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Legalisierung liegt in der Luft

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Vor knapp 19 Jahren startete am  23. August 1997 die erste Hanfparade in Berlin. Das Motto der ersten Hanfparade lautete „Legalisierung jetzt!“. Am Samstag, 13. August 2016, wird die Hanfparade zum zwanzigsten Mal  wieder in Berlin für die …

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Cannabis: Seltsame Umfrageergebnisse

Cannabis als Medizin Gesetz tritt in Kraft

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Ärzte in Deutschland können ab Freitag, 10. März 2017, für viele Krankheiten Cannabisblüten und -extrakte auf Rezept verschreiben, bei schweren Erkrankungen auch auf Kosten der Krankenkassen. Hierzu bemerkt der Deutsche Hanfverband (DHV) in seiner Pressemitteilung vom 9. März 2017: …

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Kifferjagd auf Rekordniveau

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Noch nie wurden in Deutschland so viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert wie im letzten Jahr. Delikte in Bezug auf das BtMG sind in erster Linie reine Kontrolldelikte, das heißt, die Zahl der registrierten Delikte hängt vor allem von …

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Global Marijuana March 2017

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Im Mai werden in Dutzenden von Städten in Deutschland Demonstrationen für die Legalisierung von Cannabis stattfinden. Diese Demonstrationen finden im Rahmen des weltweit veranstalteten Global Marijuana March (GMM) statt. Der GMM findet zumeist am ersten Samstag im Mai statt. In …

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2016 wieder mehr Drogentote

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Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, stellten am Montag, 8. Mai 2017, in Berlin die „Rauschgiftlage 2016“ vor. Dabei wurde den sogenannten „Drogentoten“ viel Aufmerksamkeit geschenkt. Im Jahr 2016 …

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20 Jahre Hanfparade

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Vor knapp 20 Jahren, am 23. August 1997, startete die erste Hanfparade in Berlin. Und seit dem gab es jedes Jahr eine Hanfparade in Berlin, wobei die Geschichte der Hanfparade von diversen Höhen und Tiefen geprägt ist. Am Samstag, 12. …

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Impulse für eine kohärente Drogenpolitik

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Mitten in den„Jamaika-Verhandlungen“ startete der Deutsche Hanfverband (DHV) am Freitag, 3. November 2017, im Hotel Wyndham Garden in Berlin mit der „Cannabis Normal!“ seine erste große Konferenz, die sich an zwei Tagen mit dem …

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Mehr als 80.000 Unterschriften für die Legalisierung von Cannabis

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Am 21. November 2017 hat eine Delegation des Deutschen Hanfverbandes (DHV) 46.507 Unterschriften auf Papierlisten beim Mitglied des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages Kersten Steinke abgegeben. Die Übergabe der Unterschriften auf Papier wurde auf Viedeo aufgezeichnet. Bis zum 24. November 2017 …

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Wenn Koksnasen frohlocken

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Die Reinheit von Kokain im Zeitvergleich

Im Straßenhandel zeigt sich in den letzten Jahren eine signifikante Erhöhung des Wirkstoffgehaltes von Kokain. Vor zwei Jahrzehnten pendelte der Wirkstoffgehalt von im Kleinhandel angebotenen Kokain in Deutschland gemäß Jahresberichte der Deutschen Beobachtungsstelle für

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Schlechte Karten für Speedfreaks

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Eine dreckige Droge wird immer beliebter

Speed (Amphetamin) wird als Analeptikum (erfrischendes, belebendes, anregendes Mittel) bezeichnet. Der Begriff Analeptikum ist von dem griechischen Begriff Analeptikon (erfrischend, kräftigend, stärkend) abgeleitet. Speed, auch Pep oder Peppen genannt, gehört zur Stoffklasse der β-Phenethylamine.…

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Immer mehr Wirkstoff in Ecstasypillen

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Im Mai, wenn die Nächte nicht mehr so kalt sind, beginnt die Zeit für Partys unter freiem Himmel. Dabei wollen viele Menschen ihre Eindrücke mittels Partydrogen verstärken und so werden auf den Partys Pillen, Pappen, Pulver und Tropfen mit psychotrop wirkenden Substanzen eingenommen. Dies gilt sowohl für Privatpartys im Freundeskreis wie auch für große Festivals. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da der Reinheitsgehalt der am häufigsten konsumierten Partydrogen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist.

In der Schweiz werden Partydrogen laufend im Rahmen von Drug-Checking-Programmen analysiert und in der Folge wird jede Woche am Freitag via Newsletter und im Internet vor hoch- oder extrem hochdosierten Pillen und sehr reinen Pulver gewarnt. Im Frühling werden dann die Statistiken zum Vorjahr mit Zeitreihen zur Veranschaulichung langfristiger Veränderungen veröffentlicht. In Deutschland gibt es keine solche Programme und die Analysen des Bundeskriminalamtes werden zumeist erst im Dezember des Folgejahres der Analysen bekannt gegeben.

Vor zehn Jahren nur halb soviel Wirkstoff

Im Jahr 2008 enthielten in der Schweiz Ecstasypillen im Schnitt 73,5 mg MDMA-HCL (3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin-Hydrochlorid). Im letzten Jahr waren es 159,2 mg. Dies entspricht einer Zunahme des Wirkstoffgehaltes um 117 Prozent. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung in den letzten Jahren.

 

Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des MDMA-Gehaltes in Ecstasy-Tabletten von 2007 bis 2017 in der Schweiz. Grafik: DIZ/saferparty, Zürich
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des MDMA-Gehaltes in Ecstasy-Tabletten von 2007 bis 2017 in der Schweiz. Grafik: DIZ/saferparty, Zürich

Mehr als drei Viertel (77,0%) der 2017 in der Schweiz analysierten Ecstasy-Tabletten enthielten über 120 mg MDMA-HCl. Seit 2011 wurden vermehrt extrem hoch dosierte Tabletten (>160 mg MDMA) getestet. Über 120 mg MDMA-HCl können zu viel sein, da Nebenwirkungen wie Kiefermahlen, Augen- und Nervenzucken, bis hin zu Krampfanfällen verstärkt auftreten können. Vergleiche hierzu: Extrem hoch dosierte Ecstasy-Pillen im Umlauf.

Deutlich weniger Streckmittel

Im Jahr 2009 enthielten in der Schweiz 62,3 Prozent der analysierten Proben Streckmittel, im letzten Jahr waren es nur noch 13,8 Prozent, wobei eine deutliche Veränderung bei den Streckmitteln zu beobachten ist. Im Jahr 2009 enthielten über 40 Prozent der Proben das Streckmittel m-CPP (meta-Chlorphenylpiperazin); seit 2015 ist dieser Wirkstoff nahezu vollständig vom Markt verschwunden. Die häufigsten Fremdstoffe, die im letzten Jahr in als Ecstasy deklarierten Proben gefunden wurden waren 2C-B (4-Brom-2,5-dimethoxyphenylethylamin) und Coffein.

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Streckmittel, die in als Ecstasy deklarierten Proben in der Schweiz vorgefunden wurden. Grafik: DIZ/saferparty, Zürich
Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Streckmittel, die in als Ecstasy deklarierten Proben in der Schweiz vorgefunden wurden. Grafik: DIZ/saferparty, Zürich

Analoger Trend in Deutschland

Auch in Deutschland hat der Wirkstoffgehalt in Ecstasy-Tabletten in den letzten Jahren zugenommen. Im Jahr 2006 enthielten in Deutschland die untersuchten Proben im Schnitt 57 mg MDMA-HCL. Im Jahr 2016 waren es 137 mg. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung in Deutschland seit 1995.

Abbildung 3 zeigt als Zeitreihe die Entwicklung des MDMA-HCL-Gehaltes von Ecstasy-Tabletten von 1995 bis 2016. Die Daten wurden für die bessere Vergleichbarkeit von MDMA-Base in MDMA-HCL umgerechnet. Datenquelle: DBDD
Abbildung 3 zeigt als Zeitreihe die Entwicklung des MDMA-HCL-Gehaltes von Ecstasy-Tabletten von 1995 bis 2016. Die Daten wurden für die bessere Vergleichbarkeit von MDMA-Base in MDMA-HCL umgerechnet. Datenquelle: DBDD

Speed: Bessere Qualität in der Schweiz

Das beste Jahr für Liebhaber von Amphetamin (umgangssprachlich Speed genannt) in Deutschland war das Jahr 2015. Der Wirkstoffgehalt war 2015 höher als in den 20 Jahren zuvor und lag bei durchschnittlich 14,6 Prozent. Im Jahr 2016 fiel der Wirkstoffanteil wieder auf durchschnittlich 13,8 Prozent. In der Schweiz sind die Liebhaber von Amphetamin besser dran: Der Wirkstoffgehalt lag letztes Jahr bei 51 Prozent. Deutsche, die in die Schweiz reisen und sich dort Amphetamin besorgen, sollten dort dann auf jeden Fall kleinere Portionen konsumieren als gewohnt, um Überdosierungen zu vermeiden.

Abbildung 4 zeigt als Zeitreihe den jährlichen durchschnittlichen Wirkstoffgehalt in als Amphetamin deklarierten Proben. Die untere blaue Linie zeigt die Entwicklung in Deutschland von 1996 bis 2016, die obere rote Linie zeigt die Entwicklung in der Schweiz von 2007 bis 2017. Datenquellen: DBDD und Saferparty.
Abbildung 4 zeigt als Zeitreihe den jährlichen durchschnittlichen Wirkstoffgehalt in als Amphetamin deklarierten Proben. Die untere blaue Linie zeigt die Entwicklung in Deutschland von 1996 bis 2016, die obere rote Linie zeigt die Entwicklung in der Schweiz von 2007 bis 2017. Datenquellen: DBDD und Saferparty.

Drug-Checking

Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozess zu einem verträglichen Risikomanagement.

Nur durch die Veröffentlichung der Laboranalysen von auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Drogen ist es den Drogengebrauchern möglich, die mitunter deutlich unterschiedlichen Wirkungsweisen verschiedener Substanzen an sich zu beobachten. Erlebnisqualitätsunterschiede können so eindeutig bestimmten Wirkstoffen und Dosierungen zugeordnet werden. Das individuelle Drogenwissen wird so erweitert und potentielle Drogengebraucher können besser entscheiden, ob sie, und wenn ja, welche Drogen sie in welcher Dosierung konsumieren möchten. Drug-Checking fördert somit den Lernprozess zur Drogenmündigkeit.

Drug-Checking-Programme liefern Datenmaterial zur Grundlagenforschung und ermöglichen differenzierte Aspekte von Drogenwirkungen zu erkennen.

Fahndungsziel Kiffer

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Am 8. Mai 2018 stellte Bundesinnenminister Horst Seehofer die Kriminalstatistik für das Jahr 2017 vor. In der am gleichen Tag veröffentlichten Pressemitteilung, die unter dem Titel „Niedrigste Zahl an verübten Straftaten seit 1992“ erschien, heißt es, dass die Zahl der Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 Prozent zurückgegangen sei und die Aufklärungsquote mit 55,7 Prozent erneut gestiegen sei.

Bundesinnenminister Seehofer erklärte dazu: „Die Zahl der in Deutschland verübten Straftaten ist mit etwa 5,76 Millionen Fällen die niedrigste seit 1992. Noch deutlicher zeigt sich die sinkende Kriminalität bei Betrachtung im Verhältnis zur Bevölkerungszahl: Die Häufigkeit von unter 7.000 Fällen pro 100.000 Einwohner wurde sogar im 30-jährigen Vergleich nie erreicht!

Im Gegensatz dazu wurden in Deutschland noch nie so viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert wie im letzten Jahr. Delikte in Bezug auf das BtMG sind in erster Linie reine Kontrolldelikte, das heißt, die Zahl der registrierten Delikte hängt vor allem von der Fahndungsintensität seitens der Polizei ab. Offenbar nutzt die Polizei die frei gewordenen Kapazitäten vor allem um Drogenkonsumenten – Personen, die zumeist keinen anderen Personen einen Schaden zufügen – zu verfolgen. Dabei intensiviert die Polizei vor allem die Jagd auf Kiffer. Gemäß der Kriminalstatistik 2017 des Bundeskriminalamtes stieg im Jahr 2017 die Anzahl der polizeilich registrierten Delikte wegen Verstoßes gegen das BtMG im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 9,2 Prozent, bei den Delikten in Bezug auf Cannabis insgesamt um 11,5 Prozent und bei den allgemeinen Verstößen (auf den Konsum bezogene Delikte, Besitz kleiner Mengen zum Eigenverbrauch) in Bezug auf Cannabis um 13,9 Prozent.

Der Anstieg ist deutlich stärker ausgefallen im Vergleich zum Vorjahr. Von allen registrierten Delikten im Jahr 2017 in Bezug auf Cannabis entfielen 81,7 Prozent auf den Konsum bezogene Delikte. Noch nie war dieser Anteil so hoch, dass heißt, noch nie zuvor wurden Kiffer so intensiv von der Polizei verfolgt wie im letzten Jahr.

Betäubungsmitteldelikte im Zeitvergleich

Im Jahr 1993, als zum ersten Mal nach dem Beitritt der sogenannten „neuen Bundesländer“ zur Bundesrepublik eine gesamtdeutsche Kriminalstatistik erschien, lag die Zahl der erfassten Verstöße gegen das BtMG nicht einmal halb so hoch wie heute. Im Jahr 1993 lag diese bei 122.240, im Jahr 2017 lag diese bei 330.580. Dies entspricht einem Anstieg um 170,4 Prozent. Bei den auf Cannabis bezogenen Delikte stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der erfassten Delikte sogar um mehr als das Vierfache, nämlich von 50.277 im Jahr 1993 auf 203.389 im Jahr 2017. Dies entspricht einem Anstieg um 304,5 Prozent.

Abbildung 1 zeigt die Zeitreihe der polizeilich registrierten Delikte bezüglich Verstoßes gegen das BtMG von 1982 bis 2017 (blaue Linie) sowie der Delikte betreffend Cannabis (rote Linie). Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Abbildung 1 zeigt die Zeitreihe der polizeilich registrierten Delikte bezüglich Verstoßes gegen das BtMG von 1982 bis 2017 (blaue Linie) sowie der Delikte betreffend Cannabis (rote Linie). Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen bis 1990 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich West-Berlin, die Zahlen der Jahre 1991 und 1992 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin, in den Zahlen ab 1993 sind die Delikte aller Bundesländer enthalten. Diese Angaben sind auch bei allen folgenden Abbildungen zu berücksichtigen.

Tatverdächtige im Zeitvergleich

Bis 1966 lag die Zahl der jährlich erfassten Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich West-Berlin) deutlich unter Eintausend. Erst 1967, dem Jahr in dem die Studentenrevolte sich bundesweit auszubreiten begann und der Student Benno Ohnesorg bei einer Demonstration gegen den Besuch des Schahs von Persien von der Polizei erschossen wurde, registrierten die Behörden über 1.000 Tatverdächtige. Vier Jahre später registrierten die Behörden bereits über 20.000 Tatverdächtige. Das Opiumgesetz wurde instrumentalisiert, um die Protestwelle an den Schulen und Universitäten einzudämmen.

Ein Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum mehrere Fälle der gleichen Straftat in einem Bundesland festgestellt wurden, wird nur einmal gezählt. Vor 1983 waren Personen, gegen die im Berichtsjahr mehrfach ermittelt wurde, immer wieder erneut gezählt worden. Wegen Ablösung dieser Mehrfachzählung, die zu stark überhöhten und strukturell verzerrten Tatverdächtigenzahlen führte, durch die jetzige „echte“ Zählung, ist ein Vergleich zu früheren Jahren nur eingeschränkt möglich.

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts verdoppelte sich die Zahl der Tatverdächtigen und erreichte in der Folge im Jahr 2004 mit 232.502 einen absoluten Spitzenwert. Danach sank die Zahl kontinuierlich bis 2010 und danach stieg sie wieder kontinuierlich an und überflügelte 2016 erstmals die Anzahl von 2004 und erreichte den historischen Spitzenwert mit 245.731 Tatverdächtigen. Auch im Jahr 2017 stieg die Zahl der registrierten Tatverdächtigen deutlich auf 263.255, was einer Zunahme um 7,1 Prozent innert Jahresfrist entspricht.

Abbildung 2 zeigt die Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG von 1960 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Abbildung 2 zeigt die Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG von 1960 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Jugendliche Tatverdächtige im Zeitvergleich

In den Jahren von 1932 bis 1939 lag die Zahl der jährlich erfassten Rauschgiftvergehen im Deutschen Reich insgesamt durchschnittlich bei 1.200 und es wurden durchschnittlich knapp 1.000 Tatverdächtige ermittelt. Der Anteil der Jugendlichen lag dabei zumeist deutlich unter 1 Prozent (1936: 0%; 1937: 0,2%). Zwischen 1956 und 1966 lag die Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz stets unter 1.000 und der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) schwankte zwischen 0,3 Prozent und 1,7 Prozent. Durch die Instrumentalisierung des Opiumgesetzes zur Repression gegen die revoltierenden Studenten und Hippies im Jahr 1967 stieg der Anteil der minderjährigen Tatverdächtigen (unter 18-jährige) auf 29,4 Prozent an. Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes im Winter 1971/72 sank der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger wieder.

Noch deutlicher wird die Entwicklung bei der Einbeziehung der heranwachsenden Tatverdächtigen. Waren im Jahr 1966 nur knapp 10 Prozent aller Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt, so stieg dieser Anteil bis 1971 auf knapp 70 Prozent an. Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes ist der Anteil junger Tatverdächtiger bis 1988 kontinuierlich zurückgegangen. Bei den unter 18-Jährigen lag er 1988 bei 4,8 Prozent. Nur 24,4 Prozent der Tatverdächtigen waren unter 21 Jahren alt.

In den 90er Jahren wurde das Betäubungsmittelgesetz, wenn auch nicht ganz so intensiv wie Ende der 60er, erneut instrumentalisiert, um eine aufkommende Jugendkultur in Schach zu halten und die an dieser Kultur partizipierenden Menschen einem intensiven Kontrollsystem zu unterwerfen. Im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends sanken die Anteile der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen dann wieder um danach wieder anzusteigen. In den letzten fünf Jahren blieben diese Werte fast konstant. Die Anteile der unter 18-Jährigen schwankten in den letzten fünf Jahren zwischen 13,0 Prozent und 13,5 Prozent, der Anteil der unter 21-Jährigen lag stets bei 30 Prozent respektive bei 31,4 Prozent im Jahr 2017.

Abbildung 3 zeigt die Anteile in Prozent der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen als Zeitreihe von 1966 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Abbildung 3 zeigt die Anteile in Prozent der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen als Zeitreihe von 1966 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Allgemeine Verstöße im Zeitvergleich

Als im Winter 1971/72 das neue Betäubungsmittelgesetz in Kraft trat, verkündete die Bundesregierung, dass mit dem Gesetz in erster Linie die Verfolgung der Drogenhändler und Drogenschmuggler beabsichtigt sei und erleichtert werden solle. Die Höchststrafe wurde zur Abschreckung von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt. Am 1. Januar 1982 wurde nach einer Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes die Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre angehoben.

Obwohl mit dem BtMG in erster Linie Händler und Schmuggler verfolgt werden sollten, lag der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße gemäß §29 BtMG) nie unterhalb von 60 Prozent. Bis kurz nach der Jahrtausendwende schwankte der besagte Anteil stets zwischen 60 Prozent und 70 Prozent (einzige Ausnahme 1972), um dann im Jahr 2004 seit Jahrzehnten wieder die 70 Prozent Marke zu überschreiten. Im Jahr 2017 erreichte dieser Anteil wie im Vorjahr den neuen historischen Höchstwert von 76,6 Prozent. Die Repression gegen die Drogenkonsumenten hat in den letzten Jahren ein Rekordniveau erreicht.

Abbildung 4 zeigt in Prozentwerten die Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1971 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Abbildung 4 zeigt in Prozentwerten die Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1971 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Anteil der Cannabisdelikte im Zeitvergleich

In den 80er Jahre des letzten Jahrhunderts stieg der Anteil der Cannabisdelikte in Bezug auf alle BtM-Delikte nahezu stetig bis 1986 auf 66,6 Prozent um danach aufgrund der Legalisierungsdebatte rapide zu sinken. Der tiefste Anteil (39,3 Prozent) in der Folge wurde sechs Jahre später (1992) registriert. Im Jahre 1992 legte Richter Wolfgang Neskovic vom Landgericht Lübeck dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage zur Entscheidung vor, ob das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Jz. – 713 Js 16817/90 StA Lübeck – 2 Ns (Kl. 167/90)). Das BVerfG entschied darüber im Jahr 1994 (BVerfGE 90, 145 – Cannabis).

In der Folge stieg dieser Anteil nahezu stetig bis zum Jahr 2004 auf 62,5 Prozent. In den Jahren danach pendelte der Anteil dann zwischen 57 und 62 Prozent und lag 2017 bei 61,5 Prozent. Die derzeitige Legalisierungsdebatte hat nicht zu einer Reduktion des Anteils der registrierten Cannabisdelikte geführt wie Ende der 80er und zu Beginn der 90er Jahre. Ganz im Gegenteil, die Repression gegen Cannabiskonsumenten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Abbildung 5 zeigt den Anteil der Cannabisdelikte in Relation zu allen BtM-Delikten als Zeitreihe von 1982 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Abbildung 5 zeigt den Anteil der Cannabisdelikte in Relation zu allen BtM-Delikten als Zeitreihe von 1982 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Repression gegen Cannabiskonsumenten im Zeitvergleich

Um das Ausmaß der Repression gegen Cannabiskonsumenten zu veranschaulichen, ist es sinnvoll, die Zahl der erfassten Delikte in Relation zur Bevölkerung zu setzen. In der Kriminalistik spricht man hier von Häufigkeitszahlen, Experten im Fachbereich Drogenpolitik nennen diese Zahlen auch Repressionskoeffizienten, da die Zahlen vor allem die Kontrollintensität seitens der Polizei widerspiegeln.

Ein Jahr nachdem der Richter Wolfgang Neskovic vom Landgericht Lübeck dem Bundesverfassungsgericht seine Frage zur Verfassungsmäßigkeit des BtMG vorlegte, sank die Zahl der auf den Konsum bezogenen Cannabisdelikte auf 42 pro 100.000 Einwohner, die entsprechende Zahl in Bezug auf Handel und Schmuggel sank auf 16 pro 100.000 Einwohner. In der Folge stiegen diese Repressionskoeffizienten bis 2004 nahezu kontinuierlich an und die Häufigkeitszahl bei den auf den Konsum von Cannabis bezogenen Delikte erreichte den Wert von 160, bei den auf Handel mit und Schmuggel von Cannabis bezogenen Delikte stieg der Wert auf 49. In den folgenden Jahren sanken diese Werte wieder um dann wenige Jahre später wieder anzusteigen.

Im letzten Jahr stieg der Repressionskoeffizient bei den auf Cannabiskonsum bezogenen Delikte auf dem Rekordwert von 201 Delikte pro 100.000 Einwohner, was einer Zunahme von 26 Prozent gegenüber dem Wert von 2004 entspricht. Bei den auf Handel und Schmuggel bezogenen Delikte lag die Zahl der Delikte mit Bezug zu Cannabis im Jahr 2017 bei 39 pro 100.000 Einwohner, was 21,7 Prozent weniger sind als 2004. Im Vergleich zum Zeitpunkt vor vierzehn Jahren, als die Repressionskoeffizienten einen neuen Höchstand erreichten, hat die Repression gegen Cannabiskonsumenten deutlich zugenommen, beim Handel und Schmuggel ist dies jedoch nicht der Fall.

Abbildung 6 zeigt die Repressionskoeffizienten für diverse Delikte mit Bezug zu Cannabis als Zeitreihe von 1987 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden.Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die rote Linie zeigt die auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße), die gelbe Linie die Delikte in Bezug auf Handel und Schmuggel, die grüne Linie die Delikte in Bezug auf die Einfuhr nicht geringer Mengen und die blaue Linie zeigt die Entwicklung bezüglich des illegalisierten Anbaus von Hanf.
Abbildung 6 zeigt die Repressionskoeffizienten für diverse Delikte mit Bezug zu Cannabis als Zeitreihe von 1987 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden.Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die rote Linie zeigt die auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße), die gelbe Linie die Delikte in Bezug auf Handel und Schmuggel, die grüne Linie die Delikte in Bezug auf die Einfuhr nicht geringer Mengen und die blaue Linie zeigt die Entwicklung bezüglich des illegalisierten Anbaus von Hanf.

Anteile der diversen Cannabisdelikte im Zeitvergleich

In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts lag der Anteil der allgemeinen Verstöße bei den Cannabisdelikten bei 65 Prozent und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel bei etwas über 30 Prozent. In der Folge stieg der Anteil der allgemeinen Verstöße nahezu kontinuierlich und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel sank hingegen nahezu kontinuierlich. Im letzten Jahr erreichte der Anteil der allgemeinen Verstöße einen neuen Spitzenwert mit 81,7 Prozent und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel den tiefsten Wert aller Zeiten mit 15,7 Prozent.

Abbildung 7 zeigt die Anteile der diversen Cannabisdelikte als Zeitreihe von 1987 bis 2017. Der illegale Anbau erreichte 2017 einen Anteil von 2,3 Prozent und die illegale Einfuhr in nicht geringen Mengen einen Anteil von 0,3 Prozent. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Abbildung 7 zeigt die Anteile der diversen Cannabisdelikte als Zeitreihe von 1987 bis 2017. Der illegale Anbau erreichte 2017 einen Anteil von 2,3 Prozent und die illegale Einfuhr in nicht geringen Mengen einen Anteil von 0,3 Prozent. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

 

Stark zunehmender Kokainhandel?

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Am 23. Mai 2018 stellten der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, in Wiesbaden das „Bundeslagebild zur Rauschgiftkriminalität 2017“ der Öffentlichkeit vor. In der Pressemitteilung zum gegebenen Anlass heißt es u.a.: „Die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität in Deutschland war im Jahr 2017 zudem insbesondere durch einen starken Anstieg der Kokaindelikte um rund 18 Prozent bei einer gleichzeitigen Vervierfachung der Sicherstellungsmenge gekennzeichnet.

Irritierende Konnotationen zu den Zahlen

Im Bundeslagebild zur Rauschgiftkriminalität 2017 kann auf Seite 6 nachgelesen werden, dass die Zahl der registrierten Delikte bei Kokain bei 15.768 liegt. So steht das auch in Tabelle 1.2 im Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017, wobei die Zahl sich auf Kokain (Kokain-Hydrochlorid) bezieht und die Fälle mit Crack (Kokain-Base) in dieser Zahl nicht enthalten sind.

Auf den Seiten 2 und 20 im Bundeslagebild zur Rauschgiftkriminalität wird die Zahl der erfassten Delikte in Bezug zu Handel mit Kokain mit 3.559 angegeben, im Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017 wird jedoch die Zahl 3.219 genannt. Zählt man hierzu die 201 Fälle, die in Zusammenhang mit Crack registriert wurden, kommt man auf 3.420. Ja, liebe Rauschgiftbeamte im Bundeskriminalamt, welche dieser Zahlen sind mit welcher Konnotation nun gerichtstauglich zitierfähig?

Auf Seite 2 im Bundeslagebild werden vorgeblich Daten zu den Rauschgift-Handelsdelikten aufgezeigt. Bei diesen Zahlen handelt es sich jedoch um die Summe der Rauschgift-Handelsdelikte (Handel und Schmuggel) sowie der Delikte im Kontext mit der Einfuhr in nicht geringen Mengen. So stieg die Zahl der Handels- und Schmuggeldelikte mit Kokain gemäß Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017 innert Jahresfrist von 2.776 auf 3.219, was einem Anstieg von 15,96 Prozent entspricht und nicht 18,3 Prozent, wie im Bundeslagebild kolportiert wird. Bei Crack hat nebenbei bemerkt, die Zahl der Handelsdelikte um 15,2 Prozent abgenommen und es wurde 2017 kein einziger Fall von illegaler Einfuhr in nicht geringer Menge registriert.

Kontrolldelikt

Rauschgiftkriminalität ist eine sogenannte „Kontrollkriminalität„. Der weit überwiegende Anteil der polizeilichen Erkenntnisse zu diesem Phänomen wird durch eigeninitiierte (Kontroll-) Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden gewonnen. Ohne Kontrollen bleibt sie zumeist unentdeckt, da es keine Opfer gibt, die von sich aus Strafanzeige erstatten. Dies erklärt die überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquote von 92,6 Prozent im Jahr 2017 im Vergleich zu anderen Kriminalitätsphänomenen (ca. 57 Prozent).

Die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Zahlen beziehen sich ausschließlich auf das sogenannte polizeiliche Hellfeld, das heißt auf die Zahl der erfassten Delikte. Dieses Hellfeld widerspiegelt in erster Linie die Kontrollintensität seitens der Polizei. Die wahre Zahl der begangenen Delikte ist natürlich um ein Vielfaches größer und gehört gemäß Polizeijargon zum Dunkelfeld, weil diese Zahl eben unbekannt ist.

Entwicklung der Delikte mit Kokain inklusive Crack

Bei den in der Kriminalstatistik registrierten Handels- und Schmuggeldelikten (Schlüsselzahl 732200) mit Kokain inklusive Crack gab es von 2016 auf 2017 einen Anstieg von 13,5 Prozent, bei den auf den Konsum bezogenen Delikte (Schlüsselzahl 731200) lag der Anstieg sogar bei 19,7 Prozent.

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts stieg die Zahl der erfassten Delikte bezüglich Handel und Schmuggel von Kokain inklusive Crack massiv an und erreichte 1999 den Spitzenwert von 10.877. Danach sank diese Zahl nahezu kontinuierlich bis zum Jahr 2015. Im Jahr 2015 wurden nur noch 2.480 solcher Delikte gezählt, viermal weniger als 1999. Und im Jahr 2017 waren es immer noch dreimal weniger als 1999. Trotz des starken Anstiegs der registrierten den Konsum betreffende Delikte lag der Zahl 2017 mit 14.546 Fällen immer noch unter den entsprechenden Werten der Jahre 2004 und 2005, wie der folgenden Grafik entnommen werden kann.

Grafik 1 zeigt die Anzahl der Verstöße gegen das BtMG mit Kokain inklusive Crack als Zeitreihe von 1993 bis 2017 mit Aufschlüsselung nach Deliktarten. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Grafik 1 zeigt die Anzahl der Verstöße gegen das BtMG mit Kokain inklusive Crack als Zeitreihe von 1993 bis 2017 mit Aufschlüsselung nach Deliktarten. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Anteil auf den Konsum bezogenen Delikte

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts lag der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte stets zwischen 52 und 55 Prozent. In der Folge stieg dieser Antei nahezu stetig und erreichte 2017 den Spitzenwert von 79,5 Prozent wie man der folgenden Grafik entnehmen kann.

Grafik 2 zeigt den Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte mit Kokain und Crack in Relation zu allen Delikten mit Kokain und Crack als Zeitreihe von 1993 bis 2017. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Grafik 2 zeigt den Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte mit Kokain und Crack in Relation zu allen Delikten mit Kokain und Crack als Zeitreihe von 1993 bis 2017. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Von 1993 bis 2017 stieg der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte bei Kokain inklusive Crack um 26,3 Prozentpunkte, bei den entsprechenden Delikten bei Cannabis stieg dieser Anteil im gleichen Zeitraum von 69,1 Prozent auf 81,7 Prozent, was einem Anstieg um 12,6 Prozentpunkte entspricht. Der Anstieg dieses Anteils ist bei Kokain inklusive Crack etwa doppelt so groß wie bei Cannabis. Vergleiche hierzu den Artikel Fahndungsziel Kiffer in diesem Blog.

Allgemeine Verstöße mit Kokain und Crack

Crack-Delikte werden seit 2010 gesondert in der polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen; zuvor wurden sie unter Kokain subsumiert. Daher ist die Zahl der Kokain-Delikte ab 2010 nicht mit der der Jahre vor 2010 vergleichbar. Für die Vergleichbarkeit müssen ab dem Jahr 2010 die Zahlen von Kokain und Crack zusammengezählt werden.

Seit 2010 ist die Zahl der erfassten allgemeinen Verstöße bei Kokain (Kokain-Hydrochlorid) um gut 50 Prozent gestiegen, bei Crack (Kokain-Base) ist die Zahl nicht gestiegen und lag nie über dem Wert von 2010.

Grafik 3 zeigt als Zeitreihe von 2007 bis 2017 die allgemeinen Verstöße bei Kokain und Crack, ab 2010 nach Kokain und Crack aufgeschlüsselt. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe; Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Grafik 3 zeigt als Zeitreihe von 2007 bis 2017 die allgemeinen Verstöße bei Kokain und Crack, ab 2010 nach Kokain und Crack aufgeschlüsselt. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe; Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Handel mit und Schmuggel von Kokain und Crack

Im Vergleich zu 2010, wo erstmalig die Daten zu Kokain (Kokain-Hydrochlorid) und Crack (Kokain-Base) separat mitgeteilt wurden, stieg die Zahl der registrierten Handels- und Schmuggeldelikte bei Kokain bis 2017 um insgesamt 8,9 Prozent, bei Crack hingegen ist diese Zahl um 46,7 Prozent gesunken. Insgesamt stieg somit die Zahl der Handels- und Schmuggeldelikte mit Kokain inklusive Crack in diesem Zeitraum gerade einmal um 2,6 Prozent. Diese Zahlen können aus den Angaben in der folgenden Grafik berechnet werden.

Grafik 4 zeigt als Zeitreihe von 2007 bis 2017 die registrierten Handels- und Schmuggeldelikte mit Kokain und Crack, ab 2010 nach Kokain und Crack aufgeschlüsselt. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe; Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Grafik 4 zeigt als Zeitreihe von 2007 bis 2017 die registrierten Handels- und Schmuggeldelikte mit Kokain und Crack, ab 2010 nach Kokain und Crack aufgeschlüsselt. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe; Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Einfuhr von nicht geringen Mengen von Kokain und Crack

Die Einfuhr von nicht geringen Mengen von Crack wird sehr selten registriert – im Jahr 2017 kein einziges Mal, in den Jahren zuvor jeweils einmal bis zweimal. Die Anzahl der Fälle, bei denen eine Einfuhr von nicht geringen Mengen von Kokain (-Hydrochlrid) registriert wurde, lag 2017 mit 340 Fällen genau um 88 Fälle tiefer als im Jahr 2010. Dies entspricht einer Abnahme um 20,6 Prozent.

Grafik 5 zeigt als Zeitreihe von 2007 bis 2017 die registrierten Delikte betreffend Einfuhr in nicht geringen Mengen mit Kokain und Crack, ab 2010 nach Kokain und Crack aufgeschlüsselt. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe; Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Grafik 5 zeigt als Zeitreihe von 2007 bis 2017 die registrierten Delikte betreffend Einfuhr in nicht geringen Mengen mit Kokain und Crack, ab 2010 nach Kokain und Crack aufgeschlüsselt. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe; Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Anteile an allgemeinen Verstößen bei Kokain und Crack

Der Anteil betreffend die allgemeinen Verstöße im Bezug auf alle Delikte mit der entsprechenden Substanz war bei Crack stets größer als bei Kokain (-Hydrochlorid). Bei Crack stieg dieser Anteil von 86,3 Prozent um 5,8 Prozentpunkte auf 92,1 Prozent, bei Kokain (-Hydrochlorid) von 70,5 Prozent um 6,9 Prozentpunkte auf 77,4 Prozent.

Grafik 6 zeigt als Zeitreihe von 2010 bis 2017 die Anteile der registrierten allgemeinen Verstöße mit Kokain und Crack jeweils bezüglich aller Delikte mit Kokain und Crack. Datenquelle: BKA: Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Grafik 6 zeigt als Zeitreihe von 2010 bis 2017 die Anteile der registrierten allgemeinen Verstöße mit Kokain und Crack jeweils bezüglich aller Delikte mit Kokain und Crack. Datenquelle: BKA: Tabellenanhang Rauschgiftkriminalität 2017. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Vergleiche hierzu in diesem Blog:

[09.03.2018] Hochburgen der Koksnasen
[08.01.2018] Wenn Koksnasen frohlocken

Die CSU will Fixerstuben einrichten

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Die Münchner Abendzeitung berichtete am 2. Juni 2018 unter dem Titel „Zu viele Drogentote in München – Trendwende: Jetzt will auch die CSU Fixerstuben einrichten“ mit einem Ton der Begeisterung, dass endlich auch die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat sich für die Einrichtung einer Fixerstube stark macht. Die Rathaus-CSU beantragt ganz offiziell, in einem Modellversuch einen Drogenkonsumraum – so der offizielle Name von Fixerstuben – einzurichten.

Zuviel Ideologie, zuwenig Kompetenz

Weil in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts in München eine konstruktive Zusammenarbeit von Drogenhilfe, Polizei und Justiz – eine unabdingbare Voraussetzung für eine vernünftige und erfolgreiche Präventionsarbeit zur Förderung der Gesundheit – aus politischen Gründen nicht in Aussicht war, hatte der katholische Caritasverband, der eine Fachambulanz für Suchtkranke in München unterhält, im Herbst 1997 in einem Brief an den früheren Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) gefordert, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern und den Betrieb von Fixerstuben von der Strafandrohung auszunehmen. Doch für Horst Seehofer kam die Duldung von Fixerstuben einer Kapitulation vor dem Drogenproblem gleich. Für den ehemaligen Drogenbeauftragten der früheren Bundesregierung unter Helmut Kohl, Eduard Lintner (CSU) wie auch für den damaligen Münchner CSU-Vorsitzenden Peter Gauweiler waren Fixerstuben „makabere Menschenversuche mit absehbar katastrophalem Ausgang.

Anstatt seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Drogenabhängigen und der gesundheitlichen Schadensbegrenzung nachzukommen, erstickte der Drogenbeauftragte a.D. lieber gleich jede konstruktive Diskussion im Keime mit populistischen Sprüchen, wobei er vermeidbar hohe Infektionsraten von Drogenkonsumenten und deren Umfeld (z.B. Freier) billigend in Kauf nahm.

Fremd schien ihm zu sein, dass die Ablehnung von Gesundheitsräumen nicht nur einer unterlassenen Hilfeleistung gleichkam, sondern auch der Verbreitung von Infektionskrankheiten Vorschub leistete.

In München hatte der Plan der rot-grünen Stadtregierung, 1997 Fixerstuben für Drogensüchtige einzurichten eine heftige Kontroverse ausgelöst. Die Befürworter versprachen sich nicht nur eine erhebliche Senkung der Infektionen mit Hepatitis und AIDS, sondern erhofften auch, über kontrollierte Drogenräume Fixer für den Entzug zu gewinnen, bei denen jeder andere Weg gescheitert war. Die Münchner CSU unter ihrem Vorsitzenden Peter Gauweiler sah darin einen großen drogenpolitischen Irrweg. Für Gauweiler sei eine Anti-Suchtarbeit nach Frankfurter Vorbild „der helle Wahnsinn“ und Fixerstuben böten „die Humanität einer Opiumhöhle“.

Dem Wunsch ihres Parteichefs folgend, meidete die CSU konsequent solche Orte mit dem „Geruch von Gewalt und Gesetzlosigkeit“ wie der Teufel das Weihwasser. So boykottierte die CSU im Herbst 1997 die „Propagandareise“ des Gesundheitsausschusses der Stadt München nach Frankfurt am Main, der sich dort vor Ort von der Wirksamkeit des Frankfurter Konzeptes überzeugen wollte.

Seit Einführung der Fixerstuben (1994) in Frankfurt am Main sank die Zahl der sogenannten „Drogentoten“ bis zum Zeitpunkt der Kontroverse (1997) um 64%. Der weltweit erste Drogenkonsumraum entstand nebenbei bemerkt bereits 1986 in der Münstergasse in Bern.

Die Drogen AG, ein Zusammenschluss von etwa 50 Suchthilfeeinrichtungen im Großraum München, beklagte erhebliche Defizite im Drogenhilfesystem und bezeichnete die in Bayern geführte Debatte um die Einrichtung von Fixerstuben als einseitig. Die Kontrahenten führten die Diskussion „ausschließlich aus politischer, teilweise ideologischer Sicht“ erklärte Gerhard Eckstein vom Trägerverein Condrobs. Fachliche Argumente, meinte der Psychologe, kämen zu kurz. Der Streit gehe vielfach an der Realität der Suchtkranken vorbei und zeige oft wenig Verständnis für deren Lage. „Es sei skandalös“, erklärte Wolfgang Rieger von der Fachambulanz für Suchtkranke der Caritas, „dass in München die Drogenhilfe von der Politik an die Wand gedrückt werde.

Ächtung als Leitmotiv der Drogenpolitik

Besonders verfehlt erschien die Tatsache im drogenpolitischen Disput um die Fixerstuben in München, dass Politiker aus den Reihen der CSU (Mehrheitspartei im Bayerischen Landtag) den Frankfurtern, die eine erfolgreiche Drogenpolitik umsetzten mit einer Minderung der Opferzahlen, wie sie sonst in keiner anderen Großstadt in Deutschland zu verzeichnen war, vorwarfen, sie hätten durch die Zulassung von Fixerstuben „makabere Menschenversuche“ ermöglicht. Die Herstellung einer Analogie zwischen den drogenpolitischen Maßnahmen in Frankfurt mit den grausamen Praktiken von Politikern und Ärzten aus dem Dritten Reich war nicht nur diffamierend und jenseits des guten Geschmacks, sondern auch im höchsten Grad verleumderisch, da in keinem Fall bis dato jemand in den Fixerstuben verstorben war und anderseits gerade durch das Betreiben dieser Fixerstuben die Opferzahl deutlich gesenkt werden konnte.

Im Gegensatz dazu wies das Institut für Kriminologie an der Universität in Heidelberg der Justiz in Bayern nach, dass ihre Vorgehensweise den vorzeitigen Tod von Drogenabhängigen mitverschuldet habe. Kranke Menschen seien in Bayern Opfer einer fundamentalistische Ideologie geworden, die Staatsräson höher bewertete als das Wohlergehen des Individuums. Als der damalige Justizminister Hermann Leeb (CSU) am 28. August 1998 in München dies anlässlich einer Pressekonferenz eingestand und feststellte, dass Strafrichter öfters den Drogentod hätten verhindern können, wenn sie mehr von präventiven und therapeutischen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hätten, versäumte er die Gelegenheit, sich bei den Angehörigen für diese fatalen Gegebenheiten zu entschuldigen.

Das in Deutschland gültige Strafgesetzbuch schreibt in § 46 (Grundsätze der Strafzumessung) in Abs. 1 dem Strafrichter explizit vor, dass die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten seien, berücksichtigt werden müssen. Diese Maßgabe haben wohl einige Strafrichter im Freistaat nicht hinreichend und genügend beachtet und so gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen. Nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse hätten umgehend entsprechende Ermittlungen im Einzelfall eingeleitet werden müssen. Da dies jedoch bislang nicht geschah, liegt hier der Verdacht auf einer Strafvereitelung im Amt nahe.

Nach zwanzig Jahren Stillstand in Bayern …

Der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) verkündete immer wieder gebetsmühlenartig, dass die Einrichtung von Fixerräumen nach dem Betäubungsmittelgesetz illegal und außerdem politisch indiskutabel sei, weil sie das „Suchtverhalten verlängern“. In dieser Phrase verbirgt sich eine gehörige Portion Scheinheiligkeit, denn er hätte ja Strafanzeige gegen die Betreiber der Fixerstuben in Frankfurt am Man, Hamburg und Hannover erstatten können. Dies unterließ er jedoch tunlichst, weil er genau wusste, dass er damit rechtlich eine Niederlage zu erwarten habe.

Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass die Fixerstuben in Frankfurt am Main, Hamburg und Hannover erst nach der Jahrtausendwende durch eine Gesetzesänderung rechtlich abgesichert wurden.

… gibt es Anzeichen von Einsicht bei der CSU in München

Wir können uns nicht wegducken„, sagte CSU-Stadtrat Hans Theiss am 1. Juni 2018 im Gespräch mit der Abendzeitung. Theiss ist Professor für innere Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München sowie gesundheits- und finanzpolitischer Sprecher der CSU-Stadtratsfraktion und kandidiert für den Landtag im Stimmkreis München-Mitte. Theiss schlägt nun gemeinsam mit CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl vor, einen Drogenkonsumraum als Test für drei Jahre im Bahnhofsviertel einzurichten, in dem der Besitz geringer Mengen Drogen für den Eigenbedarf nicht verfolgt wird.

Der Chef der Lokalredaktion der Münchner Abendzeitung, Felix Müller, gibt jedoch in seinem Artikel zu bedenken: „Eine Mehrheit im Stadtrat für den CSU-Antrag dürfte eigentlich kein Problem sein. Nur: Die Stadt darf es weiter nicht alleine entscheiden. Erlauben müsste den Betrieb die Staatsregierung. Dort dürfte mancher noch auf dem alten Gauweiler-Kurs sein. Doch wenn für Theiss alles nach Plan läuft, kann er sich auch selbst ab Herbst im Maximilianeum für das Thema einsetzen.


Berliner Deklaration der Hanfparade

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Seit Jahrzehnten appellieren die unterschiedlichsten Organisation an die Bundesregierung, die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten zu beenden. Dies war bisher jedoch nicht von Erfolg gekrönt – ganz im Gegenteil, noch nie war die Zahl der registrierten Betäubungsmitteldelikte so hoch wie im Jahr 2017. Im Jahr 2017 lag diese bei 330.580, davon betrafen 203.389 allein Delikte im Zusammenhang mit Cannabis, wobei hier der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte über 80 Prozent betrug.

In die Berliner Deklaration sind Textpassagen eingeflossen aus der Heidelberger Deklaration (verfasst von Werner Pieper) aus dem Jahr 1996 und der damit einhergehenden Kampagne „Kein Knast für Drogen“. Des weiteren wurden Textpassagen übernommen aus dem Forderungskatalog des Bundesverbandes der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e. V. aus den späten 90er Jahren, aus der Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit zur Verbesserung der Suchtprävention aus dem Jahr 2002, aus dem Catania Rapport des Europäischen Parlamentes „Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zu der europäischen Strategie zur Drogenbekämpfung“ aus dem Jahr 2004, aus dem Manifest für sichere und gesunde Drogenpolitik in Europa der Europäischen Vereinigung für eine gerechte und effektive Drogenpolitik (ENCOD) aus dem Jahr 2004, aus dem Manifest des Schildower Kreises sowie der Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2013, aus dem drogenpolitischen Manifest „Weltkulturerbe der Psychonautik“ von Hans Cousto aus dem Jahr 2010, aus dem Manifest von LEAP Deutschland (Law Enforcement against Prohibition) sowie aus der Cannabispetition des Deutschen Hanfverbandes.

Die Berliner Deklaration lautet

Wir, die Anwesenden der
Hanfparade am 11. August 2018
und andere an der Thematik Interessierte erklären hiermit unter dem Motto

Aufklärung statt Verbote

Drogenkontrollen – ausgenommen im Straßenverkehr oder bei bestimmten beruflichen Anforderungen – sind irrationale Akte sozialer Kontrolle ohne generalpräventive Wirkung, die grundlegende Menschenrechte verletzen. Dorgenprobleme lassen sich nicht strafrechtlich, sondern nur mit wissenschaftlich fundierter Aufklärung und durch kulturelle Integration lösen. Aufklärung zu Erlangung von Drogenkompetenz, Drogenmündigkeit und Drogenautonomie (das Gegenteil von Drogenabhängigkeit) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Das kann nach unserer Auffassung nur dazu führen, die Drogenprohibition aufzugeben und legale Bezugswege zu schaffen.

Wir wissen

  • dass die religiöse, rituelle, hedonistische und medizinische Nutzung natürlicher Drogen wie z.B. Cannabis, Zauberpilze und Changa die Menschheit von Urbeginn an begleiten;
  • dass der Gebrauch dieser und diverser synthetischer Substanzen wie zum Beispiel LSD, MDMA oder Methylon nicht pauschal illegalisiert gehört, da er für viele Menschen zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit dient;
  • dass die repressive Politik der vergangenen Jahre und die von ihr erzeugten Marktmechanismen mehr individuelle und gesellschaftliche Schäden bewirken, als dies Drogen je könnten;
  • dass Streckmittel und Verunreinigungen in Produkten auf dem Schwarzmarkt eine erhebliche zusätzliche Gesundheitsgefährdung darstellen;
  • dass die derzeitigen Drogenkontrollmaßnahmen als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren sind, da sie ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen, darstellen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet.

Wir verurteilen

  • dass eine hohe Anzahl von Menschen zu verfehlten Gefängnisstrafen verurteilt wurden, weil sie durch gewaltlose Drogendelikte ohne Schaden für Dritte gegen die Verbotsgesetze des BtMG verstoßen haben;
  • dass die Herstellung von und der Handel mit illegalisierten Drogen die wichtigste Profitquelle der europäischen Mafiaorganisationen darstellen und sowohl ihre Möglichkeiten erhöhen, andere zu bestechen als auch, straffrei auszugehen;
  • dass erhebliche Polizeikräfte durch die Drogenfahndung gebunden werden, die bei der Verfolgung Schwerkrimineller oder der Überwachung von terrorverdächtigen „Gefährdern“ fehlen;
  • die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag sich mehrheitlich gegen eine Evaluierung der Auswirkungen der derzeitigen Drogenpolitik ausgesprochen hat, denn wir sind der Überzeugung, dass die von den Drogen ausgehenden Gefahren unter anderem unter wissenschaftlichen, soziologischen und kulturellen Gesichtspunkten nicht nur durch eine genaue Untersuchung der objektiven und vergleichbaren Daten, sondern auch unter sorgfältiger Beurteilung aller anderen Folgen und Schäden für die Entwicklung der Gesellschaft analysiert werden müssen, um zu verhindern, dass bei der Analyse der zahlreichen Probleme im Zusammenhang mit Drogen eine zu starke Vereinfachung betrieben wird, und fordern, dass diese Analysen und Beurteilungen veröffentlicht werden.

Wir propagieren nicht

den Konsum von Drogen und wir sind besorgt über das Ausmaß des Drogenmissbrauchs weltweit. Wir sind ebenso besorgt über die zerstörerischen Auswirkungen durch die Verbrechen gewalttätiger Drogengangs und Kartelle auf der ganzen Welt. Keines dieser Probleme wird durch die derzeitige Drogenpolitik gelöst. Tatsächlich blühen Drogenmissbrauch und organisierte Kriminalität auf dem Boden des bestehenden Drogenverbots, ähnlich wie sie es während der Zeit der Alkohol-Prohibition in den USA taten.

Wir bemühen uns

um Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere von Jugendlichen. Wir wollen realistische und glaubwürdige, weil auf eigenen Erfahrungen und nicht auf veralteten Theorien und staatlicher Propaganda basierende, Informationen über Drogengebrauch, Wirkungen und Risiken verfügbar machen. Keiner politischen Macht steht das moralische Recht zu, den Gebrauch psychoaktiver Substanzen pauschal zu verbieten.

Wir fordern

  • dass die nationale Drogenpolitik auf wissenschaftlichen Erkenntnissen im Hinblick auf jeden Drogentyp und nicht auf einem emotionalen Impuls basieren muss, da jedes drogenbezogene Problem einen spezifischen Ansatz erfordert, sowie in der Erwägung, dass eine Verallgemeinerung des Ansatzes die Glaubwürdigkeit aller Teilaspekte dieser Politik unterminiert;
  • die soziale und wissenschaftliche Erforschung illegalisierter Stoffe für einschlägige medizinische und soziale Zwecke zu verstärken;
  • ein stärkeres Gewicht auf die Aspekte Schadensbegrenzung, Information, Prävention, Behandlung und Berücksichtigung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Menschen mit Problemen infolge des Konsums von illegalisierten Stoffen zu legen und Maßnahmen zu ermitteln, die die soziale Ausgrenzung der Betroffenen verhindern können, statt repressive Strategien umzusetzen, die an die Verletzung der grundlegenden Menschenrechte grenzen und häufig zu einer solchen geführt haben;
  • die notwendigen Informationsinitiativen zu verstärken und für ihre angemessene Finanzierung zu sorgen, um über illegalisierte Stoffe aufzuklären und dem Drogenkonsum vor allem an Schulen vorzubeugen, und um die negativen Auswirkungen des Drogenkonsums und die damit zusammenhängenden Gefahren einzuschränken;
  • Nachdruck auf verstärkte Aufklärungsmaßnahmen zu legen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Folgen des Konsums der verschiedenen Arten von Drogen (insbesondere synthetischen) basieren müssen, um jedermann klar und unmissverständlich warnen zu können;
  • die Beteiligung und Einbeziehung der Drogenabhängigen und Konsumenten und von Freiwilligendiensten sowie der Öffentlichkeit bei der Lösung der drogenbedingten Probleme festzulegen und erheblich zu verstärken;
  • die Forschung im Bereich der Verwendung von Pflanzen, deren Anbau gegenwärtig illegalisiert ist oder sich in einer Grauzone befindet, etwa Hanf, Opium oder Kokablätter, im Hinblick auf medizinische Anwendungen, Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, Erzeugung alternativer Energie, Ersetzung holz- oder ölbasierter Produkte oder im Hinblick auf sonstige nützliche Zwecke zu verstärken;
  • die Abschaffung des bestehenden Drogenverbots und die Einführung einer neuen Politik der Kontrolle und Regulierung von derzeit illegalisierten Drogen;
  • dass die Bundesländer die gesetzgeberische Freiheit erhalten sollten, um verschiedene Modelle auszuprobieren, die eine gute Balance zwischen der Selbstbestimmung des Einzelnen über seinen Körper und der Notwendigkeit einer vernünftigen Regulierung herstellen, um Todesfälle, Krankheiten, Abhängigkeit und sonstige Schäden vorzubeugen;
  • dass nach dem Ende des Drogenverbotes alle Menschen, die aufgrund von Strafvorschriften im BtMG verurteilt wurden und keinem Dritten dabei einen Schaden zugefügt haben, umgehend entlassen, ihre Eintragung im Strafregister aufgehoben und ihre Bürgerrechte wieder hergestellt würden.

Wir befürworten

für jeden erwachsenen und kompetenten Menschen die freie Wahl der psychoaktiven Substanzen zur Erforschung eigener, nicht-alltäglicher Bewusstseinszustände. Dafür muss die Voraussetzung geschaffen werden, dass umfassende fachkundige Orientierungshilfen statt pauschaler Verteufelung angeboten werden.

  • Die umgehende Amnestie von Opfern des Drogenkriegs;
  • nationale und internationale Abkommen, die einer Entkriminalisierung entgegenstehen, zu überdenken und neu zu formulieren;
  • das Ende des Drogenkrieges.

Wir hoffen auf Frieden.

Hanfparade 2018 Flyer, Grafik: Doro Tops
Hanfparade 2018 Flyer, Grafik: Doro Tops

Informationen zur Hanfparade

Die Hanfparade 2018 startet schon um 12 Uhr mit der Bühne am Berliner Alexanderplatz (Spandauer Straße). Gleich daneben, in der Karl-Liebknecht-Straße, rüsten die Paradewagen auf und machen ihre ersten Soundtests. Währenddessen unterhält euch die Bühne bis 15 Uhr mit der Auftaktkundgebung, den ersten politischen Rednern und Musik.

Der Umzug startet ab 15 Uhr durch die Berliner Innenstadt. Sie führt die TeilnehmerInnen und die mindestens ein Dutzend Paradewagen über die berühmte Straße „Unter den Linden“ durch das Regierungsviertel, über den Hauptbahnhof zum Bundesgesundheitsministerium, wo eine Übergabe der Forderungen der Hanfparade in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken wird.

Im Anschluss zieht Deutschlands größtes Hanfevent durch das touristische Zentrum der Stadt vorbei am Hackeschen Markt wieder zum Alexanderplatz. Auf der Spandauer Straße am Alexanderplatz wird wie in den Vorjahren die große Abschlusskundgebung der Hanfparade stattfinden. Es wird Reden und Livemusik auf Bühne geben.

Die Route der Hanfparade 2018
Programm – Ablaufplan Hanfparade 2018

Hanfparade am 11. August 2018

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Hanfparade 2018 Flyer, Grafik: Doro Tops
Hanfparade 2018 Flyer, Grafik: Doro Tops

Vor mehr als 20 Jahren, am 23. August 1997, startete die erste Hanfparade in Berlin. Und seit dem gab es jedes Jahr eine Hanfparade in Berlin, wobei die Geschichte der Hanfparade von diversen Höhen und Tiefen geprägt ist. Am Samstag, 11. August 2018, wird die 22. Hanfparade in Berlin starten, um wie jedes Jahr für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel zu demonstrieren. Das diesjährige Motto der Hanfparade lautet: Aufklärung statt Verbote.

Die Hanfparade wird mit einer dreistündigen Auftaktkundgebung um 12:00 Uhr auf der Spandauer Straße beim Neptunbrunnen südlich des Bahnhofs Alexanderplatz beginnen. Nach einem zweistündigen Umzug wird dort von 17:00 bis 22:00 Uhr die Abschlusskundgebung stattfinden. Da wird es außer Reden und Musik zahlreiche Infostände, ein Nutzhanfareal, ein Bereich für Patienten sowie Informationen zu Cannabis als Medizin geben.

Umgebungsplan zur Kundgebung der Hanfparade 2018
Umgebungsplan zur Kundgebung der Hanfparade 2018

Zur Hanfparade ist auch ein 44 Seiten umfassendes Magazin erschienen mit den Forderungen des OrgaTeams an die Bundesregierung in Sachen Drogenpolitik und vielen weiteren Informationen zur Hanfparade. Das Magazin erschien 2018 in einer Auflage von 20.000 Stück und wird im Vorfeld der Hanfparade deutschlandweit verteilt sowie während der Hanfparade an TeilnehmerInnen und Passanten.

Programm der Auftaktkundgebung

Am Samstag, 11. August 2018, um 12:00 Uhr, wird auf der Bühne in der Spandauer Straße südlich des Bahnhofs Alexanderplatz das Programm der Hanfparade 2018 starten. Nach der Eröffnung der Versammlung durch den Versammlungsleiter Locke wird Moderator Hans Cousto die RednerInnen auf der Bühne begrüßen und vorstellen.

Die erste Rede wird Georg Wurth (Geschäftsführer Deutscher Hanfverband, DHV) halten. Als Experte und Aktivist ist er im Bundestag ebenso bekannt wie in der Kifferszene, da er als einer der besten Kenner der Materie im Lande gilt. Danach wird der Cannabispatient Danny-Ralph Cäsar von seinem Schicksal und seiner Situation berichten. In der Folge wird dann der Landesvorsitzende der Grünen in Berlin, Werner Graf, von den Aktivitäten in seiner Partei für eine Novellierung des Betäubungsmittelgesetze respektive für die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken berichten.

Nach einer musikalischen Einlage von DJ Rave Nation wird der neue drogenpolitische Sprecher der Linken, der Jurist, Niema Movassat, zeigen, dass er ebenso sachlich fundiert und pointiert die gegebenen Verhältnisse beschreiben kann wie sein Vorgänger in der Funktion, Frank Tempel. Da Frank Tempel, vormals Kriminalbeamter, nicht mehr im Bundestag ist, sondern für die Landesregierung in Thüringen die Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt sowie eine Monitoringgruppe leitet, wird er nicht mehr wie in den Vorjahren auf der Hanfparade als drogenpolitischer Sprecher auftreten, sondern als erster Preisträger des “Hanf-Adlers”, der vom DHV Personen verliehen wird, die herausragende Leistungen in Sachen Drogenaufklärung und betreffend Drogenpolitik und Förderung der Cannabislegalisierung erbracht haben. Des weiteren wird in dieser Runde Jan Fährmann von der Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik der Grünen in Berlin sprechen. Jan Fährmann arbeitet als Jurist und Kriminologe in der Wissenschaft. Er beschäftigt sich mit den Bereichen Polizei-, Sicherheits-, Strafvollzugs- und Drogenforschung. Daneben hält er Vorlesungen über Grund- und Menschenrechte.

Nach einer weiteren musikalischen Einlage von Protokumpel werden Pierre Rousseau (Reverend der Zeugen Sativas), der Aktivist und Journalist Enrico Fletzer (Encod Exekutivkommitee) sowie der Richter Andreas Müller sprechen. Andreas Müller ist für seine direkten und klaren Ansagen landesweit bekannt und wird uns sicherlich vor dem Abmarsch des Umzuges einen kräftigen Motivationsschub geben.

Der Umzug

Route der Hanfparade 2018
Route der Hanfparade 2018

Nach der Auftaktkundgebung um 15:00 Uhr wird der Umzug mit etwa einem Dutzend Musikwagen starten. Dieser führt über die berühmte Straße Unter den Linden, durch das Regierungsviertel, über den Hauptbahnhof vorbei am Kanzleramt und Reichstag zum Bundesgesundheitsministerium, wo eine Übergabe der Forderungen der Hanfparade (Berliner Deklaration) in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken wird. Von dort führt der Weg zurück in die Spandauer Straße, wo von 17:00 bis 22:00 Uhr die Abschlusskundgebung stattfinden wird.

 

Programm der Abschlusskundgebung

Zu Beginn der Abschlusskundgebung um 17:00 Uhr wird Moderatorin Mariana Pinzón Becht die TeilnehmerInnen der Demonstration eine kurze Vorschau auf das Programm vermitteln und dann wird es zum Einstieg temperamentvolle Musik von Beatsafari geben.

Kurz nach 18:00 Uhr geht es dann wieder ernsthaft zur Sache betreffend Drogenpolitik. Kirsten Kappert-Gonther, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecherin für Gesundheitsförderung sowie für Drogenpolitik der Fraktion der Grünen. Zuvor war Kirsten Kappert-Gonther Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, dort Sprecherin für Gesundheits-, Religions- und Kulturpolitik und seit 2015 bis 2017 Stellv. Fraktionsvorsitzende. Cannabis, Gesundheit und Politik wird ihr Thema sein. Danach wird der Cannabispatient und Journalist Michael Knodt zu Wort kommen. Seit 2004 arbeitet er als freier Mitarbeiter für deutschsprachige Hanf-Zeitschriften und leitete die Redaktion des Hanf Journals als Chefredakteur von 2005 bis 2013. Zur Zeit schreibt der zweifache Vater für das Vice-Magazin, den Nachtschatten-Verlag, Sensi-Seed, Leafly sowie zahlreiche deutsch- und englischsprachige Publikationen. Michael Knodt war zudem langjähriger Kopf und Moderator einer der beliebtesten deutschen Sendung zum Thema Hanf und dessen Verbot, Exzessiv TV. Er wird über die derzeitige Situation der Cannabispatienten in Deutschland aufklären. Danach wird Chibo Mertineit (Hanfbotschaft Nimbin, Australien), ein altbekannter Aktivist, über die Entwicklung der Legalisierung sprechen.

Bühne der Hanfparade mit Publikum im Jahre 2017
Bühne der Hanfparade mit Publikum im Jahre 2017

Gegen 18:25 Uhr wird Ganjaman das Publikum mit deutschsprachigem Reggae- und Dancehall erfreuen. Danach folgen gegen 19:20 Uhr drei Redner aus der Berliner Aktivistenszene. Zuerst wird Niklas Schrader, Mitglied des Abgeordnetenhauses, Mitglied des Vorstandes der Fraktion Die Linke und Sprecher für die Politikfelder Datenschutz, Verfassungsschutz und Drogenpolitik, sprechen. Es folgen danach der Politikwissenschaftler Florian Rister, stellvertretender Geschäftsführer beim Deutschen Hanfverband, und Rolf “Rollo” Ebbinghaus, Kurator des Hanf Museums Berlin. Rollo hat die Entwicklung der Legalisierungsbewegung und insbesondere der Hanfparade seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts nicht nur miterlebt, sondern auch tatkräftig mitgestaltet.

Nach dem dynamischen Auftritt von Checan / DVO wird es nach 20:30 Uhr zuerst nochmals ernst. Piotr Markiełaŭ, Kommunikationsdirektor von Legalise Belarus für politische Bildung und Lobbyarbeit in Belarus (Weißrussland). Die Kampagne zielt auf politische Aufklärung über psychoaktive Substanzen und die Befürwortung der Entkriminalisierung kleiner Mengen kontrollierter Drogen in Belarus ab. In Belarus herrschen harte Sitten und die Menschen, die sich dort für politische Änderungen einsetzen, haben es weit schwerer als die hier zu Lande der Fall ist. Piotr wird seine Rede auf Englisch halten, eine konsekutive Übersetzung in Deutsch ist vorgesehen. Die letzte Rede wird uns dann wieder heitere Seiten des Daseins erleben lassen. Mr. Bong alias Giacomo di Monterosso, Prinz von Hoheneichen, alias Klaus Joachim Rothenberg (Künstler, Glasbläser, Sänger, Witzbold und Berater für alle speziellen Lebenslagen) ist ein Szenekenner, Hanfaktivist, Geheimlegalizist und Hanf-Exfernsehmoderator aus Hamburg. Er wird uns in humorvoller Weise einen hanseatischen Blick auf die Legalisierungsbewegung vermitteln.

Zum Abschluss der Kundgebung wird DJane Grace Kelly mit ihren Sounds bis kurz vor 22:00 Uhr nochmals für gute Stimmung sorgen. Nach der Ankündigung der nächsten Hanfparade am Samstag, 10. August 2019, wird um 22:00 Uhr die Demonstration beendet.

Im Programm der Auftaktkundgebung wie auch der Abschlusskundgebung zur Hanfparade 2018 sind alle Zeiten angegeben, an denen die SprecherInnen und MusikerInnen zu hören sein werden. Zudem sind dort Links zu den Biografien aller auftretenden RednerInnen und KünstlerInnen.

Drogen im Fokus der Lauschangriffe

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Vor etwa einem Jahrzehnt bekam Ursula von der Leyen den Spitznamen Zensursula, als sie als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sich für mehr Überwachung des Internets und für Netzsperren stark machte. Dabei betonte sie immer wieder die große Gefahr, die von Kinderpornographie für die Gesellschaft ausgehe. In den Massenmedien wurde dieses Thema sehr prominent kolportiert. Dabei wurde auch das Thema Terrorbekämpfung immer wieder als weiteren Grund für eine verschärfte Kontrolle des Internets hervorgehoben. Die Praxis zeigte jedoch, dass für die verstärkte Kontrolle des Internets und der Telekommunikation ganz andere Gründe im Vordergrund standen, die man jedoch aus der Debatte heraus hielt und der Bevölkerung nicht in adäquater Weise vermittelte. Aus den Übersichten zur Telekommunikationsüberwachung (Maßnahmen nach § 100a StPO) des Bundesjustizministeriums geht hervor, dass der Anteil an Überwachungsmaßnahmen in Sachen Kinderpornographie stets zwischen 0,09 und 0,22 Prozent aller Überwachungsanordnungen lag. Der Anteil an Überwachungsanordnungen in Sachen Drogenfahndung lag in den letzten Jahren stets zwischen 47,0 und 49,3 Prozent. Bei der Überwachung der Telekommunikation steht somit eindeutig die Drogenfahndung im Vordergrund, weit vor allen anderen Delikten wie Mord, Terror, Freiheitsberaubung, Erpressung oder Kinderpornographie.

Die Abbildung zeigt die Anzahl der Überwachungsanordnungen betreffend Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100a StPO insgesamt und betreffend Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften und Bilder. Zeitreihe 2008 bis 2016. Datenquelle: Bundesjustitzamt.
Die Abbildung zeigt die Anzahl der Überwachungsanordnungen betreffend Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100a StPO insgesamt und betreffend Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften und Bilder. Zeitreihe 2008 bis 2016. Datenquelle: Bundesjustizamt.

 

Eine Telekommunikationsüberwachung ist ein starker Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen Personen sowie aller Personen, die mit ihnen kommunizieren via Telefon, E-Mail oder anderen Kommunikationsdiensten im Internet. Zu diesem Thema findet man jedoch kein Wort im Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten. Anscheinend sind für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, solche Eingriffe in die Privatsphäre von Personen so harmlos, dass sie es nicht für nötig erachtet, diese zu erwähnen, obwohl der größte Anteil der Überwachung vermutete Drogendelikte betrifft.

Die Abbildung zeigt die Anteile der Überwachungsanordnungen gemäß § 100a StPO betreffend Drogendelikte und Kinderpornographie als Zeitreihe von 2008 bis 2016. Datenquelle: Bundesjustizamt.
Die Abbildung zeigt die Anteile der Überwachungsanordnungen gemäß § 100a StPO betreffend Drogendelikte und Kinderpornographie als Zeitreihe von 2008 bis 2016. Datenquelle: Bundesjustizamt.

 

Als der Bundestag letztes Jahr am 22. Juni 2017 den Einsatz von Staatstrojanern in Strafverfahren erlaubt hat (in Kraft getreten am 24. August 2017), haben Juristen und Journalisten gewarnt, dass das zum massenhaften Einsatz „bei ganz normaler Alltagskriminalität“ führen würde. Das wurde seitens der Regierung und von vielen Parlamentariern immer wieder bestritten, das Ermittlungsinstrument sei nur für „schwere und schwerste Straftaten“ und „in wenigen Einzelfällen“ gedacht. Doch jetzt bekamen die Kritiker des Gesetzes betreffend die Staatstrojaner recht – vom Bundeskriminalamt (BKA) dank der Nachfrage via Informationsfreiheitsgesetz von Andre Meister (netzpolitik.org).

Vor fünf Jahren hat das BKA den berüchtigten Staatstrojaner FinFischer gekauft. Zu diesem Zeitpunkt durfte die Polizeibehörde das Instrument zur Verhinderung von internationalem Terrorismus einsetzen, aber nicht zur Strafverfolgung. Damit wollten sich BKA und Landeskriminalämter nicht zufrieden geben, sie forderten eine Gesetzesänderung, um Staatstrojaner bei ganz normaler Polizeiarbeit einzusetzen.

Unterstützung erhielten die Polizeibehörden von der Innenminsisterkonferenz, die ebenfalls Staatstrojaner zur Strafverfolgung erlauben wollte. Um dieser politischen Forderung mehr Gewicht zu verleihen, beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern eine Liste an Fällen zu erstellen, in denen die Polizei ohne Staatstrojaner Ermittlungsdefizite hatte. Das BKA ließ sich von den Polizeibehörden aus Bund und Ländern alle Ermittlungsverfahren melden, die einen polizeifachlichen Bedarf an der Überwachung und Auswertung verschlüsselter Telekommunikationsinhalte belegen sollen. In den Jahren 2012 und 2013 kamen 292 Verfahren im Bereich der sogenannten „Schwerkriminalität“ zusammen. 53 Prozent der gemeldeten Fälle ließen sich dem Bereich „Rauschgiftkriminalität“ zuordnen.

Gemäß § 100b StPO (Online-Durchsuchung) darf auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online-Durchsuchung), wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat. In Absatz 2 werden die besonders schweren Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 aufgelistet. Dazu zählen gemäß Nr. 4a auch der unerlaubte Anbau und Handel, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe sowie die unerlaubte Beschaffung von Betäubungsmitteln. Wann eine Straftat als besonders schwer einzustufen ist, wird im Gesetz nicht definiert. Gemäß Gesetz muss jeder, der im Verdacht steht, Drogen für seinen privaten Konsum zu erwerben, damit rechnen, dass ein Staatstrojaner auf seinem Smartphone oder Laptop von Amtes wegen installiert wird.

Gegen das Gesetz, wie im § 100b StPO festgeschrieben, wurden inzwischen Verfassungsbeschwerden eingereicht, so vom TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. am 19. April 2018 und den Gründern von Digitalcourage e.V. am 7. August 2018.

Fallende Kokainpreise

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Am 7. Dezember 2018 wurde der Jahresbericht der deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) für das Jahr 2017 veröffentlicht. Der Bericht liefert umfangreiches Zahlenmaterial und Hintergrundinformationen zur Drogensituation in Deutschland. Die Preise und Reinheitsgehalte der auf dem Schwarzmarkt gängigen Drogen sind in dem Workbook Drogenmärkte und Kriminalität enthalten.

Die Sicherstellungsmenge von Kokain ging verglichen mit dem Vorjahr um 337 Prozent nach oben. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 1.870,60 Kilogramm Kokain beschlagnahmt, im Jahr 2017 waren es 8.165,94 Kilogramm. Die Beschlagnahmung einer solch großen Menge hatte jedoch keine Auswirkungen auf den Schwarzmarkthandel. Es wurden deswegen keine Lieferengpässe und auch keine Preissteigerungen beobachtet. Und auch die Reinheit des gehandelten Kokains hat deswegen nicht abgenommen sondern erstaunlicherweise um mehr als vier Prozentpunkte zugenommen.

Bemerkenswert ist hierbei die Tatsache, dass der mittlere Wirkstoffgehalt für die Straßenproben mit 78,4 Prozent etwas höher lag als auf der Handelsebene. Auf der mittleren Handelsebene lag dieser bei 76,4 Prozent und bei Großhandelsmengen wurde ein mittlerer Reinheitsgehalt von 77,2 Prozent eruiert.

Die Reinheit von Kokain im Zeitvergleich

Im Straßenhandel zeigte sich in den letzten Jahren eine signifikante Erhöhung des Wirkstoffgehaltes von Kokain. Vor zwei Jahrzehnten pendelte der Wirkstoffgehalt von im Kleinhandel angebotenen Kokain in Deutschland gemäß Jahresberichte der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zwischen 40 Prozent und 50 Prozent. Nach der Jahrtausendwende sank der Wirkstoffgehalt bis zum Jahr 2006. Kokain kam damals mit einem Wirkstoffgehalt von durchschnittlich 24,6 Prozent in den Straßenhandel. Seit dem hat sich der Wirkstoffgehalt mehr als verdreifacht und lag im Jahr 2017 bei durchschnittlich 78,4 Prozent.

Übersicht über die Entwicklung der Wirkstoffgehalte für Kokain in Deutschland als Zeitreihe von 1996 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.
Übersicht über die Entwicklung der Wirkstoffgehalte für Kokain in Deutschland als Zeitreihe von 1996 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.

Preisentwicklung von Kokain im Straßenhandel

Von 2003 bis 2017 sind die Preise pro Gramm Kokain in Deutschland im Straßenhandel um etwa 20 Prozent gestiegen, wobei in den Jahren 2014 bis 2016 die Preise sogar noch etwas höher lagen. In der folgenden Grafik sind die Preise für Kokain im Straßenhandel als Zeitreihe von 2003 bis 2017 dargestellt. In diesem Zeitraum betrug die Teuerung (Inflationsrate) insgesamt etwas mehr als 20 Prozent. Der Kleinhandelspreis für Kokain in Straßenhandelsqualität stieg somit etwa gleich stark wie die allgemeine Teuerung.

Kokainpreise im Straßenhandel in Deutschland – Zeitreihe der Preise in Euro pro Gramm von 2003 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.
Kokainpreise im Straßenhandel in Deutschland – Zeitreihe der Preise in Euro pro Gramm von 2003 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.

Kokainpreise bezogen auf den Wirkstoffgehalt

Da das Kokain im Straßenhandel heute mehr Wirkstoff enthält als in den vergangenen Jahren, erhält man heute im Straßenhandel mehr Kokain und weniger Streckmittel für sein Geld. Deshalb ist es von Interesse, wie viel man eigentlich für den eigentlichen Wirkstoff Kokain bezahlt. Hier zeigt es sich, dass man heute mehr Stoff für weniger Geld erhält.

Übersicht über die Entwicklung der Preise pro Gramm für den eigentlichen Wirkstoff Kokain (ohne die beigefügten Streckmittel) als Zeitreihe von 2003 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.
Übersicht über die Entwicklung der Preise pro Gramm für den eigentlichen Wirkstoff Kokain (ohne die beigefügten Streckmittel) als Zeitreihe von 2003 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.

Im Vergleich zum Jahr 2003 zahlte man beim Straßenhändler im Jahr 2017 deutlich weniger für ein Gramm Wirkstoff Kokain – durchschnittlich nur etwa halb so viel. De facto ist Kokain also in den letzten Jahren deutlich billiger geworden. Der Preis für eine Fahrkarte für Bus und Bahn zum Drogenhändler ist hingegen in der Zwischenzeit in Berlin um 33,3 Prozent teurer geworden. Das Ticket kostete im Jahr 2003 nur 2,10 Euro, heute bezahlt man dafür 2,80 Euro.

Safer Sniffing

Was nur wenige wissen: Auch das Teilen von Sniff-Utensilien wie Röhrchen oder Banknoten kann gefährlich sein. Schon kleine Verletzungen in der Nasenschleimhaut, welche gerade beim Sniffen durch scharfkantige Röhrchen entstehen können, genügen, um sich beispielsweise mit dem Hepatitis-Virus oder Herpes zu infizieren. Deshalb: Kein gemeinsames Benutzen von Röhrchen oder Banknoten beim Sniffen!

Weitere Safer-Use-Hinweise siehe: Fachinformation: Kokain

Leicht steigende Speedpreise

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In Deutschland ist der Wirkstoffgehalt von Speed (Amphetamin) im letzten Jahr gesunken, in der Schweiz ist er hingegen stark gestiegen. Dies geht aus dem Bericht Amphetamin Auswertung 2017 von Saferparty in Zürich sowie dem Jahresbericht der deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) für das Jahr 2017 hervor. Die Berichte liefern umfangreiches Zahlenmaterial und Hintergrundinformationen zur Drogensituation in der Schweiz und in Deutschland. Die Preise und Reinheitsgehalte der auf dem Schwarzmarkt in Deutschland gängigen Drogen sind in dem Workbook Drogenmärkte und Kriminalität enthalten.

Obwohl Amphetamin auf dem Schwarzmarkt in Deutschland meistens sehr stark mit Streckmitteln versetzt ist, nahm die Zahl der Konsumenten in den letzten Jahren deutlich zu. Gemäß Jahresbericht der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD), Workbook Drogen, zeigt sich über den Zeitraum der letzten 25 Jahre bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren ein insgesamt ansteigender Trend des Amphetaminkonsums (12-Monats-Prävalenz) von 0,4 Prozent im Jahr 1990 auf 1,0 Prozent im Jahr 2015.

Bei etwa 47 Prozent der Personen, die Speed innerhalb der letzten zwölf Monaten vor der Befragung konsumiert haben, beschränkt sich der Konsum auf maximal fünf Konsumgelegenheiten. Hier handelt es sich um Gelegenheitskonsumenten. Einen häufigen Konsum von mindestens hundert Gelegenheiten innerhalb der letzten zwölf Monaten gaben 17 Prozent der Amphetaminkonsumierenden an.

Wirkstoffgehalte in analysierten Proben

Weit über zehn Jahre lag der Amphetamingehalt in analysierten Proben von auf dem Schwarzmarkt in Deutschland stammenden Speed nahezu kontinuierlich zwischen fünf und zehn Prozent. Ab dem Jahr 2012 setzte dann ein Aufwärtstrend ein, wie auf der folgenden Grafik zu sehen ist.

Durchschnittliche Wirkstoffgehalte in als Amphetamin deklarierte Proben – Zeitreihe 1996 bis 2017 für Deutschland. Datenquellen: DBDD
Durchschnittliche Wirkstoffgehalte in als Amphetamin deklarierte Proben – Zeitreihe 1996 bis 2017 für Deutschland. Datenquellen: DBDD

Die Grafik zeigt als Zeitreihe den jährlichen durchschnittlichen Wirkstoffgehalt in als Amphetamin deklarierten Proben. Die blaue Linie zeigt die Entwicklung in Deutschland von 1996 bis 2017. Datenquellen: DBDD.

Der in Deutschland seit 2012 bestehende Trend zu höheren Wirkstoffgehalten hat sich 2016 nicht fortgesetzt. Der Medianwert lag 2016 bei 13,8 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gefallen (2015: 14,6 Prozent). Im Jahr 2017 ist er weiter gefallen und lag bei 12,1 Prozent. Bei den Zusatzstoffen war Coffein mit 97,5 Prozent in den ausgewerteten Proben im jahr 2017 am häufigsten vertreten. Bei
den Verschnittstoffen ragte Lactose mit 11,2 Prozent hervor.

Der Amphetamingehalt der analysierten Proben variierte stark. Neben den bekannten Nebenwirkungen stellen der stark variierende Amphetamingehalt, die Syntheseverunreinigungen und die Streckmittel ein Gesundheitsrisiko dar. Es ist optisch nicht erkennbar, wie hoch der effektive Amphetamingehalt der jeweiligen Probe ist und deshalb besteht die Gefahr einer Überdosierung. Dies gilt insbesondere für Konsumenten aus Deutschland, die in der Schweiz Urlaub machen, da sie es aufgrund des niedrigen Wirkstoffgehaltes in Deutschland gewohnt sind, richtig fette Linien zu legen. In der Schweiz war der Wirkstoffgehalt von Amphetaminproben im Jahr 2017 mehr als dreimal so hoch wie in Deutschland. Gleiches gilt übrigens auch für Holland.

Speedpreise in Deutschland

Die Preise für Speed (Amphetamin) pendelten in den letzten Jahren im Straßenhandel in Deutschland zwischen zehn und 14 Euro. Im Jahr 2017 kostete ein Gramm Speed in Deutschland durchschnittlich 11,90 Euro. In Relation zum Wirkstoffgehalt führt das zu einem Preis von etwa 98 Euro pro Gramm reines Amphetamin. Zum Vergleich: Ein Gramm reines Kokain kostete 2017 in Deutschland etwa 91,30 Euro, der Preis pro Gramm für Kokain in Straßenhandelsqualität lag 2017 bei durchschnittlich 71,60 Euro. Ein Gramm reines Kokain ist in Deutschland im Straßenhandel günstiger als ein Gramm reines Amphetamin. Siehe hierzu auch: Fallende Kokainpreise.

Amphetaminpreise im Straßenhandel in Deutschland – Zeitreihe der Preise in Euro pro Gramm von 2005 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.
Amphetaminpreise im Straßenhandel in Deutschland – Zeitreihe der Preise in Euro pro Gramm von 2005 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.

Bei der Betrachtung der oben stehenden Grafik kann man sehen, dass die Preise von Amphetamin in Straßenhandel in Deutschland in den letzten Jahren durchschnittlich bei 12,30 bis 12,40 Euro lagen und die Ausschläge nach unten und oben nie größer als zwei Euro waren respektive stets innerhalb der Bandbreite von 15 Prozent vom Mittelwert lagen. Man kann so den Eindruck gewinnen, dass die Preise relativ stabil seien. Betrachtet man jedoch die Preise, die für den effektiven Amphetamingehalt bezahlt werden, so zeigt es sich, dass die Preise ganz erheblichen Schwankungen unterworfen sind. Der durchschnittliche Preis lag hier bei etwas mehr als 161 Euro, der tiefste Preis mit 85 Euro lag somit etwa 47 Prozent darunter, der höchste Preis mit 237 Euro lag somit etwa 47 Prozent darüber.

Übersicht über die Entwicklung der Preise pro Gramm für den eigentlichen Wirkstoff Amphetamin (ohne die beigefügten Streckmittel) als Zeitreihe von 2005 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.
Übersicht über die Entwicklung der Preise pro Gramm für den eigentlichen Wirkstoff Amphetamin (ohne die beigefügten Streckmittel) als Zeitreihe von 2005 bis 2017. Datenquelle: DBDD: Jahresberichte, Drogenmärkte und Kriminalität.

Methamphetamin – Qualität und Preise

Methamphetamin (Crystal) ist im Straßenhandel weit weniger gestreckt als Amphetamin. 2017 lag der durchschnittliche Wirkstoffgehalt bei 72 Prozent, ein Jahr zuvor lag dieser Wert bei 73 Prozent. Beim „Ziehen“ einer zu fetten Linie Methamphetamin kann es sehr leicht zu unangenehmen und manchmal auch gefährlichen Überdosierungen kommen, da Methamphetamin schon in kleineren Dosierungen viel stärker und auch viel länger als Amphetamin (in weit größeren Dosierungen) wirkt. Methamphetamin ist etwa fünfmal so wirkungsintensiv wie Amphetamin.

In Deutschland war Methamphetamin bis 1988 unter dem Markennamen Pervitin als Fertigarzneimittel in Apotheken erhältlich, wobei die Dosis pro Tablette bei 3 Milligramm lag. Sogenannte Thaipillen enthalten oft die zehnfache Wirkstoffdosis einer Pervitin-Tablette. Bis zum 1. März 2008 waren sowohl Amphetamin als auch Methamphetamin in Deutschland verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Anlage III BtMG). Aufgrund der 21. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (21. BtMÄndV) vom 18. Februar 2008 (in Kraft getreten am 1. März 2008) ist Methamphetamin durch Umstufung von Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Stoffe) in Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Stoffe) zu § 1 BtMG heute in Deutschland nicht mehr verschreibungsfähig, Amphetamin ist demgegenüber nach wie vor verschreibungsfähig.

Methamphetamin kostete 2017 in Deutschland im Straßenhandel durchschnittlich 78,00 Euro, im Jahr davor lag der Preis bei durchschnittlich 87,30 Euro. Bezogen auf den Wirkstoffgehalt bezahlte man in Deutschland im Straßenhandel 2017 etwa 108 Euro für ein Gramm Methamphetamin (ohne Streckmittel), im Jahr davor lag der Preis noch bei 120 Euro.

Safer Sniffing

Was nur wenige wissen: Auch das Teilen von Sniff-Utensilien wie Röhrchen oder Banknoten kann gefährlich sein. Schon kleine Verletzungen in der Nasenschleimhaut, welche gerade beim Sniffen durch scharfkantige Röhrchen entstehen können, genügen, um sich beispielsweise mit dem Hepatitis-Virus oder Herpes zu infizieren. Deshalb: Kein gemeinsames Benutzen von Röhrchen oder Banknoten beim Sniffen!

Weitere Safer-Use-Hinweise siehe: Fachinformation: Speed (Amphetamin, Methamphetamin)

Vergleiche hierzu in diesem Blog

[13.12.2018] Fallende Kokainpreise
[21.12.2018] Mehr Wirkstoff als je zuvor in Ecstasypillen

 

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