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Stark steigender Repressionskoeffizient

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Die Legalisierungsdebatte in Sachen Cannabis treibt die Repressionisten auf die Palme. Die Polizei intensiviert massiv die Jagd auf Kiffer. Im Jahr 2014 stieg die Anzahl der polizeilich registrierten Delikte wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 9,2%, bei den Delikten in Bezug auf Cannabis insgesamt um 11,2% und bei den allgemeinen Verstößen (auf den Konsum bezogene Delikte, Besitz kleiner Mengen zum Eigenverbrauch) in Bezug auf Cannabis um 11,7%. Von allen registrierten Delikte im Jahr 2014 in Bezug auf Cannabis entfielen 78,7% auf den Konsum bezogene Delikte. So hoch war dieser Anteil noch nie, dass heißt, noch nie zuvor wurden Kiffer so intensiv von der Polizei verfolgt wie im letzten Jahr.

Tatverdächtige

Bis 1966 lag die Zahl der jährlich erfassten Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz in der Bundesrepublik Deutschland (einschliesslich West-Berlin) deutlich unter Eintausend. Erst 1967, dem Jahr in dem Benno Ohnesorg von der Polizei erschossen wurde, registrierten die Behörden über 1.000 Tatverdächtige. Vier Jahre später registrierten die Behörden bereits über 20.000 Tatverdächtige.

Ein Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum mehrere Fälle der gleichen Straftat in einem Bundesland festgestellt wurden, wird nur einmal gezählt. Vor 1983 waren Personen, gegen die im Berichtsjahr mehrfach ermittelt wurde, immer wieder erneut gezählt worden. Wegen Ablösung dieser Mehrfachzählung, die zu stark überhöhten und strukturell verzerrten Tatverdächtigenzahlen führte, durch die jetzige “echte” Zählung, ist ein Vergleich zu früheren Jahren nur eingeschränkt möglich.

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts verdoppelte sich die Zahl der Tatverdächtigen und erreichte im Jahr 2004 mit 232.502 ihren absoluten Spitzenwert. Danach sank die Zahl kontinuierlich bis 2010 und danach stieg sie wieder kontinuierlich bis 2014 auf 228.110. Im Vergleich zum Vorjahr war eine Steigerung um 13,0% zu beobachten. Nur in den 70er Jahren sowie 1980, 1995 und 1996 wurden höhere Repressionsexpansionskoeffizienten, das heißt eine stärkere Zunahme der Repression gegen Drogengebraucher registriert.

Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG von 1960 bis 2014. Datenquelle: BKA Wiesbaden.Abbildung 1 zeigt die Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG von 1960 bis 2014.Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen bis 1990 beinhalten die Tatverdächtigen der alten Bundesländer einschließlich West-Berlin, die Zahlen der Jahre 1991 und 1992 beinhalten die Tatverdächtigen der alten Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin, in den Zahlen ab 1993 sind die Tatverdächtigen aller Bundesländer enthalten. Diese Angaben sind auch bei allen folgenden Abbildungen zu berücksichtigen. Datenquelle: BKA Wiesbaden.

Jugendliche Tatverdächtige

In den Jahren von 1932 bis 1939 lag die Zahl der jährlich erfassten Rauschgiftvergehen insgesamt durchschnittlich bei 1.200 und es wurden durchschnittlich knapp 1.000 Tatverdächtige ermittelt. Der Anteil der Jugendlichen lag dabei zumeist deutlich unter 1% (1936: 0%; 1937: 0,2%). Zwischen 1956 und 1966 lag die Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz stets unter 1.000 und der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) schwankte zwischen 0,3% und 1,7%. Durch die Instrumentalisierung des Opiumgesetzes zur Repression gegen die revoltierenden Studenten und Hippies im Jahr 1967 stieg der Anteil der minderjährigen Tatverdächtigen auf 29,4% an. Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes im Winter 1971/72 sank der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger wieder.

Noch deutlicher wird die Entwicklung bei der Betrachtung der heranwachsenden Tatverdächtigen. Waren im Jahr 1966 nur knapp 10% aller Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt, so stieg dieser Anteil bis 1971 auf knapp 70% an. Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes ist der Anteil junger Tatverdächtiger bis 1988 kontinuierlich zurückgegangen. Bei den unter 18jährigen lag er 1988 bei 4,8%. Nur 24,4% der Tatverdächtigen waren unter 21 Jahren alt.

In den 90er Jahren wurde das Betäubungsmittelgesetz, wenn auch nicht ganz so intensiv wie Ende der 60er, erneut instrumentalisiert, um eine aufkommende Jugendkultur in Schach zu halten und die an dieser Kultur partizipierenden Menschen einem intensiven Kontrollsystem zu unterwerfen. Im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends sanken die Anteile der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen dann wieder um danach wieder anzusteigen.
Anteile in Prozent der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen als Zeitreihe von 1966 bis 2014. Datenquelle: BKA Wiesbaden.Abbildung 2 zeigt die Anteile in Prozent der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen als Zeitreihe von 1966 bis 2014. Datenquelle: BKA Wiesbaden.

Allgemeine Verstöße

Als im Winter 1971/72 das neue Betäubungsmittelgesetz in Kraft trat, verkündete die Bundesregierung, dass mit dem Gesetz in erster Linie die Verfolgung der Drogenhändler und Drogenschmuggler beabsichtigt sei und erleichtert werden solle. Die Höchststrafe wurde zur Abschreckung von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt. Am 1. Januar 1982 wurde nach einer Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes die Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre angehoben.

Obwohl mit dem BtMG in erster Linie Händler und Schmuggler verfolgt werden sollten, lag der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße gemäß §29 BtMG) nie unterhalb von 60 Prozent. Bis kurz nach der Jahrtausendwende schwankte der besagte Anteil stets zwischen 60 Prozent und 70 Prozent (einzige Ausnahme 1972), um dann im Jahr 2004 seit Jahrzehnten wieder die 70 Prozent Marke zu überschreiten. Im Jahr 2014 erreichte dieser Anteil den historischen Höchstwert von 75,7 Prozent. Die Repression gegen die Drogenkonsumenten hat im Jahr 2014 ein Rekordniveau erreicht.
Prozentwerte der Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1971 bis 2014. Datenquelle: BKA Wiesbaden.Abbildung 3 zeigt in Prozentwerten die Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1971 bis 2014. Datenquelle: BKA Wiesbaden.

Anteile der diversen Cannabisdelikte

In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts lag der Anteil der allgemeinen Verstöße bei den Cannabisdelikten bei 65% und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel bei etwas über 30%. In der Folge stieg der Anteil der allgemeinen Verstöße nahezu kontinuierlich und der Anteil bezüglich Handel und Schmugel sank hingegen nahezu kontinuierlich. Im letzten Jahr erreichte der Anteil der allgemeinen Verstöße den Spitzenwert von 78,7% und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel den tiefsten Wert aller Zeiten mit 17,6%.
Anteile der diversen Cannabisdelikte als Zeitreihe von 1987 bis 2014. Datenquelle: BKA Wiesbaden.Abbildung 4 zeigt die Anteile der diversen Cannabisdelikte als Zeitreihe von 1987 bis 2014. Der illegale Anbau erreichte 2014 einen Anteil von 3,3% und die illegale Einfuhr in nicht geringen Mengen einen Anteil von 0,4%. Datenquelle: BKA Wiesbaden.

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Semialternativer Drogenbericht

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Im Vorwort des Alternativen Sucht- und Drogenberichts 2015, schreiben Heino Stöver, Bernd Werse und Dirk Schäffer: „Der erste Alternative Sucht- und Drogenbericht, der 2014 von den drei Bundesverbänden akzept e.V., Deutsche AIDS-Hilfe und JES e.V. herausgegeben wurde, hat für eine enorme Aufmerksamkeit in den Medien und der Fachöffentlichkeit gesorgt. Damit wurde deutlich, dass die Öffentlichkeit ein starkes Interesse an einer realitätsnahen und integrativen Drogenpolitik hat und eine Politik ablehnt, die größtenteils auf dem Wunsch basiert, dass es bestimmte Drogen gar nicht gäbe sowie politisch überwiegend mit Verboten und Kriminalisierung der Konsument_innen reagiert. […] Es fehlt der Drogenpolitik der Bundesregierung an strategischen, innovativen und substanzübergreifenden Konzepten sowie konsistenten Aktionsplänen. […]

Daher ist der nun vorliegende zweite Alternative Drogen- und Suchtbericht weiterhin ein dringend notwendiges Instrument, um eine zusammenfassende Gegenöffentlichkeit gegenüber den offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung zu schaffen: Der Ausgangspunkt jeglicher Drogenpolitik muss der Konsument bzw. die Konsumentin sein und zwar in der Ausbalancierung mit den gesellschaftlichen Bedingungen. Ständig mit dem Drogenverbotshammer zu hantieren ist einerseits realitätsfremd (angesichts von Millionen von Menschen, die illegale Drogen konsumieren) und andererseits angesichts weltweiter, jahrelanger Reformbemühungen, Alternativen zur Repression zu schaffen, anachronistisch.

Das Drogenverbot ignoriert auch, dass es „Drogenkulturen“ gibt, die den Gebrauch illegalisierter Drogen integriert haben und einen Konsum weitgehend ohne schädigende Nebenwirkungen pflegen (z. B. mit Cannabis oder Kokain). Darin deutet sich an, dass wir bei der Drogenpolitik auf mündige Bürger_innen zählen sollten sowie auf eine Kontrollstrategie, die auf glaubhafte Information anstatt auf undifferenzierte (und im Übrigen ineffektive) Ablehnung setzt.

Ein Bericht ohne Hanfszene

Obwohl es im Vorwort heißt, der Ausgangspunkt jeglicher Drogenpolitik müsse der Konsument bzw. die Konsumentin sein, kommt die Hanfszene in dem Bericht nicht vor. Bedeutende Organisationen und Institutionen wie der Deutsche Hanfverband (DHV), die Hanfparade, die Organisatoren der Global Marijuana Märsche oder das Hanf Museum werden in dem Bericht überhaupt nicht erwähnt. Ein großer Wissens- und Erfahrungspool wurde hier völlig übergangen. Die Redakteure des Alternativen Sucht- und Drogenberichts 2015 machen wohl lieber Politik für Menschen statt mit den Menschen.

Ein Bericht ohne alternative Medien

Fachzeitschriften, in denen man seit Jahren viel über Drogenkultur und Drogenpolitik lesen kann, wie zum Beispiel das Hanf Journal (einmal als Quelle angegeben), die Grow, die Soft Secrets, die Medijuana oder Lucy’s Rausch bleiben ebenso unerwähnt wie die Online-Medien für Psychonauten. Informationen über Kanäle wie Open Mind, Drug Education Agency (DEA), PSI-TV oder Tagesrausch sucht man vergeblich in dem Bericht, obwohl die ausführlich und differenziert zum Thema berichten.

Nur ein deutsches Partydrogenprojekt

Das Suchtpräventionsprojekt Mindzone wurde im März 1996 vom Landes-Caritasverband Bayern e.V. in Kooperation mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium gegründet. Anlass war der gestiegene Konsum verschiedener Designerdrogen unter Partygänger_innen. Diesem Projekt wurde ein ganzes Kapitel gewidmet. In dem Kapitel heißt es: „Zu den Entwicklungen im Projekt gehört aber auch das projektinterne Ringen um Positionen und Aussagen, die gerade in Bayern einen schweren Stand haben: z.B. Umgang mit Akzeptanz, Drogenmündigkeit, Legalisierung, Entkriminalisierung.

Hier ein Lob an die Autoren Sonia Nunes, Johanna Kuban und Dirk Grimm vom Projekt Mindzone: In dem hier zitierten Satz kommt das Wort „Drogenmündigkeit“ vor – das einzige Mal in dem ganzen Bericht. Zum Vergleich: In der „Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der Suchtprävention“, die im Juni 2002 von der Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wurde, tauchte dieser Begriff bereits 16 Mal auf.

Präventionsprojekte haben nicht nur in Bayern einen schweren Stand. So führten der Polizeipräsident der Stadt Leipzig, Horst Wawrzynski (CDU), und der sächsische Landespolizeipräsident Bernd Merbitz (CDU) im Jahr 2011 eine regelrechte Kampagne gegen das Projekt Drugscouts wegen eines Flyers zu Polizeikontrollen. In einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung sagte Bernd Merbitz u.a. zum besagten Faltblatt „Solche Flugblätter, wie man sich bei Polizeikontrollen verhalten sollte, empfinde ich als Kampfansage. Es bedeutet doch nichts anderes, als dass Leuten, die etwas strafbares getan haben, geholfen werden soll, sich gegen jene zu schützen, die für Recht und Ordnung sorgen. Ich halte das für äußerst kritisch. Wir müssen deshalb darüber nachdenken, und haben dies auch schon teilweise getan, ob dies überhaupt ein Projekt ist, das förderwürdig ist.

Wahrlich, es ist schon äußerst befremdlich, wenn ein Landespolizeipräsident eine Aufklärung von Menschen über ihre gesetzlich verankerten Rechte als „Kampfansage“ empfindet. Jede Aufklärung von Menschen über ihre gesetzlich verankerten Rechte ist förderlich für den Rechtsstaat. Jeder Versuch, eine solche Aufklärung zu verhindern, ist eine Kampfansage an den Rechtsstaat. Der sächsische Landespolizeipräsident Bernd Merbitz hat sich mit seiner Aussage als als Verfechter von Rechtsstaatlichkeit selbst diskreditiert.

Derzeit gibt es ein ähnliches Problem in Frankfurt am Main. Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) polemisiert derzeit gegen das Alice Project, ein Präventionsprojekt in Frankfurt am Main, weil dieses einen Flyer herausgegeben hat mit dem Titel „Polizeikontrolle – was tun?“. Gemäß Grüttner werden in dem Flyer Tipps gegeben, wie man Beamten bei einer Durchsuchung das Leben schwer machen kann. Dabei handelt es sich auch bei diesem Flyer ausschließlich um rechtliche Aufklärung.

Stefan Grüttner war von 1991 bis 1995 hauptberuflicher Sozialdezernent der Stadt Offenbach am Main. Schon damals versuchte die CDU in Offenbach eine sachliche Aufklärung zu verhindern. Es ging um eine PartyDrogenBroschüre, die Helmut Ahrens 1994  für das Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Frankfurter Diskothekenbesitzer veröffentlichte.  Im von Peter Walter (Erster Kreisbeigeordneter des Kreises Offenbach, CDU) unterzeichneten Indizierungsantrag heißt es:

Die Broschüre hat die Verherrlichung und Verharmlosung von Drogenkonsum zum Inhalt. Sie gibt eine Gebrauchsinformation zu den Partydrogen Ecstasy, Speed, LSD und Kokain. Es werden die Wirkungsweisen der einzelnen Drogen beschrieben. Die Schilderungen sind allgemein so, dass man die Beschreibung als Rezept betrachten kann. Für die jugendlichen Leser werden die Gefahren und Risiken des Drogenkonsums nicht ausreichend und deutlich genug herausgestellt. Vielmehr animiert die Broschüre eher dazu, die Drogen auszuprobieren, da sie den Eindruck vermittelt, dass durch den Drogengenuss nicht viel passiert.

Am 1. Dezember 1994 wurde der Indizierungsantrag von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in Bonn zurückgewiesen (Pr. 319/94; Entscheidung Nr. 4452 vom 1.12.1994). Der Indizierungsantrag, der zwar vorgab, im Interesse junger drogengefährdeter Menschen zu handeln, aber lediglich den Staat als politischen Zensor einforderte, ist einstimmig bei der Anhörung am 1. Dezember 1994 in Bonn von der Bundesprüfstelle zurückgewiesen worden. Die Bundesprüfstelle konnte in der ihr zur Prüfung vorgelegten Broschüre keine Gefährdungspotentiale für Jugendliche erkennen.

Die Gründung des Vereins Eve & Rave im Oktober 1994 in Berlin war eine Folge dieses Indizierungsantrag und ging mit einer Politisierung von Party-Peers mit Drogenerfahrungen einher, die sich nicht durch Zensur und einseitige realitätsfremde Drogenaufklärung einschüchtern, respektive irreleiten lassen wollten. Und Eve & Rave Schweiz, nach dem Modell in Berlin im Februar 1996 gegründet, ist außer dem Projekt Mindzone das einzige PartyDrogenProjekt, dass im Alternativen Sucht- und Drogenberichts 2015 erwähnt wird.

Fazit

In dem Alternativen Sucht- und Drogenberichts 2015 werden alternative Projekte kaum bis gar nicht erwähnt. Deshalb erhielt dieser Beitrag den Titel „Semialternativer Drogenbericht“. Nichtsdestotrotz ist der Alternative Sucht- und Drogenberichts 2015 auf jeden Fall lesenswert, leistet er doch einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung in Sachen Drogenpolitik.

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Präventives Kiffen gegen Komasaufen

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Heute, Freitag, 26. Juni 2015, ist wieder „Weltdrogentag“. Der „Weltdrogentag“, offiziell International Day against Drug Abuse and Illicit Trafficking oder Internationaler Tag gegen Drogenmissbrauch und unerlaubten Suchtstoffverkehr findet jährlich am 26. Juni statt. Dieser Aktionstag wurde im Dezember 1987 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgelegt und ist gegen den Missbrauch von Drogen gerichtet. Ähnlich wie der Weltnichtrauchertag ist der Weltdrogentag jedes Jahr Anlass für Aktionen und Pressemitteilungen. Seitens der Vereinten Nationen ist das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) für den „Weltdrogentag“ verantwortlich.

Das alte Motto des Weltdrogentages

Wie auf der Website www.weltdrogentag.eu zu lesen ist, war das Motto des Weltdrogentages in den letzten Jahren: „Drogenkontrolle kontrolliert MEIN LEBEN! Dein Leben. Dein Umfeld. Dein Platz für Drogen.“ Dieser Slogan gilt für drei Jahre und widmet sich jedes Jahr jeweils einem der folgenden Themen: Drogenmissbrauch, Drogenproduktion und Kultivierung sowie das Illegalisieren des Drogenhandels.

Mit dieser Kampagne möchte das UNODC die Aufmerksamkeit auf die großen Probleme durch illegalisierte Drogen in der Gesellschaft lenken. Kein Mensch, keine Familie und keine Gemeinschaft ist in Sicherheit, wenn Drogenkontrollen überhand nehmen.Schadensminderung durch präventives Kiffen?Schadensminderung durch präventives Kiffen?

Drogenkontrolle kann den Geist von eigenständigen Konsumenten schädigen und deren Körper gefangen nehmen. Der Anbau von Pflanzen, die zu den „Drogen“ gezählt werden können helfen, Landwirten in kriegszerstörten Ländern ihre Familien zu ernähren. Drogenrepression schafft Kriminalität und illegalen Handel.

Das Ziel der Kampagne ist es, Personen zu inspirieren und Unterstützung für eine gerechte und effektive Drogenpolitik zu finden. Die Vorgaben sind schlicht und die Slogans flexibel. Beispielsweise können Variationen des Slogans für verschiedene Kontexte angepasst werden.

Das neue Motto des Weltdrogentages

Gemäß Website der Vereinten Nationen lautet das neue Motto des Weltdrogentages: „Lasst uns unser Leben, unsere Lebensgemeinschaft und unsere Identität ohne Drogen entwickeln.“ (Lets Develop – Our Lives – Our Communities – Our Identities – Without Drugs).

Das bedeutet im Klartext, dass das UNODC eine drogenfreie Welt anvisiert: Kein Kaffee mehr, kein Alkohol mehr, kein Tabak mehr, kein Hanf mehr, keine Zauberpilze mehr, also kein gar nichts mehr, dass aufgrund seiner psychotropen Wirkung her das Gemüt, die Sinne und den Geist erfreuen kann. Das UNODC fordert mit diesem Motto eine nüchterne normative Welt in der Drogenkultur kein Platz hat. Ob eine solche Welt in erster Linie die Lebensqualität der Menschen verbessert oder ob es bei der Durchsetzung einer Gesundheitsdiktatur, deren Auswirkungen man ja heute schon beim „globalen Krieg gegen Drogen“ beobachten kann, vorwiegend Lebensgrundlagen von Menschen zerstört werden, darüber schweigt sich das UNODC aus. Angaben zu den Kollateralschäden der derzeitigen und der anvisierten Drogenpolitik sucht man vergeblich in den amtlichen Pressemitteilungen zum Weltdrogentag.

Schadensminderung durch Kiffen

In Berlin wird viel gekifft. 41,5% der Berlinerinnen und Berliner haben schon mal in ihrem Leben gekifft, 11,3% taten dies im letzten Jahr und 5,3% im Letzten Monat (Kraus, Pabst, Gomes de Matos & Piontek; Epidemiologischer Suchtsurvey Berlin 2012, S. 34). Zum Vergleich: Bundesweit haben in Deutschland 23,2% der Bevölkerung schon mal gekifft, im letzten Jahr waren es 4,5% und im letzten Monat 2,3% (REITOX Jahresbericht für Deutschland 2014, S. 29). In Berlin kiffen aktuell somit mehr als doppelt so viele Menschen als im Bundesdurchschnitt.

Auch in Hamburg wird viel gekifft. Das Büro für Suchtprävention der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. veröffentlichte 2014 zahlen zum Cannabis- und zum Alkoholkonsum in Hamburg und einigen anderen Orten zum Vergleich. Im Hamburg sank die Lebenszeitprävalenz (mindestens einmal im Leben konsumiert) von Alkohol bei den 14- bis 17-jährigen im Zeitraum von 2007 bis 2012 von 83 auf 77 Prozent, die Lebenszeitprävalenz von Cannabis stiegt hingegen von 23 auf 29 Prozent. Die 30-Tage-prävalenz (mindestens einmal im letzten Monat konsumiert) von Cannabis stieg im gleichen Zeitraum bei den 14- bis 15-jährigen von 7 auf 13 Prozent und bei den 16- bis 17-jährigen von 11 auf 22 Prozent. Dies sind deutlich höhere Werte als im Bundesdurchschnitt.

Wo viel gekifft wird, da wird offensichtlich weniger gesoffen, da in Hamburg und in Berlin weit weniger Menschen aufgrund einer Alkoholintoxikation in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. Im Drogen- und Suchtbericht vom Mai 2015 ist auf Seite 21 eine ganzseitige Abbildung zu sehen, auf der die Krankenhausbehandlungen aufgrund von Alkoholvergiftungen für die einzelnen Bundesländer in Relation zur Einwohnerzahl (pro 100.000 Einwohner) dargestellt sind. Die niedrigsten Werte weisen die Stadtstaaten Hamburg (131,4) und Berlin (162,6) auf, für Bayern ist ein Wert angegeben, der mehr als dreimal so groß ist wie derjenige für Hamburg. In Bayern mussten über 430 Personen pro 100.000 Einwohner wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden. Nur im Saarland waren es noch mehr: 505,1.
Krankenhausbehandlungen aufgrund von Alkoholvergiftungen für die einzelnen Bundesländer in Relation zur Einwohnerzahl (pro 100.000 Einwohner)
Die Abbildung zeigt die Zahl der Krankenhausbehandlungen aufgrund von Alkoholvergiftungen in den einzelnen Bundesländern je 100.000 Einwohner im Jahr 2013. Komasaufen scheint im Saarland und in Bayern üblicher zu sein als in den Kifferhochburgen Hamburg und Berlin.

Präventives Kiffen

Die OECD publizierte am 12. Mai 2015 unter dem Titel „Eindämmung von schädlichem Alkoholkonsum“ eine Reihe von Vorschlägen, wie der exzessive Alkoholkonsum eingedämmt werden könnte. Unter den Vorschlägen ist „präventives Kiffen“ nicht zu finden, obwohl man durch Kiffen statt Saufen die Morbiditätskosten wie auch die Mortalitätskosten drastisch senken könnte. Letzteres vor allem, da aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums jährlich allein in Deutschland Zehntausende von Menschen sterben, aufgrund eines übermäßigen Cannabiskonsums jedoch keine Todesfälle bekannt sind.

Dass Kiffer weniger saufen als die Durchschnittsbevölkerung ist seit langem bekannt. So hat die Arbeitsgruppe „Hanf und Fuß“ bereits im Jahr 1993 bei einer großen Umfrage festgestellt, dass Kiffer beim Joint oder bei der Wasserpfeife lieber Tee als Bier trinken. In der 1994 im Nachtschatten Verlag und bei Werner Pieper’s MedienXperimente unter dem Titel „Unser gutes Kraut – Das Portrait der Hanfkultur“ erschienen Auswertung der Umfrage kann nachgelesen werden, was Kiffer gerne beim Rauchen trinken (Mehrfachnennungen möglich):

69%: Tee, Chai
60%: Bier
54%: Kaffee
51%: Wein, Schaumwein
16%: Schnaps

Das alternative Motto zum Weltdrogentag lautet deshalb: Präventives Kiffen gegen Komasaufen

Vergl. herzu: Schadensminderung durch präventives Kiffen?

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Spärliche Aufklärung nach tödlichem Unfall

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Am 29. Juni 2015 teilte die Polizeiinspektion Lüneburg in einer Pressemitteilung mit, dass eine 17-jährige nach dem Konsum von zwei Ecstasy-Tabletten verstorben sei. Eine Obduktion habe ergeben, dass der Konsum der Ecstasy-Tabletten ursächlich für ihren Tod gewesen sei. In Folge der weiteren Ermittlungen habe die Polizei bei einem mit Drogendelikten bereits in Erscheinung getretenen 17-jährigen in Lüneburg eine Durchsuchung durchgeführt und habe dort weitere Tabletten sichergestellt.

Wie aus einer Meldung der Drogenberatungsstelle „Drug Scouts“ vom 2. Juli 2015 zu entnehmen ist, gab die Polizeidirektion Leipzig diesbezüglich eine Warnung heraus. Dort heißt es:

In Niedersachsen ist eine Jugendliche, die nach dem Rauchen von Marihuana eine Ecstasy-Tablette und eine Stunde später eine zweite konsumierte, verstorben. Das Mädchen krampfte und verstarb, trotz zeitnah eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen.

Die Sorten der Ecstasy-Tabletten waren  „Pinke Chupa Chups“ und „grau-schwarzer NESCAFÉ“.

Die „Pinke Chupa Chups“  wurde nach Erkenntnissen der PD Leipzig in Leipzig gehandelt, so dass nicht auszuschließen ist, dass diese vorgenannte Sorte ebenfalls in Leipzig konsumiert wird.

Mit „grau-schwarzer NESCAFÉ“ sind wohl die schwarzen „Nespresso-Pillen“ gemeint. Gemäß Angaben im Forum von Eve & Rave Schweiz sind „Nespresso-Pillen“ seit September 2014 in unterschiedlichen Farben im Umlauf und die Pillen sollen je nach Charge zwischen 130 mg und 225 mg MDMA enthalten. In Wien wurden im Dezember 2014 vom Projekt Checkit! dunkelblaue „Nespresso-Pillen“ getestet und die enthielten 120 mg und 125 mg MDMA. Im Januar wurde ebenfalls von Checkit! eine „Nespresso-Pille“ getestet, die orange war und 169 mg MDMA enthielt.

Die „Chupa Chups“ sind seit Oktober 2014 in verschiedenen Farben im Umlauf. Solche Pillen wurden sowohl in der Schweiz als auch in Österreich im Rahmen von Drug-Checking-Programmen getestet. Die Dosierungen lagen in der Schweiz zwischen 121 mg und 176 mg; die in Österreich getestete Pille enthielt 96 mg MDMA.
Chupa Chups Ecstasy Pillen
Die Abbildung zeigt „Chupa Chups“ in verschiedenen Farben. Die dunkelgrüne Pille enthielt 121 mg MDMA, die rote 136,2 mg und die hellgrüne 123,3 mg. Eine im November 2014 getestete violett gesprenkelte Pille enthielt 175,6 mg MDMA und drei im Januar getestete rote Pillen mit dem Logo „Chupa Chups“ enthielten zwischen 96 mg und 98 mg MDMA. Ähnlich aussehende Pillen können sehr unterschiedliche Dosierungen aufweisen.

In der Warnung der Polizeidirektion Leipzig heißt es lediglich, dass „Pinke Chupa Chups“ auch in Leipzig im Umlauf seien. Eine Angabe zu den Inhaltsstoffen oder zur Dosierung machte die Polizei nicht. Wenn die Polizei weiß (und nicht nur auf Grund einer Aussage vermutet), dass solche Pillen in der Stadt im Umlauf sind, dann weiß sie auch, was drin ist. Bekanntlich ist eine Warnung erst dann sinnvoll, wenn sie vollständig und präzise ist, da erst dann eine Beeinflussung des Konsumverhaltens zu erwarten ist und die Konsumenten in die Lage versetzt werden, ein vernünftiges Risikomanagement betreiben zu können. Eine Warnung ohne solche Angaben ist das Papier nicht wert, auf der sie geschrieben wurde.

Die Hannoversche Allgemeine berichtete am 30. Juni 2015 unter dem Titel „17-Jährige stirbt nach Ecstasy-Konsum“ von dieser Tragödie. In dem Artikel wird reichlich aus der Pressemeldung der Polizeiinspektion Lüneburg zitiert. In dem Artikel steht in einem Absatz unter dem Zwischentitel „Inhaltsstoffe weitgehend unbekannt“ folgender Satz: „Bislang gebe es aber keine Hinweise darauf, dass die Pillen in Niedersachsen mit giftigen Substanzen gestreckt seien.“ Das Abendblatt (Region Niedersachsen) schrieb jedoch in seiner Meldung zu diesem tragischen Ereignis bereits im Titel: „Polizei ermittelt und warnt vor verunreinigten Ecstasy-Tabletten.

Wenn die Polizei in Niedersachsen wirklich präventiv für den Schutz der Unversehrtheit von Leib und Leben der Menschen proaktiv engagiert wäre, dann hätte sie so rasch wie möglich die Ergebnisse der Analysen der besagten Pillen veröffentlicht. Und dann wären in den Medien nicht solch widersprüchliche Meldungen aufgetaucht. Gemäß Polizeimeldung hatte ja die Polizei bei einem mit Drogendelikten bereits in Erscheinung getretenen 17-jährigen in Lüneburg weitere Tabletten sichergestellt. Solche Tabletten chemisch zu analysieren dauert keine 30 Minuten, wie man auf vielen Festivals und diversen Clubs in Österreich und in der Schweiz immer wieder beobachten kann. Zudem steht in der Polizeimeldung, dass eine Obduktion ergeben habe, dass der Konsum der Ecstasy-Tabletten ursächlich für ihren Tod gewesen sei. Eine Obduktion lässt recht genaue Rückschlüsse auf Inhaltsstoffe und deren Dosierungen zu. Auch hier wären genauere Angaben sachdienlich gewesen.

Es ist doch seit langem bekannt, dass Formulierungen wie „Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich davor Ecstasy einzunehmen, da Tabletten im Umlauf sind, deren Nebenwirkungen unter bestimmten Voraussetzungen tödlich sein können.“ kaum einen Konsumenten zu einer Verhaltensänderung motivieren, präzise Angaben zu den Wirkstoffmengen, eingenommenen Medikamenten und beispielsweise dem Körpergewicht der 17-jährigen hätten erfahrungsgemäß jedoch sehr wohl die Eigenschaft gehabt, eine solche Motivation zu fördern.

Vergl. hierzu in diesem Blog:
Artikel vom 28.11.2014: Extrem hoch dosierte Ecstasy-Pillen im Umlauf
Artikel vom 09.01.2015: Tödliche Superman-Pillen im Umlauf

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Hanfparade in Absurdistan

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Am Samstag, den 8. August 2015, startete die Hanfparade mit diversen Reden auf dem Washingtonplat beim Berliner Hauptbahnhof und zog dann mit etwa einem Dutzend Musikwagen zum Gesundheitsministerium zur ersten Zwischenkundgebung und in der Folge zum Berliner Dom zur zweiten Zwischenkundgebung um dann mit einem vielfältigen Programm auf der Straße des 17. Juni vor dem Brandenburger Tor den großen Abschluss zu zelebrieren.

Die Bild berichtete, dass der Protestzug gemäß Polizeisprecher mit rund 5000 Menschen gestartet sei, die Berliner Zeitung berichtete hingegen, dass rund 7000 Menschen zur Parade gekommen waren und im Tagesspiegel stand, dass laut Polizei 8000 Menschen durch Berlin zogen und die Parade sich wie ein großes Straßenfest durch die Straßen der Hauptstadt schob. Auch das Neue Deutschland berichtete von rund 8000 Cannabis-Sympathisanten, die bei Temperaturen um 35 Grad und knallender Sonne am Brandenburger Tor eintrafen.  So unterschiedlich die Zahl der Demonstranten angegeben wurde, so übereinstimmend war das positive Bild, dass von der Parade vermittelt wurde. So resümierte die TAZ unter dem Titel „Der Joint als Parole“ sehr treffend: „Wer für das Recht auf freies Kiffen auf die Straße geht, stundenlang durch den Stadtteil Mitte zieht und am Ende vor dem Brandenburger Tor weiter demonstriert, tut dies zum Großteil eben nicht nur aus reinem Spaß, sondern weil er ein ernstes Anliegen hat.“ Danach konstatierte  der Autor Andreas Hartmann, dass die meisten der Hanfparade-Teilnehmer kaum älter als um die 21 Jahre waren – von wegen unpolitischer Jugend.

Viel Jubel vor der großen Bühne

Tausende Cannabis-Sympathisanten jubelten vor der großen Bühne beim Brandenburger Tor – wegen des Sponsors auch Dinafem-Bühne genannt – nicht nur den Musikern der auftretenden Bands – die Ohrbooten, Kat Baloun, Damian Davis und Mono & Nikitaman – zu, sondern auch den Rednerinnen und Rednern. Als erster sprach Frank Tempel (Die Linke, suchtpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion). Frank Tempel betonte in seiner Rede, dass nicht nur über 120 Strafrechtsprofessoren sich für eine Evaluierung und Revision des Betäubungsmittelgesetzes aussprechen, sondern auch die Führungsspitzen der Polizeigewerkschaften wie auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Als ehemaliger Kriminalbeamter kennt sich Tempel in der Materie sehr gut aus und er schilderte in eindrücklicher Weise, wieso viele Kriminalisten das Cannabisverbot für gescheitert halten.

In der Folge sprach Thomas Isenberg, Sprecher für Gesundheit der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. In seiner Rede (bis dato noch nicht online verfügbar) schilderte er den Wandel, der sich gerade bei der Frage zur Cannabislegalisierung in der Partei vollzieht und erläuterte die Bedeutung der Mitgliederbefragung bei der Berliner SPD im Oktober zu zentralen Themen des Wahlprogramms. Ganz basisdemokratisch sollen die 17.000 SPD-Mitglieder zu speziellen und vor allem heiß diskutierten Themen Stellung beziehen, so dass das Wahlprogramm im Sinne der Parteimitglieder ausgefertigt werden kann. Hier bat Isenberg alle Anwesenden sich mit ihnen bekannten SPD-Mitgliedern in Verbindung zu setzen und ihnen den Irrsinn des Cannabisverbots zu erklären und bei ihnen für eine Zustimmung für die Legalisierung zu werben.

Nach dem musikalischen Zwischenspiel von Kat Baloun kam die Bürgermeisterin des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) zu Wort. In ihrer Rede (bis dato noch nicht online verfügbar) schilderte sie die Situation im Görlitzer Park, der in Touristenführer als das Kifferparadies von Berlin beworben wird, und die Erfolglosigkeit der sogenannten und nach Einschätzung vieler Juristen verfassungswidrigen Null-Toleranz-Politik des Berliner Innensenators Frank Henkel. Sie betonte, dass inzwischen auch der Berliner Senat die Nutzlosigkeit der vielen Razzien erkannt habe. Vehement verteidigte sie den Antrag zum Modellversuch, bei dem Cannabis staatlich kontrolliert an registrierte Konsumenten in ihrem Bezirk verkauft werden soll.

Die zwei letzen Redner kamen aus dem benachbarten Ausland und sprachen vor allem über die internationale Drogenpolitik. Joep Oomen aus Belgien von der Europäischen Vereinigung für eine gerechte und effektive Drogenpolitik (ENCOD) widmete seine Rede vor allem dem Freiheitsgedanken. In eloquenter Weise schilderte er das Recht eines jeden Menschen, sein Leben so zu gestalten, wie es ihm beliebt und dass man dafür keine Vorgaben von irgendwelchen internationalen Organisationen wie die UNO dazu benötige. Auch der Schweizer Hans Cousto von der Freien Arbeitsgemeinschaft DrogenGenussKultur stellte in seiner Rede den Freiheitsgedanken ins Zentrum seiner Ausführungen. Zudem erläuterte er die Bedeutung der verschiedenen Cannabinoiden für den Genuss und die Verträglichkeit unterschiedlicher Haschisch- und Grassorten und forderte die UNO auf, der Suchtstoffkommission in Wien das Mandat zu entziehen und der UNESCO zu übertragen, da der  Gebrauch von Drogen nur durch Bildung, Wissenschaft und Kultur sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft verträglich gestaltet werden könne.

Absurde Szenen hinter der Bühne

Vor ihrem Auftritt saßen Frank Tempel und Thomas Isenberg an einem Biertisch hinter der großen Bühne unweit eines Stapels von zusammengeklappten Biertischen und Bierbänken. Zu ihnen gesellte sich dann noch der Richter Andreas Müller aus Bernau. Nachdem die beiden Erstgenannten ihre Vorträge gehalten hatten und die drei Herren den Bereich hinter der Bühne verlassen hatten, kam die Polizei und ordnete an, dass die Bänke und der Tisch wieder auf den Stapel zu legen seien. Die Polizisten begründeten diese Anordnung mit den Auflagen der Versammlungsbehörde für diese Demonstration.
Auszug aus dem Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde von Berlin zur HanfparadeDie Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus den Auflagen der Versammlungsbehörde für die Hanfparade. Darin heißt es, dass das Aufstellen von Bänken und Tischen hinter der Bühne untersagt sei. Ebenso war es untersagt, den Künstlern und den Rednern einen Imbiss zur Stärkung zu servieren. Deshalb untersagte die Polizei auch dem Lieferanten der Speisen das Gelände der Abschlusskundgebung mit seiner Ware zu betreten. In der Folge mussten alle Redner und Künstler stehend auf ihren Auftritt warten, so auch die Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg. Diese absurde Maßnahme kann man nun wirklich nicht als versammlungsfreundlich klassifizieren. Und ständig standen zwei oder drei uniformierte Beamte in der Nähe des Stapels mit den Bänken und Tischen und passten auf, dass ja niemand dort eine Bank greift und diese aufstellt, damit man sich darauf setzen kann.

Gemäß Brockdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 (BVerfGE 69, 315) sind die staatlichen Behörden gehalten, nach dem Vorbild friedlich verlaufender Großdemonstrationen versammlungsfreundlich zu verfahren und nicht ohne zureichenden Grund hinter bewährten Erfahrungen zurückzubleiben. Vor diesem Hintergrund erscheint der Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde nicht nur absurd, sondern auch rechtswidrig zu sein, da durch eine Verköstigung von Künstlern und Rednern hinter einer Bühne auf Tischen wahrlich keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist. Die übermäßige Regelung aller Dinge und die Gängelung der Menschen scheint immer noch dem preußischen Wesen inne zu wohnen wie zu Kaisers Zeiten.

Schon Alexander von Humboldt machte sich vor weit über hundert Jahren über das preußische Wesen der Berliner lustig und bezeichnete Berlin als eine intellektuell verödete, kleine, unliterarische und dazu überhämische Stadt, wo man monatelang gedankenleer an einem selbstgeschaffenen Zerrbild matter Einbildungskraft naget und alles und Jedes nach der Schreiberschablone gemessen werde.  Die Berliner Akademie der Künste, deren „Regeneration“ er für dringend nötig erachtete, charakterisierte Humboldt als „Wespennest geschlechtsloser Insekten.“ Das gleiche Charakteristikum trifft heute auf die Berliner Innen- respektive Versammlungsbehörde und ihre Vollzugsbeamte zu.

Hinter der Bühne brauchte es keine Karikaturen, um das preußische Wesen zu überzeichnen, da man dasselbe wie in einem Comic live erleben konnte. Man wähnte sich dort nicht in einer weltoffenen und toleranten Metropole, die Berlin seit etwa einem Vierteljahrhundert als Hauptstadt der BRD so gerne sein möchte, sondern man fühlte sich dort wie in der Hauptstadt von Absurdistan.

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Richter ebnet den Weg zu Cannabis als Medizin

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Freispruch bei illegalem Anbau von Cannabis durch einen Erlaubnisinhaber

Wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) am 29. August 2015 mitteilte, fand am 13. Juni 2014 bei Thomas K. eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung von zehn Cannabispflanzen sowie legal erworbener Cannabisblüten aus der Apotheke statt. Am 29. Juli 2015 wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Esslingen vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz freigesprochen. Der anwesende Oberstaatsanwalt legte jedoch gleich Berufung ein, so dass das Verfahren vor dem Landgericht weitergeführt wird.

Im Urteil führt das Gericht aus: „Vorliegend ist die Tat zwar nicht nach § 34 StGB gerechtfertigt, jedoch nach § 35 StGB entschuldigt. Von einer gegenwärtigen Gefahr für die Gesundheit („Leib“) des Angeklagten ist auszugehen. Der Angeklagte leidet unter massiven Schmerzen seiner Verletzungen […] Dass der Einsatz von Cannabis zur Linderung der Leiden und Beschwerden des Angeklagten geeignet und erforderlich ist, ergibt sich bereits daraus, dass ihm eine Erlaubnis zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten erteilt wurde. Gegenwärtig im Sinne der §§ 34, 35 StGB ist auch eine Dauergefahr […], sodass auch chronische Schmerzen, die nicht anderweitig gelindert werden können, darunter zu subsumieren sind. Das Ziel des Eigenanbaus ist zudem, die Gefahr vom Angeklagten selbst abzuwenden, die Schmerzen bei ihm zu lindern. Sie ist auch nicht anderweitig abwendbar.

Bereits 2003 gab es ähnliche Freisprüche

Am 15. Mai 2003 wurde erstmals ein Patient, der Cannabis in seiner Wohnung anbaute und dann zu medizinischen Zwecken konsumierte und deswegen angeklagt war, von einem deutschen Gericht freigesprochen. Richter Bauer vom Amtsgericht Mannheim (1 Ls 310 Js 5518/02 – AK 64/02) erklärte nach Anhörung zweier medizinischer Sachverständiger, es habe eine Notstandslage vorgelegen. Die Verwendung von Cannabis sei daher unter den konkreten Umständen gerechtfertigt gewesen. Der Patient hatte vergeblich versucht, für eine Behandlung mit dem Cannabiswirkstoff Dronabinol (Delta-9-THC) eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen diesen Freispruch eingelegt, so daß der Rechtsstreit in den nächsten Monaten am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entscheiden wird.

Fünfte Verhandlung und endgültiges Urteil

Am 27. November 2003 erhielt Michael G., ein Patient mit der unheilbaren und phasenweise sehr schmerzlichen Darmkrankheit Morbus Crohn, die richterliche Erlaubnis zum Anbau und zur Verwendung von Cannabis. Der Richter Michael Zimmermann vom Amtsgericht Tiergarten [4 Op Js 1431/00 Ls (168/00)] urteilte, dass sich der Angeklagte Michael G. in einer Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung einzulegen.

Damit war das Urteil rechtskräftig. Zum ersten Mal seit mehr als vierzig Jahren durfte wieder ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen und konsumieren.

Der Richter Zimmermann verurteilte den Angeklagten zwar zu einer Geldstrafe auf Bewährung – die mildeste mögliche Strafe –, allerdings nur weil er eine viel zu große Menge Cannabis (59 Pflanzen) besessen hatte. Eine wesentlich kleinere Menge hätte ausgereicht, um sich ausreichend zu therapieren. Der Angeklagte Michael G. litt seit mehr als zwanzig Jahren an einer in Schüben auftretenden entzündlichen Darmerkrankung, die Gewichtsverlust, Durchfälle und äußerst schmerzhafte Krämpfe im Bauchraum verursacht. Im Jahre 2002 hatte ein anderer Richters des Amtsgerichts ihn zu einer fünfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, das Berufungsgericht [KG, 18.11.2002 – (4) 1 Ss 273/02 (122/02)] hatte das Urteil jedoch aufgehoben und das Amtsgericht aufgefordert, die Umstände der Tat zu berücksichtigen.

Fazit

In Deutschland müssen immer noch Patienten leiden, weil ihnen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte respektive das Gesundheitsministerium ihnen den Zugang zu ihrer Medizin behindert oder gar völlig verwehrt. Dies geschieht, obwohl Gerichte seit mehr als zehn Jahren diesen Notstand erkannt haben. Alle Drogenbeauftragten der Bundesregierung der letzten 12 Jahre [Marion Caspers-Merk (SPD), Sabine Bätzing (SPD), Mechthild Dyckmans (FDP), Marlene Mortler (CSU)] und alle Gesundheitsminister der letzten 12 Jahre [Ulla Schmidt (SPD), Philipp Rösler (FDP), Daniel Bahr  (FDP), Hermann Gröhe (CDU)] sollten sich schämen.

Vergl. Hierzu: Richter ebnen den Weg für Cannabis als Medizin – Eine Analyse der medizinischen, juristischen und politischen Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland mit Urteilen und Beschlüssen verschiedener Gerichte zum Anbau und Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken (Redaktion und Zusammenstellung: Hans Cousto, Stand: Dezember 2003)

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Überzogener Alarm beim Cannabiskonsum

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlichte im September 2015 unter dem Titel „Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014“ die Ergebnisse einer aktuellen Repräsentativbefragung und Trends. Die Pressemitteilung der BZgA zu dieser Veröffentlichung erschien am 15. September 2015 unter dem Titel „Neue BZgA-Studie: Anstieg des Cannabiskonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“. In der Studie werden vor allem Daten von 2008 und 2014 miteinander verglichen. In den Studien der BZgA werden für Deutschland repräsentative Stichproben von mehreren Tausend Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren mit computergestützten Telefoninterviews befragt.

Im Jahr 2008 lagen die ermittelten Anteile der Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich niedriger als dies im Jahr 2004 bei einer analogen Umfrage der Fall war. Dieser Rückgang wurde seinerzeit als Erfolg der staatlichen Präventionsbemühungen gefeiert. Nicht berücksichtigt wurde dabei die in den Jahren 2006 bis 2008 in den Medien heftig diskutierten staatlichen Bemühungen in Sachen Vorratsdatenspeicherung und Telefonüberwachung, die vor allem vor und nach den Demonstrationen „Freiheit statt Angst“ jeweils eine besonders intensive Berichterstattung hervorgerufen hatten. Es wurde auf jeden Fall nicht untersucht, ob der Wahrheitsgehalt der Antworten bei solchen telefonischen Umfragen durch die Berichterstattung zur Vorratsdatenspeicherung und Telefonüberwachung negativ beeinflusst wurde und somit eventuell ein zu geringer Anteil an Personen mit Konsumerfahrung sich herauskristallisierte.

Wie dem auch sei, die großen Massenmedien übernahmen fast alle zu großen Teilen nahezu wortgleich die Textpassagen aus der Pressemitteilung der BZgA. So schrieb die Frankfurter Allgemeine „Studie zu Cannabiskonsum – Deutlich mehr Jugendliche kiffen regelmäßig“, N24 titelte „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – Junge Menschen entdecken den Joint“, der Tagesspiegel vermeldete „Cannabis – Immer mehr Jugendliche kiffen“, bei der Bild lautete die Schlagzeile „BZGA-STUDIE – Cannabiskonsum bei jungen Erwachsenen gestiegen“ und im JuraForum konnte man hierzu folgende Überschrift lesen „Neue BZgA-Studie: Anstieg des Cannabiskonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“. In keinem dieser Berichte wurde vermerkt, dass der Cannabiskonsum bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den vergangenen Jahren schon deutlich höher lag als im Untersuchungszeitraum von Mai bis August 2014. Aus den Daten, die die BZgA in ihrer Studie veröffentlicht hat und die in den folgenden Absätzen dargestellt werden, geht dies eindeutig hervor.

Cannabiskonsum bei 18- bis 25-Jährigen

Die Lebenszeitprävalenz des Cannabiskonsums (mindestens einmal im Leben konsumiert) lag 2014 bei den 18- bis 25-Jährigen bei 36%. Gemäß der Befragungen der BZgA lag diese in den Jahren 2011 (39,2%), 2008 (40,9%) und 2004 (43,0%) deutlich höher als 2014. Die Monatsprävalenz (mindestens einmal im letzten Monat konsumiert) lag 2014 bei 7,4%. In den Jahren 1997 (9,7%), 1993 (9,9%) und 1982 (10,0%) lag diese deutlich höher als im Jahr 2014, wie man der folgenden Abbildung entnehmen kann.
Abbildung 1 – Cannabiskonsum bei 18- bis 25-Jährigen; Zeitreihe 1973 bis 2014; Datenquelle: BZgA 2015
Abbildung 1 – Cannabiskonsum bei 18- bis 25-Jährigen; Zeitreihe 1973 bis 2014 – zeigt in Prozent den Anteil der 18- bis 25-Jährigen, die schon einmal im Leben, im letzten Jahr und im letzten Monat Cannabis konsumiert haben. Daten bis 1989 beziehen sich auf die alten Bundesländer und Westberlin, Daten ab 1993 beziehen sich auf alle 16 Bundesländer. Datenquelle: BZgA 2015.

Cannabiskonsum bei 12- bis 17-Jährigen

Die Lebenszeitprävalenz des Cannabiskonsums lag 2014 bei den 12- bis 17-Jährigen bei 8,9%. Vor zehn Jahren lag diese noch bei 15,1%. Auch die Jahresprävalenz lag vor zehn Jahren mit 10,1% deutlich höher als 2014 mit 7,7%. Die Monatsprävalenz lag 2014 mit 3,0% etwas höher als vor zehn Jahren (2,4%), jedoch deutlich niedriger als im Jahr 1997. Damals betrug diese 4,8%. Der Cannabiskonsum von Jugendlichen ist zwar im Zeitraum von 2011 bis 2014 angestiegen, war aber in früheren Jahren schon deutlich höher als in der letzten Befragung ermittelt wurde.
Abbildung 2 – Cannabiskonsum bei 12- bis 17-Jährigen; Zeitreihe 1973 bis 2014, Datenquelle: BZgA 2015
Abbildung 2 – Cannabiskonsum bei 12- bis 17-Jährigen; Zeitreihe 1973 bis 2014 – zeigt in Prozent den Anteil der 12- bis 17-Jährigen, die schon einmal im Leben, im letzten Jahr und im letzten Monat Cannabis konsumiert haben. Daten bis 1989 beziehen sich auf die alten Bundesländer und Westberlin, Daten ab 1993 beziehen sich auf alle 16 Bundesländer. Datenquelle: BZgA 2015.

Regelmäßiger Alkoholkonsum

Der regelmäßige Alkoholkonsum ist bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Gaben 1976 ganze 70% der jungen Erwachsenen (18- bis 25-Jährigen) an, regelmäßig Alkohol zu konsumieren, so waren es 2014 nur noch etwa halb so viele (35,5%). Bei den 16- und 17-Jährigen ist der regelmäßige Alkoholkonsum in diesem Zeitraum sogar um mehr als die Hälfte zurückgegangen, von 56,8% auf 26,2%. Die 12- bis 15-Jährigen wurden erst ab 1979 diesbezüglich befragt. Mitte der 80er Jahre gaben über 15% der Befragten in dieser Altersgruppe an, regelmäßig Alkohol zu konsumieren, 2014 waren es weniger als 5%.

Alleine in den letzten zehn Jahren ist der Anteil der 16- und 17-Jährigen, die angaben, regelmäßig Alkohol zu konsumieren, von 43,7% auf 26,2%, das heißt um 17,5 Prozentpunkte gesunken. Bei den 12- bis 15-Jährigen sank in den letzten zehn Jahren der Anteil von 10,4% auf 4,7%, das heißt um mehr als die Hälfte.
Abbildung 3 – Regelmäßiger Alkoholkonsum nach Altersgruppen; Zeitreihe 1973 bis 2014; Datenquelle: BZgA 2015
Abbildung 3 – Regelmäßiger Alkoholkonsum nach Altersgruppen; Zeitreihe 1973 bis 2014 – zeigt deutlich den Rückgang des regelmäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren nach Altersgruppen gegliedert in den letzten Jahrzehnten. Daten bis 1989 beziehen sich auf die alten Bundesländer und Westberlin, Daten ab 1993 beziehen sich auf alle 16 Bundesländer. Datenquelle: BZgA 2015.

Häufiges Rauschtrinken

Rauschtrinken (im Englischen „binge drinking“) meint den Konsum größerer Mengen Alkohol bei einer Gelegenheit. Unter größeren Mengen sind mindestens vier (bei Frauen) bzw. fünf (bei Männern) Gläser Alkohol zu verstehen. Das häufige Rauschtrinken bildet den prozentualen Anteil derjenigen ab, die in den letzten 30 Tagen vor der Befragung an vier Tagen oder öfter Rauschtrinken praktiziert haben.

Das häufige Rauschtrinken ist in den letzten zehn Jahren bei den 18- bis 25-Jährigen von 14,0% auf 10,2% gesunken, bei den 16- und 17-Jährigen ist der Anteil sogar noch stärker gesunken, nämlich von 14,3% auf 8,1% und bei den 12- bis 15-Jährigen von 2,8% auf 1,4% – in dieser Altersgruppe hat sich der Anteil also in den letzten zehn Jahren halbiert.
Abbildung 4 – Häufiges Rauschtrinken nach Altersgruppen; Zeitreihe 2004 bis 2014; Datenquelle: BZgA 2015
Abbildung 4 – Häufiges Rauschtrinken nach Altersgruppen; Zeitreihe 2004 bis 2014 – zeigt deutlich den Rückgang des häufigen Rauschtrinkens bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren nach Altersgruppen gegliedert im letzten Jahrzehnt. Datenquelle: BZgA 2015.

Kommentare der Drogenbeauftragten

In der Pressemitteilung der BZgA vom 15. September 2015 „Neue BZgA-Studie: Anstieg des Cannabiskonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ wird die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, mit folgenden Worten zitiert: „Der Konsum von Cannabis kann gerade für Jugendliche und junge Erwachsene zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Besonders riskant ist ein regelmäßiger Konsum. Ich sehe insbesondere mit Sorge, dass in der Altersgruppe der 12 bis 25 Jährigen die Zahl derer, die regelmäßig Cannabis konsumieren, von 2,3 Prozent auf 3,5 Prozent angestiegen ist. Offenbar wirkt sich die Gesundheitsgefahren verharmlosende Argumentation der Befürworter einer Legalisierung von Cannabis bereits negativ aus. Statt einer verantwortungslos die Gefahren des Cannabiskonsums verklärenden Darstellung, braucht es neben den bestehenden gesetzlichen Regelungen daher mehr denn je fachlich fundierte Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken, die gerade für Kinder und Jugendliche mit dem Konsum des illegalen Rauschmittels einhergehen.

Die Behauptung, die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis würden die Gesundheitsgefahren des Cannabiskonsums verharmlosen, ist dreist, da nicht der Realität entsprechend. Real ist hingegen, dass die Befürworter einer Legalisierung die Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabis respektive die Risiken, die man bei dem Konsum dieser Substanzen eingeht, häufig beschrieben haben. Beispielsweise die Studien von David Nutt et al. aus den Jahren 2007 und 2010, wo die Gefährlichkeit von verschiedenen Drogen für das Individuum und für die Gesellschaft miteinander verglichen werden, wurden in den Medien der Befürworter einer Legalisierung von Cannabis oft präzise und ausführlich vorgestellt. Alleine in diesem Blog „Drogerie“ befinden sich 12 Artikel, wo auf die Studien von David Nutt et al. Bezug genommen wird. Im Blog von Martin Steldinger Die Hanfplantage findet Google 10 Treffer zu David Nutt, beim Deutschen Hanfverband 14 Treffer, beim Blog Alternative Drogenpolitik von Max Plenert 59 und beim Hanf Journal 57. Hingegen findet man auf den Internetportalen der Drogenbeauftragten und der BZgA keine Treffer zu David Nutt. Hier haben die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis weit mehr sachliche Informationen zu den Gefahren des Alkoholkonsums im Vergleich zum Cannabiskonsum vermittelt als die Drogenbeauftragte und die BZgA.

Der Rückgang des regelmäßigen Alkoholkonsums und des Rauschtrinkens in den letzten Jahren bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist somit nicht nur dem Präventionsgesetz und Kampagnen der BZgA wie „Alkohol? Kenn Dein Limit.“ zu verdanken, sondern auch der stetigen Aufklärung seitens der Befürworter einer Legalisierung von Cannabis. Ein Dankeschön hierfür hat die Drogenbeauftragte Marlene Mortler allerdings noch nie über ihre Lippen gebracht.

p.s.

Plakate der Kampagne „Alkohol? Kenn Dein Limit.“ haben schon Jugendliche animiert, sich richtig voll zu saufen, um ihr „Limit“ kennen zu lernen. Zudem wundern sich etliche Jugendliche über die Interpunktion beim Slogan „Alkohol? Kenn Dein Limit.“ – „Kenn Dein Limit“ ist ein Imperativ und die Rechtschreibregeln fordern hier keinen Punkt, sondern ein Ausrufezeichen. Richtig müsste der Slogan somit „Alkohol? Kenn Dein Limit!“ heißen.

Das Beitragsbild zu diesem Artikel stammt aus dem Artikel „Die Top 10 Gründe, warum Cannabis sicherer ist als Alkohol“ vom Blog Weed Austria.

Vergl. hierzu in diesem Blog:
Artikel vom 26.06.2015: Präventives Kiffen gegen Komasaufen

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Der Cannabis-Irrsinn

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Trotz Repression: Noch nie gab es so viel Marihuana in Europa wie heute: Bei Cannabis und Haschisch lag 2013 der geschätzte Jahreskonsum in Europa bei 2500 Tonnen, wobei Frankreich und Dänemark zu den Ländern mit den höchsten Konsumraten gehören, gefolgt von Spanien, den Niederlanden und Deutschland. Obwohl Marihuana fast überall verboten ist und von Seiten der Strafverfolgungsbehörden rigoros gegen Dealer und Produzenten vorgegangen wird, haben von 2000 bis 2011 die Sicherstellungen im EU-Raum um 165 Prozent zugenommen. Eine Faustregel besagt, dass immer nur zwischen 5 und 10 Prozent der tatsächlich gehandelten Menge beschlagnahmt werden kann.

Über 7 Milliarden Euro Repressionskosten in Europa: In Deutschland wird etwa 1 Milliarde Euro für die Strafverfolgung und Sanktionierung wegen Cannabis ausgegeben. In Frankreich ebenfalls rund eine Milliarde Euro. In der Schweiz sind es über 200 Millionen Franken. Eine Hochrechnung kommt auf mindestens 7 Milliarden Euro Repressionskosten im Kampf gegen Cannabis innerhalb der EU. So viel Europas Drogenpolitik kostet, so gering ist ihr Erfolg: Beim Cannabis kann die Polizei weder auf der Angebots- noch auf der Verbraucherseite etwas ändern.

Drogenbusiness mit Folgen für die Realwirtschaft: Der Schaden, den der Krieg gegen Drogen in der Wirtschaft anrichtet, ist enorm und fördert zudem Korruption und Gewalt. Wer sein Geld im illegalen Marihuana-Business macht, legt es kaum nach Renditepunkten an; primär will er einfach sein Geld waschen und dessen illegale Herkunft verschleiern, zum Beispiel in Immobilien in Berlin. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, da andere Marktteilnehmer, die ihr Geld legal erwirtschaften, benachteiligt sind.
Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD), Bild: Sebaso, CC-BY-SA 4.0
Abbildung 1: Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD) ist gegen eine allgemeine Legalisierung von Cannabisprodukten. (Bild: Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller während der Langen Nacht der Startups 2015, erstellt am 5. September 2015 von Sebaso, CC-BY-SA 4.0)

Die Morgenpost  berichtete unter dem Titel „Michael Müller gegen Freigabe von Cannabis“ am 1. Oktober 2015, dass der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) einer Freigabe von Marihuana und Haschisch „sehr kritisch“ gegenüber stehe. Dies habe Müller bei einer Veranstaltung der Stiftung Zukunft Berlin im Roten Rathaus gesagt. Mit der Debatte müsse man „sehr sensibel“ umgehen und in seinem eigenen Umfeld habe er Kenntnis davon bekommen, wie Cannabisprodukte der Einstieg in den Konsum härterer Drogen sein könnten, warnte der SPD-Politiker. Er sei offen dafür, sich vom Gegenteil überzeugen zu lassen, aber gegenwärtig befürworte er die Freigabe nicht.

Michael Müller versucht die wissenschaftlich längst überholte „Einstiegsdrogentheorie“ in unzulässiger Weise verkürzt hoffähig zu machen. Dennoch hielt er sich einen „Notausgang“ für seine Aussage offen, indem er erklärte, er sei offen dafür, sich vom Gegenteil überzeugen zu lassen. Martin Steldinger vom Hanf Museum ist ihm hierbei zur Hilfe beigesprungen und startete eine Petition, die sich an Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin, richtet und ihn zu einer öffentlichen Rücknahme der wissenschaftlich überholten „Einstiegsdrogentheorie“ zu Cannabis auffordert. Jeder kann ihm hierbei helfen, einen „sehr sensibelen“ Umgang mit dieser Thematik zu erlernen durch Schreiben von intelligenten Kommentare.
Thomas Isenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Bild: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-by-sa 4.0
Abbildung 2: Thomas Isenberg ist der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und spricht sich für eine Legalisierung von Cannabisprodukten aus. (Bild: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-by-sa 4.0)

Bei einer Kundgebung am Brandenburger Tor im Rahmen der diesjährigen Hanfparade unterstützte Thomas Isenberg die Forderung nach einer vernünftigen neuen Regulierung im Bereich Cannabis. Die SPD in Berlin wird im Herbst eine Mitgliederbefragung auch zu diesem Thema durchführen. Mehrere SPD-Kreisverbände haben in den letzten Monaten deutlich Verbesserungen bei Prävention, Jugendschutz sowie kontrollierte Produktion und lizenzierter Abgabe für Erwachsene gefordert. Auch in anderen Bundesländern macht sich die SPD auf den Weg. Denn die bisherige Cannabis-Gesetzgebung ist gescheitert. Doch, wie eine von der CDU in Auftrag gegebene Umfrage ergeben hat, muss Thomas Isenberg noch viel Überzeugungsarbeit in seiner Partei leisten, denn die Mehrheit in der SPD ist da mit ihrer Meinung immer noch eher rückständig.

SPD-Experten fordern: Umdenken bei  Cannabis ist nötig! Von Repression zur Regulierung – Eckpunkte einer sozialdemokratischen Drogenpolitik. Im September 2015 trafen sich eine Menge Sozialdemokraten und Fachexperten bei der parteinahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Vorgestellt wurden die Ergebnisse des Arbeitskreises Drogenpolitik, die in dem Positionspapier „von Repression zu Regulierung – Eckpunkte einer sozialdemokratischen Drogenpolitik“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Das Studium dieses Positionspapieres aus seiner Partei könnte Michael Müller helfen, einen „sehr sensibelen“ Umgang mit dieser Thematik zu erlernen.
Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, Bild: CC BY 2.0
Abbildung 3: Frank Tempel ist drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke und befürwortet eine Legalisierung von Cannabisprodukten. (Bild: Frank Tempel, Mitglied des Deutschen Bundestages für Die Linke, CC BY 2.0)

Frank Tempel  begann 1993 eine Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst in Thüringen und arbeitete dann bis 1996 als Polizeibeanter in Saalfeld. Im Dezember 1996 begann er dann eine Weiterbildung an der Verwaltungsfachhochschule FB Polizei in Meiningen, welche er im Dezember 1998 als Diplomverwaltungswirt (FH) erfolgreich abschloss. In der Folge wurde er zum Kriminalbeamten im gehobenen Dienst ernannt. Von 1995 bis 2002 war Frank Tempel zudem in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) aktiv tätig, darunter zwei Jahre als Landesvorstand der Jungen Gruppe der GdP in Thüringen.

Seit 2010 ist Frank Tempel drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. Hierbei ist es sein Anliegen, präventive Ansätze auszubauen und für eine Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten einzutreten, ja Frank Tempel fordert als drogenpolitischer Sprecher der Linkspartei die Legalisierung aller Drogen. Im Gespräch vom 20. März 2015, das Sebastian Pfeffer mit Frank Tempel geführt hatte, erklärte Tempel, warum das Verbot der Gesellschaft schadet und Strafverfolgung die kriminelle Szene nur stärker macht. Sein Fazit: „Der Staat hat über teilweise sehr gefährliche Substanzen komplett seine Hoheit aufgegeben. Deshalb bedient der Schwarzmarkt die Nachfrage, was für den Konsumenten extrem risikoreich ist.

39 Prozent der Berliner für Hasch-Freigabe

Die Berliner Boulevard-Zeitung BZ veröffentlichte am 27. September 2015 unter dem Titel „Die Cannabis-Frage – 39 Prozent der Berliner für Hasch-Freigabe“ die Ergebnisse einer Forsa-Umfrage, die von der CDU in Auftrag gegeben wurde. Hierbei offenbart sich die Sachkompetenz und die Überzeugungskraft von Frank Tempel, weil in keiner anderen Partei sich so ein hoher Anteil für eine Legalisierung aussprach wie bei den Linken. Hier die Daten in der Übersicht:
Ergebnisse einer Forsa-Umfrage zur Legalisierung von Cannabis in Berlin, September 2015
Abbildung 4: Alte CDU-Wähler lehnen eine Legalisierung von Cannabis am stärksten ab, junge Wähler der Linken befürworten diese am häufigsten.

Der Cannabis-Irrsinn

Jahr für Jahr werden Hunderte von Millionen in die Cannabis-Repression gepumpt. Ändert das etwas am Angebot oder an der Nachfrage? Verbessert sich dadurch der Konsumenten- oder Jugendschutz? Das Gegenteil ist der Fall. Während die Konsumenten kriminalisiert und schikaniert werden, profitieren Dealer, kriminelle Banden und international operierende Kartelle. Jahr für Jahr teilen sie sich die Milliardengewinne, während der Staat leer ausgeht.

Der Journalist Mischa Hauswirth zeigt in seiner Analyse, die der Nachtschatten Verlag unter dem Titel „Der Cannabis-Irrsinn – Warum uns das Verbot schadet“ veröffentlichte, anhand von neuesten Zahlen auf, wie die europäische Verbotspolitik gescheitert ist und weshalb nur ein Ende der Prohibition verbunden mit dem Einstieg in ein Regulationsmodell den Teufelskreis zu durchbrechen vermag. Wer heute über Cannabis diskutiert, sollte wissen, welchen finanziellen Aufwand die aktuellen Gesetze nach sich ziehen und wie der sinnvolle medizinische Einsatz von Hanf unnötig erschwert wird. Unter dem Motto „Die Entscheidungsgrundlage zur aktuellen Hanfdiskussion“ veröffentlichte der Verlag wesentliche Textpassagen aus dem Buch auf einer eigenen Website, damit jeder sich auch ohne Kosten informieren kann. Das Studium dieser Website könnte Michael Müller helfen, einen „sehr sensibelen“ Umgang mit dieser Thematik zu erlernen.
Cover Cannabis-Irrsinn, Nachtschatten Verlag, Solothurn 2015
Mischa Hauswirth: Der Cannabis-Irrsinn – Warum uns das Verbot schadet, Broschur, Umschlag auf Hanfpapier gedruckt, 192 Seiten, Format 14 x 21 cm, EUR 26.80, ISBN: 978-3-03788-350-1

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Cannabis: Mehrheit der Deutschen glaubt an baldige Legalisierung

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Die Mehrheit der Deutschen glaubt, dass Cannabis in einigen Jahren legal in Deutschland gekauft werden kann. Gemäß einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbandes (DHV) stimmmte eine knappe Mehrheit der Aussage „Ich glaube, Cannabis wird auch in Deutschland in einigen Jahren für Erwachsene legal erhältlich sein“ zu. Doch die Erwartungen der Bundesbürger an die künftige Entwicklung der Rechtssituation gehen sichtbar auseinander: Eine knappe Mehrheit (51 Prozent) glaubt, Cannabis wird in Deutschland in einigen Jahren legal für Erwachsene erhältlich sein, während sich eine beachtliche Minderheit (47 Prozent) dies nicht vorstellen kann. Zwei Prozent der Befragten hatten keine Meinung hierzu. Die Umfrage fand vom 9. bis 11. November 2015 statt. Befragt wurden 1.029 wahlberechtigte Personen im Alter ab 18 Jahren.

Starke Zunahme der Legalisierungsbefürworter

Der Anteil der Befürworter einer Legalisierung nahm innert Jahresfrist um 12 Prozent zu. 42 Prozent meinten „Cannabis sollte für Volljährige legal und reguliert erhältlich sein, zum Beispiel über Fachgeschäfte wie in Colorado“. Vor einem Jahr meinten dies nur 30 Prozent bei einer analogen Umfrage im Auftrag des DHV, die von infratest dimap im Zeitraum vom 27. bis 29. Oktober 2014 durchgeführt wurde.
Abbildung 1 zeigt die Anteile zum Glauben und zur Zustimmung einer Legalisierung von Cannabis in Deutschland im Jahr 2015. Quelle: infratest dimap Umfrage (9. bis 11. November 2015) im Aiuftrag des DHVAbbildung 1 zeigt die Anteile zum Glauben und zur Zustimmung einer Legalisierung von Cannabis in Deutschland im Jahr 2015. Hier wird offensichtlich, dass etliche Prohibitionisten den Glauben am Erfolg ihrer politischen Vorstellungen verloren haben. Die Mehrheit glaubt an einer baldigen Legalisierung, obwohl nur 42 Prozent derzeit einer solchen zustimmen.
Abbildung 2 zeigt die Zustimmungsraten für eine Legalisierung von Cannabis aufgeschlüsselt nach Parteipräferenzen. Quelle: infratest dimap Umfrage (9. bis 11. November 2015) im Aiuftrag des DHVAbbildung 2 zeigt die Zustimmungsraten für eine Legalisierung von Cannabis aufgeschlüsselt nach Parteipräferenzen. Politische Mehrheiten für den legalen Erwerb von Cannabis durch Volljährige finden sich in den Reihen der Bundestagsparteien nach wie vor allein bei den Anhängern der Grünen (67 Prozent) und Linken (56 Prozent). Bei den Anhängern der SPD (44 Prozent), vor allem aber bei den Anhängern der Union (29 Prozent) überwiegt die Ablehnung dagegen jeweils deutlich. Bei allen Parteipräferenzen hat die Zustimmung im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Am stärksten war die Zunahme von den im Bundestag vertretenen Parteien bei den Wählern der SPD (+17 Prozent), gefolgt von den Linken (+8 Prozent)  und den Grünen sowie der CDU/CSU (jeweils +4 Prozent). Bei den Wählern der sonstigen Parteien stieg die Zustimmung innert Jahresfrist von 43 Prozent auf 61 Prozent (+18 Prozent) noch stärker an als bei den Anhängern der SPD.

Vor fünf Jahren waren nur 19 Prozent der Bundesbürger für eine Legalisierung von Cannabis gemäß einer Emnid-Umfrage im Jahr 2000. Nach Parteipräferenzen sortiert sprachen sich damals für einen legalen Verkauf von Cannabis aus: 23 Prozent der Linken, 22 Prozent der FDP, 20 Prozent der Grünen, 18 Prozent der SPD und 14 Prozent der CDU/CSU.
Abbildung 3 zeigt den Glauben an einer baldigen Legalisierung von Cannabis nach Parteipräferenzen aufgeschlüsselt. Quelle: infratest dimap Umfrage (9. bis 11. November 2015) im Aiuftrag des DHVAbbildung 3 zeigt den Glauben an einer baldigen Legalisierung von Cannabis nach Parteipräferenzen aufgeschlüsselt. 44 Prozent der Anhänger von CDU/CSU glauben, dass Cannabis auch in Deutschland in einigen Jahren auch für Erwachsene legal erhältlich sein wird. Das sind 15 Prozent mehr als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung. Bei den Anhängern der Linken glauben 65 Prozent an einer baldigen Legalisierung, 9 Prozent mehr als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung. Bei den Anhängern der SPD glauben 51 Prozent an einer baldigen Legalisierung, 7 Prozent mehr als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung. Bei den Anhängern von nicht im Bundestag vertretenen Parteien glauben 67 Prozent an einer baldigen Legalisierung, 6 Prozent mehr als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung. Bei den Anhängern der Grünen glauben 64 Prozent an einer baldigen Legalisierung, 3 Prozent weniger als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung.

Blick über den großen Teich

Gemäß Umfragen des Meinungsforschungsinstitut Gallup sprachen sich erstmals im Jahr 2011 die Hälfte der US-Amerikaner für eine Legalisierung von Cannabis aus. 1970 waren es nur 12 Prozent, 1985 schon fast doppelt so viele, nämlich 23 Prozent, zehn Jahre später dann 25 Prozent und gemäß der letzten Umfrage, die vom 7. bis 11. Oktober 2015 durchgeführt wurde, waren es 58 Prozent.
Abbildung 4 zeigt die Zeitreihe der Zustimmungsraten bezüglich einer Legalisierung von Cannabis in den USA von 1995 bis 2015 in Fünfjahresschritten.Abbildung 4 zeigt die Zeitreihe der Zustimmungsraten bezüglich einer Legalisierung von Cannabis in den USA von 1995 bis 2015 in Fünfjahresschritten. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zustimmungsrate mehr als verdoppelt.
Abbildung 5 zeigt die Zustimmungsraten bezüglich einer Legalisierung von Cannabis in den USA im Jahr 2015 nach Altersgruppen aufgeschlüsselt.Abbildung 5 zeigt die Zustimmungsraten bezüglich einer Legalisierung von Cannabis in den USA im Jahr 2015 nach Altersgruppen aufgeschlüsselt. Bei den 18 bis 34-Jährigen ist die Zustimmungsrate mehr als doppelt so groß wie bei den Rentnern (65-Jährige und ältere Personen).

Sowohl in den USA als auch in Deutschland zeigt sich, dass Personen mit einer guten Ausbildung wie auch Personen mit einem guten Einkommen eher geneigt sind, Cannabis zu legalisieren, während Personen mit geringer Ausbildung und einem geringen Einkommen eher geneigt sind, Positionen von Prohibitionisten zu vertreten. In Deutschland meinten im Jahr 2015 nur 33 Prozent der Personen mit einem Haupt- oder Volksschulabschluss, dass Cannabis legalisiert werden sollte, Personen mit Abitur oder Fachhochschulabschluss befürworteten mit 51 Prozent hingegen eine solche Legalisierung. Der Anteil der Personen mit einem Einkommen unter 1.500 Euro im Monat, der sich für eine Legalisierung aussprach, lag bei 34 Prozent, bei Personen mit einem Einkommen von mehr als 3.000 Euro lag dieser Anteil bei 50 Prozent.

Legalisierung liegt in der Luft

Am Samstag, 13. August 2016, wird die Hanfparade wieder in Berlin für die Legalisierung von Cannabis demonstrieren. Die erste Hanfparade startete im Jahr 1997, also 19 Jahre vor der 20. Hanfparade, die nächstes Jahr stattfinden wird. Da eine solche Demonstration mit einer großen Abschlussveranstaltung (Bühne, Nutzhanfareal, Patientenforum, Infoständen) eine lange Vorbereitungszeit braucht, die erfahrungsgemäß etwa ein Jahr dauert, heißt das, dass die Aktivisten der Hanfparade seit 20 Jahren für die Legalisierung arbeiten. Das Motto der nächsten Hanfparade lautet aufgrund der Entwicklung, wie man sie aus den Umfragen ersehen kann: „Legalisierung liegt in der Luft“.
Hanfparade AnkündigungDie Hanfparade und der Deutsche Hanfverband sind die Organisationen, die sich am meisten proaktiv für eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland einsetzen. Das OrgaTeam der Hanfparade trifft sich jeden Dienstag um 19:00 Uhr im Hanf Museum am Mühlendamm 5 in Berlin-Mitte und freut sich immer auf engagierte neue Mitstreiter. Der Deutsche Hanfverband (DHV) ist in der Rykestraße 13 in Berlin (Prenzlauer-Berg) beheimatet und veranstaltet regelmäßige Treffen sowohl für Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen oder nutzen wollen als auch für Aktivisten, die sich für eine Legalisierung engagieren wollen. Zudem gibt es in zahlreichen Städten Ortsgruppen des DHV, die sich u.a. bei der Organisation der jährlichen Demontrationen „Global Marijuana March“, die jeweils im Mai stattfinden, engagieren. Wer sich für eine Legalisierung von Cannabis einsetzen will, findet hierfür im ganzen Land Ansprechpartner.

Vergl. hierzu:
Artikel vom 2.10.2015: Hanfverbot: Der Cannabis-Irrsinn
Artikel vom 31.01.2015: Politisch gewollter Irrglaube

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Mehrheit der Berliner wollen Coffeeshops

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Die Mehrheit der Berliner befürwortet das Cannabis-Modellprojekt in Kreuzberg. Laut einer repräsentativen Umfrage von Infratest-Dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbands (DHV) sind 58 Prozent der Berliner dafür, das Cannabis-Modellprojekt in Friedrichshain/Kreuzberg zu genehmigen.

Anfang Oktober hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) den Antrag des Bezirks auf Einrichtung von Cannabis-Fachgeschäften am Görlitzer Park abgelehnt. Neben formalen Gründen im Ablehnungsbescheid war zu erkennen, dass das Projekt politisch nicht gewollt ist.

In der Pressemitteilung „Mehrheit der Berliner für Cannabis-Modellprojekt in Kreuzberg“ des DHV vom 25. November 2015 erklärt DHV-Sprecher Georg Wurth: „Mit dieser Haltung widerspricht das Gesundheitsministerium nicht nur dem Willen des Bezirksparlaments in Kreuzberg, sondern auch dem Willen einer deutlichen Mehrheit der gesamten Berliner Bevölkerung. Das Ergebnis bestärkt uns in der Forderung an die Bundesebene, ihre Verhinderungspolitik aufzugeben und gemeinsam mit dem Bezirk ein genehmigungsfähiges Modellprojekt zu erarbeiten. Wenn nötig muss das Betäubungsmittelgesetz geändert werden.

Die Frage „Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg will zeitlich begrenzt den Verkauf von Hanf – auch bekannt als Cannabis oder Marihuana – an Erwachsene ab 18 Jahren in speziellen Geschäften erproben. Kritiker sehen hierin ein falsches Signal. Befürworter erwarten eine Eindämmung des kriminellen Drogenhandels im Stadtbezirk. Sind Sie dafür, dass ein solches Modellprojekt in Berlin-Friedrichshain genehmigt wird oder sind Sie dagegen?“ beantworteten 58 Prozent der wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner mit Ja.
Abbildung 1 zeigt die Anteile der Ja- und Nein-Stimmen zum Cannabis-Modellprojekt in Friedrichshain/Kreuzberg nach Parteipräferenzen aufgeschlüsselt. Quelle: DHVAbbildung 1 zeigt die Anteile der Ja- und Nein-Stimmen zum Cannabis-Modellprojekt in Friedrichshain/Kreuzberg nach Parteipräferenzen aufgeschlüsselt. Bei den Anhängern der Grünen ist der Ja-Anteil mehr als doppelt so groß wie bei den AfD-Anhängern.
Abbildung 2 zeigt die Anteile der Ja- und Nein-Stimmen zum Cannabis-Modellprojekt in Friedrichshain/Kreuzberg nach Alter aufgeschlüsselt. Quelle: DHVAbbildung 2 zeigt die Anteile der Ja- und Nein-Stimmen zum Cannabis-Modellprojekt in Friedrichshain/Kreuzberg nach Alter aufgeschlüsselt. Wie auch bei anderen Umfragen zur Thematik stehen jüngere Wählerinnen und Wähler den Dogmen der Prohibitionisten eher skeptischer gegenüber als ältere wahlberechtigte Personen. Auch der Bildungsgrad spielt erkennbar eine wichtige Rolle bei der Einschätzung der Situation. Bildungsferne Schichten (Volks- oder Hauptschulabschluss) befürworten nur zu 44 Prozent den geregelten Verkauf von Gras und Haschisch, Personen mit einem hohen Bildungsniveau (Abitur, Hochschulreife) tun dies jedoch mit einer deutlichen Mehrheit von 65 Prozent.

Bemerkenswert ist hierbei, dass in Berlin deutlich mehr Menschen das Cannabis-Modellprojekt befürworten als bundesweit Menschen glauben, dass Cannabis in einigen Jahren legal in Deutschland gekauft werden kann. Gemäß einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des DHV stimmte letzten Monat eine knappe Mehrheit der Aussage „Ich glaube, Cannabis wird auch in Deutschland in einigen Jahren für Erwachsene legal erhältlich sein“ zu.

Marcus Meier plädiert nicht nur für eine Legalisierung und einen geregelten Verkauf von Drogen in seinem heute in Telepolis veröffentlichten Beitrag „Wir brauchen ein Bundesamt für bessere Drogen“. Meier fordert, dass Drogen in staatlichen Instituten systematisch entwickelt und kontinuierlich verbessert werden müssten. Freiwillige Testpersonen ließen sich gewiss problemlos finden – viele Drogennutzer zeichnen sich ja durch eine große Experimentierfreude aus. Der Vertrieb könnte über interessierte Apotheker erfolgen. Die Vorteile wären enorm: Verbraucher- und Gesundheitsschutz würden erblühen, denn Konsumenten wären sicher vor schlechten und gestreckten Drogen. Der Preis wäre dank Massenproduktion gering. Beschaffungskriminalität würde überflüssig. Die Polizei könnte sich darauf konzentrieren, echte Verbrecher zu jagen. Und die Drogenmafia würde sukzessive ausgetrocknet und schließlich verdursten. Ade, kriminelle Geschäftsgrundlage!

Vergl. Hierzu:
Artikel vom 20.11.2015: Cannabis: Mehrheit der Deutschen glaubt an baldige Legalisierung

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Neues zum Coffee-Shop-Modell im Görlitzer Park

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In Berlin-Kreuzberg hat sich seit Längerem in und rund um den Görlitzer Park im Süden des Wrangelkiezes eine offene Dealer-Szene angesiedelt. Diese und der damit zusammenhängende Kundenverkehr werden von Polizei, Anwohnern und Gästen des Parks als Problem angesehen. Deshalb hat die Bezirksververordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg mit Beschluss vom 28.11.2013 das Bezirksamt damit beauftragt, „gemeinsam mit Experten/innen, Beratungsstellen und Anwohner/innen, die nötigen Schritte einzuleiten, um durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizensierten Abgabestelle(n) am Görlitzer Park, den negativen Auswirkungen der Prohibition und des dadurch entstehenden Schwarzmarktes entgegen zu treten.“ (Drucksache DS/0807/IV)

Am 26.06.2015 hat dann das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) „Regulierter Verkauf von Cannabis in Friedrichshain-Kreuzberg“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht. Am 30.09.2015 erfolgte die Ablehnung des Antrages seitens des BfArM, weil der Antrag unzulässig sei. Gemäß Pressemitteilung Nr. 153 vom 10.12.2015 des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg legte dieses fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid des BfArM zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 BtMG „Regulierter Verkauf von Cannabis in Friedrichshain-Kreuzberg“ ein. Die am 04.12.2015 vorgelegte Begründung zum Widerspruch geht detailliert auf die Argumente des BfArM ein und zeigt sowohl die juristische Zulässigkeit, als auch die inhaltliche Begründetheit des Antrags auf.

The bar of a Dutch coffeeshop: Display showing marihuana

Zum Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Antrag auf kontrollierte Abgabe von Cannabis

Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, dazu: „Das BfArM hat es versäumt, sich mit den Kernaspekten unseres Vorhabens – der im öffentlichen Interesse liegenden Sicherstellung des Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes – in angemessener Weise auseinanderzusetzen. Der Argumentation der Behörde, dass ein regulierter Verkauf von Cannabis durch staatliche Behörden mit dem Schutzzweck des BtMG nicht vereinbar ist, können wir nicht folgen. Im Gegenteil: Unser Vorhaben eines staatlichen Eingriffs in den ungeregelten illegalen Drogenmarkt zielt genau auf die Erfüllung dieses Schutzzwecks ab.“ Herrmann weiter: „Im Gegenzug muss festgestellt werden, dass die Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigengebrauch weder geeignet noch erforderlich und schon gar nicht angemessen ist, um Verbraucherschutz, Jugendschutz und Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen.

Nach Einschätzung des verantwortlichen Projektleiters im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Dr. Horst-Dietrich Elvers, widerspricht sich das BfArM selbst: „Einerseits knüpft das BfArM im Ablehnungsbescheid die Notwendigkeit einer gesetzlichen drogenpolitischen Neuregelung an eine tatsächlich veränderte Akzeptanz der geltenden gesetzlichen Verbotsregelung.“ Damit, so Elvers, stelle das BfArM die Verhältnismäßigkeit der geltenden Rechtslage ganz grundsätzlich in Frage. Denn die strafrechtliche Sanktionierung des Besitzes illegaler Drogen zum Eigengebrauch bedarf einer besonders belastbaren fachlichen Begründung. Elvers dazu: „Dass das BfArM sich – neben zweifelhaften Ausführungen über die angebliche Unwirksamkeit von Aufklärung und Beratung – schlussendlich mit der angeblichen Akzeptanz gesetzlicher Verbotsregelungen behelfen muss, zeigt doch umso deutlicher den eklatanten Mangel an fachlichen Begründungen zur Ablehnung unseres Modellvorhabens und für ein Festhalten an der Kriminalisierung.

Wie geht es weiter?

Das Expertengremium, das gemeinsam mit dem Bezirksamt den Antrag an das BfArM erarbeitet hat, hält ungeachtet des negativen Bescheides an einer alternativen Sucht- und Drogenpolitik fest und wird sich auch in Zukunft für eine staatliche Regulierung von Cannabis einsetzen. Dafür wurde nun der unabhängige „Fachbeirat Drogenpolitik und Suchtprävention“ beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ins Leben gerufen.

Astrid Leicht vom Suchthilfeträger Fixpunkt dazu: „Mit unserer Arbeit für das bezirkliche Modellprojekt haben wir der bundesweiten Diskussion um neue Wege in der Drogenpolitik einen kräftigen Impuls gegeben. Es gilt nun, an dem Erreichten anzusetzen. Mit weiteren Partnern wollen wir konkretisieren, wie die Ziele des Jugendschutzes, der Suchtprävention und der Zurückdrängung des illegalen Marktes durch den regulierten Verkauf von Cannabis bestmöglich erreicht werden können. Wir brauchen nach Jahrzehnten der Erfolglosigkeit endlich eine rationale Drogenpolitik, die soziale Realitäten anerkennt und den eingeschlagenen Weg einer Regulierung des Verkaufs von Cannabis zur Beendigung der Strafverfolgung von Konsumierenden und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei konsequentem Ausbau der Prävention und der lebensweltgerechten Hilfen bei Problemen mit Drogenkonsum fortsetzt.

Nina Pritszens vom Suchthilfeträger vista ergänzt: „Wirksame Suchtprävention und Suchtberatung setzen in allererster Linie einen glaubwürdigen Umgang mit Drogenkonsum und dessen Ursachen, Erscheinungen und Auswirkungen voraus. Dies muss auch für eine sinnvolle Drogen- und Suchtpolitik gelten. Cannabis weiter unter Strafandrohung zu verbieten, fördert den notwenigen offenen Umgang mit dem Thema nicht, sondern erschwert diesen oder verhindert ihn gar. Präventionskampagnen zum risikobewussten Konsum, wie in Berlin geplant, werden letztlich durch Strafverfolgung und „Null Toleranz -Konzepte“ in ihrer Glaubwürdigkeit massiv beschädigt. Der generalpräventive Ansatz des BtMG steht zu recht stark in der Kritik.

Kerstin Jüngling, Geschäftsführerin der Berliner Fachstelle für Suchtprävention, betont: „Der Grundsatz, Menschen zu schützen und sie dazu zu befähigen ein gutes, gelingendes Leben zu führen, sollte im Zentrum der Debatte zur Cannabispolitik stehen. Es müssen konkret gezielte präventive und lebensweltorientierte Aktivitäten für junge Menschen entwickelt und vorgehalten werden, denn die bisherige, auf Strafbewehrung fokussierte Prävention steht dem wissenschaftlich fundierten Erlernen von Risikokompetenz und -balance entgegen!

Monika Herrmann fasst das weitere Vorgehen zusammen: „Wir haben den Stein ins Wasser geworfen und er hat Kreise gezogen. Aus unserem Vorgehen können Anregungen zur Verbesserung gezogen werden. Wenn in anderen Kommunen aus Prüfaufträgen zu möglichen Modellprojekten endlich Handlungsaufträge für entsprechende Anträge an das BfArM werden, sind wir weiterhin gerne zur Zusammenarbeit bereit.

Der Fachbeirat Drogenpolitik und Suchtprävention Friedrichshain-Kreuzberg wird aber nicht nur weiter an einer drogenpolitischen Neuausrichtung arbeiten, sondern sich weiterhin in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin auch ganz konkret mit Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf den Konsum legaler und illegaler Drogen in Friedrichshain-Kreuzberg befassen. Und seit Anfang Oktober 2015 weiß der Fachbeirat, dass die Mehrheit der Berliner/innen das Cannabis-Modellprojekt in Kreuzberg befürwortet. Laut einer repräsentativen Umfrage von Infratest-Dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbands (DHV) sind 58 Prozent der Berliner dafür, das Cannabis-Modellprojekt in Friedrichshain-Kreuzberg zu genehmigen.

Vergl. hierzu in diesem Blog:
Artikel vom 26.11.2013: Was Politiker zu Coffeeshops meinen
Artikel vom 30.10.2013: Dealer im Görli – Was tun?
Artikel vom 25.10.2013: Die Mär vom Junkie-Kot im Görli

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Trends des Cannabiskonsums bei Schülern

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Deutsche Schüler kiffen gern. Nach einer in den 2000er Jahren zunächst rückläufigen Entwicklung nimmt die Verbreitung des Cannabiskonsums unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den letzten Jahren wieder zu. Das geht aus einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hervor, für die bundesweit 7000 Menschen repräsentativ befragt wurden. Die Drogenbeauftragte des Bundes, Marlene Mortler, sieht eine Ursache in der Legalisierungsdebatte. So wird sie im Spiegel im Artikel  „Cannabis-Konsum: Zahl junger Kiffer in Deutschland stark gestiegen“ mit den folgenden Worten Zitiert: „Offenbar wirkt sich die Gesundheitsgefahren verharmlosende Argumentation der Befürworter einer Legalisierung von Cannabis bereits negativ aus.“ Abgesehen von der Tatsache, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis die Gesundheitsgefahren nicht verharmlosen, zeigt ein Blick auf die Entwicklung in den USA, wo die Lobby für die Legalisierung von Cannabis deutlich aktiver ist als in Deutschland, dass dort die Zahl der kiffenden Schüler nicht zunimmt. Die Einschätzung der Lage seitens der Drogenbeauftragten kann also mit gutem Grund angezweifelt werden.

Trends bei Schülern in Deutschland

Gemäß des dreizehnten Jahresberichtes des ‚Monitoring-Systems Drogentrends’ (MoSyD), erstellt vom Center for Drug Research (CDR) an der Goethe Universität in Frankfurt am Main, hat der Konsum von Cannabis bei den 15- bis 18-Jährigen in der Mainmetropole in den letzten fünf Jahren deutlich zugenommen.
Abbildung 1 zeigt den Trend des Cannabiskonsums als Zeitreihe von 2004 bis 2014 in Frankfurt am Main bei Schülern im Alter von 15 bis 18 Jahren.Abbildung 1 zeigt den Trend des Cannabiskonsums als Zeitreihe von 2004 bis 2014 in Frankfurt am Main bei Schülern im Alter von 15 bis 18 Jahren. Ein Drittel (33 Prozent) der Schüler hatte im Jahr 2014 angegeben, im Verlauf des letzten Jahres Cannabis konsumiert zu haben. Vier Jahre zuvor waren es erst 26 Prozent. Auch der Konsum im letzten Monat stieg in diesem Zeitraum um sechs Prozentpunkte von 15 auf 21 Prozent. Der regelmäßige Konsum (10 Mal oder mehr im letzten Monat) hat sich in diesem Zeitraum sogar mehr als verdoppelt. Er stieg von vier auf neun Prozent an.

Auch die Ergebnisse der im September 2015 veröffentlichten Repräsentativbefragung „Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) offenbaren, dass nach einer in den 2000er Jahren zunächst rückläufigen Entwicklung die Verbreitung des Cannabiskonsums unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den letzten Jahren wieder zunimmt.
Abbildung 2 zeigt den Anteil der 12- bis 17-Jährigen in Prozent, die Cannabis konsumieren, von 1993 bis 2014 nach Geschlecht.Abbildung 2 zeigt den Anteil der 12- bis 17-Jährigen in Prozent, die Cannabis konsumieren, von 1993 bis 2014 nach Geschlecht. Von 2011 bis 2014 ist bei allen Prävalenzen (Lebenszeit-Prävalenz, 12-Monats-Prävalenz, 30-Tage-Prävalenz und regelmäßiger Konsum) sowohl bei den Mädchen als auch bei den Jungs ein deutlicher Anstieg zu sehen. Vor allem die Jungs haben allerdings ein Jahrzehnt zuvor deutlich mehr gekifft als heute.
Abbildung 3 zeigt den Anteil der 18- bis 25-Jährigen in Prozent, die Cannabis konsumieren, von 1993 bis 2014 nach GeschlechtAbbildung 3 zeigt den Anteil der 18- bis 25-Jährigen in Prozent, die Cannabis konsumieren, von 1993 bis 2014 nach Geschlecht. Vor allem die 12-Monats-Prävalenz ist seit 2011 bei beiden Geschlechtern deutlich angestiegen, bei den jungen Männern hat sie 2014 mit 23,9 Prozent sogar ein Rekordhoch erreicht. 2014 haben 10,6 Prozent der jungen Männer angegeben, innerhalb der letzten 30 Tage gekifft zu haben und 7,1 Prozent gaben an, dies mehr als 10 Mal innerhalb der letzten 30 Tage getan zu haben.

Trends bei Schülern in den USA

Im Jahr 1996 wurde Cannabis als Medizin in Kalifornien legal. Kalifornien war der erste Bundesstaat in den USA, der den Patienten einen legalen Zugang zu Cannabis ermöglichte. Derzeit ist Cannabis als Medizin in etwa der Hälfte der Bundesstaaten der USA legal. In den meisten dieser Bundesstaaten können Patienten ihr Cannabis ganz legal selbst anbauen. In vier Bundesstaaten (Colorado, Washington, Oregon und Alaska) ist zudem der Erwerb und Besitz von Marihuana zu Genusszwecken legal. Auch in der Hauptstadt Washington DC ist der Besitz von Marihuana zu Genusszwecken legal. Die Lobby für die Legalisierung von Cannabis in den USA ist äußerst aktiv und die Mehrheit der US-Amerikaner befürwortet inzwischen eine bundesweite Legalisierung von Marihuana nicht nur für medizinische Zwecke, sondern auch als Genussmittel. Auf das Konsumverhalten von Schülern hat diese Entwicklung keine negativen Folgen. Obwohl seit zwei Jahren in einigen Gebieten der USA Cannabis auch zu Genusszwecken legal ist, hat der Konsum bei Schülern nicht zugenommen.
Abbildung 4 zeigt die Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 8. Klasse von 1995 bis 2015.Abbildung 4 zeigt die Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 8. Klasse von 1995 bis 2015. Die obere blaue Linie zeigt die Jahres-Prävalenz (mindestens einmal im letzten Jahr konsumiert) des Cannabiskonsums. Dieser sank von 17,7 Prozent im Jahr 1997 auf 11,8 Prozent im Jahr 2015 um nahezu sechs Prozentpunkte. Auch die Monats-Prävalenz ist in diesem Zeitraum gesunken, insgesamt um 3,7 Prozentpunkte. Der tägliche Konsum (20 mal oder häufiger im letzten Monat gekifft) ist unverändert geblieben. Von 2013 bis 2015 – also seit der Legalisierung in Colorado und Washington – ist bei der Jahres- und Monatsprävalenz eine Abnahme zu beobachten; der tägliche Konsum blieb dem gegenüber nahezu konstant. Die Legalisierung in Colorado und Washington hat nicht zu einem Anstieg des Konsums bei jüngeren Schülern in den USA geführt. Die Daten wurden am 16. Dezember 2015 vom National Institute on Drug Abuse (NIDA) in einer Pressemitteilung veröffentlicht und sind auf der Website Monitoring the Future (MTF) survey verfügbar.
Abbildung 5 zeigt die Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 10. Klasse von 1995 bis 2015.Abbildung 5 zeigt die Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 10. Klasse von 1995 bis 2015. In dieser Altersstufe sank die Jahres-Prävalenz von 1997 bis 2015 um 9,4 Prozentpunkte, die Monats-Prävalenz um 5,7 Prozentpunkte und der tägliche Konsum um 0,7 Prozentpunkte. Von 2013 bis 2015 ist in dieser Altersstufe auch in allen drei Kategorien eine Abnahme zu beobachten, bei der Jahres-Prävalenz betrug diese 4,4 Prozentpunkte, bei der Monats-Prävalenz 3,2 Prozentpunkte und beim täglichen Konsum ein Prozentpunkt.
Abbildung 6 zeigt die Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 12. Klasse von 1995 bis 2015.Abbildung 6 zeigt die Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 12. Klasse von 1995 bis 2015. In dieser Altersstufe sank die Jahres-Prävalenz von 1997 bis 2015 um 3,6 Prozentpunkte, die Monats-Prävalenz um 2,4 Prozentpunkte und der tägliche Konsum ist heute nahezu genauso hoch wie 1997. Von 2013 bis 2015 ist in dieser Altersstufe in allen drei Kategorien eine Abnahme zu beobachten, bei der Jahres-Prävalenz betrug diese 1,5 Prozentpunkte, bei der Monats-Prävalenz 1,4 Prozentpunkte und beim täglichen Konsum einen halben Prozentpunkt.
Abbildung 7 zeigt die Zeitreihe des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Cannabis von Schülern der 12. Klasse von 1995 bis 2015.Abbildung 7 zeigt die Zeitreihe des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Cannabis von Schülern der 12. Klasse von 1995 bis 2015. Der intensive Alkoholkonsum (fünf oder mehr Alkdrinks in Folge in den letzten zwei Wochen) hat sich seit 1997 bis heute nahezu halbiert. Im Zeitraum von 2013 bis 2015 sank der intensive Alkoholkonsum um 4,9 Prozentpunkte. Der Anteil der täglichen Alkoholkonsumenten hat sich seit 1997 sogar um mehr als die Hälfte verringert. Zigaretten rauchten 1997 etwa ein Viertel (24,6 Prozent) aller Schüler der 12. Klasse täglich, 2015 waren es nur noch 5,5 Prozent. Der tägliche Cannabiskonsum blieb jedoch seit 1997 nahezu unverändert. Erstmalig jedoch gaben 2015 mehr Schüler der 12. Klasse an, täglich Cannabis zu konsumieren (6,0 Prozent) im Vergleich zum täglichen Zigarettenkonsum (5,5 Prozent).

Fazit

Es gibt keinen Nachweis, dass der Eigenanbau von Cannabis als Medizin sich negativ auf den Jugendschutz auswirkt. In den letzten zwei Jahrzehnten ist der Eigenanbau von Cannabis als Medizin in vielen Bundesstaaten der USA Normalität geworden, dennoch hat der Konsum von Cannabis bei Schülern nicht zu-, sondern abgenommen. Auch die Aktivitäten der Befürworter einer Legalisierung von Cannabis wie auch die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken in diversen Bundesstaaten der USA haben keine negative Auswirkungen auf den Jugendschutz gehabt.

Vergl. hierzu: Anfrage an die Drogenbeauftragte von Martin Steldinger bei FragDenStaat: Beleg für die Aussage, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis schuld an einem behaupteten Anstieg der jugendlichen Cannabiskonsumenten wäre.

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