonsumenten inzwischen in den Bereich der Verkehrssicherheit verschoben hat. Diese stehen oft da wie der Ochs am Berg, weil sie nicht nach vollziehen können, wieso von ihnen eine besondere Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgehen soll, wenn sie im Straßenverkehr doch gar nicht aufgefallen und auch nicht unter der Wirkung von Cannabis gefahren sind. Hinzu kommt, dass die rechtlichen Möglichkeiten für die Betroffenen, sich gegen solche Vorwürfe zu wehren, im Bereich des Verwaltungsrechts äußerst begrenzt sind. So fühlen sie sich insbesondere den Verwaltungsbehörden und später der vermeintlichen Willkür der Begutachtungsstellen ausgesetzt.

Dabei haben sie sich häufig überhaupt nichts zuschulden kommen lassen, wenn man einmal davon absieht, dass der Besitz von Cannabis nach wie vor unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und sie damit eine Straftat begehen, die allerdings eher im Bagatellbereich anzusiedeln ist. Deshalb scheitern Cannabiskonsumenten auch oft an der psychologischen Begutachtung bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Denn wie sollen sie sich kritisch mit einer vermeintlichen Drogenfahrt auseinandersetzen, die gar nicht stattgefunden hat oder bei der nach ihrem subjektiven Empfinden keine Rauschwirkung mehr vorlag?

Diese Problematik ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass die Wirkung des berauschenden Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) so lange anhält, wie er im Blut nachweisbar ist, und daher einen Null-Promille-Grenzwert eingeführt hat. Dieser wurde zwar zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen; der Gesetzgeber hat es aber bisher nicht für nötig befunden, einen THC-Grenzwert zu normieren, und überlässt die THC-Grenzwertfindung der Rechtsprechung.

Dass die erwähnten verfassungsrechtlichen Grundsätze in der Rechtspraxis bei Cannabiskonsumenten eingehalten werden, bezweifeln nicht nur unmittelbar Betroffene. Obwohl die Bundesregierung nachweislich beteuert, dass die Änderungen im Verkehrsrecht nicht dazu dienen sollen, den Konsum bzw. den Umgang mit Cannabis als solchen zu bestrafen, wird die Rechtspraxis durch die Betroffenen als Ersatzstrafrecht empfunden.

Betrachtet man die Rechtsentwicklung seit den neunziger Jahren etwas genauer, liegt der Verdacht nahe, dass der Gesetzgeber hier primär die Einschränkungen zu kompensieren sucht, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Strafrechtsebene entstanden sind (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, BtMG). Auch heute, bald zwanzig Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, werden Fahreignungsüberprüfungen nach wie vor alleine aufgrund von Besitztatbeständen angeordnet, obwohl dies eindeutig verfassungswidrig ist.

Grenzwerte

In einer Metaanalyse bestehender Forschungsergebnisse aus dem Jahr 1997 heißt es:

Als besonders empfindlich gegenüber einer THC-Wirkung erweisen sich Aufmerksamkeit, Tracking und Psychomotorik. Fahren als Ausdruck von Mehrfachleistung erscheint dagegen als relativ unempfindlich. Im THC-Konzentrationsbereich 7–15 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) sind nach vorliegenden Ergebnissen für das Verkehrsverhalten wesentliche Leistungeinschränkungen zu erwarten.

Anmerkung: Die der Auswertung der Studie zugrundeliegenden Messergebnisse (THC im Blut) wurden wie international üblich im Gesamtblut bestimmt. In der Bundesrepublik wird der Wert im Blutserum bestimmt und führt somit zu einem mehr als doppelt so hohen Wert. Quelle: Metaanalyse bestehender Forschungsergebnisse von Schulz/Vollrath im Auftrag der BASt: „Fahruntüchtigkeit durch Cannabis, Amphetamine und Cocain“. Mensch und Sicherheit, Heft M82.

In der Studie des Zentrums für Verkehrswissenschaften Würzburg von 2005 heißt es:

Nach Abklingen der Wirkung und der damit verbundenen eingeschränkten Fahrtauglichkeit sind im Blut noch bis zu 48 Stunden nach dem Konsum geringe THC-Konzentrationen nachweisbar, wodurch beeinträchtigte und unbeeinträchtigte Fahrer verkehrsstrafrechtlich nicht getrennt werden. Analog zur 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol könnte bei THC ein Wert zwischen 7 und 8 ng pro ml THC im Blutserum eingeführt werden. Ein mit 0,3 Promille Alkohol vergleichbarer Grenzwert für eine beeinträchtigte Fahrleistung könnte bei Cannabiskonsumenten bei 3 ng THC/ml Blutserum liegen.

Quelle: Dokumentation der 12. Tagung des Netzwerkes Sucht in Bayern: Drogen und Fahrerlaubnis – Rotlicht für Cannabis im Straßenverkehr, 21. September 2005 in Nürnberg

Straßenverkehrsgesetz und Grenzwerte

Im Zuge der Erneuerung des § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der zugehörigen Anlage wurde ein 0,0-Promille-Wert für illegale Substanzen eingeführt, in der Annahme, dass der Wirkstoff THC im Blut nur sehr zeitnah zum Konsum nachweisbar sei. Zudem ging der Gesetzgeber auch davon aus, dass dieser Nullwert dazu führen würde, dass sich die Betroffenen besser daran halten können, da keine Möglichkeit besteht, dass sich die Konsumenten wie beim Alkohol an den Grenzwert sozusagen herankiffen können.

Im Dezember 2004 musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob die vom Gesetzgeber vorgegebene 0,0-Promillegrenze für Cannabis verfassungskonform ist. Ausgangspunkt war ein Fall, bei dem bei einem Fahrzeugführer ein THC-Wert von 0,5 ng/ml im Blutserum festgestellt wurde. Die Verfassungsrichter stellen fest, dass der Nullwert verfassungswidrig erscheint, da der Normtext des § 24a StVG eine Fahrt unter der Wirkung verbietet, aber nicht jeder Nachweis auch mit einer Wirkung gleichzusetzen ist. Im weiteren verweisen die Richter zwar auch auf den von der Grenzwertkommission vorgeschlagenen Grenzwert von 1 ng/ml, stellen aber vielmehr darauf ab, dass ein zeitlicher Kontext zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme vorgelegen haben muss, um auch von einer Wirkung ausgehen zu können.

Die zuständigen Strafgerichte, die über die Fälle zu entscheiden haben, orientieren sich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an dem von der Grenzwertkommission vorgeschlagenem Grenzwert von 1 ng/ml. Trotz der Erkenntnis, dass es sich hierbei lediglich um den analytischen Grenzwert handelt, der keine Wirkschwelle beschreibt und THC-Werte über 1 ng/ml unter Umständen selbst Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar sind, halten die Gerichte an diesem Wert fest.

DRUID-Studie

Mit der Studie „Driving Under Influence of Drugs, Alcohol and Medicines“ (DRUID) der Europäischen Union wurden erstmalig epidemiologische und experimentelle Untersuchungen des Einflusses von Drogen und Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit beziehungsweise auf verkehrssicheres Verhalten, die im Rahmen der polizeilichen Überwachung zum Drogennachweise durchgeführt wurden, zusammengetragen.

Im Abschlussbericht „Durchgeführte Arbeiten, wichtigste Ergebnisse und Empfehlungen“ der europäischen DRUID-Studie wurden allerdings nur solche Fälle als Drogenfahrten gewertet, bei denen der THC-Wert über 1 ng/ml im Vollblut lag – Fälle, bei denen z.B. nur ein THC-Nachweis von 0,5 ng/ml im Gesamtblut ermittelt wurde, wurden also nicht als Drogenfahrt erfasst. In Deutschland, wo im Blutserum gemessen wird, entsprechen 0,5 ng/ml im Blut aber einem Wert von 1 ng/ml und führen zu einer Verurteilung wegen einer vermeintlichen Drogenfahrt.

Ausland

In der Schweiz wurde vor einigen Jahren ein THC-Grenzwert für das Fahrpersonal (Bus, Bahn) eingeführt. Dieser Grenzwert, der im übrigen mit der 0,0-Promille-Grenze für Taxifahrer vergleichbar ist, liegt in der Schweiz bei 1,5 ng/ml THC; der in Deutschland geltende Grenzwert von 1 ng/ml scheint auf den ersten Blick nur unwesentlich tiefer zu sein. Berücksichtigt man nun allerdings den Umstand, dass der Schweizer Grenzwert im Gesamtblut und nicht im Serum bestimmt wird, ergibt sich rechnerisch ein Grenzwert von 3 ng/ml Serum bzw. der Grenzwert für das Fahrpersonal in der Schweiz liegt nach deutscher Lesart bei 3 ng/ml Serum. Ja, in der Schweiz geht man davon aus, dass selbst Fahrer von Bussen und Bahnen mit bis zu 3 ng/ml THC im Blutserum ihrer Arbeit verantwortungsvoll nachgehen können. In Deutschland wird aber schon bei einem THC-Nachweis von 1 ng/ml Serum von einer „Rauschfahrt“ ausgegangen.

Wenn man nun bedenkt, dass der deutsche Gesetz- bzw. Verordnungsgeber allem Anschein nach davon überzeugt ist, dass ab einem THC-Wert von über 1 ng/ml von einer Drogenbeeinflussung ausgegangen werden muss, stellt sich die Frage, wieso die Bundesregierung nicht davor warnt, in der Schweiz öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, wenn die Fahrer von Bussen und Bahnen dort sogar unter der Wirkung von THC (bis zu 3 ng/ml) ihren verantwortungsvollen Beruf ausüben dürfen.

Im US-Bundesstaat Colorado wurde im Mai 2013 der Umgang mit Cannabis legalisiert. Gleichzeitig hat Colorado auch einen Grenzwert für die Verkehrsteilnahme eingeführt. Dieser Grenzwert liegt bei 5 ng/ml, gemessen im Vollblut. Würde man hier ebenfalls dem Umrechnungsfaktor (Vollblut/Serum) berücksichtigen, käme man auf einen analogen Grenzwert von 10 ng/ml Serum. In den USA, dem Mutterland der Cannabis-Prohibition und des irrsinnigen „War On Drugs“, gilt selbst ein Grenzwert (10 ng/ml), der zehn Mal höher liegt als in Deutschland (1 ng/ml), nicht als Gefahr für die Verkehrssicherheit. Die (Un-)Rechtspraxis in Deutschland, mit Hilfe des Fahrerlaubnis- und Verwaltungsrechts den „Krieg gegen Drogen“ zu führen, muss beendet werden. Die Politik und die Rechtssprechung sind gefordert. Wer die Informationen in dem Buch „Cannabis und Führerschein“ von Theo Pütz zur Kenntnis genommen hat, wird nicht mehr umhin können, diese Forderung zu unterstützen.
Theo Pütz: Cannabis und Führerschein
Anmerkung:

Weitgehende Passagen dieses Artikels sind direkt dem Buch „Cannabis und Führerschein“ von Theo Pütz entnommen. Mathias Broeckers schrieb das Vorwort, aus dem die ersten Absätze dieses Artikel entnommen wurden. Das Buch ist ein Muss für alle Rechtsanwälte, Richter und Politiker, die sich mit Fragen zu Cannabis und Führerschein respektive Fahrerlaubnis konfrontiert sehen.

Theo Pütz: Cannabis und Führerschein
176 Seiten, Format A5, Broschur
ISBN: 978-3-03788-279-5
CHF 29.80, EUR 23.00

Vergl. hierzu:

Polizeikontrolle und Drogenschnelltests: Im Tagesrausch „Polizeikontrolle und Schnelltests“ informiert Theo Pütz über das richtige Verhalten bei Drogenkontrollen im Straßenverkehr. Was muss man über Wisch-, Piss- und Schweißtests wissen? Welche Regeln gelten für die Blutentnahme? Was sollte man sagen, was lieber verschweigen. Im Teil zwei des Interviews über Drogen im Straßenverkehr „Blutprobe und Trunkenheitsfahrt“ informiert Theo Pütz über die Nachweiszeiten verschiedener Drogen und erklärte die Folgen positiver Blutproben. Im dritten Teil der Interviewserie „MPU und Führerscheinentzug“ erklärt er unter anderem, warum selbst diejenigen Konsumenten, die nie berauscht gefahren sind, eine MPU (Idiotentest) fürchten müssen und unter welchen Umständen der Führerschein entzogen wird.

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Merkels krasse Märchenstunde

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Am Mittwoch, 29. Januar 2014, bekundete die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung ihrer dritten Amtsperiode vor dem Deutschen Bundestag in Berlin mehrfach die menschliche Ausprägung der Bundesregierung. Wörtlich verkündete Merkel:

Eine Politik, die nicht den Staat, nicht Verbände, nicht Partikularinteressen, sondern den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt, eine solche Politik kann die Grundlagen für ein gutes Leben in Deutschland und Europa schaffen.

[…]

Im Zweifel handeln wir für den Menschen. Bei jeder Abwägung von großen und kleinen Interessen, bei jedem Ermessen: Die Entscheidung fällt für den Menschen.

[...]

Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich vor allem an ihrem Umgang mit Schwachen. Sie zeigt sich in den Situationen, in denen Menschen auf Schutz und Hilfe angewiesen sind: wenn sie alt sind und wenn sie krank sind. Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer neue Heilungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Unsere Lebenserwartung steigt stetig an, und gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen. Jeder muss die medizinische Versorgung bekommen, die er braucht, und jeder Mensch muss in Würde sterben können. Das sind die zentralen Aufgaben der Politik für unser Gesundheits- und Pflegesystem.

[…]

Herr Präsident, meine Damen und Herren, nicht Partikularinteressen stehen im Mittelpunkt unseres Handelns, sondern der Mensch steht im Mittelpunkt.

Wie weit diese Aussagen von der Realität entfernt sind, wissen vor allem Patienten in Deutschland, die Cannabis als Medizin benötigen, denn sie bekommen zumeist nicht die Medizin, die sie brauchen. Bei diesen auf medizinische Hilfe angewiesenen Menschen fällt offenbar die Entscheidung nicht für den Menschen, sondern für die Partikularinteressen der fundamentalistischen Prohibitionisten.

Am 27. November 2003 erhielt ein Patient mit Morbus Crohn die richterliche Erlaubnis zum Anbau und zur Verwendung von Cannabis. Richter Michael Zimmermann vom Berliner Amtsgericht urteilte, dass sich der Angeklagte Michael Große in einer Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Damit war das Urteil rechtskräftig und zum ersten Mal seit mehr als 40 Jahren durfte ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen und konsumieren. Damit wurde aus dem Berliner Fall eine Art von Präzedenzfall. Doch innerhalb von zehn Jahren wurden nur 241 Ausnahmeerlaubnisse vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verwendung von Cannabis als Medizin erteilt. Das BfArM weiß um die Leiden der Patienten. Dennoch hält das BfArM an seiner restriktiven Erlaubnispraxis fest und tut immer erst etwas im Sinne der Patienten, wenn es hierzu durch Gerichte verurteilt wurde. Gegen diese schon fast sadistisch anmutende Praxis muss man seine Stimme erheben, damit Menschen, die krank und auf Schutz und Hilfe angewiesen sind, die medizinische Versorgung bekommen, die sie brauchen.

Angela Merkel hat noch nie ihre Stimme gegen diese unmenschliche Praxis erhoben und zeigt erhebliche Merkmale kognitiver Dissonanz, wenn es um die Einschätzung der Realität bezüglich Menschlichkeit in Deutschland geht. Für Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen, sind die Aussagen der Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung der blanke Hohn. Die Diskrepanz zwischen den Aussagen der Kanzlerin und der Realität kann man am besten mit den Worten „echt krass“ beschreiben.

Vergl. hierzu in diesem Blog:

Artikel vom 28.01.2014: „Bundesbehörde lässt Leute leiden

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Kann Cannabis tödlich sein?

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Für viele Journalisten gilt die alte Weisheit: „Nur eine schlechte Nachricht ist eine gute Nachricht.“ Und so konnte man in vielen Zeitungen lesen, dass in Düsseldorf kürzlich zwei junge Leute am Cannabiskonsum gestorben seien. Das jedenfalls erklärte der Mediziner Benno Hartung vom Institut für Rechtsmedizin der Usikniversitätsklinik in Düsseldorf. Und fast die komplette deutsche Zeitungslandschaft postulierte diese unhaltbare These willig in ihren Publikationen.

Hier ein paar Beispiele: Martina Stöcker titelte ihren Artikel vom 25. Februar 2014 in der Rheinischen Post „Beweis durch Düsseldorfer Rechtsmediziner – Cannabis erstmals als Todesursache nachgewiesen“, die Welt aus dem Hause Springer AG titelte am gleichen Tag „Wissenschaftler beweisen, dass Cannabis töten kann“ und J. Offermanns setzte in der Bild, ebenfalls aus dem Hause Springer AG, über seinen Artikel den Titel „Zum ersten Mal Tod durch Cannabis nachgewiesen – Totgekifft!“. Auch für die Deutschlandausgabe der Huffington Post war eine tiefer gehende Recherche nicht angezeigt und sie titelte „Uniklinik Düsseldorf: Cannabis-Konsum als Todesursache nachgewiesen“.

Es gab jedoch auch ein paar löbliche Ausnahmen. In der Zeit beispielsweise stand über dem Artikel von Sven Stockrahm der Titel „Cannabis: Kiffen ist keine Todesursache“ und im Text dahinter heißt es dann: „Tödliche Droge? Zwei Männer rauchten einen Joint. Kurz danach starben sie. Rechtsmediziner aus Düsseldorf vermuten einen Zusammenhang. Der lässt sich aber nicht beweisen.“ Auch diverse Blogger recherchierten etwas genauer und kamen zu ähnlichen Ergebnissen wie Sven Stockrahm. So setzte David Bienenstock den Titel „Nein, man kann immer noch nicht an einer Cannabis-Überdosis sterben“ über seinen Beitrag zu einer ähnlichen Meldung und Andreas Rohde überschrieb seinen Beitrag im Lokalkompass Wesel zu den Düsseldorfer Fällen mit den Worten „Totgekifft – Schauermärchen verkaufen sich besser“.

Die Fakten

Zwischen 2001 und 2012 hatten Benno Hartung und Kollegen unter den geschätzt 5.500 Toten, die an der Uniklinik in Düsseldorf obduziert wurden, zunächst 15 Fälle entdeckt, in denen Marihuanakonsum den Tod zumindest mit ausgelöst haben könnte. Letztlich blieben von diesen 15 nur die zwei Männer, die nun als erste vermeintliche Cannabistote durch die Medien geistern. Bei einem 23-Jährigen Mann hatte man zwar bei der Obduktion einen vergrößerten Herzmuskel (hypertrophe Kardiomyopathie), der auch zu den Rhythmusstörungen geführt haben könnte, festgestellt, doch man entschied sich, Cannabis als mutmaßliche Todesursache anzugeben. Bei ihm wurden im Blut Cannabiswirkstoffe respektive deren Stoffwechselprodukte nachgewiesen, wobei die Werte als eher niedrig einzustufen sind: THC: 5,2 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter), 11-OH-THC: 1,8 ng/ml, THC-COOH: 12,9 ng/ml. Auch bei dem 28-jährigen Mann waren die Werte ausgesprochen niedrig: THC: 1,9 ng/ml, 11-OH-THC: 0,8 ng/ml, THC-COOH: 10,1 ng/ml.

In dem Artikel „Sudden unexpected death under acute influence of cannabis“ für die Fachzeitschrift für Forensiker „Forensic Science International“ schrieben Benno Hartung und Kollegen, dass bei den beiden Toten nach der Autopsie zudem toxikologische, histologische, immunhistochemische und genetische Untersuchungen durchgeführt wurden. Somit schlossen die Rechtsmediziner eine Todesursache nach der anderen aus, bis nur noch Herzversagen in Folge des Cannabiskonsums übrigblieb. Doch ein Satz in dem Artikel macht stützig: „Screening tests for other common drugs showed negative results.“ Das heißt, es wurden keine Hinweise zum Konsum von allgemein verbreiteten Drogen gefunden. Offensichtlich wurde somit nur nach gängigen Drogen gesucht, jedoch nicht nach sogenannten „neuen psychoaktiven Substanzen“, zu denen auch die synthetischen Cannabinoiden zählen.

Cannabis und Cannabinoide

Das Harz der Hanfpflanze enthält mehr als 60 Cannabinoide (Phytocannabinoide). Die bekanntesten davon sind das psychoaktiv wirkende Tetrahydrocannabinol (THC) und das entkrampfend, entzündungshemmend und angstlösend wirkende Cannabidiol (CBD). Zudem gibt es hunderte von künstlich hergestellten Cannabinoiden. Künstliche Cannabinoide können sowohl halbsynthetisch hergestellt werden, das heißt aus natürlichen Cannabinoiden, als auch vollsynthetisch, das heißt aus einfachen Grundstoffen. Synthetische Cannabinoide werden medizinisch genutzt, dienen aber auch in der Neurowissenschaft dazu, die Cannabinoidwirkung im Gehirn zu verstehen.

Synthetische Cannabinoide habe zum Teil eine vielfach stärkere Wirkung als die natürlichen Cannabinoide. Zum Beispiel ist das synthetische Cannabinoid HU-210 etwa 100 bis 800 mal wirksamer als das natürliche Tetrahydrocannabinol aus der Hanfpflanze und besitzt eine längere Wirkungsdauer. Deshalb werden synthetische Cannabinoide als Wirkstoffe für Kräutermischungen wie Spice genutzt oder auch zur Wirkungssteigerung von minderwertigen Hanfblüten. Nach dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden ist es schon nachweislich zu Todesfällen gekommen.

In der Berichterstattung ist somit sehr genau zwischen der Wirkung von Cannabis (Hanfpflanze) und synthetische Cannabinoiden zu unterscheiden, da es sonst bei den Lesern leicht zu Missverständnissen kommen kann. Doch selbst die Ärzte Zeitung titelte am 26. Februar 2014 „10.000 Hospitalisierungen wegen Cannabis“ und schrieb im Text darunter:

2012 entfielen exakt 10.142 Klinikaufenthalte auf die Diagnose “Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide” (ICD-10: F12.-). Die Zahl der Fälle hat sich der Krankenkasse zufolge in den vergangenen zehn Jahren fast verdreifacht. Vier von fünf Patienten waren männlich. Weit höher lag die Zahl der Klinikaufenthalte allerdings wegen Störungen durch Alkohol (ICD-10: F10.-) mit 345.034 und durch Opioide (ICD-10: F11.-) mit 26.512.

Für die Leser ist somit nicht nachvollziehbar, wie viele der Patienten wegen Streckmitteln oder synthetischen Cannabinoiden behandelt werden mussten und wie viele tatsächlich wegen des Konsums von Cannabis. Jedenfalls sind hier Titel und Text nicht stimmmig.

Kritik von Forensikern

Außenstehende Forensiker halten die These von Benno Hartung und Kollegen jedoch für unhaltbar, wie im Artikel der Zeit zu lesen ist. „Da nach den Analysen nichts anderes mehr auftauchte, haben sich Hartung und sein Team auf Cannabis verstiegen“, sagt etwa Frank Mußhoff vom Forensisch Toxikoloischen Centrum München. „Das ist aber kein Beweis, höchstens eine Erklärung.“ So habe das Team nicht besonders viel von der Substanz Tetrahydrocannabinol (THC), die den Rausch auslöst, im Körper der beiden jungen Männer gefunden. Mußhoff spricht von Konzentrationen, die auch hin und wieder in Blutproben von Menschen während einer Verkehrskontrolle auftauchen. „Die gefundenen Abbauprodukte sprechen zudem nicht dafür, dass die toten Männer regelmäßige Cannabisnutzer gewesen sind.

Der Leiter der Rechtsmedizin an der Berliner Charité, Michael Tsokos, stellte hierzu fest: „Die einzelnen Befunde stützen das nicht [...] Aus ihnen geht hervor, dass der 23-jährige Verstorbene schwer am Herzen vorerkrankt war. Hätte er nicht zufällig am Tag vor seinem Tod Cannabis geraucht, wäre ein Zusammenhang mit seinem Tod gar nicht hergestellt worden. [...] Fälle, in denen die Todesursache unklar ist, haben wir vereinzelt immer wieder. Cannabis als Ursache zu vermuten, ist für mich eine Verlegenheitsdiagnose.“ Für Tsokos ist klar: „Hier geht es um Koinzidenz und nicht um Kausalität.

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Abhörrekorde beim Drogenhandel

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In Deutschland wurden im Jahr 2012 gemäß Statistik des Bundesamtes für Justiz insgesamt 23.687 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation einer Person richterlich genehmigt. 10.944 Fälle davon (46,2%) betrafen den Drogenhandel. Im Jahr 2000 gab es insgesamt 7.512 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation, davon betrafen 1.994 den Drogenhandel (26,5%). Die Zahl aller Überwachungen hat im Zeitraum von 2000 bis 2012 um 215,3% zugenommen, die bezüglich Drogenhandel sogar um 448,8%. Im gleichen Zeitraum hat jedoch die Zahl der erfassten Delikte betreffend illegaler Handel mit und Schmuggel von Drogen gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von 70.256 auf 45.040 abgenommen. Dies entspricht einer Abnahme um 35,9%. Die Zahl der erfassten Delikte betreffend illegale Einfuhr von Drogen gemäß § 30 BtMG (in nicht geringer Menge) sank im gleichen Zeitraum von 6.338 auf 2.627, was einer Abnahme um 58,6% entspricht.

Die Zahl der allgemeinen Verstöße gemäß § 29 BtMG (Erwerb und Besitz von Drogen für den Eigenbedarf), bei denen aus rechtlichen Gründen keine Überwachung der Telekommunikation zulässig ist, ist im besagten Zeitraum von 163.541 auf 173.337 angestiegen, was einer Zunahme um 6,0% entspricht. Es ist schon bemerkenswert, dass dort, wo eine Überwachung der Telekommunikation nicht zulässig ist, eine Zunahme der erfassten Delikte zu verzeichnen ist und dort, wo sie durchgeführt wird, eine Abnahme der erfassten Delikte registriert werden musste.

TKÜ-Anordnungen aufgrund von Drogendelikten, Zeitreihe 2000 bis 2012 für Deutschland

Abbildung 1 zeigt die Zeitreihe von 2000 bis 2012 der jährlichen Anzahl der Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation aufgrund von Drogendelikten in Deutschland.

Seit Jahren wird in der Diskussion bezüglich Überwachung der Telekommunikation seitens der Politik immer wieder das Thema Kinderpornographie in den Fokus der Argumentation gerückt. Mit 61 Fällen (0,3% aller Fälle) im Jahr 2012 spielt die Kinderpornographie in der Praxis der Überwachung jedoch nur eine marginale Rolle. Im Jahr 2011 gab es hier sogar nur 20 Fälle (0,1% aller Fälle). Die Verlautbarungen aus Regierungskreisen zur Notwendigkeit der Etablierung von immer neuen Maßnahmen zur Überwachung der Bürger haben wenig zu tun mit der real existierenden Überwachungspraxis.

TKÜ-Anordnungen 2012 gemäß § 100a StPO

Abbildung 2 zeigt die Anlässe für die Überwachung der Telekommunikation in Deutschland 2012. Ganz oben auf Rang 1 sind die Drogendelikte. Delikte im Zusammenhang mit Kinderpornographie erscheinen an zweitletzter Stelle auf Rang 23 dieser Graphik.

In den einzelnen Bundesländern wird die Überwachung der Telekommunikation sehr unterschiedlich oft eingesetzt. Spitzenreiter ist Hamburg mit 9,1 Überwachungen pro 10.000 Einwohner, im benachbarten Schleswig-Holstein sind es hingegen nur 0,5 pro 10.000 Einwohner, im Bundesdurchschnitt 2,9.

TKÜ Vergleich Bundesländer 2012

Abbildung 3 zeigt die Häufigkeit der Telekommunikationsüberwachung der Bundesländer im Jahr 2012.

Die Zahl der abgehörten Anschlüsse ist größer als die Zahl der Anordnungen, da bei einer Anordnung sowohl ein Festnetzanschluss als auch ein Handy und ein Internetanschluss betroffen sein können. In den fünf Jahren von 2008 bis 2012 stieg die Zahl der überwachten Anschlüsse von 18.320 auf 28.482 (+55,5%), wobei der Anstieg bei den Festnetzanschlüssen am geringsten ausgefallen ist. Er stieg in diesem Zeitraum von 3.821 auf 3.960 (+3,6%), gefolgt von Handys mit einem Anstieg von 13.838 auf 20.034 (+44,8%) und Internetanschlüssen mit einem Anstieg von 661 auf 4.488 (+579,0%).

Abhör-Rekord in der Schweiz

Am 3. März 2014 veröffentlichte der Tagesanzeiger in Zürich unter dem Titel Strafverfolger brechen Abhör-Rekord“ eine Auswertung der Daten des Dienstes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Im Jahr 2013 wurden 3.945 Anordnugen für Echtzeit-Lauschangriffe umgesetzt. 1.756 (44,5%) davon betrafen Drogengeschäfte.

Insgesamt stieg die Zahl der Abhörmaßnahmen von 2012 bis 2013 um 712 Fälle (+22,0%). Im Jahr 2013 wurden in der Schweiz 5,0 Abhörmaßnahmen pro 10.000 Einwohner registriert. Spitzenreiter war der Kanton Genf mit 17,2 Abhörmaßnahmen pro 10.000 Einwohner, gefolgt von den Kantonen Zürich, Waadt und Zug.

TKÜ in Schweizer Kantonen

Abbildung 4 zeigt die Rangfolge der Kantone, in denen am häufigsten abgehört respektive mitgelesen wird.

Wie auf den Seiten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) zu lesen ist, will die Regierung in der Schweiz mittels einer Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) die Überwachung massiv ausweiten. Das neue Bundesgesetz soll die Installation von Staatstrojanern auf Computern und Mobiltelefonen erlauben, sowie die Speicherung auf Vorrat aller Verbindungsdaten während 12 Monaten (E-Mail, Handy, IP-Adressen, usw.) sowie eine intrusive Überwachung der Mobiltelefonie mittels IMSI-Catchern ermöglichen. Gegen diese Pläne des Bundes gibt es aber Widerstand. Eine Allianz von Internet-Providern, Privatsphäre-Aktivisten und Politikern hat bereits das Referendum angekündigt, sollte das Parlament das neue Gesetz gutheißen.

Der drohende massive Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger hat die Piratenpartei der Schweiz dazu veranlasst, eine Online-Petition gegen die geplante Revision des BÜPF zu lancieren. Die Petition ist unter http://buepf.ch erreichbar.

Petition Stopp BÜPF, NEIN zum Überwachungsstaat!

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Hanf: Die verbotene Medizin

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Während in Deutschland schwer erkrankte Menschen noch immer vor Gericht ziehen müssen, um ihre dringend benötigte  Medizin – natürliches Cannabis – legal zu beziehen, haben in den USA – dem Heimatland der Hanf-Prohibition – mittlerweile 20 Bundeststaaten Medical Marihuana  legalisiert und es so  mehr als einer Million Patienten ermöglicht, ihre Leiden zu therapieren ohne dadurch kriminell zu werden. Eine einfache ärztliche Verschreibung reicht dort aus, um diese Menschen dem Zugriff des “War On Drugs” zu entziehen, wenn sie – so die Indikationen einer aktuellen Erhebung – Cannabis gegen  chronische Schmerzen (37%), Schlafstörungen (24,9%), Stress (24,4%), Angstzustände (20,3), Depression (10,1 %), Appetitanregung (8,8 %), Kopfschmerz (7,4%), Übelkeit (6,5%) Posttraumatische Störungen (3,7%) oder  Muskelkrämpfe (3,2%) verwenden. Hierzulande aber muß man schon im Rollstuhl oder auf der Bahre liegen, um von der “Bundesopiumstelle” eine Sondergenehmigung zum legalen Besitz und Konsum einer uralten Heilpflanze zu erhalten – und wird ansonsten auf den für viele kaum erschwinglichen, synthetisch hergestelltes Hanfwirktsoff THC (“Dronabinol”) verwiesen.

Warum Patienten in den USA, deren erster Drogenzar Harry Anslinger die Cannabis-Prohibtion mit grotesken Gefahrszenarien zuerst zu Hause durchsetzte und dann als Drogenbeauftrager der neu gegründete UNO weltweit in die Strafegsetze hievte,  es sehr viel besser haben als in Deutschland hat auch mit den Mainstream-Medien zu tun, die sich in Sachen Cannabis zunehmend einer objektiven, rationalen Bericherstattung zuwenden und auf das propagandistsiche Nachplappern von Drogenkriegsparolen verzichten. Ein Beispiel dafür lieferte der medizinische Chefreproter des TV-Senders CNN, Dr. med. Sanjay Gupta, der im vergangenen Jahr in einer Dokumentation  ( “Weed” ) seine Konversion vom Marihuanagegner zum Legalisierungsbefürworter schilderte und über die erstaunlichen und universellen medizinischen Eigenschaften der Hanfpflanze berichtete. Jetzt hat er einige der im 1. Teil vorgestellten Patienten erneut besucht – darunter an schwerer Epilepsie leidende Kinder, deren Zustand sich durch die simple und nebenwirkungsfreie Gabe von Cannabis auf wunderbare Weise verbesserte.

Nicht nur der offensichtlich unqualifizierten neuen Drogenbeauftragten der Regierung, die nach ihrer Ernennung von der CSU-Tagung in Kreuth gleich mal eine Schnapsflasche twitterte, auch ihren Vorgesetzten und anderen Entscheidungsträgern sind Dokumentationen wie diese nur zu empfehlen – zum Zwecke der Fortbildung und der Beendingung des unhaltbaren Zustandes, kranken Menschen ein Heilmittel zu verweigern, das seit Jahrtausenden medizinisch verwendet wurde und nur aufgrund einer irrationalen Prohibitionspolitik mit pseudowissenschaftlichen Argumenten aus den Kräutergärten und Apotheken verbannt wurde.

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Strafverteidiger gegen Prohibition

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Beim 38. Strafverteidigertag, der am Sonntag in Dresden zu Ende ging, diskutierten 400 Strafverteidiger, Staatsanwälte, Richter und Rechtsgelehrte über drängende Fragen des Rechts und der Gesetzgebung. Dabei war in diesem Jahr auch das Pro und Contra der Entkriminialisierung illegalisierter Drogen das Thema einer Arbeitsgruppe. Die dort erarbeitete Erklärung (PDF) wurde dann vom Plenum des Strafverteidigertags verabschiedet:

“Bereits der 31. Strafverteidigertag kam 2007 zu folgendem Ergebnis:

Die Prohibition und die repressive Drogen(kriminal)politik – gepaart mit teilweise exorbitanten Strafen – haben nicht zur Lösung der Suchtproblematik beigetragen. Ein – neuer – gesellschaftlicher Diskurs ist erforderlich, um die Grundlage für eine von Vernunft geprägte, pragmatische sowie entkriminalisierende Drogenpolitik zu schaffen.“

Seither mehren sich sehr deutlich Stimmen, die den bisherigen Ansatz des „War on Drugs“ für gescheitert ansehen. Es gibt internationale Entwicklungen, die ganz offiziell eine Abkehr vom Prohibitionsansatz markieren.

In Deutschland hat sich dagegen – jedenfalls auf juristischem Gebiet – wenig bis gar nichts geändert. Immer noch verbringen schwerkranke Menschen wegen ihrer Krankheit viele Jahre in Haftanstalten. Immer noch werden berufliche Existenzen, z.B wegen des Umgangs mit Cannabis, zerstört, obwohl genau dieser Umgang inzwischen eine weitgehende gesellschaftliche Akzeptanz erlangt zu haben scheint. Beiden – den Schwerkranken, wie den Freizeitkonsumenten  – wird das BtMG in keiner Weise gerecht.

Nach wie vor enthält das BtMG Strafandrohungen, die ansonsten für Kapitalstraftaten reserviert sind – obwohl es sich auch dabei teilweise eher um Alltagsverhalten handelt. Dem Grundsatz, Strafrecht als „ultima Ratio“ zu verstehen, entspricht das BtMG damit nicht einmal ansatzweise.
Gleichzeitig dürfen bestehende Probleme im Umgang mit psychoaktiven Stoffen nicht verkannt werden. Das Abstinenzparadigma allerdings und die daraus abgeleitete Prohibition haben sich selbst in dieser Hinsicht nicht als probates Mittel erwiesen.Wenn dann auch noch die Repressionsstrategie immense Summen für eine im Ergebnis wirkungslose Strafverfolgung verschlingt, gleichzeitig Mittel für Forschung und Hilfsprojekte drastisch gekürzt werden, so ist dies nicht länger akzeptabel..
Der Prohibitionsansatz ist deshalb aufzugeben. Er gehört aber mindestens auf den parlamentarischen Prüfstand. Es muss in absehbarer Zeit fundiert darüber diskutiert werden, welcher Reformbedarf besteht. Dass Reformbedarf besteht, kann nicht mehr strittig sein. Ein bloßes „Weiter So!“ darf es daher nicht geben.
Deshalb unterstützt der 38. Strafverteidigertag ausdrücklich – als einen notwendigen ersten Schritt – die Initiative von 120 deutschen Strafrechtsprofessoren, die die Einrichtung einer Enquete-Kommission gefordert hat, da sie die strafrechtliche Drogenprohibition als „gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch“ ansieht.”

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2013 wieder mehr Drogentote

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Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, stellten am Donnerstag, 17. April 2014, in Berlin die „Rauschgiftlage 2013“ vor. Dabei wurde den sogenannten „Drogentoten“ viel Aufmerksamkeit geschenkt. Im Jahr 2013 starben in Deutschland 1.002 Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums. Damit stieg die Zahl der „Drogentoten“ in Deutschland erstmals seit 2009 wieder an – aktuell um rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrzahl der Rauschgifttoten war weiterhin männlich (83 Prozent), das Durchschnittsalter lag – wie im Vorjahr – bei rund 38 Jahren.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, erklärt dazu: „Trotz des positiven Trends mit langfristig sinkenden Drogentodeszahlen sterben jedes Jahr nach wie vor zu viele Menschen an den Folgen des Konsums illegaler Drogen. Dass wir im letzten Jahr einen leichten Anstieg zu verzeichnen hatten macht deutlich, dass wir in unseren Bemühungen um die Drogenprävention und in der Suchthilfe nicht nachlassen dürfen. Wenn rechtzeitige Hilfe zur Verfügung steht, können Überdosierungen verhindert werden.

Als positives Zeichen der neuen Erhebungen können wir feststellen, dass bei den unter 30-Jährigen die Todesfälle im Vergleich zum Jahr 2012 deutlich gesunken sind. Erst ab der Altersklasse der über 30-Jährigen stiegen die Drogentodeszahlen an. Prävention muss frühzeitig ansetzen, damit sie wirken kann und langjährigen Drogenabhängigen muss noch zielgerichteter geholfen werden.

Bayern liegt bei Flächenstaaten vorn

In Bayern gab es letztes Jahr 230 „Drogentote“. Das waren 8,0% mehr als im Jahr 2012 und 29,9% mehr als im Jahr 2011. Pro 100.000 Einwohner gab es in Bayern letztes Jahr 1,8 „Drogentote“, ein Drittel mehr als im Bundesdurchschnitt, der bei 1,2 lag. Von den Flächenstaaten lag nur noch Hessen mit 1,5 „Drogentoten“ pro 100.000 Einwohner über dem Bundesdurchschnitt.

Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013

Abbildung 1 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013. Die Flächenstaaten im Osten Deutschlands mussten im Schnitt weit weniger „Drogentote“ registrieren als die im Westen des Landes. Und Bayern lag übrigens nicht nur 2013 über dem Bundesdurchschnitt, sondern schon kontinuierlich seit 2007, wie die folgende Abbildung zeigt.

Häufigkeit von Drogentodesfällen in Bayern und in Deutschland als Zeitreihe von 1994 bis 2013

Abbildung 2 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in Bayern und in Deutschland als Zeitreihe von 1994 bis 2013. Einzig im Jahr 2006 lag Bayern unter dem Bundesdurchschnitt, in den Jahren 1995, 1997, 1999, 2002 und 2005 lag Bayern etwa beim Bundesdurchschnitt und in allen anderen Jahren darüber. Es gibt gemäß dieser Statistik keinen Anlass für die Vermutung, dass die härtere Gangart in der Drogenpolitik (Verbot von Fixerstuben, hohe Kontrolldichte) positive Auswirkungen auf die Schadensminderung hat.

Große Städte stärker betroffen

Heroinkonsumenten ziehen gerne in große Städte, da es dort meistens eine bessere Infrastruktur für die medizinische Versorgung gibt. Dies gilt insbesondere für die Substitution mit Methadon und Buprenorphin sowie in einigen Städten für die Originalstoffvergabe (Diamorphin). Durch die Zuwanderung von Opiatabhängigen ist die Häufigkeit von „Drogentoten“ in großen Städten oftmals deutlich größer als auf dem Land.

Erst nach der Grundsatzentscheidung durch das Bundesgerichtshof am 17. Mai 1991 zur Therapiefreiheit des Arztes und zur Zulässigkeit der Methadonbehandlung wurde vom Gesetzgeber das Betäubungsmittelgesetz am 9. September 1992 dahingehend geändert, dass bei bestimmten Indikationen, auch sozialen, die Substitution zulässig war. Nach der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im September 1992 wurde auch die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel 1992 und 1994 den richterlichen Vorgaben angepasst und erweitert, so dass sich die ärztliche Verschreibung von Ersatzdrogen wie Methadon und Levomethadon in den neunziger Jahren als anerkannte Methode zur Behandlung der Heroinabhängigkeit etablieren konnte.

Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten und ausgewählten Städten im Jahr 2013
Abbildung 3 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten und ausgewählten Städten im Jahr 2013. Essen, Hannover und Bremen liegen unter dem Bundesdurchschnitt, Mannheim und München übertreffen diesen um mehr als das Doppelte, Berlin knapp, Hamburg, Frankfurt am Main und Köln um mehr als das Dreifache und Nürnberg sogar um mehr als das Fünffache.

Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als Zeitreihe von 1994 bis 2013
Abbildung 4 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als Zeitreihe von 1994 bis 2013. Um die Jahrtausendwende musste Bremen die meisten „Drogentoten“ registrieren, während in Hamburg die Zahl der „Drogentoten“ stetig im Sinken war. Dies lag in der Tatsache begründet, dass Hamburg bereits 1994 die ersten Fixerstuben (Gesundheitsräume, Injektionsräume) in Betrieb nahm, während in Bremen in  der Folge nach der Beschlagnahmung des „Drug-Mobils“ (Fahrbare Fixerstube) des Hamburger Vereins Freiraum e.V. im Sommer 1997 in Bremen das Stadtamt der Bremer Innenbehörde in geradezu zynischer weise mitteilte: „Die Gesundheit der Bevölkerung sowie die körperliche Integrität und das Leben des Einzelnen könnten dadurch [durch Fixerstuben, Anm. d. Red.] Schaden nehmen. Vor diesen Gefahren ist die Allgemeinheit zu schützen.

Frankfurt am Main war die erste Stadt in Deutschland, die Fixerstuben zugelassen hat. In Frankfurt am Main haben Fixerstuben den Segen des Oberstaatsanwaltes Harald Körner, der im Jahr 1993 in einem Rechtsgutachten (Gutachten zur Zulässigkeit von Gesundheitsräumen für den hygienischen und stressfreien Konsum von Opiatabhänigen) die Zulässigkeit von Fixerstuben festgestellt hat. So war es verschiedenen Trägervereinen in der Mainmetropole möglich Fixerstuben, die amtlich ursprünglich Gesundheitsräume, später dann Konsumräume genannt werden, einrichten zu können. Seit der Eröffnung der ersten Fixerstuben in der Bahnhofsgegend im Jahr 1994 sind die Notarzt-Einsätze dort drastisch zurückgegangen wie auch die Zahl der registrierten „Drogentoten“. Die Zahl der sogenannten „Drogentoten“ sank in der Zeit von 1991 bis 1997 um mehr als das Sechsfache, von 147 im Jahr 1991 auf 22 im Jahr 1997. Keine andere Stadt konnte eine so erhebliche Minderung verzeichnen wie Frankfurt am Main.

Heimarbeit für die Drogenbeauftragte Mortler

In Nürnberg gab es pro 100.000 Einwohner im Jahr 2013 etwa 6,1 „Drogentote“, in Kempten im Allgäu sogar 9,3. In keiner andern deutschen Großstadt gab es im gesamten Jahr so viele „Drogentote“ in Relation zur Einwohnerzahl. Dennoch bleiben die Behörden in Bayern absolut lernresistent, setzen nach wie vor primär auf repressive Maßnahmen und verhindern die Etablierung von Maßnahmen zur Schadensminderung wie beispielsweise Fixerstuben.

Wörtlich heißt es zur Situation in Kempten in den Allgäuer Nachrichten: „Ein Grund könnte sein, dass die Vergabe des Substitutionsmittels Methadon für Ärzte rechtlich immer schwieriger wird. Im Allgäu wurden in diesem Jahr sogar Ärzte wegen falscher Vergabe des Mittels verurteilt. Viele schrecken daher vor der Behandlung zurück. Die Folgen haben die betroffenen Patienten zu tragen: sie haben es immer schwerer, Hilfe zu finden.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, wuchs im Nürnberger Land in Franken (Nordbayern) auf und war bisher dort auch politisch aktiv. Für Mortler ist jetzt echte „Heimarbeit“ angesagt, um dem Drogenelend in der fränkischen Metropole und dem Bundesland Bayern Einhalt zu gebieten. Deshalb muss sie dafür sorgen, dass auch in Bayern der Schadensminderung eine höhere Priorität eingeräumt wird als der Repression.

Vergleiche hierzu in diesem Blog

07.04.2014: Der Krieg gegen Drogen fördert die Ausbreitung von Infektionskrankheiten
16.12.2013: Wieder mehr Drogentote?
04.12.2013: Die CSU und der Drogentod
30.12.2010: Die Tragödie von Nürnberg

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Keine Angst vor Hanf: Warum Cannabis legalisiert werden muß

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Der Titel des vor 21 Jahren erschienen Buchs “Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf” von Jack Herer und Mathias Bröckers wurde Programm – Cannabis erfuhr eine Renaissance als Nutzpflanze, Lebensmittel und Medizin. Als Genuß,- und Rauschmittel ist es aber nach wie vor illegal, obwohl zweifelsfrei erwiesen ist, dass die Prohibition nicht zu einem wirksamen Jugend,-und Gesundheitsschutz beiträgt. In den Niederlanden, wo es seit Jahrzehnten in Coffeshops verkauft werden darf, wird weniger gekifft als in Deutschland. Nachdem im Mutterland der Prohibition, den Vereinigten Staaten, die ersten Bundesländer per Volksabstimmung eine vollständige Legalisierung beschlossen und Länder wie Portugal mit einer vollständigen Entkriminalisierung sehr gute Erfahrungen gemacht haben, wird eine Reform der Cannabis-Gesetzgebeung auch in Deutschland überfällig. In seiner jetzt im Westend-Verlag erschienenen Streitschrift “Keine Angst vor Hanf – Warum Cannabis legalsiiert werden muß” hat Mathias Bröckers die Argumente für ein sofortiges Ende der Prohibition zusammengefaßt. Im Folgenden ein erster Auszug aus dem Buch – ein weiterer folgt morgen.

*

Es reicht! Mehr als 80 Jahre Prohibition, mehr als 130000 Strafverfahren pro Jahr in Deutschland, Milliarden in einem unwirksamen »Krieg gegen Drogen« verschwendete D- Mark und Euro sind genug. Dass der Kollateralschaden dieses Kriegs sehr viel größer ist als sein Nutzen, dass Strafrecht und Kriminalisierung das »Drogenproblem« nicht lösen können und die Politik der Prohibition auf der ganzen Linie gescheitert ist, diese Erkenntnis ist mittlerweile von Gremien der Vereinten Nationen bis in die Bezirksparlamente deutscher Großstädte durchgedrungen. Sie wird von Vertretern der Ärzteschaft ebenso geteilt wie von Polizeipräsidenten, von Studenten ebenso wie von Professoren. So appellierten 120 Strafrechtslehrer im Herbst 2013 mit einer Resolution an die Bundesregierung, das Betäubungsmittelgesetz zu reformieren. Auch vielen Politikern, Entscheidungsträgern, Medienleuten quer durch alle Parteien und weltanschauliche Lager ist das fatale Scheitern des »war on drugs« sehr wohl bewusst, doch in der Regel fordern sie sein Ende erst dann, wenn sie ihre Ämter als Präsidenten oder Minister bereits aufgegeben haben.

12.08.14 20:39-Bildschirmkopie-2Das Dogma der Prohibition anzugreifen scheint noch immer Gift für politische Karrieren zu sein. Dieses Tabu muss fallen. Statt irrational weiter auf einem destruktiven Irrweg zu beharren, muss eine schadensmindernde Vernunft die Perspektive der Drogenpolitik bestimmen. Statt Durchhalteparolen eines nicht zu gewinnenden Drogenkriegs – »Was verboten, ist bleibt verboten«, verkündete die neue bestallte Bundesdrogenbeauftragte im Februar 2014 ganz in diesem Sinne bei ihrem Antrittsinterview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung – müssen wissenschaftlich fundierte Abwägungen über Kosten und Nutzen, über Gefahrenpotential und Regulierungsbedarf in den Diskurs und in die Gesetzgebung einfließen. Statt dem Wildwuchs des Schwarzmarkts und der organisierten Kriminalität das Feld zu überlassen, müssen Jugend- und Verbraucherschutz endlich ernst genommen und durch einen regulierten Markt garantiert werden. Und der Anfang muss mit der am weitesten verbreiteten illegalisierten Substanz gemacht werden: mit Hanf/Cannabis/Marihuana. Dies ist nicht ein »falsches Signal«, wie es die neue Drogenbeauftragte in dem oben erwähnten Interview verkündet, es ist das einzig Richtige, denn es signalisiert den Abschied von einer definitiv gescheiterten Politik und dem fatalen Irrglauben, mit Hilfe von Strafrecht, Polizei und Gefängnis eine drogenfreie Gesellschaft schaffen zu können.

Die Einsicht, dass die Prügelstrafe keine geeignete Methode ist, um die Befähigung zum Rechnen, Lesen und Schreiben zu befördern, ist noch nicht sehr lange selbstverständlich. In Bayern wurden als letztem Bundesland erst 1980 körperliche Züchtigungen im Klassenzimmer gesetzlich abgeschafft. Dass für die Erziehung einer Gesellschaft (und jedes einzelnen) mit berauschenden Substanzen dasselbe gilt und dass Kriminalisierung und Prohibition keine geeigneten Mittel sind – auch diese Einsichten müssen zu einer Selbstverständlichkeit werden. Und an keinem Punkt lässt sich diese Notwendigkeit klarer verdeutlichen als am Verbot des Hanfs und den nach wie vor weitreichenden Widerständen und tiefsitzenden Ängsten vor der Legalisierung einer Pflanze, die seit tausenden von Jahren auch in Deutschland heimisch ist und mit der es bis zur Erfindung der Prohibition nie irgendein Problem gab.

Im Gegenteil: »Mancher Schad’ ist nicht zu heilen durch die Kräuter dieser Welt, Hanf hat viel verzweifelt Böses gut gemacht und abgestellt«, lautet ein altes Sprichwort, das die Brüder Grimm in ihr Deutsches Wörterbuch aufnahmen und das die bedeutende Rolle des Hanfs als Heilpflanze unterstreicht. Von den großen Heilkundigen des Mittelalters wie Paracelsus oder Hildegard von Bingen bis in die Arzneibücher und Apotheken zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Cannabis als Arzneimittel ebenso unverzichtbar wie in der Landwirtschaft als universeller Rohstoff für Textilien, Papier, Seile, Segel und hunderte anderer Produkte. Aus Hanfsamen, einem der proteinreichsten Nahrungsmittel überhaupt, wurden Brot, Suppe und zahlreiche Lebensmittel gemacht. Und die Hanfblüten landeten als »Knaster« in der Pfeife der Bauern, die sich teuren Tabak nicht leisten konnten. Die entspannende Wirkung – es macht »a wengerl rauschig« sagte man in Bayern – war sehr wohl bekannt, doch niemand sah darin etwas Verwerfliches oder gar eine gefährliche Droge, deren Konsum verfolgt und bestraft werden müsste.
Dass freilich Kinder und Jugendliche die Finger davon lassen sollten, macht schon der Pionier des Comicstrips, Wilhelm Busch, in seiner Geschichte von »Krischan mit der Piepe« (1864) deutlich, in der sich ein Junge über das Verbot des Vaters hinwegsetzt und dann aus dem Rauch der Pfeife Gespenster aufsteigen sieht. Der heimkehrende Vater erlöst den berauschten Krischan dann von seinem »Horrortrip« – mit einer Tasse starken Kaffee.
Bis vor 100 Jahren waren Haschischzigaretten eine Normalität in deutschen Tabakläden, und ihr Verschwinden nach dem Ersten Weltkrieg war nicht einem Verbot, sondern einem einsetzenden Trend zum »Leichtrauchen« geschuldet: »Starker Tobak« – als Redewendung für unglaubliche, verrückte Geschichten immer noch ein Begriff – war nicht mehr so gefragt.
Dass der »indische Hanf« 1929 überhaupt ins deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, verdankte sich einem Kuhhandel: In der Kampfabstimmung um das von Ägypten beantragte Cannabisverbot auf der internationalen Opiumkonferenz 1925 hatte Deutschlands Stimme am Ende den Ausschlag gegeben, nachdem die Ägypter im Gegenzug 243836_0zugesichert hatten, keine Importverbote für die deutschen Pharma-Bestseller »Heroin« (Bayer) und »Kokain« (Merck) zu erlassen. Auch wenn Cannabis also seit 1929 im deutschen »Opiumgesetz« zumindest auf dem Papier der Prohibition unterworfen war, spielte der Stoff für Polizei und Justiz keinerlei Rolle.
Das erste Strafverfahren in Sachen Hanf in Deutschland wurde erst 1948 aktenkundig; es betraf einen amerikanischen Soldaten, der mit einem Sack Hanfblüten erwischt worden war. Diese wurden dann auch hier als »Marihuana« bezeichnet. Den exotischen Begriff aus dem Mexikanischen hatte der erste Drogenzar der USA, Harry Anslinger, in den 1930er Jahren importiert und mit Unterstützung des Zeitungsmagnaten Hearst eine Kampagne gestartet, die eine der folgenreichsten Propagandaoperationen aller Zeiten wurde.

 

“Keine Angst vor Hanf – Warum Cannabis legalisiert werden muß”  ist  im taz-Shop erhältlich.

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Keine Angst vor Hanf: Anslingers Erben

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Der Titel des vor 21 Jahren erschienen Buchs “Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf” von Jack Herer und Mathias Bröckers wurde Programm – Cannabis erfuhr eine Renaissance als Nutzpflanze, Lebensmittel und Medizin. Als Genuß,- und Rauschmittel ist es aber nach wie vor illegal, obwohl zweifelsfrei erwiesen ist, dass die Prohibition nicht zu einem wirksamen Jugend,-und Gesundheitsschutz beiträgt. In den Niederlanden, wo es seit Jahrzehnten in Coffeshops verkauft werden darf, wird weniger gekifft als in Deutschland. Nachdem im Mutterland der Prohibition, den Vereinigten Staaten, die ersten Bundesländer per Volksabstimmung eine vollständige Legalisierung beschlossen und Länder wie Portugal mit einer vollständigen Entkriminalisierung sehr gute Erfahrungen gemacht haben, wird eine Reform der Cannabis-Gesetzgebeung auch in Deutschland überfällig. In seiner jetzt im Westend-Verlag erschienenen Streitschrift “Keine Angst vor Hanf – Warum Cannabis legalsiiert werden muß” hat Mathias Bröckers die Argumente für ein sofortiges Ende der Prohibition zusammengefaßt. Heute ein weiterer Auszug aus dem Buch:

 

Mit Horrormärchen vom „Mörderkraut Marihuana“ und von Schwarzen und Latinos, die nach einer Zigarette mit dem „Teufelskraut“ bevorzugt weiße Frauen vergewaltigen, fütterte Anslingers neu gegründetes „Federal Bureau of Narcotics“ (FBN) regelmäßig die Medien, wobei der Begriff „Marihuana“ dafür sorgte, dass das Publikum dies für eine neuartige Droge hielt, die niemand mit dem guten alten Hanf beziehungsweise dem in der Apotheke als Blüten und in zahlreichen Tinkturen erhältlichen „Cannabis“ in Verbindung brachte. Auch nicht die Mitglieder des US-Kongresses, die Anslinger mit seinen haarsträubenden Geschichten auf Linie gebracht hatte und die 1937 die bundesweite Prohibition beschlossen – was auch den industriellen Hanfanbau zum Stillstand brachte.

Nachdem man Harry Anslinger 1948 zum Leiter des Drogenbüros der neu gegründeten UNO gemacht hatte, setzte er diese Politik auf internationaler Ebene fort und krönte sein Lebenswerk 1961 mit der „Single Convention on Narcotic Drugs“, die von 180 Nationen ratifiziert wurde. Voraussetzung für diese globale Prohibition von Cannabis waren wie schon 1937 in den USA pseudowissenschaftliche Gefälligkeitsgutachten, die der Pflanze jeden medizinischen und therapeutischen Wert ab- und ein extremes Gefahren- und Suchtpotential zusprachen. So kam Cannabis in „Schedule 1“, die Klasse der gefährlichsten illegalen Drogen und verschwand aus den Arzneibüchern ebenso wie aus den Lehrplänen der Ärzte und Apotheker. Fortan war von Marihuana nur noch im Zusammenhang mit „Rauschgift“, „Sucht“, „Vergewaltigung“, „Mord“ und „Wahnsinn“ die Rede. Die Hanfpflanze wurde zur „flora non grata“, zur am meisten verfolgten Droge der Welt.

12.08.14 20:39-Bildschirmkopie-2„Sicherlich ist Marihuana eher harmlos. Aber die Sache war ein Beispiel dafür, dass ein Verbot die Autorität des Staates stärkt”, hatte Anslinger zwar gegen Ende seines Lebens bekundet – nachdem schon aktenkundig geworden war, dass 95 Prozent der „zweifelsfreien Quellen“ und „Fakten“, die er für die nationale und internationale Durchsetzung der Hanf-Prohibition angeführt hatte, aus Boulevardzeitungen stammten. Doch die von seiner Diffamierungs- und Desinformationskampagne ins kollektive Unbewusste gepflanzten Ängste blieben virulent und verhindern bis heute eine rationale Politik in Sachen Cannabis. Der autoritative, ordnungspolitische Faktor bedient weiterhin Mythen und Märchen, eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Gefahren und eine sachliche Kosten-Nutzen-Rechnung der Prohibition werden dabei hartnäckig vermieden. Dass Cannabis nicht aggressiv macht, sondern eher entspannt und statt zu Gewalt und Mordtaten eher zu Müdigkeit führt, diese schon bald einsetzende Entzauberung von Anslingers „Mörderkraut“-Märchen führte dann auch nicht zu einer Rehabilitierung des Hanfs.

Vielmehr wurde die schon 1944 im „La Guardia“-Report (und seitdem immer wieder) festgestellte relative Harmlosigkeit des Hanfs für eine neue Propagandastory verwendet – das Märchen von der „Einstiegsdroge“. Auch wenn Cannabis eher unschädlich sei, führe es doch zwangsläufig zu härteren, gefährlicheren Drogen und zur Sucht – so die mittlerweile zwar auch schon lange und definitiv widerlegte, doch bis heute immer wieder vorgetragene These. Nicht nur manische Antidrogenkrieger und geschäftstüchtige Prohibitionisten, Politiker und Behörden sowie auch Wissenschaftler entblöden sich nach wie vor nicht, auf Anslinger-Niveau zu argumentieren. (…)

Aus der 1930 mit 100 000 Dollar des Chemieriesen Duponts finanzierten „Mörderkraut“-Kampagne ist bis heute ein gigantisches, aus Steuergeldern finanziertes System der Drogenverfolgung entstanden, das in jedem Land der Welt zahlreichen Institutionen und vielen Unternehmen die Existenz sichert. Dass diese mehr als acht Jahrzehnte Verfolgung den Hanfkonsum nicht zum Verschwinden gebracht haben, sondern Angebot und Nachfrage stetig gewachsen sind – dass also die Prohibition offensichtlich nicht funktioniert –, ficht diese Institutionen nicht an. Ihre Budgets sind ständig gewachsen – sehr konservative Berechnungen gehen derzeit von 3 Milliarden Euro an Kosten aus, die die Verfolgung illegalisierter Drogen bei Polizei und Justiz in Deutschland verursachen, wovon mehr als die Hälfte auf die Cannabisprohibition entfallen. Diesen stetig wachsenden Budgets (seit 1980 hat sich die Zahl der Strafverfahren nahezu vervierfacht) steht nicht etwa eine abnehmende Verbreitung des Cannabiskonsums gegenüber, sondern das Gegenteil: Die Zahl der Konsumenten wächst und wächst. Seit 1994 hat sich die Zahl der Konsumenten verdoppelt, mittlerweile gibt es etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland, die gelegentlich Cannabis zu konsumieren

„Ja aber weil der Ladendiebstahl zunimmt, können wir doch das Diebstahlsverbot nicht abschaffen!“, wenden da nicht nur Jurastudierende des ersten Semesters ein, sondern auch Politiker und Staatsanwälte – wobei erstere aber an der Universität schnell lernen, dass rechtlich zwischen einer Selbstschädigung (durch Alkohol, Tabak, Cannabis und so weiter) und einer Schädigung anderer (durch Diebstahl) streng unterschieden werden muss, während letztere als gelernte Juristen diesen Unterschied zwar durchaus kennen, ihn zum Zwecke der Demagogie aber unterschlagen. 243836_0Die ehemalige Bundesdrogenbeauftragte, Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), hat sich diesbezüglich im April 2014 besonders hervorgetan: Wer das Cannabisverbot abschaffen wolle, weil es massenhaft übertreten wird, könne ja auch die Fußgängerampeln abschaffen, weil viele bei Rot über die Ampel gehen. Und durch eine kontrollierte Abgabe der organisierten Kriminalität das Wasser abzugraben, hält Frau Sabine ebenfalls für eine schlechte Idee – und vergleicht den Cannabiskonsum mit Zuhälterei und Zwangsprostitution: „Wenn ich es nicht mehr bestrafe, dass Frauen zum Geschlechtsverkehr gezwungen werden, dann gibt es da auch keine Kriminalität mehr, kann ja jeder legal machen. Gäbe es einen Anslinger-Preis für durchgeknallte Prohibitionspropaganda, Bätzing-Lichtenthäler wäre fraglos eine aktuelle Topkandidatin.

 

“Keine Angst vor Hanf – Warum Cannabis legalisiert werden muß”  ist  im taz-Shop erhältlich.

 

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Petition Cannabis als Medizin

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Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags kann ab sofort die Petition von Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, mitgezeichnet werden. Die Petition trägt die Nummer 52664 und kann zur Unterzeichnung auf der Petitionswebsite des Deutschen Bundestags aufgerufen werden.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Der Bundestag möge zudem beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten grundsätzlich eingestellt werden.

Begründung

Patientinnen und Patienten, die von einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis profitieren, sollten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen Zugang zu Cannabisprodukten erhalten. Die inhumane strafrechtliche Verfolgung von kranken Bundesbürgern, die mit Unterstützung ihrer Ärztin bzw. ihres Arztes eine Selbsttherapie mit Cannabis durchführen, muss beendet werden. So würden sowohl die Therapiefreiheit als auch die Menschenrechtssituation kranker Menschen in Deutschland spürbar verbessert.

In Deutschland können drei Medikamente auf Cannabisbasis auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke. In beiden Fällen müssen die Betroffenen die häufig nicht unerheblichen Behandlungskosten meistens selbst tragen.

Daher sind vermögende Patientinnen und Patienten in Deutschland hinsichtlich der Möglichkeiten der medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten deutlich besser gestellt als weniger vermögende Patientinnen und Patienten. Es besteht in diesem Bereich eine Zweiklassenmedizin und eine medizinische Unterversorgung. Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern sind heute mangels erschwinglicher Alternativen gezwungen, sich illegal mit Cannabisprodukten selbst zu therapieren.

In anderen Ländern wurden unterschiedliche Lösungen für dieses Problem gefunden. So erstatten viele Krankenkassen in den Niederlanden eine Behandlung mit Cannabisblüten. In Israel und Kanada sind die Preise für Cannabisprodukte wesentlich niedriger als in Deutschland. In Spanien ist der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf erlaubt.

Wenn man eine ärztlich befürwortete Selbsttherapie nicht legalisieren möchte, so sollte wenigstens der § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, nach dem bereits heute ein Strafverfahren eingestellt werden soll, wenn nur eine “geringe Schuld” vorliegt, sinnvoll erweitert werden. Bisher wird von einer geringen Schuld nur ausgegangen, wenn es um den Besitz einer kleinen Cannabismenge geht. Patientinnen und Patienten, die sich mangels Alternativen selbst therapieren, besitzen jedoch notwendigerweise häufig erhebliche Cannabismengen und sind zudem Wiederholungstäter. Es sollte Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein, Empfehlungen für eine Selbsttherapie mit Cannabisprodukten auszusprechen, und Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten mit einer solchen ärztlichen Empfehlung sollten ebenfalls grundsätzlich eingestellt werden.

Internationale Vergleiche mit Ländern wie Kanada und Israel zeigen, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis unzureichend ist. Das mit der unhaltbaren gegenwärtigen Situation verbundene körperliche und seelische Leid durch unzureichend behandelte schwere Krankheitssymptome bzw. eine andauernde Angst vor Strafverfolgung darf nicht ohne Not fortgesetzt werden. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.

Die Petenten

Der Hauptpetent ist Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM). Zu den weiteren Petenten zählen u.a. Dr. med. Ellis Huber, der im Jahr 1987 zum Präsidenten der Ärztekammer Berlin gewählt wurde und dieses Amt nach Wiederwahl 1991 und 1995 bis Anfang 1999 inne hatte; Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Tourette-Gesellschaft Deutschland und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin; Prof. Dr. rer. pol. Heino Stöver, Professor für den Fachbereich Sozialwissenschaften der Fachhochschule Frankfurt am Main; Prof. Dr. Lorenz Böllinger, emeritierter Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bremen; Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Rolf Verres, Facharzt für psychotherapheutische Medizin, Ordinarius und ärztlicher Direktor der Abteilung Medizinische Psychologie der Psychosomatischen Universitätsklinik Heidelberg; Prof. Dr. Sebastian Scheerer, Kriminologe und Soziologe sowie geschäftsführender Direktor am Institut für Kriminologische Sozialforschung an der Universität Hamburg; Prof. Dr. Matthias Karst, Leiter der Schmerzambulanz in der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin der Medizinische Hochschule Hannover sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Interdsiziplinäre Medizin Hannover; Dirk Schäffer, Drogenreferent der Deutschen AIDS-Hilfe; Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes (DHV) und mehrere Mediziner und Cannabispatienten.

2003: Erste richterliche Erlaubnis zum Anbau von Cannabis

Am 27. November 2003 erhielt Michael Große, ein Patient mit der unheilbaren und phasenweise sehr schmerzlichen Darmkrankheit Morbus Crohn, die richterliche Erlaubnis zum Anbau und zur Verwendung von Cannabis. Der Richter Michael Zimmermann vom Amtsgericht Tiergarten urteilte, dass sich der Angeklagte Michael Große in einer Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Damit war das Urteil rechtskräftig. Zum ersten Mal seit mehr als vierzig Jahren durfte wieder ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen und konsumieren. Vergl. hierzu: Richter ebnen den Weg für Cannabis als Medizin.

8. Juli 2014: Verwaltungsgericht Köln hilft schwerkranken Patienten

Das Verwaltungsgericht Köln hat drei Patienten das Recht auf Eigenanbau zugesprochen. Die zuständigen Verwaltungsbehörde, das Bundesamt für Arzneimittel, hat nun lediglich noch die Möglichkeit die Modalitäten dieses Eigenanbaus zu beeinflussen, insbesondere gewisse Mindestanforderungen für die Sicherung des Anbaus durchzusetzen. Dabei hat die 7. Kammer des Verwaltungsgericht aber auch klar gestellt, dass für den Eigenanbau von Patienten niedrigere Sicherheitsanforderungen gelten, als für Krankenhäuser oder Apotheken.

Mit diesen Entscheidungen ist das Verwaltungsgericht Köln einen wichtigen Schritt über seine Entscheidung aus dem Jahr 2011 und über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 11. Juni 2014 hinausgegangen. In diesen Entscheidungen waren die Eigenanbauverbote der Beklagten, der Bundesrepublik Deutschland, zwar auch für rechtswidrig erklärt worden. In den Urteilen hatten die Gerichte aber der Bundesrepublik Deutschland noch Ermessen auch hinsichtlich der „Ob“ eines Eigenanbaus bei den schwerkranken Patienten ohne Therapiealternative eingeräumt. Da das Bundesministerium für Gesundheit die zuständige Behörde, das Bundesamt für Arzneimitteln, angewiesen hat, keine Eigenanbau-Erlaubnis zu erteilen, ist zu befürchten, dass das Ermessen stets zu Ungunsten der Patienten angewandt wird.

VG Köln: Stattgebende Urteile: 7 K 4447/11, 7 K 4450/11 und 7 K 5217/12.

Das Leiden der Patienten reduzieren

Die pharmakologischen Wirkungen von Cannabis sind in jüngster Zeit jedoch wieder stark in den Fokus der medizinischen Forschung gerückt. Verantwortlich für die Wirkungen sind Inhaltsstoffe die als Cannabinoide bezeichnet werden; allen voran das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und das Cannabidiol (CBD). Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit des Cannabis bei Übelkeit, Erbrechen, und Kachexie. Viele Studien weisen darauf hin, dass ein großes arzneiliches Potential in der Schmerztherapie, bei Depressionen und bei vielen Autoimmunerkrankungen, wie beispielsweise multipler Sklerose und Morbus Crohn vorliegt.

Cannabis und seine Wirkstoffe sind in den Anlagen des BtMG aufgelistet. Aufgabe des des BtMG ist es eigentlich, den Verkehr mit Betäubungsmitteln zum Wohle und gemäß den Bedürfnissen der Patienten zu regeln. Doch für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) scheint das BtMG in erster Linie ein Gesetz zur „Verhinderung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln“ zu sein. Offensichtlich wird beim BfArM die Verbotskultur (besser: Verbotsunkultur) höher bewertet als das Wohl der Patienten. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin IACM), erklärte hierzu: „Es ist beschämend für ein zivilisiertes Land, dass es für diese Patienten keine andere Lösung findet, als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins Gefängnis zu werfen.“ – IACM-News vom 18. August 2007

Die Prohibitionspolitik in der Bundesrepublik Deutschland nimmt Elend und Tod Schwerkranker billigend in Kauf und zeigt damit ihr wahres unmenschliches Gesicht – im vielfachen Leid der Schmerz-, Krebs-, AIDS- oder MS-Patienten zeigt sich, dass die deutsche Drogenpolitik weit mehr von Sadismus als von Recht und Ethik geprägt ist. Weshalb gegen solche staatliche Rechtswidrigkeit nicht schnell und nachhaltig gerichtlicher Rechtsschutz mobilisiert werden kann, ist unerklärlich. Mit der Petition wird gegen diese unmenschliche und rechtswidrige Politik ein Zeichen gesetzt und gefordert, dass natürliches Cannabis für Patienten als Medizin zugelassen wird.

Website zur Petition

http://cannabis-medizin-petition.de/

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In Memoriam Joachim Eul

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Nach schwerer Krankheit ist am Wochenende (20./21. September 2014) Dr. Joachim Eul verstorben.  Der gesamte Bereich der Schulter und Oberarm war über Monate hinweg nach einem Unfall und nachfolgender Operation entzündet. Die Ursache (Infektion, endogen wegen Unfall, Medikamenten-Unverträglichkeit, …) konnte nicht geklärt werden. Er war ein eingenwilliger und einzigartiger Mensch, den in seinem Freundeskreis sehr geschätzt wurde und jetzt schmerzlich vermisst wird.

Joachim Eul am 10. September 2014 bei einer Anhörung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin zu Coffeeshops (Foto: Maximilian Plenert)
Abbildung 1: Joachim Eul am 10. September 2014 bei einer Anhörung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin zu Coffeeshops (Foto: Maximilian Plenert).

Dr. Joachim Eul war Hochschullehrer am Institut für Molekularbiologie und Biochemie der Freien Universität Berlin und hat zu seiner Entdeckung des sog. RNA-Trans-Spleißens in Zellen (d.h. ein Protein kann aus zwei Genen entstehen) eine Habilitationsarbeit und einige Anwendungspatente verfasst. Als Molekularbiolpge war er Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Bio- und Gentechnik der Grünen in Berlin und Brandenburg. Wissenschaftlich zum Thema Drogen gelangte er erstmals in seiner Dissertation zum Tryptophanstoffwechsel bei höheren Pilzen, der dort zu psychoaktiven Indolderivaten führen kann. Während einiger Südostasienreisen sammelte er unterschiedliche psychoaktive Pilzspezies und schickte sie zur genaueren Art- und Inhaltsstoffbestimmung an verschiedene europäische wissenschaftliche Institute (u.a. in Baarn/Holland).

Joachim Eul wurde 1984 Mitglied der Grünen im Kreisverband Ulm und war seit 1989 Mitglied im Landesverband Berlin. Er war 1991 Mitbegründer der Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG Drogenpolitik, vormals LAG-Drogen) der Grünen Berlin und 1994 als Antragsteller zusammen mit BDK-Delegierten aus München verantwortlich für die erstmalige Aufnahme eines Programmpunktes zu einer rechtlichen Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol und Tabak in einem grünen Bundestagswahlprogramm. 2006 hatte Eul mit zehn weiteren Personen (zumeist Wissenschaftler, Ärzte und Juristen) das gemeinnützige Drogen-Forschungsinstitut INEIDFO gegründet, das er zusammen mit Christian Steup (Firma THC-Pharm) als Geschäftsführer leitete, und wo er seitdem mehrere wissenschaftliche Publikationen zu „Gebrauch und Bewertung“ diverser Drogen (u.a. in Sucht-Magazin, Konturen, Sucht-Therapie) veröffentlichte. Zusammen mit der Uni Heidelberg (Prof. Rolf Verres) hatte er zuletzt eine Umfragen-Studie zur empathogenen und sonstigen Bewertung von diversen Amphetamin-Derivaten durchgeführt.

Das Institut INEIDFO in Form einer gemeinnützigen GmbH wurde im Mai 2006 auf der Berliner Drogentagung „Entheovison 3“ von 11 Personen als Gesellschaftern unter den ca. 200 anwesenden Tagungsteilnehmern gegründet. Die Idee zur Gründung des Institutes erfolgte aber bereits einige Monate früher auf einer internationalen Tagung zu LSD und anderen halluzinogen wirkenden Drogen in Basel anlässlich des 100. Geburtstags von  Albert Hofmann, dem Entdecker des LSD. Maßgeblich an der Gründungsidee in Basel war auch der zweite Geschäftsführer, Christian Steup, beteiligt, der zudem Gründer und wissenschaftlicher Leiter des Frankfurter Arzneimittelherstellers THC-Pharm ist.

Die Broschüre „Zauberpilze bei uns“ verfasste Joachim Eul zusammen mit Tibor Harrach. Die Broschüre wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG Drogenpolitik) der Grünen Berlin produziert und von der Bundespartei herausgegeben. Insgesamt erschienen 7 Auflagen (120.000 Exemplare) dieser Broschüre.
Abbildung 2: Die Broschüre „Zauberpilze bei uns“ verfasste Joachim Eul zusammen mit Tibor Harrach. Die Broschüre wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG Drogenpolitik) der Grünen Berlin produziert und von der Bundespartei herausgegeben. Insgesamt erschienen 7 Auflagen (120.000 Exemplare) dieser Broschüre.

Joachim Eul und drei Emnid-Umfragen

1997 hatte Bernhard Kouchner, Staatssekretär für Gesundheit im französischen Ministerium für Arbeit und Solidarität den Pariser Pharmazieprofessor Bernard Roques, der das Nationale Institut für Gesundheit und medizinische Forschung (INSERM) leitete, beauftragt, die internationale Literatur zu sichten und die Gefährlichkeit von Drogen zu vergleichen. Im Mai 1998 legte er dem Ministerium einen 190 Seiten starken Bericht vor, der von einer zehnköpfigen Expertenkommission und weiteren externen Beratern erstellt worden war. Im Juni 1998 wurde der Bericht der Öffentlichkeit präsentiert. Auch die deutsche Presse berichtete ausführlich über diesen Bericht. Eine der zentralen Aussagen des „Roques-Reports“ an das französische Gesundheitsministerium ist die Einteilung der Substanzen in drei Risikogruppen. Zu den gefährlichsten Mitteln zählen danach Opiate, Alkohol und Kokain. In die mittlere Kategorie fallen Ecstasy, Aufputschmittel, Benzodiazepine (Beruhigungsmittel) und Tabak. Relativ geringe Risiken seien dagegen mit Cannabisprodukten wie Haschisch und Marihuana verbunden. Dennoch war im Jahr 2001mehr als die Hälfte der Bayern (54%) der Meinung, dass Gras und Haschisch für die Gesundheit schädlicher seien als Alkohol; in der Hauptstadt Berlin teilte nicht einmal ein Viertel der Befragten (23%) diese Ansicht. Die Mehrheitsmeinung der Bayern entsprach auch der Ansicht der Mehrheit der Deutschen mit Volksschulbildung (52% bis 53%), der Deutschen die REPs, DVU oder NPD wählen (57%) wie auch der Deutschen, die CDU respektive CSU wählen (53%). Im Gegensatz dazu glaubte nur eine Minderheit von 29% der Deutschen mit Abitur oder Hochschulabschluss, dass Cannabisprodukte schädlicher seien als Alkohol. Von den Deutschen, die Grün wählen, teilte sogar nur jeder Fünfte (20%) diese Ansicht, bei den Wählern der PDS etwa jeder Dritte (34%). Bei Wählern rechtsradikaler oder rechtskonservativer Parteien wie auch in den Bevölkerungsschichten mit niedrigem Bildungsniveau herrschte mehrheitlich die Meinung vor, dass Cannabisprodukte für die Gesundheit schädlicher seien als Alkohol, bei Wählern der Parteien aus der Mitte (SPD, FDP) wie auch in Schichten mit mittlerem Bildungsniveau wurde die Schädlichkeit von Cannabisprodukten und Alkohol etwa gleich groß eingeschätzt, bei Wählern der linksgrichteteten PDS und der Grünen wie in Schichten mit hohem Bildungsniveau wurde hingegen Alkohol als gefährlicher eingeschätzt als Cannabisprodukte. Dies war das Ergebnis einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Drogen (LAG-Drogen) von Bündnis 90/Die Grünen vom August 2001.

In den Jahren 2002 und 2010 gab die LAG-Drogen zwei weitere Emnid-Umfragen in Auftrag. Joachim Eul stellte in der Auswertung der drei Emnid-Erhebungen zu Cannabis fest, dass der Anteil bei den Grünwählern für einen legalen Verkauf von 2002 bis 2010 von 28% auf 20% gesunken ist, bei den Wählern der Linken jedoch von 9% auf 23% gestiegen ist. Für keinerlei Ahndung bei einfachen Besitz sank im gleichen Zeitraum die Zustimmung bei Grünwählern von 15% auf 9%, bei den Linkswählern stieg diese jedoch von 5% auf 17%. Diese Erkenntnisse waren für Eul schwer zu verkraften, er haderte deshalb oft mit seiner Partei, blieb ihr jedoch treu.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass vor der Umfrage 2010 zwei Studien veröffentlicht wurden, in denen sich deutlich zeigte, dass die Experten Cannabis gemäß aller untersuchten Kriterien als signifikant weniger gefährlich einstuften als Alkohol. David Nutt stellte 2007 eine Studie vor, die über Großbritannien hinaus für Aufregung sorgte. Er und seine Kollegen von der University of Bristol hatten zwei unabhängige Expertengruppen gebeten, die häufigsten legalen und illegalen Rauschmittel hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit zu bewerten. In der Studie „Ranking van drugs – Een vergelijking van de schadelijkheid van drugs“ (Ranking von Drogen – Ein Vergleich von der Schädlichkeit diverser Drogen) des Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu in Bilthoven im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport aus dem Jahr 2009 haben 20 Experten die Gefährlichkeit von Drogen für das Individuum wie auch für die Gesellschaft untersucht.

Joachim Eul – Aktivist und Demonstrant

Joachim Eul prägte nicht nur über viele Jahre hinweg mit Silke Kolwitz und Tibor Harrach das Erscheinungsbild der Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik der Grünen Berlin, sondern war auch stets auf Demonstrationen wie Hanfparade, Hanftag oder Global Marijuana March (GMM) präsent. Meist sah man ihn nicht nur mitten im Demonstrationszug, sondern auch am Stand der Grünen. Fast immer hatte er einen stoß Fragebögen zum Thema Drogen dabei so wie ein Schild mit einem Text wie „Drogenforschung hier und jetzt“ in seiner Nähe plaziert. Und er sammelte eifrig Informationen zu Drogenmischkonsum, Drogen und Sex und insbesondere zu Drogen und Safersex von denen, die damit Erfahrungen hatten, den Konsumenten. Tausende von Fragebögen hat er ausfüllen lassen und ausgewertet.

Joachim Eul auf der Hanfparade mit seinem unverwechselbaren Kopfschmuck (Foto: Kathrin Gebhardt)
Abbildung 3: Joachim Eul auf der Hanfparade mit seinem unverwechselbaren Kopfschmuck (Foto: Kathrin Gebhardt).

Joachim Eul – Drogenforscher

In den Jahren 2000 bis 2002 führten Joachim Eul, Gundula Barsch und Tibor Harrach eine Studie zu Prävalenzen und Konsumbewertungen von Formen des Drogenmischkonsums durch. Die Erhebung erfolgte vorwiegend an Parties und anderen Veranstaltungen unter freiem Himmel mittels eines standardisierten Fragebogens. Befragt wurden 1.289 Personen, 515 an Technoparties respektive an der Loveparade, 386 an der Hanfparade in Berlin, am Hanffest in Hamburg und anderen für die Hanfszene typischen Veranstaltungen und 379 an alternativen Straßenfesten (Teilgruppe ohne spezielle Szenenzuordnung). Zudem wurden 9 ausgefüllte Fragebögen per Post retourniert. Insgesamt machten 1.218 Personen eingehende Konsumangaben zu Alkohol und illegalisierten Drogen, 1.166 davon (95,7%) hatten Erfahrungen mit dem Konsum von mindestens einer illegalisierten Substanz. Datenquelle: Joachim Eul, Gundula Barsch, Tibor Harrach: Prävalenzen und Konsumbewertungen – Drogenmischkonsum anders verstehen, in: Wiener Zeitschrift für Suchtforschung, Jg. 27 2004 Nr. 4, S. 49-60, Nachdruck im Heft 1/2007 in der Zeitschrift Konturen.

In der Pressemitteilung vom 31. August 2006 zum Drogenmischkonsum von der Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin sind unter dem Titel „Drogenmischkonsum – Konsumhäufigkeiten und Konsumbewertungen“ die Daten der oben genannten Studie mit vergleichbaren Daten aus der Schweiz verglichen worden. Bemerkenswerte Erkenntnisse wie die Tatsache, dass Mischkonsumerfahrungen mit Alkohol überwiegend ambivalent oder negativ beurteilt wurden, jedoch dass Mischkonsumerfahrungen mit Cannabis überwiegend positiv beurteilt wurden, wird man beim Lesen dieser Auswertung der Daten gewinnen können.

Das Sammeln der Konsumbewertungen erfolgte fast ausschließlich durch Joachim Eul. Ob auf der Love Parade am Stand von Eve & Rave Berlin, dem Fusion Festival im Bereich der Space Bar, auf dem Open Air Antaris in der Yoga Town oder der Hanfparade am Stand der Grünen, Joachim Eul hatte sie dabei, die Fragebögen. Einige Leute kannten ihn und kamen zu ihm und fragten auch, ob er wieder eine neue Umfrage gestartet habe. Bejahte er diese Frage, fingen diese oft gleich an, den neuen Fragebogen auszufüllen. Er genoss das Vertrauen der Konsumenten, weil er die Ergebnisse der Umfragen neutral und übersichtlich dem interessierten Publikum in sachlicher Form präsentierte. Dafür hat er beispielsweise auf der internationalen europäischen NEWIP KonferenzProceedings of Nights 2013: health, pleasure and communities“ vom 25. bis 27. September 2013 in Padua (Italien) für die Vorstellung seiner Studie„The influence of various drugs consumed on sociableness, sexual performance and safer sex behaviour“ den zweiten Publikumspreis gewonnen. Damit hat er Koryphäen wie zum Beispiel David E. Nichols, dem Godfather der universitären Legal High Forschung, deutlich hinter sich gelassen.

Drogen, Liebe und Sex sowie das Risikoverhalten im Sexualleben unter Drogeneinfluss waren die Kernthemen seiner Forschung. Die Auswertung seiner vergleichenden Studie zu Änderungen des Risikobewusstseins und der Risikovermeidung im Sexualverhalten unter Drogeneinfluss präsentierte er auf diversen Kongressen. Fazit: „Liebe und Sex sind auch ohne Drogen schön, aber nach Konsum bestimmter Drogen meist noch schöner, interessanter und besser.“ Dies ergab eine Befragung von mehr als 1600 Konsumenten verschiedener Drogen (von Alkohol bis Kokain). Drogen wirken dabei sehr vielfältig: Sie fördern Kontakte und bauen (sexuelle) Hemmungen gegenüber anderen ab (Alkohol, Ecstasy, Amphetamine, Kokain, etc.), sie verändern oder erhöhen taktile, optische und akustische Sinnesempfindungen (Cannabis, Halluzinogene, etc.), sie verstärken die Lust auf Sex (Alkohol, Amphetamine, Kokain, etc.), fördern die männliche Erektion (Kokain, Yohimbe, etc.) und intensivieren das Orgasmuserleben (Cannabis, Poppers, Halluzinogene, etc.). Der Orgasmus selbst ist dabei jedoch gegenüber dem nüchternen Zustand oft stark verzögert, die Plateauphase der ekstatischen Erregung vom Beginn etwa der Erektion bis zum erfolgten Orgasmus, die nüchtern vielleicht einige Minuten dauert, wird so auf sehr viele Minuten bis Stunden angehoben. Insbesondere Frauen, deren männliche Partner ansonsten nüchtern „zu früh kommen“, bevor diese Frauen ihren Orgasmus erreicht haben, schätzen deshalb, wenn Ihr Partner oder Freund beim Sex „auf bestimmten Drogen ist“.

Die Kehrseite eines Drogenkonsums vor dem Sex ist hingegen, dass unter der hier stark angehobenen Enthemmung und „Geilheit“ verbunden oft auch mit Drogen-induzierten Einschränkungen des rationalen Urteilsvermögens besondere Schutzmaßnahmen wie ein Kondomgebrauch zur Schwangerschaftsverhütung (im Suff gezeugt …) oder zur Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten inklusive AIDS deutlich öfter als nüchtern, insbesondere nach Konsum bestimmter Drogen wie hoch dosierter Alkohol, Poppers, Crystal oder GHB auf der Strecke bleiben, wie eine Folgestudie des Berliner Drogenforschungsinstitutes INEIDFO mit bislang einigen hundert befragten Personen auswies.

Zur Verdeutlichung der Systematik seiner Arbeit ist hier eine Abbildung wiedergegeben aus seiner Studie The influence of different used drugs onto changes in desire for love, desire for sex, sexual performance and the use of condoms (safer sex) in comparison with the sober state, Results of two surveys with 1,600 (A) and 700 (B) techno party participants“ (Einfluss unterschiedlicher Drogen auf das Bedürfnis nach Liebe und nach Sex sowie auf die Fähigkeit zum Sex und den Gebrauch von Kondomen im Vergleich zum Verhalten in nüchternem Zustand, Resultate von zwei Umfragen mit 1.600 (A) und 700 (B) auf Techno-Partys).

The influence of different used drugs onto changes in desire for love, desire for sex, sexual performance and the use of condoms (safer sex) in comparison with the sober state, Results of two surveys with 1,600 (A) and 700 (B) techno party participants
Abbildung 4: Die Übersicht zeigt den Anteil des Gebrauchs von Kodomen in absoluten Zahlen und gewichtet unter dem Einfluss verschiedener Drogen sowie weitere Parameter in Bezug zum Sex.

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20 Jahre Hanf Museum

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Den 20. Jahrestag seines Bestehens wird das Hanf Museum am Mühlendamm 5 im Nikolaiviertel am Samstag, 6. Dezember 2014, mit einem Tag der offenen Tür (Gratiseintritt) und einem umfangreichem Rahmenprogramm feiern. Höhepunkt der Feierlichkeiten wird eine Podiumsdiskussion, die ab 16:00 Uhr unter dem Motto „die wilden Neunziger“ einen Blick zurück auf die Gründerzeit der deutschen Legalisierungsbewegung werfen wird. Mit von der Partie werden sein: Mathias Bröckers (Autor u.a. „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“, „Keine Angst vor Hanf: Warum Cannabis legalisiert werden muss“), Rolf Ebbinghaus (Vorstand H.A.N.F. e.V., Kurator des Hanf Museums), Martin Müncheberg (von 1998 bis 2004 Sprecher und Koordinator der Hanfparade, Mitherausgeber und Geschäftsführer der THCENE), Matthias Schillo (Rechtsanwalt u.a. von „Kim will Kiffen“ und Günther Weiglein) sowie Wolfgang Nešković (Richter am Bundesgerichtshof a.D., ehem. MdB, Cannabisbeschluss 1994).

Teilnehmer der am 6. Dezember 2014 im Hanf Museum anberaumten Diskussionsrunde: Wolfgang Nešković, Rolf Ebbinghaus, Mathias Bröckers, Matthias Schillo und Martin MünchebergAbbildung 1 zeigt die Teilnehmer der am 6. Dezember 2014 anberaumten Diskussionsrunde: Wolfgang Nešković, Rolf Ebbinghaus, Mathias Bröckers, Matthias Schillo und Martin Müncheberg.

Im Hanf Museum dreht sich alles um die Kulturpflanze Hanf (Cannabis). Besucher können die seit Jahrzehnten verbotene Pflanze auf rund 300 Quadratmeter als traditionsreichen Begleiter des Menschen neu kennenlernen. Neben Hanf als Quelle für Baustoffe, Textilien oder Papier widmet sich das Hanf Museum seinem Potenzial als nebenwirkungsarme Medizin und hinterfragt die Auswirkungen des Verbots berauschender Cannabisprodukte wie Haschisch und Marihuana.

Hanf Museum im Nikolaiviertel in der Mitte von Berlin mit nächtlicher Festbeleuchtung. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.Abbildung 2 zeigt das Hanf Museum im Nikolaiviertel in der Mitte von Berlin mit nächtlicher Festbeleuchtung. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Das Hanf Museum nimmt regelmäßig an der Langen Nacht der Museen, den Berliner Märchentagen sowie der im Nikolaiviertel stattfindenden Historale teil. Das Museum fördert zudem auch aktiv den Kinder- und Jugendschutz und bietet dafür individuell abgestimmte Rundgänge mit Betreuungspersonal durch die Ausstellung. Viele Schulklassen besuchen deshalb das Hanf Museum, damit die Jugendlichen ihr Wissen über Hanf vertiefen können und nicht nur das lernen, was über diese Pflanze und ihre Nutzung in den Schulbüchern steht.

Blühende Hanfpflanze. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.Abbildung 3 zeigt eine blühende Hanfpflanze aus der Vitrine mit lebenden Hanfpflanzen im Hanf Museum. Die Hanfpflanze hat in vielen Kreisen des kulturellen Lebens einen echten Kultstatus und wird verehrt wie die Lotusblüte im Kreise der Zenmönche. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Die Ausstellung, die alle Themen rund um den Hanf behandelt, bietet Informationen zur Hanfernte, zur Hanfverarbeitung und zu Hanffabriken, zum Hanf in der Medizin, zum Hanf als Nahrungsmittel, zum Hanf als Baustoff, zum Hanf als Grundstoff für Papier, Seile und Textilien, zu Hanföl in der Kosmetik, zum Hanfsamenverbot und zu vielen Dingen, die so mancher schon immer über Hanf wissen wollte.

Die Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten von Hanferzeugnissen lässt erahnen, wie wichtig die Wiedereingliederung dieser Kulturpflanze in unsere Wirtschaft ist. Der Raubbau und die Ausbeutung fossiler Rohstoffe ist schon lange mit unkalkulierbaren Folgen respektive Folgekosten verbunden. Darum sollte die Gesellschaft wieder lernen, seine täglichen Bedürfnisse mit nachwachsenden Rohstoffen zu befriedigen, so dass auch uns nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Erde vorfinden. Im Hanf Museum wird gezeigt, in welch vielfältiger Weise Hanf genutzt wurde und auch in Zukunft nachhaltig genutzt werden kann.

Auch Gegenstände zum Gebrauch von Hanf als Genussmittel sind im Hanf Museum zu sehen. Die ausgestellten Rauchgeräte wie Purpfeifen, Wasserpfeifen, Bongs und Chillums zeigen die vielseitigen Aspekte der Rauchkultur aus der Vergangenheit und der Gegenwart.

Kunstvoll hergestellte Purpfeifen aus Meerschaum. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.Abbildung 4 zeigt kunstvoll hergestellte Purpfeifen aus Meerschaum. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Verschiedene Rauchgeräte wie Wasserpfeifen und Chillums in einer Vitrine des Hanf Museums. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“. Abbildung 5 zeigt verschiedene Rauchgeräte wie Wasserpfeifen und Chillums in einer Vitrine des Hanf Museums. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Chronik 20 Jahre Hanf Museum

Anlässlich des Gründungsjubiläums wird am Samstag, 6. Dezember 2014, eine auf 50 Exemplare limitierte und reich bebilderte Chronik „20 Jahre Hanf Museum“ der Öffentlichkeit vorgestellt, die die ungewöhnliche Entstehungsgeschichte und den Verlauf dieses ganz besonderen Projekts widerspiegelt. Auf der einen Seite werden viele Sonderausstellungen und Museumshöhepunkte aufgelistet, auf der anderen Seite wird die Entstehung diverser Ausstellungen und anderer Aktivitäten beschrieben. Mit vielen Bildern untermalt ist so ein interessanter Rückblick über die vergangenen zwanzig Jahre Hanf Museum entstanden. Die Geburtstagsauflage der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“ wird passend zum Anlass zwanzig Euro kosten.

Hanfparade @ Hanf Museum

Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass zwischen der einzigen dauerhaften Bildungseinrichtung zum Thema Cannabis – dem Hanf Museum – und der einzigen dauerhaften deutschen Legalisierungsveranstaltung – der Hanfparade – eine einzigartig enge Beziehung besteht. Schon die Geburt der Hanfparade 1997 wäre ohne die Räumlichkeiten und Menschen am Mühlendamm undenkbar gewesen.

Die Hanfparade war dabei weit häufiger Nutznießer der Beziehung als dies von außen sichtbar ist. So verzichtet das Hanf Museum schon seit mehr als zehn Jahren auf jegliche Raummiete für die im Café des Museums wöchentlich stattfindenden Treffen des OrgaTeams der Hanfparade. Mit dem Nutzhanfareal betreibt das Museum darüber hinaus jedes Jahr einen wesentlichen Teil der Abschlusskundgebung der Hanfparade und stellt dafür neben Teilen der Dauerausstellung auch Helfer bereit.

Nutzhanfareal auf der Abschlusskundgebung der Hanfparade. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.Abbildung 6 zeigt einen Teil des Nutzhanfareals auf der Abschlusskundgebung der Hanfparade auf der Straße des 17. Juni im Tiergarten zu Berlin. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Auch das Museum profitiert vom KnowHow der Paradenmacher. Bei personalintensiven Veranstaltungen wie den „Langen Nächten der Museen“ unterstützen die Paradenmacher die Crew des Hanf Museums. Auf den internationalen Hanffachmessen oder auf Kongressen vertreten sich die OrgaTeams des Museums und der Hanfparade wechselseitig oder betreiben gemeinsame Informationsstände. Neuestes Kind der Organisationsfreundschaft ist ein gemeinsamer Technikpool mit Audio- und Videohardware, der wechselseitig genutzt wird und auch szenenahen Projekten kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Um die Freundschaft zwischen Hanf Museum und Hanfparade zu dokumentieren wird am 6. Dezember 2014 nicht nur die Chronik „20 Jahre Hanf Museum“ der Öffentlichkeit vorgestellt, sondern auch die Grafik für das Poster und die Flyer der kommenden Hanfparade am 8. August 2015. Gestaltet wurde der Flyer wie in den Vorjahren von Doro Tops. Die Flyer werden ab dem Nikolaustag im Hanf Museum zur Abholung für Menschen, die gerne Hanfparadeflyer verteilen, vorrätig gehalten.

Flyer für die Hanfparade 2015. Grafik: Doro Tops.Abbildung 7 zeigt die erste Version der Flyer für die Hanfparade im kommenden Jahr, die am 8. August 2015 starten wird. Grafik: Doro Tops.

Gäste, die am Samstag, 6. Dezember 2014, das Hanf Museum besuchen, dürfen sich außer auf die Präsentation der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“ und der Diskussionsrunde mit hochkarätigen Repräsentanten der „wilden Neunziger“ der deutschen Legalisierungsbewegung auch auf eine Sonderausstellung, ein Hanf-Buffet sowie ein Museumskino mit bewegten Erinnerungen an zwei Jahrzehnte „Bildungsarbeit im Dienste der Hanf-Legalisierung“ freuen.

Vergl. hierzu den Artikel „Nikolaus trifft Wolfgang Neuss“ vom 2. Dezember 2013 in diesem Blog.

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Menschenrechte und die Drogenpolitik

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Der Schildower Kreis hat in einer Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte einmal mehr die kopflose Drogenpolitik, wie sie derzeit praktiziert wird, angeprangert. Der Schildower Kreis will auf die schädlichen Folgen der Drogenprohibition aufmerksam machen und legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik aufzeigen. Der Schildower Kreis fordert von den Verantwortlichen eine alternative Drogenpolitik und eine ideologiefreie und wissenschaftliche Überprüfung von Schaden und Nutzen der aktuellen Drogenpolitik.

In der Pressemitteilung heißt es: „Systematische Menschenrechtsverletzungen werden global mit dem Kampf gegen Drogen legitimiert. […] Im Jahre 2014 wurden ungezählte Menschen von einer Justiz umgebracht, die für die Menschenrechte derjenigen, die mit kriminalisierten Drogen handeln, kein Gespür hat. Am Tag der Menschenrechte 2014 sollte es erlaubt sein zu fragen, warum die Menschenrechts-Deklarationen nicht verhindern konnten, dass zwei Brüderpaare in Saudi-Arabien wegen der Einfuhr „großer Mengen“ Cannabis ganz formgerecht und öffentlich die Köpfe abgeschlagen wurden. Derlei war, wenn man den Historikern glauben darf, im Osmanischen Reich bei Tabak-Händlern und Tabak-Rauchern üblich gewesen. Manchmal aber scheint die Zeit stehen geblieben: 500 Jahre vergehen – und immer noch wird Menschen der Kopf abgeschlagen, weil sie mit Substanzen handeln, die andere Menschen ganz einfach für ihren eigenen Genuss erwerben wollen. Man muss nicht Drogengenuss gut finden, um es richtig zu finden, dass auch für Drogengebrauchende die Menschenrechte gelten.

Saudi-Arabien ist ein Land der „westlichen Welt“, auf das der Westen großen Einfluss haben sollte. Wer, wenn nicht die Hauptstädte der westlichen Welt, wäre in der Lage, den Herrschern in Saudi-Arabien einen Dialog über die Menschenrechte anzubieten? Ein solcher Rechtsstaatsdialog wäre freilich auch andernorts vonnöten. Etwa im Iran, in Vietnam und natürlich in China. Zu dem ganz offiziellen Töten kommen noch zahllose Fälle von extralegalen Hinrichtungen, bei denen Menschen als vermeintliche Drogenkonsumenten oder Dealer von Polizei, Militär oder Kriminellen getötet werden. Thailand, Mexiko und Kolumbien sind dabei nur die Spitzenreiter von zielgerichteten Morden im Namen eines irrationalen Krieges gegen „das Böse“.

Eine Untersuchung der internationalen Menschenrechtsorganisation Koordinationsstelle Kolumbien-Europa-USA (CCEEU) kam zu dem Schluss, dass die US-Militärhilfe zur Drogenbekämpfung in Kolumbien einen signifikanten Anstieg von statistisch erfassten außergerichtlichen Hinrichtungen bewirkt. Wo im Namen der Drogenbekämpfung nicht getötet wird, da raubt ein regelrechter Narco-Gulag Freiheit, Gesundheit und Würde ungezählter Menschen. Unerwünschte Personen werden in Drogenzentren interniert und misshandelt. Oft verschwinden sie ohne Rechtsgrundlage auf Grund willkürlicher Verhaftungen und sind für Monate oder Jahre Folter und Zwangsarbeit ausgesetzt. In speziellen Haftzentren für Drogenabhängige, wie es sie in China, Laos, Kambodscha und Vietnam gibt, kommt es regelmäßig zu physischen Misshandlungen und Zwangsarbeit ist die Regel. Derlei Arbeitslager werden vom freien Westen nicht nur geduldet. Die Regierung der USA, das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und andere internationale Geldgeber sind zum Teil direkt beteiligt.

Die UNO befindet sich mit ihrer deutlichen Festlegung auf eine Politik der Prohibition in einem Dilemma. Einerseits will sie Drogenmissbrauch bekämpfen, andererseits unterstützt sie mit ihrer Position weltweit Krieg, massive Menschenrechtsverletzungen, Rassismus und ganz generell den Abbau demokratischer Rechte. Dies wird besonders deutlich bei der Betrachtung der Haltung des International Narcotics Control Boards (INCB), welches Liberalisierungen der Drogenpolitik in Mitgliedsländern generell kritisiert und dazu auch seine vertraglich festgelegten Kompetenzen überschreitet, sich aber gleichzeitig einer deutlichen Ablehnung der Todesstrafe verweigert.

Das erklärte Ziel der UN und der demokratischen Staaten, die Todesstrafe zu ächten, wird durch eine Drogenpolitik ad absurdum geführt, die andererseits systematische und grausamste Menschenrechtsverletzungen legitimiert.

Menschenrechte gehören in die Drogenpolitik – in Europa und in allen Staaten unserer Erde. EU-Parlament und UN müssen endlich in diese Richtung handeln und auch in bilateralem Kontakt mit den entsprechenden Staaten Auf eine Änderung drängen. Alle demokratischen Staaten, die EU und alle Einrichtungen der UN müssen jegliche finanzielle, polizeiliche und logistische Unterstützung von Staaten einstellen, die bei der sog. Drogenbekämpfung die Menschenrechte missachten.

Bei der internationalen Beobachtung der globalen Drogensituation, durch EU oder dem UNODC, müssen Menschenrechtsaspekte künftig eine wesentliche Rolle spielen. Todesstrafe, Folter und Internierung dürfen als Formen der Drogenpolitik nicht länger akzeptiert werden. Letztlich führt kein Weg daran vorbei, das System der Prohibition zu überwinden, wenn man effektiv und nachhaltig die globale Menschenrechtssituation verbessern will.

Beenden wir die kopflose Drogenpolitik: jetzt!

Logo UNODC
Bis in dieses Jahrzehnt hinein hat es die UNO, insbesondere der UN-Drogenbehörde UNODC nicht gestört, wenn im Zusammenhang mit angeblicher Drogenbekämpfung Bürgerkriege, systematische Menschenrechtsverletzungen und ökologische Zerstörung zugenommen haben. Noch 2012 hat die UNO den Kampf des Iran gegen den Drogenschmuggel ausdrücklich gewürdigt, obwohl hinreichend bekannt war, dass dieses Land bei der Drogenbekämpfung rechtsstaatliche Standards vermissen lässt. Geständnisse werden durchaus mit Folter erpresst, politischen Gegnern schon mal Drogen untergeschoben. Die Anwendung der Todessstrafe bei Drogendelikten hat nicht nur im Iran, sondern auch in Ländern wie Vietnam oder Saudi-Arabien eine Dimension erreicht, die an Staatsterror grenzt.

Systematische staatliche Gewalt gegen die Beteiligten des illegalisierten Drogenmarktes nimmt global Züge von „Säuberungsaktionen“ an, wie wir sie aus dem Bereich ethnischer, religiöser, politischer oder homophober „Säuberungen“ kennen.

Inzwischen hört man von den UN-Drogenbehörden neue, früher kaum vorstellbare, Töne. Während des 57. Treffens der Suchtstoffkommission, das vom 13. bis 21. März 2014 in Wien stattfand, hat der UNODC Frontmann Yury Fedotov (Leiter des UN-Ministeriums für Drogen und Kriminalität) verkündet: „Die Vereinten Nationen sollen für ihre Mitgliedsstaaten keine Zwangsjacke sein, und Abkommen zur Drogenkontrolle stellen keine Sanktionen bereit. Sie sind auf den Prinzipien des guten Willens und des Einverständnisses mit internationalen Gesetzen aufgebaut. Es liegt an jeder Regierung selbst, zu entscheiden, ob sie Festlegungen internationaler Gesetze folgen oder nicht folgen wollen.

Am 14. März 2014 hat eine Arbeitsgruppe des UNO-Büros zur Drogen und Verbrechensbekämpfung angekündigt, grundlegend neue Empfehlungen auszusprechen, welche die Strafverfolgung für Drogengebrauch in Frage stellt. Die wissenschaftliche Beratergruppe zu Drogenpolitik, Gesundheit und Menschenrechte des UNODC – unter anderem Nora Volkow, Vorsitzende des Nationalen Instituts gegen Drogenmissbrauch (NIDA) der USA – haben ihre Empfehlungen auf dem High Level Meeting der 57. Internationalen Suchtstoffkonferenz vorgestellt. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sagen, dass strafrechtliche Verfolgung nicht hilfreich sei.

Am 26. Juni 2014, als der Weltdrogenbericht (2014 World Drug Report) in Wien der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, mahnte Yury Fedotov in der an diesem Tag veröffentlichten Pressemitteilung an, einen stärkeren Fokus auf die Gesundheit und die Menschenrechte von Drogengebrauchern zu richten. Ebenso forderte er, dass kontrollierte Substanzen (in Deutschland Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes) vermehrt für den medizinischen Gebrauch verfügbar gemacht werden sollten. Und zum heutigen Tag der Menschenrechte erklärte das UNODC in einer Pressemitteilung, dass man sich in den eigenen Aktivitäten weiterhin dafür einsetzen werde, dass jedes Individuum mit Respekt und im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards behandelt wird.

Merkel-Raute

In Sachen Drogenpolitik ist Deutschland derzeit eine Festung der Ignoranz. Dies stellte Wolfgang Nešković, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, anlässlich einer Podiumsdiskusion am 6. Dezember 2014 im Hanf Museum in Berlin fest. Er begründete dies unter anderem mit der Tatsache, dass die Parteien der großen Koalition, CDU, CSU und SPD, sich einer Evaluierung ihrer Drogenpolitik verweigern.

In einer Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurde die Notwendigkeit der Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes festgestellt. In der von inzwischen 130 Strafrechtsprofessorinnen und –professoren unterzeichneten Resolution heißt es: „Die Unterzeichnenden wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen.

Im Juni 2014 wurde der Antrag „Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen“ durch die Fraktionen der Linken und der Grünen im Deutschen Bundestag eingebracht. Er greift die Resolution an den Bundestag auf, die von der Hälfte aller deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren getragen wird. Sie stellen die Eignung der Drogenprohibition und damit die Verfassungsmäßigkeit der heutigen Drogenpolitik in frage. Deswegen wird eine Überprüfung der Wirksamkeit und der Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts eingefordert. Nach der Debatte im Bundestag fand am 5. November 2014 eine öffentliche Sitzung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum besagten Antrag statt. Die meisten der geladenen Experten unterstützten den Antrag. Doch CDU, CSU und SPD zeigen nicht das geringste Interesse an der Einsetzung einer Enquête-Kommission zur Evaluierung ihrer Drogenpolitik.

Vergl. hierzu in diesem Blog den Artikel vom 15.04.2014
Menschenrechte, Drogen und die UNO
und den Artikel vom 15.02.2014
UNODC finanziert Irans blutigen War on Drugs

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Politisch gewollter Irrglaube

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Die Meinungen über die Wirkung von Drogen sind bei der Bevölkerung in Deutschland sehr unterschiedlich. Dies wird hier am Beispiel der Meinungen zur „Gesundheitsschädigung durch Alkohol und Hanfkraut oder Haschisch“ aufgezeigt. Anhand der Ergebnisse von zwei repräsentativen Umfragen aus den Jahren 2001 und 2014 wird ersichtlich, wie gering der Einfluss wissenschaftlicher Erkenntnisse auf die Meinungsbildung ist.

Gesundheitsschädigung durch Alkohol und Haschisch

1997 hatte Bernhard Kouchner, Staatssekretär für Gesundheit im französischen Ministerium für Arbeit und Solidarität den Pariser Pharmazieprofessor Bernard Roques, der das Nationale Institut für Gesundheit und medizinische Forschung (INSERM) leitete, beauftragt, die internationale Literatur zu sichten und die Gefährlichkeit von Drogen zu vergleichen. Im Mai 1998 legte er dem Ministerium einen 190 Seiten starken Bericht vor, der von einer zehnköpfigen Expertenkommission und weiteren externen Beratern erstellt worden war. Im Juni 1998 wurde der Bericht der Öffentlichkeit präsentiert. Auch die deutsche Presse berichtete ausführlich über diesen Bericht. Eine der zentralen Aussagen des „Roques-Reports“ an das französische Gesundheitsministerium ist die Einteilung der Substanzen in drei Risikogruppen. Zu den gefährlichsten Mitteln zählen danach Opiate, Alkohol und Kokain. In die mittlere Kategorie fallen Ecstasy, Aufputschmittel, Benzodiazepine (Beruhigungsmittel) und Tabak. Relativ geringe Risiken seien dagegen mit Cannabisprodukten wie Haschisch und Marihuana verbunden. Gemäß dieser Studie ist die Behauptung „der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol“ ein Irrglaube.

Verbreitung des Irrglaubens im Jahr 2001

Obwohl die Medien ausführlich über die Ergebnisse dieser Studie berichteten, war im Jahr 2001 mehr als die Hälfte der Bayern (54%) im Jahr 2001 der Meinung, dass Gras und Haschisch für die Gesundheit schädlicher seien als Alkohol; in der Hauptstadt Berlin teilte nicht einmal ein Viertel der Befragten (23%) diese Ansicht. Die Mehrheitsmeinung der Bayern entsprach auch der Ansicht der Mehrheit der Deutschen mit Volksschulbildung (52% bis 53%), der Deutschen die REPs, DVU oder NPD wählten (57%) wie auch der Deutschen, die CDU respektive CSU wählten (53%). Im Gegensatz dazu glaubte nur eine Minderheit von 29% der Deutschen mit Abitur oder Hochschulabschluss, dass Cannabisprodukte schädlicher seien als Alkohol. Von den Deutschen, die Grün wählten, teilte sogar nur jeder Fünfte (20%) diese Ansicht, bei den Wählern der PDS etwa jeder Dritte (34%).

Bei Wählern rechtsradikaler oder rechtskonservativer Parteien wie auch in den Bevölkerungsschichten mit niedrigem Bildungsniveau herrschte im Jahr 2001 mehrheitlich die Meinung vor, dass Cannabisprodukte für die Gesundheit schädlicher seien als Alkohol, bei Wählern der Parteien aus der Mitte (SPD, FDP) wie auch in Schichten mit mittlerem Bildungsniveau wurde die Schädlichkeit von Cannabisprodukten und Alkohol etwa gleich groß eingeschätzt, bei Wählern der linksgrichteteten PDS und der Grünen wie in Schichten mit hohem Bildungsniveau wurde hingegen Alkohol als gefährlicher eingeschätzt als Cannabisprodukte. Dies war das Ergebnis einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Drogen (LAG-Drogen) von Bündnis 90/Die Grünen vom August 2001. Die folgenden zwei Tabellen zeigen die Aufschlüsselung der Antworten auf die Frage zur Zustimmung der Behauptung: „Der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch ist gesundheitsschädlicher als der Konsum von Alkohol.”

Tabelle 1: Umfrage 2001 Alk versus THCTabelle 1 zeigt den Grad der Zustimmung oder Ablehnung der Behauptung, der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol aufgeschlüsselt nach Bildungsgrad gemäß Umfrage aus dem Jahr 2001. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken.

Tab. 2: Umfrage 2001 Alk versus THCTabelle 2 zeigt den Grad der Zustimmung oder Ablehnung der Behauptung, der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol aufgeschlüsselt nach Parteipräferenz gemäß Umfrage aus dem Jahr 2001. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken.

Studien aus den Jahren 2007 bis 2010

In der Studie „Ranking van drugs – Een vergelijking van de schadelijkheid van drugs“ (Ranking von Drogen – Ein Vergleich von der Schädlichkeit diverser Drogen) des Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu in Bilthoven im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport haben 20 Experten die Gefährlichkeit von Drogen für das Individuum wie auch für die Gesellschaft untersucht. Die Studie, in der Alkohol gemäß diverser Kriterien als signifikant gefährlicher als Cannabis eingestuft wurde, wurde im Jahr 2009 veröffentlicht. Zum Expertenteam gehörten Apotheker, Ärzte, Biologen, Epidemiologen, Psychiater, Toxikologen sowie Experten der Polizei. Die Niederländer untersuchten die akute sowie die chronische Toxizität von Drogen, das sogenannte Abhängigkeitspotenzial und zudem die individuelle sowie die gesellschaftliche soziale und allgemeine Schädigung. In den Abbildungen des Artikels „Plädoyer für Magic Mushrooms Social Clubs“ in diesem Blog sind die Ergebnisse dieser Studie in der Übersicht dargestellt.

In Großbritannien wurden in den Jahren 2007 und 2010 unter Federführung von David Nutt ähnliche Studien durchgeführt. Auch in diesen Studien („Ein vernünftiger Maßstab zur Bewertung der Gefahren von Drogen“ und „Alkohol ist die schädlichste Droge, noch vor Crack und Heroin“) wurde Alkohol stets als wesentlich gefährlicher eingestuft als Cannabis.

Verbreitung des Irrglaubens im Jahr 2014

Die Medien berichteten ausführlich über die Studien von David Nutt in Großbritannien. Dennoch glaubten im Jahr 2014 gemäß einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbands 20% der Bevölkerung in Deutschland, dass der Konsum von Cannabis gefährlicher sei als der Konsum von Alkohol. Auch im Jahr 2014 zeigte es sich, dass Menschen mit höherer Schulbildung weniger anfällig für diesen Irrglauben sind als Menschen, die nur die Haupt- oder Volksschule besucht haben.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass im Jahr 2014 mehr SPD-Wahler (27%) als CDU/CSU-Wähler (22%) glaubten, dass der Konsum von Cannabis gefährlicher sei als der Konsum von Alkohol. Im Jahr 2001 stimmten noch 30% der CDU/CSU-Wähler dieser Aussage voll und ganz zu, jedoch nur 23% der SPD-Wähler.

Tab. 3: Umfrage 2014 Alk versus THC gemäß SchulbildungTabelle 3 zeigt den Grad der Zustimmung oder Ablehnung der Behauptung, der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol aufgeschlüsselt nach Bildungsgrad gemäß Umfrage aus dem Jahr 2014. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken.

Tab. 4: Umfrage 2014 Alk versus THC gemäß ParteipräferenzTabelle 4 zeigt den Grad der Zustimmung oder Ablehnung der Behauptung, der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol aufgeschlüsselt nach Parteipräferenz gemäß Umfrage aus dem Jahr 2014. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken.

Irrglaube und Meinungsbildung

Gemäß der Auswertung der repräsentativen Umfrage von infratest dimap aus dem Jahr 2014 stimmten nur 8% jener, die glauben, dass der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch gefährlicher sei als der Konsum von Alkohol, der Forderung zu, dass Cannabis für Volljährige legal und reguliert erhältlich sein sollte. Diejenigen, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnissen glauben, dass der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch weniger gefährlicher sei als der Konsum von Alkohol, stimmten mit 62% dieser Forderung zu.

Auswertung der Umfrage 2014 Alk versus THC Bild 1Abbildung 1 zeigt die Zustimmungsraten für einen legalen und regulierten Cannabismarkt in Abhängigkeit der Einschätzung des Schädigungspotenzials von Cannabis im Vergleich zum Alkohol. Angaben gemäß der repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbands aus dem Jahr 2014.

In der Politik in Deutschland scheint der wissenschaftlich schon lange wiederlegte Irrglaube immer noch Leitmotiv bei den Entscheidungen zu sein. Weder die Bundesregierung noch die Mehrheit der Parlamentarier sind gewillt, die Auswirkungen der Drogenpolitik evaluieren zu lassen. Sie scheinen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gefährlichkeit von Cannabis und Alkohol zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Vergl. hierzu den Artikel in diesem Blog vom 8. August 2010: Hat Demagogie in der Drogenpolitik erfolg?

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Lauschende Drogenfahnder

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In Deutschland wird knapp die Hälfte aller Überwachungsmaßnahmen von Telekommunikation im Justizbereich bei Drogendelikten durchgeführt. Das geht aus den jährlichen Statistiken des Bundesjustizamts (BfJ) hervor. Normalerweise werden die Daten im Herbst des Folgejahres veröffentlicht. Als Mitarbeiter von Netzpolitik.org Mitte September 2014 beim BfJ eine diesbezügliche Anfrage stellten, hieß es: „Die angefragten Justizstatistiken für 2013 werden voraussichtlich Ende Oktober 2014 veröffentlicht.“ Da das nicht passiert ist, haben die Netzaktivisten nochmal nachgehakt. Am 7. Januar 2015 sind die PDF-Dateien (Stand: 28. Juli 2014) mit einer dazugehörigen Pressemitteilung endlich auf der Website des BfJ aufgetaucht.

Die Anzahl der Überwachungsanordnungen belief sich im Jahr 2013 auf 22.917. Das entspricht einer Häufigkeit von 27,9 Anordnungen pro 100.000 Einwohner. Nicht enthalten in diesen Zahlen sind Abhörmaßnahmen der Polizei zu präventiven Zwecken und die nicht von der Justiz kontrollierten Eingriffe der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis.

Die meisten Abhörmaßnahmen wurden wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 unfd 4 sowie §§ 30a und 30b BtMG) aufgrund von § 100a Abs. 2 Nr. 7a und Nr. 7b StPO angeordnet. Im Jahr 2013 wurden hierzu 10.771 Fälle registriert (47,0% aller Fälle). Im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornographie wurden im Jahr 2013 lediglich 48 Fälle registriert (0,21% aller Fälle). Kinderpornographie spielt bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle, ganz im Gegensatz zur medialen Berichterstattung bezüglich dieses Themenkomplexes.

Telekommunikationsüberwachung im Jahr 2013
In der Schweiz wird die Überwachung von Telekommunikation durch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geregelt. Detaillierte Statistiken werden jährlich vom „Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr“ in Form von Excel-Dateien online veröffentlicht.

Die Anzahl der Anordnungen bezüglich Maßnahmen zur Überwachung in Echtzeit (Kommunikations-Überwachung) belief sich in der Schweiz im Jahr 2013 auf 3.945. Das entspricht einer Häufigkeit von 48,5 Anordnungen pro 100.000 Einwohner. In der Schweiz werden häufiger Überwachungsmaßnahmen bezüglich des Post- und Fernmeldeverkehrs angeordnet als in Deutschland.

Im Jahr 2013 wurden in der Schweiz 44,4% aller Überwachungsmaßnahmen von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) aufzuklären. Gemeint sind hier Straftaten gemäß BetmG Artikel 19 Abs. 2 und Artikel 20 Abs. 2. Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz der Verdacht auf gewerbsmäßigen Drogenhandel der mit Abstand häufigste Grund für eine Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation.

Im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie Widerhandlung gegen StGB Artikel 197 wurden in der Schweiz im Jahr 2013 lediglich 6 Fälle registriert (0,15% aller Fälle). In fünf dieser sechs Fälle standen die Zielpersonen auch im Verdacht, sexuelle Handlungen mit Kindern begangen zu haben Widerhandlung gegen StGB Artikel 187. Alle sechs diesbezüglichen Anordnungen zur Überwachung der Kommunikation in Echtzeit stammten aus dem Kanton Genf. Kinderpornographie spielt auch in der Schweiz bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle.

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Mehr Hanf wagen

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Im Jahr 1999 wurde in den USA die Idee des Million Marijuana March von einem Legalisierungsaktivisten namens Dana Beal entwickelt. Viele Aktionen und Demonstrationen für die Legalisierung von Cannabis an unterschiedlichen Orten sollten gemeinsam eine große Masse von Menschen auf die Straße bringen. Wegen der weiten räumlichen Aufteilung der amerikanischen Bevölkerung war dort eine landesweite Demonstration an einem Ort kaum möglich. Schnell verbreitete sich die Idee, und es entstand das Konzept des Global Marijuana March (GMM) um weltweit Hanffreunde zu motivieren, sich für ihre Rechte einzusetzen.

Bereits seit 1999 beteiligt sich auch die deutsche Hauptstadt Berlin am weltweiten Cannabisaktionstag „Global Marijuana March“. Die GMM-Demonstration in Berlin wird dieses Jahr die TeilnehmerInnen am 16. Mai 2015 ab 13 Uhr unter dem Motto Mehr Hanf wagen“ vom Berliner ‘Technostrich’ (Warschauer Brücke) zur ‘drogenfreien Erholungsstätte’ (Weinbergspark) führen. Die Veranstalter fordern die rasche Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel und berufen sich dabei auf zwei deutsche Bundeskanzler.

Mehr Demokratie wagen

In der wohl berühmtesten Regierungserklärung der Geschichte der Bundesrepublik schwor Willi Brandt die ParlamentarierInnen und BürgerInnen darauf ein, mehr Demokratie zu wagen. Seine Regierung solle so der SPD-Politiker am 28.10.1969 daran gemessen werden, wie viel Toleranz sie kritischen Stimmen entgegen bringe.

Click here to view the embedded video.

Mehr Freiheit wagen

Gut 35 Jahre nach dieser berühmten Regierungserklärung von Willi Brandt ergänzte Angela Merkel (CDU) den sprichwörtlich gewordenen Aufruf „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ in einer eigenen Regierungserklärung um die Worte „Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen.

Click here to view the embedded video.

Mehr Hanf wagen

Der GMM-Berlin will dem Elend Hanfprohibition ein Ende machen. Im Rahmen des internationalen Cannabis-Legalisierungs-Aktionstag „Global Marijuana March” soll am 16. Mai in einer Demonstration dafür geworben werden, die Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel auf die politische Tagesordnung zu setzen. „In kaum einem anderen Politikfeld sind die Fakten so eindeutig auf einer Seite.“ so Versammlungsleiter Steffen Geyer. „Neben der weit überwiegenden Mehrheit der Strafrechtsprofessoren, der Caritas, unzähligen Medizinern und Kriminologen wissen wir den gesunden Menschenverstand sowie den Zeitgeist auf unserer Seite.

Flyer GMM Berlin 2015

Flyer zum GMM Berlin 2015; CC-BY-NC-SA 4.0 spikey media.creators.de@gmail.com

Der Bundeskanzlerin Angela Merkel legen die Berliner HanffreundInnen deshalb eine politische Geste ihres berühmten Amtsvorgängers ans Herz. So wie der Kniefall Brandts am Mahnmals des Warschauer Ghettos der unmissverständliche, sichtbare Beweis der Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands für den Faschismus war, müsse die Kanzlerin sich zur Verantwortung für den Drogenkrieg bekennen. Die Demonstrierenden fordern Merkel deshalb zu einem Kniefall vor den Opfern der Repressionspolitik auf. Der nationale Gedenktag für verstorbene DrogengebraucherInnen im Juli böte nach Meinung der GMM-VeranstalterInnen den passenden Rahmen. „Den nötigen politischen Mut vorausgesetzt, könnte Deutschland bis zur Hanfparade am 8. August einen modernen, auf straflosen Umgang durch Erwachsene und Prävention basierenden Hanfmarkt haben.“ so Steffen Geyer.

Bis es tatsächlich zu einer weitgehenden Legalisierung der Pflanze Cannabis in Deutschland kommt, wird jedoch wahrscheinlich noch mehr Zeit vergehen. Diese zu Nutzen, um den Hanfmarkt der Zukunft aktiv mit zu gestalten, dazu will man die Demonstration am 16. Mai nutzen. Das Orgateam lädt alle BerlinerInnen und BerlinbesucherInnen dazu ein, „mehr Hanf zu wagen“.

Der GMM in Berlin findet später statt als in vielen anderen deutschen Städten, so dass das Aktivisten aus der Hauptstadt auch in diesem Jahr wieder in anderen Städten am 2. respektive am 9. Mai an diversen GMMs präsent sein können. Insgesamt sind für den kommenden Mai schon in mehr als einem Dutzend Städte GMM-Demonstrationen angemeldet worden. Eine Übersicht hierzu findet man auf der Website des GMM Berlin. Und auf der Website des Deutschen Hanfverbandes (DHV) findet man einen Aufruf zum Organisieren eines GMM in der eigenen Stadt mit zahlreichen Hinweisen zu organisatorischen Fragen. Zudem bietet der DHV allen Organisatoren von GMM-Demonstrationen Plakate, Webbanner auch einen Flyer mit individuellen an die lokalen Gegebenheiten angepassten Texte an.

Sponsoren

Veranstaltungen kosten Geld. Im letzten Jahr konnte der DHV dank der gewonnen Millionärswahl den GMM-Gruppen nicht nur mit Rat und Tat, sondern auch finanziell zur Seite stehen. In diesem Jahr ist das so leider nicht mehr möglich. Daher hat der DHV einen Sponsor gesucht, und gefunden: Die Firma Near Dark / Black Leaf wird bis zu 25 GMM-Versammlungen mit je 200 Euro unterstützen! Viele Organisatoren sind glücklich und dankbar für diese Hilfe, die es jeder Gruppe möglich machen sollte, zumindest die grundlegenden Kosten zu decken. Weitere Informationen hierzu gibt es bei Florian Rister beim DHV. Das Hanf Journal bietet ebenfalls allen Orgagruppen ein Sponsoring in Höhe von 50 Euro. Für Details dazu wendet man sich am besten direkt an das Hanf Journal.

Flyer GMM Köln

Andere Städte, andere Themen, andere Flyer. Der GMM wird in diversen Städten die vielen Gesichter der Legalisierungsbewegung zeigen.

 

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2014 wieder mehr Drogentote

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Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, stellten am Dienstag, 21. April 2015, in Berlin die „Rauschgiftlage 2014“ vor. Dabei wurde den sogenannten „Drogentoten“ viel Aufmerksamkeit geschenkt. Im Jahr 2014 starben in Deutschland 1.032 Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums. Damit stieg die Zahl der „Drogentoten“ in Deutschland wie im Vorjahr wieder an – aktuell um rund 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrzahl der Rauschgifttoten war weiterhin männlich (85 Prozent), das Durchschnittsalter lag – wie im Vorjahr – bei rund 38 Jahren.

Haupttodesursache der Todesfälle war wie in den Vorjahren die Überdosierung von Heroin und/oder Morphin in Verbindung mit anderen Substanzen. Ein Anstieg von 5 auf insgesamt 25 Todesfällen ist bei dem Konsum von sogenannten Neuen Psychoaktiven Stoffen (NPS) allein oder in Verbindung mit anderen Substanzen zu verzeichnen. Erwähnenswert sind hier vor allem die sogenannten Kräutermischungen respektive deren Inhaltsstoffe, die synthetischen Cannabinoide.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, erklärt dazu: „Der zuletzt leichte Anstieg der Drogentodeszahlen trübt den Blick auf die langfristig positive Entwicklung. Denn die Anzahl der Drogentoten hat sich seit 2000 halbiert. Das ist ein Erfolg der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung. Dennoch ist jeder Todesfall ein Todesfall zu viel. Ich habe in diesem Jahr verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht. Wir haben nunmehr zusätzliche finanzielle Mittel für die Prävention im Bereich ‘Crystal Meth’ zur Verfügung und wir erarbeiten neue gesetzliche Regelungen, um den Handel mit Neuen Psychoaktiven Substanzen besser zu unterbinden. Außerdem sollen die Bedingungen der Substitutionsbehandlung für Ärzte verbessert werden. Denn eine gelungene Substitution ist der beste Schutz vor einem Drogentod bei einer Opiatabhängigkeit.

Bayern liegt bei Flächenstaaten vorn

In Bayern gab es letztes Jahr 252 „Drogentote“. Das waren 9,6% mehr als im Jahr 2013 und 42,4% mehr als im Jahr 2011. Pro 100.000 Einwohner gab es in Bayern letztes Jahr 2,0 „Drogentote“, ein Drittel mehr als im Bundesdurchschnitt, der bei 1,3 lag. Von den Flächenstaaten lag nur noch Rheinland-Pfalz mit 1,4 „Drogentoten“ pro 100.000 Einwohner über dem Bundesdurchschnitt.
Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2014Abbildung 1 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2014. Die Flächenstaaten im Osten Deutschlands mussten im Schnitt weit weniger „Drogentote“ registrieren als die im Westen des Landes. Und Bayern lag übrigens nicht nur 2014 über dem Bundesdurchschnitt, sondern schon kontinuierlich seit 2007, wie die folgende Abbildung zeigt.
Häufigkeit von Drogentodesfällen in Bayern und in Deutschland als Zeitreihe von 1994 bis 2014Abbildung 2 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in Bayern und in Deutschland als Zeitreihe von 1994 bis 2014. Einzig im Jahr 2006 lag Bayern unter dem Bundesdurchschnitt, in den Jahren 1995, 1997, 1999, 2002 und 2005 lag Bayern etwa beim Bundesdurchschnitt und in allen anderen Jahren darüber. Es gibt gemäß dieser Statistik keinen Anlass für die Vermutung, dass die härtere Gangart in der Drogenpolitik (Verbot von Fixerstuben, hohe Kontrolldichte) positive Auswirkungen auf die Schadensminderung hat.

Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler wird auch nicht Müde, immer wieder die vier Säulen der Drogenpolitik in Deutschland lobend zu erwähnen. Auch in Wien tat sie dies im März bei der Konferenz der Suchtstoffkommission und erläuterte die vier Bereiche: Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Dabei verschwieg sie wie immer tunlichst, dass in ihrer Heimat Bayern die bayerische Staatsregierung stets betont, dass es im Freistaat Bayern nur eine 3-Säulen-Dogenpolitik gebe, die die Bereiche Prävention, Repression und Therapie umfasst. Der Bereich Schadensminderung fehlt bei dieser 3-Säulen-Politik. Deshalb gibt es in Bayern zum Beispiel keine Fixerstuben, dafür jedoch seit Jahren eine kontinuierlich steigende Anzahl an sogenannten „Drogentoten“. Solchen Fakten pflegt die Drogenbeauftragte in ihren Verlautbarungen nicht zu erwähnen.

Große Städte stärker betroffen

Heroinkonsumenten ziehen gerne in große Städte, da es dort meistens eine bessere Infrastruktur für die medizinische Versorgung gibt. Dies gilt insbesondere für die Substitution mit Methadon und Buprenorphin sowie in einigen Städten für die Originalstoffvergabe (Diamorphin). Durch die Zuwanderung von Opiatabhängigen ist die Häufigkeit von „Drogentoten“ in großen Städten oftmals deutlich größer als auf dem Land.

Erst nach der Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof am 17. Mai 1991 zur Therapiefreiheit des Arztes und zur Zulässigkeit der Methadonbehandlung wurde vom Gesetzgeber das Betäubungsmittelgesetz am 9. September 1992 dahingehend geändert, dass bei bestimmten Indikationen, auch sozialen, die Substitution zulässig war. Nach der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im September 1992 wurde auch die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel 1992 und 1994 den richterlichen Vorgaben angepasst und erweitert, so dass sich die ärztliche Verschreibung von Ersatzdrogen wie Methadon und Levomethadon in den neunziger Jahren als anerkannte Methode zur Behandlung der Heroinabhängigkeit etablieren konnte. Auch die Abgabe von sterilen Kanülen wurde erst 1992 legalisiert.
Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten und ausgewählten Städten im Jahr 2014Abbildung 3 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten und ausgewählten Städten im Jahr 2014. Dortmund liegt unter dem Bundesdurchschnitt, Bremen, Hamburg, Frankfurt am Main, München, Berlin, Köln und Mannheim übertreffen diesen um mehr als das Doppelte und Nürnberg sogar um mehr als das Vierfache.
Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als Zeitreihe von 1994 bis 2014Abbildung 4 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als Zeitreihe von 1994 bis 2014. Um die Jahrtausendwende musste Bremen die meisten „Drogentoten“ registrieren, während in Hamburg die Zahl der „Drogentoten“ stetig im Sinken war. Dies lag in der Tatsache begründet, dass Hamburg bereits 1994 die ersten Fixerstuben (Gesundheitsräume, Injektionsräume) in Betrieb nahm, während in Bremen in  der Folge nach der Beschlagnahmung des „Drug-Mobils“ (Fahrbare Fixerstube) des Hamburger Vereins Freiraum e.V. im Sommer 1997 in Bremen das Stadtamt der Bremer Innenbehörde in geradezu zynischer weise mitteilte: „Die Gesundheit der Bevölkerung sowie die körperliche Integrität und das Leben des Einzelnen könnten dadurch [durch Fixerstuben, Anm. d. Red.] Schaden nehmen. Vor diesen Gefahren ist die Allgemeinheit zu schützen.

Frankfurt am Main war die erste Stadt in Deutschland, die Fixerstuben zugelassen hat. In Frankfurt am Main hatten Fixerstuben den Segen des damaligen Oberstaatsanwaltes Harald Körner, der im Jahr 1993 in einem Rechtsgutachten (Gutachten zur Zulässigkeit von Gesundheitsräumen für den hygienischen und stressfreien Konsum von Opiatabhänigen) die Zulässigkeit von Fixerstuben festgestellt hatte. So war es verschiedenen Trägervereinen in der Mainmetropole möglich Fixerstuben, die amtlich ursprünglich Gesundheitsräume, später dann Konsumräume genannt wurden, einrichten zu können. Seit der Eröffnung der ersten Fixerstuben in der Bahnhofsgegend im Jahr 1994 sind die Notarzt-Einsätze dort drastisch zurückgegangen wie auch die Zahl der registrierten „Drogentoten“. Die Zahl der sogenannten „Drogentoten“ sank in der Zeit von 1991 bis 1997 um mehr als das Sechsfache, von 147 im Jahr 1991 auf 22 im Jahr 1997. Keine andere Stadt konnte eine so erhebliche Minderung verzeichnen wie Frankfurt am Main.

Heimarbeit für die Drogenbeauftragte Mortler

In Nürnberg gab es pro 100.000 Einwohner im Jahr 2014 etwa 5,5 „Drogentote“. In keiner andern deutschen Großstadt gab es im gesamten Jahr so viele „Drogentote“ in Relation zur Einwohnerzahl. Dennoch bleiben die Behörden in Bayern absolut lernresistent, setzen nach wie vor primär auf repressive Maßnahmen und verhindern die Etablierung von Maßnahmen zur Schadensminderung wie beispielsweise Fixerstuben.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, wuchs im Nürnberger Land in Franken (Nordbayern) auf und war bisher dort auch politisch aktiv. Für Mortler ist jetzt echte „Heimarbeit“ angesagt, um dem Drogenelend in der fränkischen Metropole und dem Bundesland Bayern Einhalt zu gebieten. Deshalb muss sie dafür sorgen, dass auch in Bayern der Schadensminderung eine höhere Priorität eingeräumt wird als der Repression.

Vergleiche hierzu in diesem Blog

17.04.2014: 2013 wieder mehr Drogentote
04.12.2013: Die CSU und der Drogentod

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Zwei Dutzend Hanfdemos im Mai

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Im Mai werden in zwei Dutzend Städten in Deutschland Demonstrationen für die Legalisierung von Cannabis stattfinden. Diese Demonstrationen finden im Rahmen des weltweit veranstalteten Global Marijuana March (GMM) statt. Der GMM findet immer am ersten Samstag im Mai statt. Wenn der 1. Mai als Feiertag auf dieses Wochenende fällt, findet der GMM in einigen Städten auch später statt.

Bereits 1999 fand der erste Global Marijuana March am ersten Samstag im Mai in den USA statt. Intention war, weltweit in allen Ländern gemeinsam an einem Tag im Jahr für die Legalisierung von Cannabis auf die Straßen zu gehen. In Deutschland gab es bis 2011 nur vereinzelt in wenigen Städten Demonstrationen im Rahmen des GMM, die zum Teil unter dem Namen „Hanftag“ durchgeführt wurden. Im Jahr 2012 fanden fanden dann in fünf Städten in Deutschland Demonstrationen statt. Gleich nach dem GMM 2012 begann dann Steffen Geyer, Mitorganisator der Hanfparade, eine mehrere Monate dauernde Tour durch Deutschland, der Cannabiskultour, wo er im Zeitraum zwischen dem GMM im Mai und der Hanfparade im August 82 Demonstrationen und andere Veranstaltungen zur Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel organisierte und leitete. Dies machte den GMM deutschlandweit bekannt und in der Folge fanden von Jahr zu Jahr immer mehr Demonstrationen zum GMM in Deutschland statt. 2013 waren es 11, 2014 dann bereits 17 und in diesem Jahr sind 24 Demonstrationen zum GMM angemeldet.

Der erste Mai – Tag der Arbeit, ein Feiertag – fällt dieses Jahr auf ein Freitag. Am ersten Mai wird nicht nur viel demonstriert, sondern bekanntlich auch viel gesoffen, so dass viele Menschen am Samstag, den 2. Mai 2015, ihren Rausch ausschlafen müssen oder sich von den Demonstrationen erholen wollen. Deshalb haben sich nur in fünf Städten die Organisatoren der GMM-Demonstrationen dafür entschieden, den GMM am 2. Mai zu veranstalten. Es sind dies:
Global Marijuana March 2015, Demonstrationen am 2. Mai 2015

Eine Liste mit den Links zu den einzelnen GMM-Demonstrationen findet man auf der Website des GMM-Berlin. Der Liste kann man entnehmen, dass am Samstag, 9. Mai 2015, in 15 Städten im Rahmen des GMM Demonstrationen angemeldet sind. Es sind dies:
Global Marijuana March 2015, Demonstrationen am 9. Mai 2015

Der GMM in Berlin wird eine Woche später Starten, am Samstag, 16. Mai 2015. Die zeitliche Versetzung wird damit begründet, dass die Aktivisten von der Hanfparade, dem Hanf Museum, der Grünen Hilfe, des Hanfverbandes und des Hanf Journals aus Berlin an den Veranstaltungen in anderen Städten teilnehmen können, dort Reden halten können und die Vernetzung unter den Aktivisten erweitern und festigen können. Auch drei weitere Städte haben ihren GMM nach dem 9. Mai 2015 angemeldet. Es sind dies:
Global Marijuana March 2015, Demonstrationen am 14., 16. und 23. Mai 2015

Steffen Geyer, der Versammlungsleiter des GMM Berlin sagt zur Legalisierung: „Die Legalisierung ist die Selbstbefreiung der Menschen von der (unerkannten) Knechtschaft der Prohibitionsideologie. Aufklärung ist der Weg, Nichtkonsumierenden zu zeigen, dass das Cannabisverbot auch ihre Freiheit beschneidet. Die GMM-demonstrationen und die Hanfparade sind der Versuch, ein Bewusstsein dieses Missstandes zu schaffen. Sie geben nicht die Antworten, sie zeigen, dass offene Fragen existieren.

Der GMM in Berlin

Die Auftaktkundgebung wird auf der Warschauer Brücke auf der Höhe des Ausgangs der S-Bahn stattfinden. Der Berliner Kurier bezeichnete die Warschauer Brücke als „die Brücke zum Wahnsinn“. In dem Artikel heißt es, dass dort jeden Abend Zehntausende Feierwütige unterwegs seien und die Situation wird mit den Worten „Dreck, Drogen, Suff, dazu jede Menge Sex und Gewalt“ charakterisiert. Berliner und jede Menge Touristen fahren mit der S-bahn, U-Bahn oder der Straßenbahn zur Warschauer Brücke und gehen von dort in eine der vielen Partylocations zum Feiern. Direkt neben der Warschauer Brücke liegt das RAW-Gelände, auf dem sich mehrere Clubs befinden.

Durch die Verdrängung der Drogenhändler im und um den Görlitzer Park hat das Drogengeschäft auf der Warschauer Brücke und in der Revaler Straße gleich um die Ecke überhand genommen. Zehntausende Einsatzstunden seitens der Polizei waren notwendig, um die Verschiebung des Marktplatzes für Drogen um etwa einen Kilometer zu verschieben. Die Opposition im Abgeordnetenhaus spricht von einer reinen Verschwendung von Steuergeldern und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bemängelte das Senatskonzept als „unausgegoren“, weil die für die Verfolgung der Kleindealer eingesetzten Beamten an anderer Stelle fehlen würden. Der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende der GdP, Matthias Weitemeier, bezweifelte außerdem, dass die Null-Toleranz-Strategie – propagiert von Innensenator Frank Henkel – die erwünschte „generalpräventive Wirkung“ entfalten werde. Jeder, der in den Nächten an Wochenenden auf der Warschauer Brücke und der Revaler Straße sich umschaut, muss dem Gewerkschafter der Polizei recht geben.

Der Demonstrationszug wurd dann zum Volkspark am Weinberg in der Brunnenstraße führen, direkt gegenüber des Polizeireviers des Abschnitts 31.  Um der im Weinbergspark etablierten Drogenszene entgegenzutreten, wurde der Park in den Jahren 2005 bis 2007 umgestaltet. Büsche wurden entfernt und neue helle Lampen wurden installiert. Dank der hellen Beleuchtung können die Polizeibeamten seit 2007 auch in der Nacht aus der direkt an den Park angrenzenden Polizeiwache ohne Taschenlampen zu Kontrollen im Park ausrücken. Die Abschlusskundgebung wird also in einem aus kontrolltechnischen Gründen sanierten und herausgeputzten Park stattfinden.

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